Bei Weitem oder bei weitem: Was ist richtig?
Bei Weitem: Groß oder klein?
Nach dem amtlichen Regelwerk sind „bei Weitem“ und „bei weitem“ zulässig. Der Duden empfiehlt jedoch „bei Weitem“. Die Satzposition ist davon klar zu trennen.
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Groß- und Kleinschreibung: Merkzettel
Die Schreibung von bei Weitem auf der einen Seite, die Regeln mit der größten Fehlerdichte auf der anderen: Nominalisierung, Tageszeiten, Anrede, feste Wendungen und die Adjektive nach etwas und nichts. Eine Seite reicht, Beispiele sind dabei.
Kurzantwort: bei Weitem oder bei weitem
Richtig: sowohl bei Weitem als auch bei weitem. Beide Varianten sind amtlich zulässig; Duden empfiehlt „bei Weitem“.
Keine Referenz benennt eine der beiden Optionen als alleinige Wahrheit. Im Ausdruck „bei Weitem“ steht Weitem, während weitem in der kleingeschriebenen Variante vorkommt.
Der Fokus liegt streng auf der Gesamtwendung. Offiziell erlaubt sind beide Varianten, der Duden spricht sich aber für „bei Weitem“ aus.
Man kann die Gesamtwendung an den zwei Formen festmachen: „bei Weitem“ oder „bei weitem“.

Regelbezug und Beispiele
Unter „weit“ erscheinen „Bei Weitem“ und „bei weitem“. Damit existieren zwei gleichwertige orthografische Gestaltungen für diese Redewendung.
Neutrale Beispiele:
- Die Notiz lautet: bei Weitem.
- Die Notiz lautet: bei weitem.
Hier zeigt sich lediglich der orthografische Kontrast zwischen „Weitem“ und „weitem“. Es gibt keine Bewertung hinsichtlich Status, Nutzungshäufigkeit, Bedeutung oder Stil.
Auch am Satzanfang zeigen beide Varianten, wie sie in dieser Position geschrieben werden:
- Bei Weitem wirkt der Bericht deutlicher.
- Bei weitem wirkt der Bericht deutlicher.
Die Satzanfangsbeispiele dienen nur dazu, die beiden Varianten in dieser Position sichtbar zu machen. Der Eintrag führt beide Schreibungen auf; eine weitergehende Einordnung wird daraus nicht abgeleitet.
Entscheidend ist der unmittelbare Kontrast zwischen „Bei Weitem“ und „bei weitem“. Andere Aspekte oder historische Kontexte ergeben sich daraus nicht.
Drei Satzpaare: beide Schreibweisen richtig
Erkennt die Referenz beide Orthographien an, besteht kein Gegensatz aus richtiger und verbotener Form. Drei Kombinationen illustrieren nun jeweils zwei valide Möglichkeiten:
- Zulässig: Der Bericht ist bei Weitem lesbarer.
Zulässig: Der Bericht ist bei weitem lesbarer. - Zulässig: Die Begründung ist bei Weitem nachvollziehbarer.
Zulässig: Die Begründung ist bei weitem nachvollziehbarer. - Zulässig: Der Aufsatz ist bei Weitem kompakter.
Zulässig: Der Aufsatz ist bei weitem kompakter.
Schreibweise und Stellung im Satz unterscheiden sich grundlegend. Zu Beginn eines vollständigen Satzes treten die beiden Varianten folgendermaßen auf:
- Bei Weitem ist die Erklärung klar.
- Bei weitem ist die Erklärung klar.
Das Großschreiben am Satzanfang entscheidet nicht über die Innenschreibung. „Bei Weitem“ kennzeichnet die großgeschriebene Form, „Bei weitem“ dagegen die kleingeschriebene Form nach dem satzbedingten Großbuchstaben. Laut Quelle sind beide Schreibweisen zulässig.
Typische Stolperfallen bei der Variantenprüfung
Oftmals schließt jemand fälschlicherweise eine der dokumentierten Möglichkeiten aus. Aufgrund der amtlichen Regelung darf weder „bei Weitem“ noch „bei weitem“ als falsch gelten. Allerdings rät der Duden zu „bei Weitem“.
Zweiter Irrtum: die Verwechslung von Satzposition und Schreibform. Am Satzanfang beginnt die Wendung mit einem Großbuchstaben. Das heißt nicht zwingend, dass innen nur „Weitem“ erlaubt wäre. Zur genauen Unterscheidung müssen „Bei Weitem“ und „Bei weitem“ klar getrennt werden.
Als dritter Fehler kommt die Kürzung ins Spiel. Beachtet man nur das Wort „weit“, erkennt man nicht die vollständige Wendung. Die Quelle führt nämlich ausdrücklich „bei Weitem“ oder „bei weitem“ an. Daher sollte stets die gesamte Wortgruppe überprüft werden.
Die Suche nach einer allgemeinen Begründung kann vom Quellenbeleg wegführen. Das amtliche Regelwerk lässt beide Varianten zu, während der Duden „bei Weitem“ empfiehlt. Angaben zu Stil, Rang, Häufigkeit oder Einsatzbereich gehören daher nicht in diese Erläuterung.
Verlinkte Themenseiten beantworten andere Fragen, ersetzen aber nicht den direkten Beleg. Das betrifft Rechtschreibung, Rechtschreibregeln, Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Kommasetzung ebenso wie Zeichensetzung. Auch Rechtschreibreform und Rechtschreibprogramme dürfen nicht als Grund für eine bestimmte Reihenfolge der Formen herangezogen werden.
Schließlich sollte die Wendung nicht mit anderen Nachschlagethemen vermischt werden. Zu diesen Themen gehören wissenschaftliches Schreiben, Abkürzungen richtig schreiben, Wortbedeutungen und Abkürzungen, Artikel der, die und das, Pluralbildung, Synonyme und Textformen. Sie belegen aber keine weitere Aussage zu dieser Schreibfrage.

Merkcheck für die schnelle Prüfung
- Betrachte die gesamte Wendung und nicht nur das isolierte Wort „weit“.
- Erkenne, ob „bei Weitem“ oder „bei weitem“ vorliegt.
- Wichtig: Beide Formen sind amtlich zulässig, dennoch empfiehlt der Duden „bei Weitem“.
- Untersuche die Satzposition separat. Am Satzanfang erscheinen die Formen als „Bei Weitem“ oder „Bei weitem“.
- Leite aus der Satzstellung keine Rangordnung zwischen den Formen ab.
- Bleibe bei den Dokumentationsgrenzen: Das amtliche Regelwerk lässt beide Formen zu, der Duden empfiehlt jedoch „bei Weitem“.
So läuft die Prüfung ab: Finde die komplette Wendung, nenne die genaue Form und prüfe den Satzanfang separat. Wenn der Text „bei Weitem“ enthält, ist die großgeschriebene Variante belegt und vom Duden empfohlen. Wenn er „bei weitem“ enthält, ist die kleingeschriebene Variante amtlich zulässig. Beide Ergebnisse liegen innerhalb des Quellenrahmens.
Für eine weitergehende Entscheidung ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein zusätzlicher Quellenbeleg vorliegt. Das gilt besonders dann, wenn aus der Schreibweise eine Aussage über Rechtschreibreform, Stil, Häufigkeit oder eine bestimmte Textsorte abgeleitet werden soll. Der vorliegende Beleg reicht für die Einordnung von „bei Weitem“ und „bei weitem“ als amtlich zulässige Varianten; Duden empfiehlt „bei Weitem“.
Damit liefert der Merkcheck die gesuchte Antwort, ohne unbelegte Zusatzregeln zu konstruieren. Die Position im Satz und der Variationsstatus bleiben klar voneinander getrennt. Erst durch diese Unterscheidung wird sichergestellt, dass das Anfangs-Großschreiben nicht mit einer Beschränkung auf nur eine der beiden Formen gleichgesetzt wird.
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.duden.de (Stand: 2026-08-18); Amtliches Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, § 58 (3.2)