Vor Kurzem: Groß oder klein?

Vor Kurzem: Groß oder klein?

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Bei der Wendung sind „vor Kurzem“ und „vor kurzem“ als Schreibweisen belegt. Entscheidend ist deshalb, beide Formen zu erkennen und nicht allein aus der Aussprache abzuleiten.

Vor Kurzem oder vor kurzem: Beides ist belegt

Die Antwort ist klar: vor Kurzem und vor kurzem sind beide verzeichnet. Der Eintrag zu „kurz“ nennt die Wendung mit großem oder kleinem K. Daher gibt es auf die Frage nach Groß- oder Kleinschreibung hier nicht nur eine zulässige Form.

Sofort sichtbar lautet die Auswahl: vor Kurzem oder vor kurzem. Die Form vor Kurzem hat ein großes K, die Form vor kurzem ein kleines k.

Neutrale Beispielsätze zeigen die beiden Schreibweisen: „Der Brief kam vor Kurzem an.“ Auch möglich ist: „Der Brief kam vor kurzem an.“

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Die belegte Regel an Beispielen anwenden

Für die Wendung sind zwei Schreibungen festgehalten: vor Kurzem und vor kurzem. Deshalb wäre es nicht richtig, eine dieser beiden Formen als falsch auszugeben.

Die Unterscheidung lässt sich direkt im Satz anwenden: „Mara rief vor Kurzem an.“ Daneben steht: „Mara rief vor kurzem an.“ Im ersten Beispiel ist das K groß, im zweiten klein. Beide Varianten entsprechen der Angabe zum Wort „kurz“.

Wer einen eigenen Satz prüft, kann gezielt vergleichen, ob darin eine der beiden belegten Schreibungen steht.

Richtig oder falsch im Satz

Die folgenden Paare zeigen jeweils eine belegte Form und eine Form, die aus dem Quellenbeleg nicht als zusätzliche Variante abgeleitet werden darf. Der Satzanfang wird dabei gesondert behandelt.

Tabelle: Richtig, Falsch
RichtigFalsch
Wir haben uns vor Kurzem getroffen.Wir haben uns vor Kürzem getroffen.
Wir haben uns vor kurzem getroffen.Wir haben uns vor kurzzem getroffen.
Vor Kurzem begann die Sitzung.Vor kurzzem begann die Sitzung.

Im ersten Paar ist „vor Kurzem“ die belegte großgeschriebene Variante. Im zweiten Paar steht die ebenfalls belegte kleingeschriebene Variante „vor kurzem“. Die Wörter „Kürzem“ und „kurzzem“ sind keine Formen, die aus dem angegebenen Beleg hervorgehen. Im dritten Paar ist auch „Vor kurzem begann die Sitzung.“ richtig: Am Satzanfang wird nur „Vor“ großgeschrieben. Das sagt noch nichts darüber aus, ob „Kurzem“ innerhalb der Wendung groß oder „kurzem“ klein geschrieben wird.

Ein weiteres eigenständiges Beispiel lautet: „Die Nachricht kam vor Kurzem.“ Die alternative belegte Fassung lautet: „Die Nachricht kam vor kurzem.“ Nicht belegt wäre dagegen die Behauptung, nur eine dieser beiden Fassungen könne richtig sein. Wer wissenschaftliches Schreiben vorbereitet, sollte die konkrete Schreibentscheidung im Satz prüfen und sie nicht durch eine vermeintlich einheitliche Regel ersetzen. Für Suchfragen zu Abkürzungen richtig schreiben, Wortbedeutungen und Abkürzungen, Artikel der, die und das oder Pluralbildung sind jeweils die betreffenden Wörter zu untersuchen. Diese Begriffe ändern die Beurteilung der Wendung nicht.

Typische Verwechslungen vermeiden

Eine naheliegende Stolperfalle besteht darin, die Schreibweise ausschließlich aus der Aussprache abzuleiten. Das führt hier nicht zu einer belastbaren Entscheidung, weil der Beleg sowohl „vor Kurzem“ als auch „vor kurzem“ nennt. Der Klang liefert daher keinen Grund, eine der beiden Formen allein auszuschließen. Ebenso darf die Umgangssprache nicht als alleinige Grundlage dienen. Für die Wendung ist die belegte Schreibangabe der sichere Bezugspunkt.

Eine zweite Verwechslung betrifft den Satzanfang. In „Vor Kurzem kam er an“ steht das V wegen der Position am Anfang groß. In „Er kam vor Kurzem an“ steht „vor“ nicht am Satzanfang, während „Kurzem“ weiterhin groß geschrieben werden kann. Die Alternative „Er kam vor kurzem an“ ist ebenfalls durch den Beleg gedeckt. Wer diese Ebenen vermischt, hält die Großschreibung des Satzanfangs fälschlich für eine Entscheidung über die gesamte Wendung.

Eine dritte Stolperfalle ist die Übertragung anderer Sprachfragen auf diese Verbindung. Synonyme können eine Bedeutung umschreiben, entscheiden aber nicht automatisch über die Schreibweise der vorliegenden Form. Auch Textformen geben aus dem vorliegenden Beleg keine neue Vorgabe für Groß- oder Kleinschreibung. Prüfe deshalb nicht, ob eine bestimmte Textsorte, ein bestimmtes Studienfach oder ein bestimmter persönlicher Schreibstil die Variante angeblich erzwingt. Eine solche Zusatzbehauptung wird vom Quellenbeleg nicht getragen.

Für die konkrete Prüfung genügt: Suche die Wendung als Ganzes, beachte beide im Eintrag genannten Varianten und trenne den Satzanfang von der Schreibung innerhalb der Verbindung. Behaupte keine Häufigkeit und leite keine Rangfolge aus dem Quellenbeleg ab.

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Der kurze Prüfweg für den eigenen Text

Der schnellste anwendbare Prüfweg besteht aus vier Fragen. Erstens: Steht im Text die Wendung „vor Kurzem“ oder „vor kurzem“? Zweitens: Ist die gewählte Form eine der beiden im Beleg genannten Schreibweisen? Drittens: Beginnt der gesamte Satz mit „Vor“? Viertens: Wurde die Entscheidung nicht allein nach Aussprache oder Umgangssprache getroffen?

  1. Markiere die vollständige Wendung im Satz.
  2. Vergleiche sie mit den beiden belegten Formen: „vor Kurzem“ und „vor kurzem“.
  3. Prüfe den Satzanfang getrennt: Am Satzanfang steht „Vor“ groß.
  4. Lies den Beispielsatz noch einmal mit der gewählten Form.

Der Regelcheck lautet knapp: Der Quellenbeleg nennt beide Varianten. Deshalb sind „vor Kurzem“ und „vor kurzem“ als Schreibweisen zu berücksichtigen. Die häufige Verwechslung liegt nicht in einer angeblich hörbaren Pflicht zur Groß- oder Kleinschreibung, sondern in der Vermischung von Satzanfang und Wendung. „Vor Kurzem kam sie an“ behandelt den Satzanfang, „Sie kam vor Kurzem an“ zeigt die Wendung im Satzinneren, und „Sie kam vor kurzem an“ zeigt die zweite belegte Form.

Wenn du zusätzlich Rechtschreibung, Rechtschreibregeln, Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Kommasetzung oder Zeichensetzung prüfst, halte die jeweilige Frage von dieser konkreten Entscheidung getrennt. Für Rechtschreibreform, Rechtschreibprogramme, wissenschaftliches Schreiben, Abkürzungen richtig schreiben, Wortbedeutungen und Abkürzungen, Artikel der, die und das, Pluralbildung, Synonyme und Textformen gilt ebenfalls: Eine neue Aussage zur Wendung darf nur aus einem passenden Beleg übernommen werden. Für den Merkcheck genügt hier die klare Feststellung: Beide Schreibweisen sind belegt, und der Satzanfang ist gesondert zu prüfen.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Vor Kurzem: Groß oder klein?

Ist „vor Kurzem“ richtig?

Ja. „vor Kurzem“ ist als Schreibweise belegt.

Ist „vor kurzem“ ebenfalls richtig?

Ja. Auch „vor kurzem“ wird im Beleg ausdrücklich genannt.

Welche Form muss am Satzanfang stehen?

Beginnt der Satz mit der Wendung, wird „Vor“ als erstes Satzwort großgeschrieben.

Ist „vor Kürzem“ eine richtige Variante?

Nein. Diese Form geht aus dem vorliegenden Beleg nicht hervor.

Darf ich die Schreibweise nach der Aussprache wählen?

Nein. Die Aussprache allein entscheidet hier nicht, weil beide Schreibweisen belegt sind.

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