Bescheid Artikel: heißt es der, die oder das Bescheid?
Die kurze Antwort, alle Formen und die Wendung Bescheid wissen
Beim Bescheid Artikel ist die Antwort eindeutig: Es heißt der Bescheid. Häufiger als der Artikel wird allerdings die Schreibung gesucht, denn in der Wendung Bescheid wissen steht das Wort getrennt und groß, obwohl viele es klein oder zusammen schreiben. Dazu kommt die Bedeutung in der Verwaltungssprache, wo ein Bescheid ein förmlicher Verwaltungsakt ist und Fristen auslöst. Diese Seite klärt Artikel, Formen und Schreibung.
Die kurze Antwort
der Bescheid ist korrekt. Das Nomen gehört zum maskulinen Geschlecht, Alternativen existieren nicht.
Plural: Man verwendet die Bescheide, mit der Endung -e und ohne Umlaut.
Im Genitiv Singular steht entweder s oder es: des Bescheids beziehungsweise des Bescheides. Beide Varianten gelten als korrekt, die kürzere Form ist die gebräuchlichere.
Grammatische Formen in allen vier Fällen
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Bescheid | die Bescheide |
| Genitiv | des Bescheids oder Bescheides | der Bescheide |
| Dativ | dem Bescheid | den Bescheiden |
| Akkusativ | den Bescheid | die Bescheide |

Ausdrücke: Bescheid geben versus Bescheid sagen
Neben Bescheid wissen gibt es weitere feste Wendungen: dazu zählen Bescheid geben, Bescheid sagen, Bescheid bekommen ebenso wie Bescheid erhalten.
Getrennte Großschreibung gilt für sämtliche Fälle. Es gilt dasselbe Prinzip: Das Substantiv bleibt eigenständig und verliert seine Trennung gegenüber dem Verb nicht.
Im beruflichen Schriftverkehr wirken diese Wendungen umgangssprachlich. Anstelle von "Ich gebe Ihnen Bescheid" empfiehlt sich "Ich informiere Sie" oder "Ich melde mich".
Im Amtsjargon fungiert der Bescheid als spezifischer Fachterminus, der nicht austauschbar ist. Gemeint ist der Verwaltungsakt, nicht lediglich eine Mitteilung.
Die Wendung Bescheid wissen
Orthografisch korrekt ist Bescheid wissen: zwei Teile, erster Buchstabe groß. Genauso verhält es sich mit den Varianten Bescheid geben, Bescheid sagen sowie Bescheid bekommen.
Der Grund liegt darin, dass Bescheid ein Substantiv geblieben ist. Es hat sich nicht zu einem Wortbestandteil verkürzt, wie es etwa bei teilnehmen geschehen ist.
Verbreitete Fehlschreibungen sind bescheid wissen, bescheidwissen sowie Bescheidwissen. Alle drei sind falsch, selbst wenn Korrektursysteme sie nicht zuverlässig erkennen.
Zu unterscheiden ist die Wendung vom Adjektiv bescheiden. Dieses hat keinerlei Verbindung zur genannten Wendung und bildet eine eigene Wortfamilie.
Terminologie: Der Bescheid in der Verwaltungssprache
Ein Bescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt: eine schriftliche Entscheidung einer Behörde in einem Einzelfall, mit Begründung.
Geläufige Typen umfassen den Steuerbescheid, den Bußgeldbescheid, den BAföG-Bescheid, den Rentenbescheid sowie den Zulassungsbescheid.
Juristisch relevant ist insbesondere die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende. Sie nennt die Widerspruchsfrist, meist einen Monat ab Zustellung. Fehlt sie, verlängert sich die Frist.
Für Texte an Behörden gilt: Der Bescheid ist mit Datum und Aktenzeichen zu bezeichnen. Wer nur Ihr Schreiben schreibt, erschwert die Zuordnung, und in Widerspruchsverfahren zählt Genauigkeit.

Herkunft und Wortgeschichte
Das Wort gehört zum Verb bescheiden, das ursprünglich zuteilen und belehren bedeutete. Dieselbe Wurzel steckt in scheiden und in Entscheidung.
Aus der Bedeutung des Zuteilens entwickelte sich die des Auskunftgebens: Wer Bescheid gibt, teilt eine Auskunft zu. In der Amtssprache verengte sich das zur förmlichen Entscheidung.
Das Adjektiv bescheiden im Sinne von genügsam stammt von derselben Wurzel, hat sich aber weit entfernt: Wer sich mit dem Zugeteilten begnügt, ist bescheiden.
In der Rechtssprache ist der Bescheid vom Beschluss und vom Urteil zu unterscheiden. Ein Bescheid kommt von einer Behörde, ein Beschluss und ein Urteil von einem Gericht.
Alle drei sind maskulin, und alle drei lösen Fristen aus. Wer sie verwechselt, greift zum falschen Rechtsbehelf: Gegen einen Bescheid steht der Widerspruch offen, gegen ein Urteil die Berufung.
Häufige Fehler und Zweifelsfälle
Bescheid wissen: Getrennt und groß. Die Zusammenschreibung ist der häufigste Fehler bei diesem Wort.
Das Bescheid: Falsch. Die neutrale Form entsteht durch Übertragung von das Schreiben.
Ich weiß bescheid: Falsch. Das große B ist Pflicht, weil Bescheid ein Substantiv ist.
Bescheid oder Beschied: Die Schreibung mit ei ist richtig. Beschied ohne zweites e ist eine Präteritumform des Verbs bescheiden und ein anderes Wort.
Bescheidenheit: Gehört zum Adjektiv und hat mit dem Verwaltungsakt nichts zu tun, obwohl beide auf dieselbe alte Wurzel zurückgehen.
Fazit: Bescheid Artikel auf einen Blick
Richtig ist der Bescheid, Plural die Bescheide. Der Genitiv lautet des Bescheids oder des Bescheides.
In der Wendung Bescheid wissen steht das Wort getrennt und mit großem B. In der Verwaltungssprache bezeichnet es einen förmlichen Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Weiter zu Schreibung und Geschlecht Brief Artikel, Substantivierung und Artikel der die das.