Verbot von Gendersonderzeichen: Was die Länder regeln

Gendersonderzeichen: Verbote in einzelnen Bundesländern

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 18. September 2026 · Gendern im Überblick

In einzelnen Bundesländern gibt es dokumentierte Regelungen gegen Gendersonderzeichen. Dieser Beitrag erläutert die belegten Vorgaben in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen sowie die Position des Rats für deutsche Rechtschreibung.

Bayern: Dienstlicher Schriftverkehr der Behörden

In Bayern gilt seit dem 1. April 2024 eine Bekanntmachung gegen Gendersonderzeichen im dienstlichen Schriftverkehr. Sie wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und änderte die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern. Die Änderung ergänzt Paragraph 22 Absatz 5 der Geschäftsordnung um einen Satz zu mehrgeschlechtlichen Schreibweisen.

Die Bekanntmachung vom 19. März 2024 wurde von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in München unterzeichnet. Darin werden mehrgeschlechtliche Schreibweisen mit Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt als unzulässig bezeichnet. Gendersternchen erklärt die Regel nicht gesondert; der Genderstern gehört zu den genannten Wortbinnenzeichen. Die Bekanntmachung nennt außerdem den 1. April 2024 als Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.

Nach ihrem Wortlaut betrifft die Regelung den dienstlichen Schriftverkehr der bayerischen Behörden. Sie beschreibt damit den Bereich der Behördenkommunikation. Zu Hochschulforschung oder Hochschullehre enthält der Text keine Aussage. Wer einen Text für einen anderen Bereich vorbereitet, kann deshalb zunächst klären, ob hierfür eine eigene Vorgabe besteht. Die Bekanntmachung selbst liefert für diesen anderen Bereich keine weitergehende Regel.

Verbote von Gendersonderzeichen in Bundesländern: der Ablauf in drei Schritten

Sachsen und Schleswig-Holstein: Fokus auf den Unterricht

Sachsen und Schleswig-Holstein haben Dokumente für den schulischen Bereich veröffentlicht. Die Tabelle stellt die jeweils belegte Regelung gegenüber.

Tabelle: Bundesland, Regelung
BundeslandRegelung
SachsenDas Schreiben vom 25. August 2021 behandelt Sonderzeichen im Wortinneren, darunter Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt und Gender-Unterstrich. Im Schulbereich sollen diese Zeichen nicht verwendet werden.
Schleswig-HolsteinDer Erlass vom 9. September 2021 behandelt die vier Sonderformen Schüler*innen, SchülerInnen, Schüler_innen und Schüler/innen. In schriftlichen Schülerarbeiten wird ihr erstes Auftreten als Fehler markiert; weitere Vorkommen gelten als Folgefehler.

Das sächsische Schreiben nennt Paarformen, geschlechtsneutrale Ausdrücke sowie Passivformen und Umschreibungen als Alternativen. Es ordnet die dort genannten Zeichen im Wortinneren weder den Kriterien geschlechtergerechter Schreibung noch dem amtlichen Regelwerk zu. Die Aussage bezieht sich auf den Bereich der Schule und auf die im Schreiben bezeichneten Sonderzeichen.

Der schleswig-holsteinische Erlass erläutert einen früheren Erlass zur amtlichen Rechtschreibung an Schulen, der weiterhin gilt. Gender-Doppelpunkt in der Schreibung gehört dort zu der Kategorie mit Gender-Gap oder Doppelpunkt. Nur die vier genannten Sonderformen werden im Erlass für Klassenarbeiten in dieser Weise behandelt; geschlechtergerechte Sprache ohne solche Sonderzeichen untersagt er nicht generell. Für eine konkrete Schülerarbeit ist deshalb der Wortlaut des Erlasses maßgeblich.

Hessen: Dokumentation im Landtag

Eine Drucksache des Hessischen Landtags vom 17. Juni 2024 dokumentiert die hessische Linie zu Gendersonderzeichen. Sie veröffentlicht die Antwort des Ministers für Kultus, Bildung und Chancen auf eine Kleine Anfrage. Die Drucksache datiert diese Kleine Anfrage auf den 14. Juni 2024. Nach der Antwort soll an hessischen Schulen und in der Verwaltung auf Gendern mit Sonderzeichen verzichtet werden.

Als Grundlage verweist die Antwort auf die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, kurz VOGSV. Dort ist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung Grundlage der Bewertung. Außerdem nimmt die Drucksache auf den Rat für deutsche Rechtschreibung Bezug. Dieser bestätigte seinen Ergänzungspassus zu Sonderzeichen am 15. Dezember 2023 erneut. Danach gehören Asterisk, Unterstrich und Doppelpunkt nicht zum Bereich der deutschen Orthografie. Gender-Unterstrich im Überblick ist daher im Zusammenhang mit dieser Einordnung ein Thema der Drucksache.

Die in der Antwort genannte VOGSV betrifft Schulen und Verwaltung in Hessen. Für den Hochschulbereich gilt die beschriebene Regelung nach der Antwort nur für die Verwaltung. Forschung und Lehre werden von ihr nicht erfasst. Die Drucksache trifft zu Hochschulforschung und Hochschullehre keine weitergehende Aussage. Sie nennt zudem keine dienstrechtlichen Folgen für Verstöße. Für die dargestellte hessische Linie sind daher der genannte Schulbereich und die Verwaltung die ausdrücklich beschriebenen Anwendungsfelder.

Stellungnahme des Rats für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung veröffentlichte am 26. März 2021 Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schreibung. In der Mitteilung bekräftigte er das Ziel, allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache zu begegnen. Zugleich ordnete der Rat dies als gesellschaftliche Aufgabe ein, die nicht allein durch orthografische Regeln gelöst werden kann. Das amtliche Regelwerk gilt laut dieser Mitteilung für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege.

In seiner Sitzung vom 26. März 2021 entschied der Rat, Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und andere verkürzte Formen im Wortinneren zu diesem Zeitpunkt nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Am 15. Dezember 2023 folgten Erläuterungen, eine Begründung und Kriterien zu dieser Entscheidung. Der Rat hatte diese Kriterien bereits 2018 und 2021 beschlossen. Genannt werden unter anderem sachliche Korrektheit, Verständlichkeit, Vorlesbarkeit mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte sowie Lernbarkeit für Schülerinnen und Schüler.

Schreibweisen beim Gendern werden in den Texten des Rates somit anhand dieser Kriterien und des amtlichen Rechtschreibregelwerks behandelt. Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich sind nach diesen Texten nicht Teil des amtlichen Rechtschreibregelwerks. Daraus folgt keine allgemeine Aussage dazu, ob Menschen geschlechtergerechte Sprache verwenden sollen. Die Quellen beschreiben vielmehr die Entscheidung über eine Aufnahme solcher Zeichen in das amtliche Regelwerk. Die Frage nach einer rechtlichen Bindung von Hochschulen bezeichnet der Rat ausdrücklich als strittig.

Verbote von Gendersonderzeichen in Bundesländern: Prüfliste mit vier Punkten

Zusammenfassung und gemeinsame Merkmale

Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen haben jeweils eigene, unterschiedlich weit reichende Regelungen gegen Gendersonderzeichen erlassen. Die Übersicht beschränkt sich auf diese vier belegten Länder. Sie sagt weder etwas über alle sechzehn Bundesländer noch über die Gesamtzahl vergleichbarer Regelungen aus. Die Dokumente betreffen unterschiedliche Bereiche: den dienstlichen Schriftverkehr bayerischer Behörden, Schulen in Sachsen und Schleswig-Holstein sowie Schulen und Verwaltung in Hessen.

In allen vier Fällen geht es um Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich oder Schrägstrich, nicht um gendergerechte Sprache im Allgemeinen. Bayern nennt hierfür mehrere Zeichen im dienstlichen Schriftverkehr. Der schleswig-holsteinische Erlass behandelt vier Sonderformen und markiert ihr erstes Auftreten in schriftlichen Schülerarbeiten als Fehler; danach folgen Folgefehler. Sachsen bezieht sich auf Sonderzeichen im Wortinneren in Schulen. Hessen verweist auf die Einordnung von Asterisk, Unterstrich und Doppelpunkt durch den Rat für deutsche Rechtschreibung.

Auch die Stellungnahmen des Rats liefern den gemeinsamen Hintergrund. Am 26. März 2021 entschied der Rat, Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und weitere verkürzte Formen im Wortinneren zu diesem Zeitpunkt nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Seine Erläuterungen vom 15. Dezember 2023 nennen unter anderem Verständlichkeit, Vorlesbarkeit und Lernbarkeit als Kriterien geschlechtergerechter Schreibung. Bayern trifft mit seiner Bekanntmachung keine Aussage zu Forschung und Lehre an Hochschulen; in Hessen betrifft die genannte Hochschulregelung laut Drucksache nur die Verwaltung. Die Quellen enthalten keine Zahl zur Verwendung von Gendersonderzeichen in Verwaltungen. Gendern im Überblick empfiehlt sich als Einstieg in verwandte Themen. Für einen konkreten Text sollte geprüft werden, welches der beschriebenen Dokumente den jeweiligen Bereich betrifft.

Quellen und Stand

Der Beitrag „Verbot von Gendersonderzeichen: Was die Länder regeln“ trägt den vollständigen Titel „Gendersonderzeichen: Verbote in vier Ländern“.

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Häufige Fragen zu Verboten von Gendersonderzeichen

Welche vier Bundesländer haben dokumentierte Regelungen?

Basierend auf den vorliegenden Belegen lassen sich Regelungen in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen identifizieren. Jedes dieser Länder hat separate Dokumente veröffentlicht, die sich mit der Handhabung von Gendersonderzeichen befassen.

Gilt die bayerische Regelung auch für Hochschulen?

Nicht pauschal. Die bayerische Bekanntmachung regelt den dienstlichen Schriftverkehr der bayerischen Behörden. Zu Forschung und Lehre an Hochschulen trifft sie keine Aussage.

Wer hat den Erlass in Schleswig-Holstein unterzeichnet?

Der Erlass des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein vom 9. September 2021 wurde von Alexander Kraft unterzeichnet. Er dient der Klärung der Verwendung geschlechtergerechter Sprache im Unterricht und in der schulischen Kommunikation.

Warum erwähnt die hessische Drucksache den Rat für Rechtschreibung?

Die hessische Drucksache verweist auf die Einordnung des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 15. Dezember 2023. Danach gehören Sonderzeichen wie Asterisk, Unterstrich und Doppelpunkt nicht zum Bereich der deutschen Orthografie.

Unterscheidet sich die sächsische Regelung von der sh-Regelung?

Ja, während Sachsen per Rundschreiben die Nutzung von Sonderzeichen wie dem Gender-Stern im Unterricht untersagt, listet der schleswig-holsteinische Erlass vier konkrete Schreibweisen auf, die in Schülerarbeiten als Fehler beziehungsweise Folgefehler gewertet werden. Der Ansatz ist also differenziert und auf die Korrekturpraxis bezogen.

Ist geschlechtergerechte Sprache komplett verboten?

Keineswegs. Weder der Erlass aus Schleswig-Holstein noch die anderen Dokumente verbieten geschlechtergerechte Sprache im Ganzen. Kritisiert und eingeschränkt werden lediglich die sogenannten Wortbinnenzeichen. Alternative Formulierungen, die ohne solche grafischen Extras auskommen, bleiben zulässig und werden teilweise sogar empfohlen.

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