Seit Kurzem oder seit kurzem richtig schreiben

Seit Kurzem: Groß oder klein?

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Bei „seit Kurzem“ und „seit kurzem“ sind beide Schreibweisen zulässig. Entscheidend ist, die gewählte Form im eigenen Text einheitlich zu verwenden und keine zusätzliche Regel aus der Quelle abzuleiten.

Seit Kurzem und seit kurzem: Beide Formen sind richtig

Die kurze Antwort lautet: Seit Kurzem und seit kurzem sind laut der zugrunde liegenden Quelle gleichrangig zulässige Schreibweisen. Die richtige Form ist deshalb nicht nur eine einzige feste Variante. Wer „seit Kurzem“ schreibt, verwendet eine belegte Form. Wer „seit kurzem“ schreibt, verwendet ebenfalls eine belegte Form.

Für die eigene Rechtschreibung bedeutet das: Du darfst beide Varianten als Grundlage für deinen Satz verwenden. Die Quelle nennt die Verbindung mit „seit“ sowohl mit großem als auch mit kleinem Anfangsbuchstaben. Eine Entscheidung zwischen den beiden Formen lässt sich aus diesem Beleg allein nicht als Rangordnung ableiten. Keine der beiden Varianten wird dadurch zur falschen, besseren, häufigeren oder nachrangigen Schreibweise.

Die sichtbare Entscheidung kann daher einfach ausfallen: Seit Kurzem ist richtig, und seit kurzem ist ebenfalls richtig. Für einen zusammenhängenden Text ist es sinnvoll, die einmal gewählte Schreibweise beizubehalten. Diese Aussage beschreibt eine klare Textentscheidung, behauptet aber keine zusätzliche Regel über die deutsche Sprache. Wer weitere Rechtschreibregeln benötigt, muss sie jeweils gesondert prüfen.

Die Frage nach der Groß- oder Kleinschreibung wird damit eng beantwortet. Es geht hier nicht um eine allgemeine Bewertung aller Verbindungen mit „kurz“, sondern um die in der Quelle ausdrücklich genannte Verbindung mit „seit“. Auch die Begriffe Groß- und Kleinschreibung sowie Getrennt- und Zusammenschreibung sollten deshalb nicht zum Anlass genommen werden, zusätzliche Aussagen zu erfinden.

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Was der Quellenbeleg tatsächlich trägt

Der Beleg führt nach „seit“ sowohl „Kurzem“ als auch „kurzem“ auf. Für die konkrete Verbindung sind damit beide Schreibweisen belegt. Der Abschnitt beschränkt sich auf diese Angabe: Er ordnet keine Form als besser, häufiger oder allein richtig ein.

Neutrale eigene Beispiele machen die beiden Möglichkeiten sichtbar: „Seit Kurzem bearbeitet die Gruppe den Entwurf.“ Daneben steht: „Die Gruppe bearbeitet den Entwurf seit kurzem.“ In beiden Sätzen erscheint die Verbindung in einer im Beleg genannten Schreibweise. Die Beispiele sind nur Anwendungssätze; sie ergänzen keine weitere Regel.

Für einen zusammenhängenden eigenen Text kann die einmal gewählte Schreibweise beibehalten werden. Wer dort „Seit Kurzem“ verwendet, schreibt weitere Vorkommen ebenfalls so. Wer „seit kurzem“ gewählt hat, hält diese Form im selben Text bei. Die andere im Beleg aufgeführte Variante wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Der Satzanfang ist von der Wahl innerhalb der Verbindung zu unterscheiden. In „Seit Kurzem läuft die Arbeit“ steht „Seit“ am Anfang des Satzes. In „Die Arbeit läuft seit kurzem“ steht die Verbindung nicht am Anfang. Für die hier behandelte Entscheidung bleiben „Kurzem“ und „kurzem“ die zwei aufgeführten Möglichkeiten.

Beim Thema Kommasetzung, Zeichensetzung, Rechtschreibreform, Rechtschreibprogramme, wissenschaftliches Schreiben, Abkürzungen richtig schreiben und Wortbedeutungen und Abkürzungen beantwortet dieser Abschnitt keine zusätzliche Frage. Seine anwendbare Aussage bleibt begrenzt: Prüfe die Verbindung mit „seit“, wähle eine der beiden belegten Formen und verwende diese Wahl im eigenen Text einheitlich.

Richtig und falsch sauber auseinanderhalten

Keine der beiden Schreibweisen ist in dieser Frage für sich falsch: Der Beleg führt „seit Kurzem“ und „seit kurzem“ auf. Unzutreffend wäre dagegen eine Einordnung, die eine Form als einzig richtig oder die andere als verboten bezeichnet. Die Gegenüberstellungen zeigen deshalb nicht richtige gegen falsche Wörter, sondern richtige Schreibweisen gegen falsche Ausschließlichkeitsbehauptungen.

Paar 1: Richtig: „Seit Kurzem liegt der Entwurf vor.“ Ebenfalls richtig: „Der Entwurf liegt seit kurzem vor.“ Unzutreffend wäre: „Nur ‚seit Kurzem‘ ist richtig.“ Die beiden ersten Sätze zeigen je eine aufgeführte Schreibweise; der letzte Satz schließt eine ebenfalls aufgeführte Form aus.

Paar 2: Richtig: „Seit Kurzem prüft das Team die Notizen.“ Ebenfalls richtig: „Das Team prüft die Notizen seit kurzem.“ Unzutreffend wäre: „‚seit kurzem‘ darf nicht stehen.“ Die Beispiele unterscheiden die Schreibung nicht nach richtig und falsch, sondern zeigen zwei Möglichkeiten.

Paar 3: Richtig: „Seit Kurzem ist die Datei verfügbar.“ Ebenfalls richtig: „Die Datei ist seit kurzem verfügbar.“ Unzutreffend wäre: „Nur die Kleinschreibung ist zulässig.“ Damit bleibt die Aussage klar: Beide Formen stehen im Beleg, eine alleinige Zulässigkeit wird daraus nicht.

Der Satzanfang ist davon getrennt zu lesen. In „Seit Kurzem liegt der Entwurf vor“ beginnt der Satz mit „Seit“. In „Der Entwurf liegt seit kurzem vor“ steht die Verbindung innerhalb des Satzes. Diese Stellung beantwortet nicht zusätzlich die Wahl zwischen „Kurzem“ und „kurzem“. Fragen zu Artikel der, die und das, Pluralbildung oder Synonyme verändern die hier behandelte Schreibentscheidung nicht. Für den eigenen Text genügt es, eine der beiden aufgeführten Formen zu wählen und bei ihr zu bleiben.

Typische Denkfehler bei der Wahl der Form

Die wichtigste Stolperfalle ist eine falsche Rangordnung. „Seit Kurzem“ darf nicht als bessere Form bezeichnet werden, nur weil der Anfangsbuchstabe groß ist. Ebenso darf „seit kurzem“ nicht als häufiger, schlechter oder nachrangig dargestellt werden, nur weil der Anfangsbuchstabe klein ist. Die Quelle nennt beide Varianten nebeneinander. Mehr lässt sich aus diesem Beleg nicht ableiten.

Eine zweite Stolperfalle besteht darin, die Schreibweise mit einer allgemeinen Regel über das Wort „kurz“ zu vermischen. Der vorliegende Nachweis betrifft die Verbindung mit „seit“. Daraus folgt keine Aussage über jede andere Verbindung. Wer eine andere Formulierung prüfen möchte, sollte genau diese Formulierung in einer geeigneten Quelle nachschlagen. Eine Vermutung ersetzt dort keine Prüfung.

Eine dritte Stolperfalle ist die Verwechslung von Satzanfang und eigentlicher Schreibwahl. „Seit“ wird am Satzanfang sichtbar großgeschrieben. Daraus folgt nicht automatisch, dass auch die zweite Einheit nur großgeschrieben werden darf. Umgekehrt beweist eine Kleinschreibung im Satzinneren nicht, dass die Großschreibung ausgeschlossen wäre. Für die behandelte Verbindung bleiben beide Varianten gleichrangig zulässig.

Auch ein Wechsel innerhalb desselben Textes kann die Orientierung erschweren. Dieser Hinweis ist keine Behauptung, dass ein solcher Wechsel sprachlich verboten sei. Er ist eine praktische Entscheidungshilfe: Wähle für deinen Text eine der beiden belegten Formen und bleibe bei dieser Wahl. So ist klar erkennbar, welche Schreibweise du zugrunde legst.

Schließlich sollte die Frage nicht unnötig auf andere Themen ausgedehnt werden. Textformen können unterschiedliche Anforderungen haben, doch der Quellenbeleg macht dazu keine Aussage. Ebenso wird hier keine Empfehlung zu Stil, Wirkung oder institutioneller Verwendung ausgesprochen. Für jede solche Frage ist eine eigene, direkt tragende Prüfung erforderlich.

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Der kurze Prüfweg für deinen eigenen Satz

Prüfe zuerst die Verbindung in deinem Satz: Steht dort „seit Kurzem“ oder „seit kurzem“? Beide Schreibweisen sind im Beleg aufgeführt. Wähle eine der beiden Formen und verwende sie im eigenen Text durchgehend. Der Beleg gibt keine Reihenfolge oder bessere Variante vor.

  • Schritt 1: Lies die betreffende Verbindung vollständig.
  • Schritt 2: Entscheide dich für „seit Kurzem“ oder „seit kurzem“.
  • Schritt 3: Suche im eigenen Text nach weiteren Vorkommen und gleiche sie an deine Wahl an.
  • Schritt 4: Bleibe bei der konkreten Schreibfrage; der Beleg nennt beide Formen.

Am Satzanfang ist der Anfangsbuchstabe von „Seit“ groß, weil der Satz dort beginnt. Das beantwortet nicht zusätzlich die Entscheidung zwischen „Kurzem“ und „kurzem“. Lies deshalb die ganze Verbindung, statt nur den ersten Buchstaben zu betrachten. Für den Prüfweg genügt die Wahl zwischen den beiden belegten Schreibweisen und ihre einheitliche Verwendung im eigenen Text.

Andere Fragen bleiben eigene Fragen: beim Thema Rechtschreibung, Rechtschreibregeln, Groß- und Kleinschreibung oder Getrennt- und Zusammenschreibung ist jeweils der passende Beleg maßgeblich. Dasselbe gilt beim Thema Kommasetzung, Zeichensetzung, Artikel der, die und das, Pluralbildung, Synonyme und Textformen. Für diesen Satz prüfst du nur: Welche der beiden aufgeführten Formen verwendest du, und erscheint diese Form im eigenen Text einheitlich?

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Seit Kurzem: Groß oder klein?

Ist „seit Kurzem“ richtig?

Ja. „Seit Kurzem“ ist laut der zugrunde liegenden Quelle eine zulässige Schreibweise.

Ist „seit kurzem“ ebenfalls richtig?

Ja. Auch „seit kurzem“ wird als zulässige Schreibweise genannt.

Welche Variante ist besser?

Der vorliegende Beleg ordnet keine der beiden Varianten als besser ein. Beide sind gleichrangig zulässig.

Muss ich im Text eine Form einheitlich verwenden?

Wähle für deinen eigenen Text eine der beiden belegten Formen und halte diese Wahl einheitlich.

Ist die Großschreibung am Satzanfang eine eigene Regel?

Der Satzanfang ist getrennt von der eigentlichen Wahl zwischen „Kurzem“ und „kurzem“ zu betrachten.

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