Gendern Notar: Formen und Beispiele

Geschlechtergerecht formulieren leicht gemacht

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Gendern Notar bezeichnet die geschlechtergerechte Formulierung der Berufsbezeichnung Notar, etwa durch die Doppelnennung Notarinnen und Notare, durch verkürzte Formen wie Notar*innen, Notar:innen oder Notar_innen oder durch eine neutrale Umschreibung. Alle Varianten sind gebräuchlich, unterscheiden sich jedoch in Lesbarkeit und Akzeptanz. In wissenschaftlichen Arbeiten richtet sich die Wahl meist nach den Vorgaben der Hochschule oder des Verlags. Ohne feste Vorgabe empfiehlt sich häufig die Doppelnennung oder eine konsequent neutrale Formulierung, da beide ohne Sonderzeichen auskommen und von Rechtschreibprüfungen seltener beanstandet werden.

Gendern Notar: kurze Antwort

Die Personenbezeichnung Notar lässt sich auf mehrere Arten geschlechtergerecht formulieren. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Notarinnen und Notare, bei der die weibliche und die männliche Form ausgeschrieben nebeneinanderstehen. Wer Platz sparen möchte, greift zu verkürzten Schreibweisen wie Notar*innen, Notar:innen, Notar_innen oder NotarInnen, die weibliche und männliche Form in einem Wort zusammenführen. Daneben gibt es geschlechtsneutrale Umschreibungen, die das Geschlecht ganz offenlassen. Beim gendern Notar kommt es vor allem auf den Kontext an: In Fließtexten wirkt die Doppelnennung meist am natürlichsten, in Formularen oder Listen sind verkürzte Formen platzsparender. Welche Variante am Ende gewählt wird, hängt außerdem von den Vorgaben der jeweiligen Institution, Hochschule oder des Verlags ab.

gendern Notar
gendern Notar im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für die Berufsbezeichnung Notar existieren mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die sich in Lesbarkeit und Formalität unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten für Notar im Überblick, geordnet von der ausgeschriebenen Doppelnennung bis zu den verkürzten Formen mit Sonderzeichen. Mehr zu den einzelnen Formen und ihrer Verwendung liefert der Beitrag zur gendergerechte Sprache.

Die Doppelnennung gilt als am leichtesten lesbar und wird von der amtlichen Rechtschreibung anerkannt. Die verkürzten Formen mit Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich sind im amtlichen Regelwerk derzeit nicht als Standard vorgesehen, werden aber von vielen Hochschulen, Redaktionen und Behörden akzeptiert oder sogar vorgeschrieben. Das Binnen-I gilt inzwischen als weniger gebräuchlich als Stern und Doppelpunkt.

Gibt es eine neutrale Alternative?

Für viele Berufsbezeichnungen gibt es geschlechtsneutrale Sammelbegriffe oder Partizipformen, etwa Studierende statt Studentinnen und Studenten oder Lehrkraft statt Lehrerin und Lehrer. Für Notar existiert keine vergleichbar etablierte neutrale Kurzform. Der Beruf ist gesetzlich als Notar beziehungsweise Notarin definiert, ein einzelnes neutrales Wort dafür hat sich bislang nicht durchgesetzt. Wer dennoch auf eine geschlechtsspezifische Form verzichten möchte, kann auf Umschreibungen ausweichen, etwa notariell tätige Person, Person im Notaramt oder Fachkraft im Notariat. Solche Umschreibungen sind zwar möglich, wirken in Fließtexten aber oft sperrig und werden seltener verwendet als die Doppelnennung oder die verkürzten Formen. In der Praxis bleibt die neutrale Umschreibung deshalb eher die Ausnahme.

Beispiel aus der wissenschaftlichen Arbeit

In wissenschaftlichen Arbeiten, etwa in juristischen Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten zum Notariatswesen, lässt sich die geschlechtergerechte Form direkt in den Satzbau einbauen. Ein Beispiel: Die befragten Notarinnen und Notare gaben übereinstimmend an, dass digitale Beurkundungsverfahren den Arbeitsalltag im Notariat spürbar verändert haben. Wer stattdessen die verkürzte Schreibweise nutzt, könnte formulieren: Von den befragten Notar:innen gaben mehr als achtzig Prozent an, digitale Verfahren regelmäßig zu nutzen. Beide Varianten sind korrekt, solange sie im gesamten Text einheitlich verwendet werden. Wichtig ist, sich vor Beginn der Arbeit für eine Form zu entscheiden und diese durchgehend beizubehalten, auch in Tabellen, Fußnoten und im Literaturverzeichnis, damit der Text in sich konsistent bleibt und beim Korrekturlesen nicht nachträglich vereinheitlicht werden muss.

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Häufige Fehler beim Gendern von Notar

Ein häufiger Fehler ist der Wechsel zwischen verschiedenen Schreibweisen innerhalb eines Textes, etwa wenn im ersten Kapitel Notarinnen und Notare steht und im zweiten Kapitel plötzlich Notar*innen. Ebenso problematisch ist es, die weibliche Form nur im Fließtext zu verwenden, in Tabellenüberschriften oder Abbildungslegenden aber wieder auf die rein männliche Form zurückzugreifen. Auch die falsche Bildung der weiblichen Form kommt vor: Korrekt ist Notarin, nicht Notarn oder Notarine. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder des Verlags zu prüfen. Liegt keine feste Vorgabe vor, ist die konsequente Doppelnennung oder eine durchgehend neutrale Formulierung die sicherste Wahl. Ausführliche Hinweise zum Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Haus- und Abschlussarbeiten liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit

Für die Berufsbezeichnung Notar stehen mehrere geschlechtergerechte Formen zur Verfügung: die ausgeschriebene Doppelnennung Notarinnen und Notare, verkürzte Schreibweisen wie Notar*innen, Notar:innen, Notar_innen oder NotarInnen sowie neutrale Umschreibungen für Fälle, in denen keine geschlechtsspezifische Form gewünscht ist. Welche Variante die richtige ist, hängt vom Kontext, vom Zielpublikum und häufig von formalen Vorgaben ab. In wissenschaftlichen Arbeiten gilt vor allem eines: Die gewählte Form sollte konsequent durchgehalten werden, vom Deckblatt bis zum Literaturverzeichnis. Wer unsicher ist, welche Schreibweise zur eigenen Arbeit oder Institution passt, sollte die entsprechenden Richtlinien vorab prüfen oder den Text vor der Abgabe fachlich gegenlesen lassen, um Unstimmigkeiten beim Gendern von Notar zuverlässig zu vermeiden.

So ist rund um „gendern Notar“ alles Wichtige erklärt.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Polizist gendern, Kommissar gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim Gendern von Notar in der eigenen wissenschaftlichen Arbeit auf Nummer sicher gehen möchte, lässt den Text von unserem Lektorat auf konsistente und korrekte Schreibweisen prüfen.

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Häufige Fragen zum Gendern von Notar

Wie lautet die weibliche Form von Notar?

Die weibliche Form von Notar lautet Notarin, im Plural Notarinnen. Die Form wird regulär mit dem Suffix in gebildet, ein Umlaut ist bei diesem Wort nicht nötig. In offiziellen Dokumenten und im Berufsrecht wird konsequent zwischen Notar und Notarin unterschieden, je nachdem, welches Geschlecht die jeweilige Person hat.

Wie schreibt man Notar mit Gendersternchen?

Mit Gendersternchen wird die Berufsbezeichnung als Notar*innen geschrieben. Das Sternchen steht zwischen dem gemeinsamen Wortstamm Notar und der weiblichen Endung innen und soll neben Frauen und Männern auch Personen einschließen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen. Die Schreibweise ist im amtlichen Regelwerk derzeit nicht als Standard festgelegt, wird aber von vielen Institutionen akzeptiert.

Was bedeutet Notar:innen mit Doppelpunkt?

Notar:innen mit Doppelpunkt ist eine verkürzte geschlechtergerechte Schreibweise, die wie das Gendersternchen weibliche, männliche und weitere Geschlechtsidentitäten einschließen soll. Der Doppelpunkt gilt bei manchen Screenreadern als besonders gut vorlesbar, da er eine kurze Sprechpause markiert. Auch diese Variante ist im amtlichen Regelwerk bislang nicht als verbindlicher Standard vorgesehen, wird jedoch von zahlreichen Hochschulen und Medien verwendet.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Notar?

Eine allgemein etablierte neutrale Kurzform gibt es für Notar bislang nicht. Möglich sind Umschreibungen wie notariell tätige Person oder Person im Notaramt, diese wirken jedoch oft umständlich und werden selten verwendet. In der Praxis greifen die meisten Texte deshalb auf die Doppelnennung Notarinnen und Notare oder auf verkürzte Formen mit Sternchen oder Doppelpunkt zurück.

Welche Form eignet sich für eine wissenschaftliche Arbeit?

Für wissenschaftliche Arbeiten sollten zunächst die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder des Verlags geprüft werden, viele legen eine bestimmte Schreibweise verbindlich fest. Fehlt eine Vorgabe, gelten die Doppelnennung Notarinnen und Notare sowie eine konsequent neutrale Formulierung als sichere Wahl, da beide ohne Sonderzeichen auskommen und in der Regel von Rechtschreibprüfungen nicht beanstandet werden.

Was ist beim Gendern von Notar besonders zu beachten?

Wichtig ist vor allem Konsistenz: Die gewählte Schreibweise sollte im gesamten Dokument gleich bleiben, auch in Überschriften, Tabellen und Fußnoten. Zudem sollte die weibliche Form korrekt gebildet werden, also Notarin und Notarinnen, nicht Notarn oder ähnliche falsche Ableitungen. Wer unsicher ist, prüft die Vorgaben der jeweiligen Institution oder lässt den Text vor der Abgabe gegenlesen.

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