Akteur und Akteurin gendergerecht verwenden
Akteur Akteurin richtig gendern
Für „Akteur“ und „Akteurin“ dokumentiert der Auszug mehrere Schreibweisen. Prüfen Sie im konkreten Satz Personenbezug, Kasus, Zielgruppe und Lesbarkeit.
Im Auszug verzeichnete Formen
Der Auszug verzeichnet „Akteur“ in der männlichen beziehungsweise generischen Spalte und „Akteurin“ in der weiblichen, movierten Spalte. Beide Reihen sind nach Singular, Plural und den vier Kasus gegliedert. Bei „Akteur“ stehen etwa die Formen „Akteur“, „Akteurs“, „Akteure“ und „Akteuren“; bei „Akteurin“ erscheinen „Akteurin“ und „Akteurinnen“ mit den jeweils ausgewiesenen Kasusformen.
Für geschlechtlich berücksichtigende Benennungen enthält der Auszug Paarformen. Vollständige Formen daraus sind im Singular „die Akteurin bzw. der Akteur“ und im Plural „den Akteurinnen und Akteuren“. Sie können als vollständige Wortgruppen in einen Satz eingesetzt werden.
Außerdem führt der Auszug Schreibungen mit Schrägstrich und Klammern auf, darunter „der/die Akteur/-in“ und „der/die Akteur(in)“. Bei mehreren Personen sind auch Formen wie „den Akteuren/-innen“ und „den Akteur(inn)en“ verzeichnet. Wo der Auszug ein Sternchen voranstellt, bleibt diese Kennzeichnung bei der Wiedergabe erhalten.
Als Kurzschreibungen nennt der Eintrag Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt. Belegt sind beispielsweise „der/die AkteurIn“, „Akteur*innen“ und „der:die Akteur:in“. Nach „des:der“ bricht der vorliegende Auszug ab; daraus wird keine weitere Form abgeleitet.

Formen im Satzkontext abgleichen
Für den Satzkontext lassen sich die im Auszug getrennt aufgeführten Kategorien beachten: Singular oder Plural sowie Nominativ, Genitiv, Dativ oder Akkusativ. Die dortigen Reihen zeigen für „Akteur“ und „Akteurin“ unterschiedliche Formen je nach dieser Einteilung. Im eigenen Satz kann deshalb die vorhandene Satzstelle mit einer im Auszug aufgeführten vollständigen Form abgeglichen werden.
Die Paarform enthält vollständige Gruppen für einzelne und mehrere Personen. Als Beispiele stehen „die Akteurin bzw. der Akteur“ sowie „den Akteurinnen und Akteuren“ im Auszug. Wird eine dieser Gruppen verwendet, bleibt sie als vollständige Form stehen; einzelne Bestandteile werden nicht zu einer neuen Form zusammengesetzt.
Auch Schrägstrich- und Klammerformen sind im Auszug jeweils mit Kasusangaben verzeichnet. Dort stehen etwa „der/die Akteur/-in“ und „des/der Akteurs(in)“. Für die Verwendung im eigenen Satz kann die gewählte Schreibweise unmittelbar mit der dort angegebenen vollständigen Form verglichen werden. Ein unvollständiger Ausschnitt wird nicht um Endungen oder Kasusangaben ergänzt.
Bei den Kurzschreibungen führt der Auszug die Binnenmajuskel, das Gendersternchen und den Genderdoppelpunkt getrennt. Das Sternchen und der Doppelpunkt sind dort als nicht binäre Formen bezeichnet. Von der Doppelpunktreihe ist im vorliegenden Ausschnitt nur „der:die Akteur:in“ vollständig sichtbar; die Folge „des:der“ bleibt deshalb unverändert unvollständig.
Eine partizipiale geschlechtsneutrale Benennung wird für dieses Wort im Auszug nicht als bildbar oder bedeutungsgleich ausgewiesen. Eine solche Form wird daher nicht ergänzt. Maßgeblich bleiben die vollständig belegten Formen aus dem Auszug.
Paarformen und neutrale Alternativen
Als direkt belegte Alternative zur alleinigen Form „Akteur“ nennt der Auszug die Paarform. Im Singular kann sie „die Akteurin bzw. der Akteur“ lauten. Im Plural steht etwa „die Akteurinnen und Akteure“. Diese Varianten verbinden die Personenbezeichnungen mit „bzw.“ beziehungsweise „und“.
Weitere aufgeführte Formen arbeiten mit Zeichen oder Einschüben. Dazu gehören „der/die Akteur/-in“ als Schrägstrichschreibung und „der/die Akteur(in)“ als Klammerform. Für eine Kurzbezeichnung nennt der Eintrag die Binnenmajuskel „der/die AkteurIn“. Zusätzlich sind das Gendersternchen mit „der*die Akteur*in“ und der Genderdoppelpunkt mit „der:die Akteur:in“ dokumentiert. Die Binnenmajuskel, das Gendersternchen und der Genderdoppelpunkt sind im Auszug als Kurzbezeichnungen eingeordnet; diese sind als nicht amtlich gekennzeichnet.
Eine Partizipialform ist im Auszug als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich ausgewiesen. Ergänzen Sie deshalb keine Partizipialform. Der Auszug stellt mehrere belegte Möglichkeiten nebeneinander und formuliert keine allgemeine Pflicht für eine einzelne Schreibweise.
Prüfen Sie bei allen Alternativen, ob der Satz grammatisch vollständig bleibt. Die Formen „des/der Akteurs/-in“, „den Akteurinnen und Akteuren“ und „den Akteuren/-innen“ zeigen unterschiedliche Kasusformen.
Drei vollständige Beispielsätze
Die folgenden eigenständigen Sätze zeigen unterschiedliche im Auszug aufgeführte Formen:
- Die Akteurin bzw. der Akteur erläutert im Gespräch den Ablauf.
- Die Akteurinnen und Akteure ordnen die Unterlagen für das Projekt.
- Der/die Akteur/-in beantwortet eine Frage zum Thema.
Damit erscheinen eine Paarform im Singular, eine Paarform im Plural und eine Schrägstrichschreibung in vollständigen Sätzen. Im Auszug wird die Paarform sowohl für eine Person als auch für mehrere Personen geführt. Für die Schrägstrichschreibung ist dort der/die Akteur/-in im Nominativ einer Person ausgewiesen.
Die jeweiligen Beispielsätze sind keine Vorgabe für einen bestimmten Text. Der Auszug nennt zusätzlich Klammerform, Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt. Die geschlechtsneutrale Partizipialform wird dort als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich bezeichnet.

So lässt sich die Form auswählen
Prüfen Sie zunächst die Ausgangsform des Satzes: Steht dort „Akteur“, „Akteurin“ oder bereits eine markierte Variante? Prüfen Sie danach den Personenbezug. Der Auszug führt Einzel- und Pluralformen, Paarformen sowie Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt auf.
Prüfen Sie anschließend Satzkontext, Singular oder Plural und Kasus. Wählen Sie nur eine Form, die im konkreten Satz vollständig ist. Kontrollieren Sie Artikel, Endung und die Verbindung mehrerer Personenbezeichnungen. Ein Fragment wie „des:der“ wird nicht ergänzt, weil der Auszug dafür keine vollständige Form enthält.
Berücksichtigen Sie danach die Zielgruppe und prüfen Sie, welche der belegten Formen im konkreten Text verständlich ist. Der Auszug ordnet Paarform, Schrägstrichschreibung, Klammerform, Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt ein.
Prüfen Sie zum Schluss die Lesbarkeit des ganzen Satzes. Lesen Sie die vollständige Form mit Artikel und Substantiv. Ergänzen Sie keine Partizipialform, da sie im Auszug als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich ausgewiesen wird.
Die Auswahlprüfung umfasst Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit. Der Auszug macht keine einzelne Schreibweise für alle Texte verpflichtend.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (geprüft am 2026-08-15)