Arbeitnehmer geschlechtergerecht formulieren
Arbeitnehmer gendern: mögliche Schreibweisen erklärt
Für Arbeitnehmer gibt es mehrere gegenderte Schreibweisen. Keine davon ist amtlich vorgeschrieben. Dieser Überblick erklärt Doppelform, Sonderzeichen und die Partizipform Arbeitnehmende sowie die Aussagen von Rechtschreibrat, BGB und AGG.
Schreibweisen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer lässt sich als Doppelform Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Sonderzeichen wie Arbeitnehmer*innen oder als Partizipform Arbeitnehmende formulieren. Die Doppelform nennt beide Bezeichnungen. Arbeitnehmer*innen enthält ein Zeichen im Wortinnern. Arbeitnehmende ist eine Partizipform. Die vorliegenden Aussagen schreiben keine dieser Varianten als allgemein verbindlich vor.
| Schreibweise | Beispiel |
|---|---|
| Doppelform | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
| Genderstern | Arbeitnehmer*innen |
| Partizipform | Arbeitnehmende |
| Unterstrich | Arbeitnehmer_innen |
Der Rat für deutsche Rechtschreibung beschloss am 14. Juli 2023, Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und weitere Sonderzeichen im Wortinnern nicht für das amtliche Regelwerk zu empfehlen. Das ordnet diese Zeichen im Regelwerk ein, erklärt sie aber nicht für verboten. Doppelform und Partizipform sind davon nicht betroffen, weil sie keine Sonderzeichen innerhalb des Wortes verwenden. Bevor ein Verstoß gegen bisherige Rechtschreibregeln behauptet wird, sollte die Begründung des Beschlusses geprüft werden.
Mitarbeiter gendern beginnt mit der Prüfung von Textsorte und Hausstil. Eine Doppelform schreibt beide Bezeichnungen aus. Bei einer Partizipform ist der vollständige Satz zu lesen. Bei Sonderzeichen ist die Vorgabe für den konkreten Text zu prüfen. Die Quellen treffen keine Aussage dazu, wie häufig die Varianten verwendet werden. Für weitere Bezeichnungen kann ein Gender-Wörterbuch herangezogen werden.

Hintergrund zum Beschluss des Rechtschreibrats
Angestellter gendern lässt sich anhand der Kriterien des Rats für deutsche Rechtschreibung prüfen. In seinen Erläuterungen vom 15. Dezember 2023 nennt der Rat sachliche Korrektheit, Verständlichkeit, Lesbarkeit und Vorlesbarkeit. Texte sollen außerdem Rechtssicherheit in Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten, automatisch in andere Sprachen übertragbar bleiben und das Lernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren. Geschlechtergerechte Sprache beschreibt der Rat als gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe. Die Kriterien schreiben keine einzelne Form für Arbeitnehmer vor.
Der Beschluss vom 14. Juli 2023 ordnet Sonderzeichen im Wortinnern außerhalb des amtlichen Regelwerks ein. Dazu zählen Asterisk, Unterstrich und Doppelpunkt. Die Entscheidung betrifft das Regelwerk und legt keine allgemeine Schreibweise für private oder dienstliche Texte fest. Für einen konkreten Text sollten deshalb Hausstil und Textsorte geprüft werden.
Einzelne Institutionen können trotzdem eigene Hausregeln zu Sonderzeichen aufstellen; das regelt der Rechtschreibrat nicht. In einer internen Richtlinie kann ein Unternehmen Arbeitnehmer*innen trotzdem festlegen. Prüfen Sie in diesem Fall die geltende Vorgabe der Einrichtung und unterscheiden Sie sie von der Einordnung im amtlichen Regelwerk.
Für die Formulierung eines Satzes können die Kriterien auf Verständlichkeit, Lesbarkeit und Vorlesbarkeit bezogen werden. Eine Entscheidung über den Hausstil ersetzen sie nicht. Die Quellen nennen weder eine Häufigkeit einzelner Formen noch eine allgemeine Wirkungszusage. Prüfen Sie bei weiteren Beispielen den vollständigen Textzusammenhang von Angestellter gendern.
Partizipform Arbeitnehmende
Kollege gendern: Prüfen Sie den vollständigen Satz ebenso getrennt wie bei Arbeitnehmende. Die Gesellschaft für deutsche Sprache behandelt substantivierte Partizipien wie Studierende und Mitarbeitende als geschlechtsneutrale Formen. Sie entstehen aus dem Partizip Präsens eines Verbs. Der Beitrag erläutert das allgemeine Bildungsmuster anhand dieser Beispiele.
Arbeitnehmende folgt diesem allgemeinen Bildungsmuster, auch wenn der Beitrag das Wort Arbeitnehmende nicht ausdrücklich nennt. Das ist eine Übertragung des erläuterten Musters, kein Beispiel aus dem Artikel. Substantivierte Partizipien bezeichnen nach der Gesellschaft für deutsche Sprache gewöhnliche, wiederkehrende Handlungen über längere Zeit. Die Tätigkeit muss dabei nicht gerade im Augenblick des Sprechens stattfinden.
Bei einem konkreten Text sollte zwischen Wortbildung und der Aussage des ganzen Satzes unterschieden werden. Lesen Sie den Satz vollständig und prüfen Sie, ob Arbeitnehmende die gemeinte Personengruppe bezeichnet. Die Quelle entscheidet nicht, ob die Form für eine bestimmte Textsorte passt. Diese Entscheidung gehört zu Textsorte und Hausstil.
Wer Arbeitnehmende einsetzen möchte, kann die Form im eigenen Satz mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichen. Der Beitrag sollte dabei nicht als ausdrückliche Besprechung von Arbeitnehmende dargestellt werden. Für weitere Personenbezeichnungen kann ein Gender-Wörterbuch geprüft werden. Entscheidend ist die Aussage des jeweiligen Satzes.
BGB und AGG bei Vertrag und Stellenausschreibung
Gender-Doppelpunkt ist für einen Arbeitsvertrag nicht durch das BGB vorgegeben. Paragraf 611a Absatz 1 BGB regelt den Arbeitsvertrag und verwendet dabei Arbeitnehmer; außerdem verwendet der Gesetzestext Arbeitgeber. Die Vorschrift legt keine bestimmte gegenderte Schreibweise fest.
Für Stellenausschreibungen enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine andere Aussage. Paragraf 11 AGG verbietet eine Ausschreibung unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus Paragraf 7 Absatz 1. Daraus folgt die geschlechtsneutrale Formulierung der Stellenausschreibung. Das Gesetz verlangt dafür weder Genderstern noch Doppelform.
Doppelform und der Zusatz m/w/d sind zwei Wege, eine Stellenausschreibung geschlechtsneutral zu formulieren. Das ist keine Aussage über Häufigkeit oder Rangfolge. Prüfen Sie beim konkreten Text den vollständigen Wortlaut der Anzeige sowie die geltende interne Vorgabe.
Der Gender-Doppelpunkt kann als Sonderzeichen im Wortinnern geprüft werden. Der Rechtschreibrat empfiehlt solche Zeichen nicht für das amtliche Regelwerk; das AGG schreibt zugleich keine bestimmte Schreibweise vor. BGB und AGG betreffen damit unterschiedliche Fragen. Der Gesetzestext zum Arbeitsvertrag verwendet Arbeitnehmer, während die Ausschreibungsregelung geschlechtsneutrale Formulierung verlangt. Der Hausstil ist davon getrennt zu prüfen.

Einordnung und weitere Beispiele
Die Doppelform Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwendet keine Sonderzeichen im Wortinnern und bleibt damit innerhalb des amtlichen Regelwerks. Formen mit Sonderzeichen wie Arbeitnehmer*innen liegen außerhalb dieses Regelwerks. Das folgt aus dem Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung, ohne solche Formen als verboten einzuordnen. Arbeitnehmende entspricht dem beschriebenen Muster substantivierter Partizipien; ob die Form im konkreten Text passt, ist anhand des Hausstils zu prüfen.
Die Wahl der Schreibweise richtet sich nach Textsorte und Hausstil, nicht nach einer einzigen verbindlichen Regel. Prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Vertrag, eine Stellenausschreibung oder einen anderen Text bearbeiten. Lesen Sie danach die Vorgabe der zuständigen Institution und vergleichen Sie die gewünschte Form mit dem vollständigen Satz. Die Quellen enthalten keine allgemeine Erfolgszusage oder pauschale Empfehlung für sämtliche Texte.
Gender-Wörterbuch im Überblick: Schlagen Sie dort weitere Berufs- und Personenbezeichnungen nach. Prüfen Sie anschließend die gefundene Form im vollständigen Satz sowie gegen den Hausstil. Ein Wörterbuch ersetzt weder die Prüfung der Textsorte noch eine institutionelle Vorgabe. Die Kriterien des Rats können dabei auf Verständlichkeit, Lesbarkeit und Vorlesbarkeit bezogen werden.
Für die Entscheidung sollten die Aussagen getrennt gelesen werden: Der Rechtschreibrat ordnet Sonderzeichen im amtlichen Regelwerk ein. Die Gesellschaft für deutsche Sprache erläutert ein allgemeines Muster substantivierter Partizipien. BGB und AGG enthalten Aussagen zu Arbeitsvertrag und Stellenausschreibung. Prüfen Sie die Form im konkreten Dokument anschließend anhand von Textsorte und Hausstil.
Quellen und Stand
- Rat für deutsche Rechtschreibung: Beschluss vom 14.07.2023 zu Sonderzeichen im Wortinnern: www.rechtschreibrat.com (geprüft am 2026-09-18)
- Rat für deutsche Rechtschreibung: Erläuterungen vom 15.12.2023 zur geschlechtergerechten Schreibung: www.rechtschreibrat.com (geprüft am 2026-09-18)
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 611a: Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-18)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Paragraf 11: Ausschreibung: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-18)
- Gesellschaft für deutsche Sprache: Substantivierte Partizipien, Über Studierende und ähnliche Bildungen: gfds.de (geprüft am 2026-09-18)
Das Thema „Arbeitnehmer geschlechtergerecht formulieren“ wird hier als Gesamtzusammenhang aufgegriffen.