Gendern Notar: Notar*innen, Unterstrich und Binnen-I

Notar gendern: Sternchen, Doppelpunkt und Alternativen. Warum Notarinnen und Notare sowie Notar*innen beide korrekt sind, erklärt die Seite unten.

Geschlechtergerecht formulieren leicht gemacht

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Wer die Amts- und Berufsbezeichnung Notar geschlechtergerecht verwenden möchte, greift im Deutschen vor allem auf die explizite Doppelnennung Notarinnen und Notare, die weibliche Form Notarin im Einzelbezug oder auf Kurzformen wie Notar*innen, Notar:innen, Notar_innen und NotarInnen zurück. Während die ausgeschriebene Paarform im amtlichen Regelwerk fest verankert ist und einen flüssigen Lesefluss unterstützt, bündeln Schreibweisen mit Sonderzeichen oder Binnen-I mehrere Geschlechter platzsparend in einem Wort. In wissenschaftlichen Arbeiten gibt meist der Leitfaden des jeweiligen Lehrstuhls, Prüfungsamts oder Verlags den Ausschlag. Existiert keine verbindliche Richtlinie, fahren Schreibende mit der vollständigen Paarform oder einer sachlichen Umschreibung am sichersten, weil beide Varianten komplett ohne Sonderzeichen auskommen und von Korrekturprogrammen problemlos erkannt werden.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Notar“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.

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Gendern Notar: Die wichtigsten Schreibweisen im Kurzüberblick

Um Personen im Notaramt sprachlich präzise und inklusiv zu benennen, stehen im Sprachgebrauch mehrere etablierte Wege offen. Besonders verbreitet ist die vollständige Paarform Notarinnen und Notare, die weibliche und männliche Amtsinhaber gleichermaßen sichtbar macht. Wo im Layout wenig Raum bleibt, kommen verkürzte Varianten wie Notar*innen mit Sternchen, Notar:innen mit Doppelpunkt, Notar_innen mit Unterstrich oder das klassische Binnen-I in NotarInnen zum Einsatz, da sie verschiedene Geschlechtsidentitäten kompakt in einer Wortform zusammenführen. Ergänzend lassen sich Sätze über das Amt oder die Beurkundung neutral umbauen, sodass kein Geschlecht markiert werden muss. Beim Gendern von Notar entscheidet vorrangig die Textsorte über die passende Wahl: In längeren Analysen, Gutachten und Aufsätzen liest sich die ausgeschriebene Doppelnennung besonders ruhig, wogegen Kurzformen in Tabellenköpfen, Fragebögen oder knappen Übersichten wertvollen Platz sparen. Maßgeblich bleiben dabei stets die formalen Richtlinien der jeweiligen Hochschule, Behörde oder Redaktion.

Gendern Notar: Formen mit Notar*innen, Unterstrich und Binnen-I
Gendern Notar: Notar*innen, Unterstrich und Binnen-I im Überblick.

Alle Genderformen für Notar und Notarin im Vergleich

Je nach Adressatenkreis und Stilempfinden lassen sich für die Berufsbezeichnung Notar unterschiedliche geschlechtergerechte Formen bilden, die jeweils eigene Stärken bei Verständlichkeit und Kürze aufweisen. Die nachstehende Übersicht gliedert die gängigsten Schreibweisen von der regelkonformen Paarform bis hin zu den zeichenbasierten Kurzformen im Plural und Singular. Vertiefende Hintergrundinformationen zum Thema bietet unser Leitfaden für gendergerechte Sprache.

  • Doppelnennung (Paarform): Notarinnen und Notare im Plural sowie Notarin oder Notar beziehungsweise Notarin und Notar im Singular
  • Gendersternchen (Asterisk): Notar*innen im Plural und Notar*in im Singular zur expliziten Einbeziehung aller Geschlechtsidentitäten
  • Doppelpunkt: Notar:innen im Plural und Notar:in im Singular als im Hochschul- und Medienbereich verbreitete Kurzform
  • Unterstrich (Gender-Gap): Notar_innen im Plural und Notar_in im Singular zur optischen Darstellung geschlechtlicher Vielfalt
  • Binnen-I: NotarInnen im Plural und NotarIn im Singular als ältere zweigeschlechtliche Kurzschreibweise ohne Sonderzeichen

Unter allen genannten Möglichkeiten überzeugt die ausgeschriebene Doppelnennung durch höchste sprachliche Klarheit und ist uneingeschränkt in den Regeln der amtlichen Rechtschreibung verankert. Verkürzte Varianten mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich gehören nach dem aktuellen amtlichen Regelwerk zwar nicht zum verbindlichen Standard, sind jedoch in zahlreichen Universitäten, Fachverlagen und öffentlichen Verwaltungen ausdrücklich zugelassen oder in internen Richtlinien verankert. Das Binnen-I wird heute deutlich seltener gewählt, weil neuere Leitfäden meist das Gendersternchen oder den Doppelpunkt bevorzugen.

Geschlechtsneutrale Alternativen und Umschreibungen für Notar

Während sich in vielen Berufsfeldern längst griffige Partizipien oder neutrale Oberbegriffe etabliert haben, beispielsweise Studierende anstelle von Studentinnen und Studenten oder Lehrkraft statt Lehrerin und Lehrer, fehlt für das Notaramt ein direktes, geschlechtsneutrales Einzelwort. Das liegt vor allem daran, dass das Berufsrecht die Amtsbezeichnung gesetzlich fest als Notar beziehungsweise Notarin vorgibt und keine übergeordnete Kurzform kennt. Wer dennoch geschlechtsübergreifend formulieren möchte, ohne Paarformen oder Sonderzeichen einzusetzen, kann im Satzbau auf sachbezogene Umschreibungen ausweichen. Dafür bieten sich Wendungen wie notariell tätige Person, Person im Notaramt oder Fachkraft im Notariat an; ebenso lässt sich häufig die Institution selbst in den Mittelpunkt rücken, indem vom zuständigen Notariat oder von der notariellen Beurkundung gesprochen wird. Da personenbezogene Ersatzbegriffe in längeren Fachtexten allerdings schnell umständlich klingen, greifen Autorinnen und Autoren im Alltag weit überwiegend auf die Doppelnennung oder auf verkürzte Genderformen zurück.

Praxisbeispiele: Notar in Studium und Wissenschaft formulieren

Gerade in rechtswissenschaftlichen Hausarbeiten, Seminararbeiten oder Abschlussarbeiten zum Notariatswesen lässt sich die gewählte Schreibweise in konkreten Beispielsätzen mühelos in die eigene Argumentation integrieren. Mit ausgeschriebener Paarform lautet eine typische Formulierung: Die im Rahmen der Erhebung befragten Notarinnen und Notare bestätigten übereinstimmend, dass digitale Beurkundungsverfahren die Abläufe im Notariat nachhaltig verändert haben. Fällt die Wahl hingegen auf eine verkürzte Variante mit Sonderzeichen, bietet sich folgender Satzbau an: Unter den teilnehmenden Notar:innen gaben mehr als achtzig Prozent an, digitale Verfahren bereits regelmäßig im Berufsalltag einzusetzen. Beide Lösungswege sind sprachlich einwandfrei, sofern die einmal gewählte Linie im gesamten eigenen Manuskript einschließlich Überschriften, Tabellen und Fußnoten strikt eingehalten wird. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Zitate und Quellenangaben: Im Literaturverzeichnis werden sämtliche Buchtitel, Aufsätze und Gesetzestexte stets wortgetreu im Originalwortlaut wiedergegeben und niemals nachträglich gegendert. Auf diese Weise bleibt die wissenschaftliche Arbeit formal korrekt und durchgehend konsistent.

Gendern Notar: passende Form für Notar*innen wählen

Typische Stolpersteine und Fehler beim Gendern von Notar

In der Textpraxis entsteht Unruhe vor allem dann, wenn innerhalb desselben Dokuments unbewusst zwischen mehreren Systemen gewechselt wird, etwa wenn ein Abschnitt die Doppelnennung Notarinnen und Notare nutzt und kurz darauf unvermittelt Notar*innen oder Notar:innen folgt. Ebenso leidet die Stringenz, wenn zwar der Haupttext sorgfältig gegendert ist, in Abbildungslegenden, Anhängen oder Fußnoten aber wieder ausschließlich das generische Maskulinum auftaucht. Zudem ist auf die korrekte Wortbildung und Grammatik zu achten: Die reguläre weibliche Form lautet im Singular Notarin und im Plural Notarinnen, während fehlerhafte Ableitungen wie Notarn oder Notarine unbedingt zu vermeiden sind; auch im Singular sollte bei Verkürzungen wie der oder die Notar*in darauf geachtet werden, dass Artikel und Satzbau grammatisch aufgehen. Für wissenschaftliche Arbeiten lohnt sich vor dem Schreibstart immer ein Blick in den Leitfaden des Instituts, der Fakultät oder des Verlags. Gibt es dort keine bindende Festlegung, bilden durchgängige Paarformen oder neutrale Formulierungen rund um das Notariat die verlässlichste Lösung. Weiterführende Empfehlungen für Studium und Forschung bündelt unser Ratgeber Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit: Welche Schreibweise passt für Notar und Notarin?

Wer die Berufsbezeichnung Notar geschlechtergerecht einsetzen möchte, hat je nach Textgattung mehrere praxistaugliche Optionen zur Verfügung: die voll ausgeschriebene Doppelnennung Notarinnen und Notare, zeichenbasierte Kurzformen wie Notar*innen, Notar:innen und Notar_innen, das Binnen-I bei NotarInnen sowie sachliche Umschreibungen über das Notaramt. Welche Lösung am besten überzeugt, richtet sich nach dem Lesepublikum, dem verfügbaren Platz und den jeweiligen Haus- oder Hochschulrichtlinien. Entscheidend für einen professionellen Eindruck ist vor allem, dass die gewählte Form im gesamten selbst geschriebenen Text ohne Brüche durchgehalten wird, während Quellentitel und bibliografische Angaben im Literaturverzeichnis unangetastet im Original bleiben. Eine abschließende Textkontrolle vor der Einreichung stellt sicher, dass alle Personenbezeichnungen einheitlich und fehlerfrei umgesetzt sind.

Ob juristische Hausarbeit, behördliches Schreiben oder redaktioneller Beitrag: Mit einer klaren Entscheidung für eine Variante zum Thema Gendern Notar und deren konsequenter Anwendung im gesamten Dokument gelingt eine präzise und zugleich gut lesbare Ausdrucksweise.

Weitere Nachschlageartikel zu verwandten Berufsbezeichnungen aus Recht und öffentlichem Dienst bieten die Seiten Polizist gendern und Kommissar gendern sowie unser vollständiges Gender-Wörterbuch A bis Z.

Soll die geschlechtergerechte Schreibweise rund um Notarin und Notar in der eigenen Abschluss- oder Hausarbeit lückenlos einheitlich sitzen, prüft unser professionelles Lektorat das gesamte Manuskript zuverlässig auf sprachliche Konsistenz und formale Richtigkeit.

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Häufige Fragen und Antworten zum Gendern von Notar

Wie lautet die weibliche Form von Notar?

Im Singular heißt die weibliche Form von Notar regulär Notarin, während der Plural Notarinnen lautet. Zur Wortbildung wird lediglich die Endung -in beziehungsweise -innen an den Wortstamm angehängt, ohne dass sich der Vokal im Stamm verändert. Im Standes- und Berufsrecht sowie auf amtlichen Urkunden wird die Bezeichnung je nach Geschlecht der bestellten Person präzise als Notarin oder Notar geführt.

Wie schreibt man Notar mit Gendersternchen?

Bei der Schreibweise mit Asterisk lautet der Plural Notar*innen und der Singular Notar*in. Das Sternchen trennt den Wortstamm Notar optisch von der Endung innen und verdeutlicht, dass neben Frauen und Männern ausdrücklich auch nichtbinäre Personen gemeint sind. Obwohl diese Kurzform aktuell nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibregeln ist, wird sie an vielen Hochschulen, in Redaktionen und in Organisationen als gängige Variante anerkannt.

Was bedeutet Notar:innen mit Doppelpunkt?

Die Form Notar:innen nutzt den Doppelpunkt im Wortinneren als verkürztes Genderzeichen, um weibliche, männliche sowie weitere Geschlechtsidentitäten gemeinsam anzusprechen. Vorleseprogramme verarbeiten den Doppelpunkt je nach eingesetzter Software und individueller Konfiguration verschieden, weshalb eine pauschal höhere Barrierefreiheit gegenüber anderen Sonderzeichen nicht belegt ist. Im amtlichen Regelwerk gilt die Doppelpunktform bislang nicht als regulärer Standard, ist aber im akademischen Umfeld und in vielen Medienhäusern weit verbreitet.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Notar?

Ein eigenständiges, geschlechtsneutrales Einzelwort hat sich für die gesetzlich geschützte Amtsbezeichnung Notar bislang nicht herausgebildet. Schreibende können zwar auf sachliche Ersatzformulierungen wie notariell tätige Person, Person im Notaramt oder auf institutionelle Bezüge wie das Notariat ausweichen, doch klingen personenbezogene Umschreibungen im Fließtext häufig etwas schwerfällig. Aus diesem Grund bevorzugen die meisten Fachtexte entweder die explizite Paarform Notarinnen und Notare oder Kurzschreibweisen wie Notar*innen und Notar:innen.

Welche Form eignet sich für eine wissenschaftliche Arbeit?

In Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten geben in erster Linie die Richtlinien des betreuenden Lehrstuhls, der Fakultät oder des Verlags den Rahmen vor, da dort oft eine bestimmte Form verbindlich gewünscht wird. Falls keine ausdrückliche Regelung existiert, empfiehlt sich vor allem die ausgeschriebene Doppelnennung Notarinnen und Notare in Kombination mit neutralen Formulierungen über das Notariat. Beide Wege verzichten auf wortinterne Sonderzeichen, entsprechen uneingeschränkt der amtlichen Rechtschreibung und lösen in Korrekturprogrammen keine Fehlermeldungen aus.

Was ist beim Gendern von Notar besonders zu beachten?

Oberstes Gebot ist eine einheitliche Umsetzung über das gesamte Manuskript hinweg, sodass Fließtext, Zwischenüberschriften, Tabellen und Fußnoten derselben Logik folgen. Darüber hinaus muss die feminine Ableitung sprachlich korrekt als Notarin im Singular und Notarinnen im Plural gebildet werden, während falsche Wortformen wie Notarn oder Notarine zu vermeiden sind. Bei offenen Fragen hilft ein Blick in den jeweiligen Leitfaden der Einrichtung oder ein abschließendes fachliches Lektorat vor der Abgabe.

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