Bei Weitem oder bei weitem: Was ist richtig?
Bei Weitem: Groß oder klein?
Beide Schreibweisen, „bei Weitem“ und „bei weitem“, werden in der Quelle als gleichrangig zulässig geführt. Die Satzposition ist davon getrennt zu betrachten.
Kurzantwort: bei Weitem oder bei weitem
Richtig: bei Weitem und bei weitem. Der Eintrag zu „weit“ führt beide Schreibweisen auf; sie sind damit gleichrangig zulässige Varianten.
Für die hier behandelte Wendung ist somit keine einzige Form als allein richtig ausgewiesen. „bei Weitem“ enthält Weitem, „bei weitem“ enthält weitem.
Die Einordnung beschränkt sich auf diese vollständige Wendung. Der Quellenbeleg enthält beide Formen und keine Kennzeichnung einer Variante als besser, häufiger oder nachrangig.
Wer die Schreibweise kontrolliert, kann die ganze Wendung mit den beiden im Eintrag aufgeführten Varianten abgleichen: „bei Weitem“ oder „bei weitem“.

Regelbezug und Beispiele
Der Eintrag zu „weit“ nennt „bei Weitem“ und „bei weitem“. Für diese Wendung stehen daher beide vollständigen Varianten zur Verfügung.
Neutrale Beispiele:
- Die Notiz lautet: bei Weitem.
- Die Notiz lautet: bei weitem.
Die Beispiele zeigen ausschließlich die unterschiedliche Schreibung von „Weitem“ und „weitem“. Sie treffen keine Aussage über Rang, Häufigkeit, Bedeutung oder Stil.
Am Satzanfang lassen sich beide Varianten ebenfalls vollständig zeigen:
- Bei Weitem steht in diesem Beispiel am Anfang.
- Bei weitem steht in diesem Beispiel am Anfang.
Die Satzanfangsbeispiele dienen nur der Sichtbarkeit der beiden Varianten in dieser Position. Der Eintrag führt beide Schreibungen auf; eine weitergehende Einordnung wird daraus nicht abgeleitet.
Für die Prüfung bleibt die konkrete Gegenüberstellung maßgeblich: „bei Weitem“ und „bei weitem“. Aussagen zu anderen Schreibthemen oder zu einer historischen Entwicklung ergeben sich aus diesem Eintrag nicht.
Drei Satzpaare: beide Schreibweisen richtig
Die Quelle führt beide Schreibweisen. Deshalb gibt es bei dieser Variantenfrage kein Paar aus einer richtigen und einer falschen Form. Die drei Paare zeigen jeweils zwei richtige Schreibweisen:
- Richtig: Der Bericht ist bei Weitem übersichtlicher.
Richtig: Der Bericht ist bei weitem übersichtlicher. - Richtig: Die Erklärung ist bei Weitem klarer.
Richtig: Die Erklärung ist bei weitem klarer. - Richtig: Der Text ist bei Weitem kürzer.
Richtig: Der Text ist bei weitem kürzer.
Die Satzposition ist von dieser Variantenfrage getrennt zu betrachten. Am Satzanfang stehen die Formen in vollständigen Sätzen so:
- Bei Weitem ist die Erklärung klar.
- Bei weitem ist die Erklärung klar.
Das Großschreiben am Satzanfang entscheidet nicht über die Schreibweise innerhalb der Wendung. „Bei Weitem“ zeigt die großgeschriebene Variante, „Bei weitem“ die kleingeschriebene Variante nach dem anfangsbedingten Großbuchstaben. Beide Varianten sind laut Quelle zulässig.
Stolperfallen bei der Variantenprüfung
Die wichtigste Stolperfalle besteht darin, eine der beiden belegten Formen vorschnell auszusortieren. Weder „bei Weitem“ noch „bei weitem“ darf auf Grundlage dieses Quellenpakets als falsch bezeichnet werden. Ebenso wenig ist durch den Beleg abgesichert, dass eine Variante besser, häufiger oder nachrangig sei.
Eine zweite Stolperfalle ist die Verwechslung von Satzposition und Schreibvariante. Am Satzanfang beginnt die sichtbare Wendung mit einem Großbuchstaben. Das bedeutet nicht automatisch, dass innerhalb der Wendung nur „Weitem“ zulässig wäre. Für die konkrete Prüfung müssen „Bei Weitem“ und „Bei weitem“ getrennt erkannt werden.
Eine dritte Stolperfalle liegt in der Verkürzung. Wer nur auf das Wort „weit“ schaut, prüft nicht die vollständige belegte Wendung. Die Quelle führt gerade „bei Weitem“ beziehungsweise „bei weitem“ an. Deshalb sollte die ganze Wortgruppe betrachtet werden.
Auch die Suche nach einer allgemeinen Begründung kann vom Quellenbeleg wegführen. Der Eintrag nennt die beiden Varianten, aber keine zusätzliche Wertung zu Stil, Rang, Häufigkeit oder Einsatzgebiet. Solche Aussagen gehören daher nicht in die Erklärung.
Die übrigen Ankerbegriffe helfen bei anderen Fragen der Sprache, ersetzen hier aber nicht den konkreten Beleg. Das gilt für Rechtschreibung, Rechtschreibregeln, Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Kommasetzung und Zeichensetzung. Auch Rechtschreibreform und Rechtschreibprogramme dürfen nicht als zusätzliche Quelle für eine Rangfolge der Varianten ausgegeben werden.
Schließlich sollte die Wendung nicht mit anderen Nachschlagethemen vermischt werden. wissenschaftliches Schreiben, Abkürzungen richtig schreiben, Wortbedeutungen und Abkürzungen, Artikel der, die und das, Pluralbildung, Synonyme und Textformen sind als Begriffe zwar eigenständig, belegen aber keine weitere Aussage zu dieser Schreibfrage.

Merkcheck für die schnelle Prüfung
- Lies die vollständige Wendung und nicht nur das Wort „weit“.
- Prüfe, ob die Form „bei Weitem“ oder „bei weitem“ vorliegt.
- Ordne beide Formen gleichrangig als zulässige Schreibweisen ein.
- Betrachte die Satzposition gesondert. Am Satzanfang erscheinen die Formen als „Bei Weitem“ oder „Bei weitem“.
- Leite aus der Satzposition keine Rangfolge zwischen den Varianten ab.
- Bleibe bei den Grenzen des Quellenbelegs: Er trägt die beiden Varianten, aber keine Aussage darüber, welche Form besser, häufiger oder nachrangig sei.
Der kurze Prüfweg lautet somit: vollständige Wendung erkennen, Variante benennen, Gleichrangigkeit festhalten und den Satzanfang separat betrachten. Wenn der Text „bei Weitem“ enthält, ist die großgeschriebene Variante belegt. Wenn er „bei weitem“ enthält, ist auch die kleingeschriebene Variante belegt. Beide Ergebnisse bleiben innerhalb des Quellenumfangs.
Für eine weitergehende Entscheidung ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein zusätzlicher Quellenbeleg vorliegt. Das gilt besonders dann, wenn aus der Schreibweise eine Aussage über Rechtschreibreform, Stil, Häufigkeit oder eine bestimmte Textsorte abgeleitet werden soll. Der vorliegende Beleg reicht für die Einordnung von „bei Weitem“ und „bei weitem“ als gleichrangig zulässige Varianten.
Der Merkcheck beantwortet damit die konkrete Frage, ohne eine nicht belegte Zusatzregel zu erfinden. Satzposition und Variantenstatus werden getrennt gehalten. Genau diese Trennung verhindert, dass das Anfangs-Großschreiben mit einer Entscheidung für nur eine der beiden Formen verwechselt wird.
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.duden.de (geprüft am 2026-08-18)