Bescheid Artikel: heißt es der, die oder das Bescheid?
Die kurze Antwort, alle Formen und die Wendung Bescheid wissen
Beim Bescheid Artikel ist die Antwort eindeutig: Es heißt der Bescheid. Häufiger als der Artikel wird allerdings die Schreibung gesucht, denn in der Wendung Bescheid wissen steht das Wort getrennt und groß, obwohl viele es klein oder zusammen schreiben. Dazu kommt die Bedeutung in der Verwaltungssprache, wo ein Bescheid ein förmlicher Verwaltungsakt ist und Fristen auslöst. Diese Seite klärt Artikel, Formen und Schreibung.
Die kurze Antwort
Richtig ist der Bescheid. Das Wort ist maskulin, eine Nebenform gibt es nicht.
Der Plural lautet die Bescheide, mit der Endung -e und ohne Umlaut.
Im Genitiv Singular steht ein s oder es: des Bescheids oder des Bescheides. Beide sind zulässig, die kurze Form ist die üblichere.
Die Formen in allen vier Fällen
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Bescheid | die Bescheide |
| Genitiv | des Bescheids oder Bescheides | der Bescheide |
| Dativ | dem Bescheid | den Bescheiden |
| Akkusativ | den Bescheid | die Bescheide |

Bescheid geben und Bescheid sagen
Neben Bescheid wissen gibt es weitere feste Wendungen: Bescheid geben, Bescheid sagen, Bescheid bekommen und Bescheid erhalten.
Alle vier werden getrennt und mit großem B geschrieben. Die Regel ist dieselbe: Bescheid ist ein Substantiv geblieben und verschmilzt nicht mit dem Verb.
In Geschäftstexten wirken diese Wendungen umgangssprachlich. Statt ich gebe Ihnen Bescheid ist ich informiere Sie oder ich melde mich die passendere Form.
In Behördentexten ist der Bescheid dagegen der Fachbegriff und nicht ersetzbar. Dort geht es um den Verwaltungsakt, nicht um eine Auskunft.
Die Wendung Bescheid wissen
Geschrieben wird Bescheid wissen: getrennt und mit großem B. Dasselbe gilt für Bescheid geben, Bescheid sagen und Bescheid bekommen.
Der Grund liegt darin, dass Bescheid ein Substantiv geblieben ist. Es hat sich nicht zu einem Wortbestandteil verkürzt, wie es etwa bei teilnehmen geschehen ist.
Häufige Fehlschreibungen sind bescheid wissen, bescheidwissen und Bescheidwissen. Alle drei sind falsch, auch wenn Textverarbeitungen sie nicht immer markieren.
Zu unterscheiden ist die Wendung vom Adjektiv bescheiden, das nichts damit zu tun hat und zu einer eigenen Wortfamilie gehört.
Der Bescheid in der Verwaltungssprache
Ein Bescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt: eine Entscheidung einer Behörde in einem Einzelfall, schriftlich und mit Begründung.
Bekannt sind der Steuerbescheid, der Bußgeldbescheid, der BAföG-Bescheid, der Rentenbescheid und der Zulassungsbescheid.
Rechtlich bedeutsam ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende: Sie nennt die Frist für einen Widerspruch, meist einen Monat ab Zustellung. Fehlt sie, verlängert sich die Frist.
Für Texte an Behörden gilt: Der Bescheid ist mit Datum und Aktenzeichen zu bezeichnen. Wer nur Ihr Schreiben schreibt, erschwert die Zuordnung, und in Widerspruchsverfahren zählt Genauigkeit.

Herkunft und Wortgeschichte
Das Wort gehört zum Verb bescheiden, das ursprünglich zuteilen und belehren bedeutete. Dieselbe Wurzel steckt in scheiden und in Entscheidung.
Aus der Bedeutung des Zuteilens entwickelte sich die des Auskunftgebens: Wer Bescheid gibt, teilt eine Auskunft zu. In der Amtssprache verengte sich das zur förmlichen Entscheidung.
Das Adjektiv bescheiden im Sinne von genügsam stammt von derselben Wurzel, hat sich aber weit entfernt: Wer sich mit dem Zugeteilten begnügt, ist bescheiden.
In der Rechtssprache ist der Bescheid vom Beschluss und vom Urteil zu unterscheiden. Ein Bescheid kommt von einer Behörde, ein Beschluss und ein Urteil von einem Gericht.
Alle drei sind maskulin, und alle drei lösen Fristen aus. Wer sie verwechselt, greift zum falschen Rechtsbehelf: Gegen einen Bescheid steht der Widerspruch offen, gegen ein Urteil die Berufung.
Häufige Fehler und Zweifelsfälle
Bescheid wissen: Getrennt und groß. Die Zusammenschreibung ist der häufigste Fehler bei diesem Wort.
Das Bescheid: Falsch. Die neutrale Form entsteht durch Übertragung von das Schreiben.
Ich weiß bescheid: Falsch. Das große B ist Pflicht, weil Bescheid ein Substantiv ist.
Bescheid oder Beschied: Die Schreibung mit ei ist richtig. Beschied ohne zweites e ist eine Präteritumform des Verbs bescheiden und ein anderes Wort.
Bescheidenheit: Gehört zum Adjektiv und hat mit dem Verwaltungsakt nichts zu tun, obwohl beide auf dieselbe alte Wurzel zurückgehen.
Fazit: Bescheid Artikel auf einen Blick
Richtig ist der Bescheid, Plural die Bescheide. Der Genitiv lautet des Bescheids oder des Bescheides.
In der Wendung Bescheid wissen steht das Wort getrennt und mit großem B. In der Verwaltungssprache bezeichnet es einen förmlichen Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung.
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