Gendern Nachfolger: Doppelnennung, Nachfolger*innen und Doppelpunkt

Weibliche Form, Pluralformen und neutrale Alternativen für Nachfolger

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Die weibliche Form von Nachfolger lautet im Singular „Nachfolgerin“ und im Plural „Nachfolgerinnen“. Wer beim Thema Gendern Nachfolger alle Geschlechter sprachlich präzise einbeziehen möchte, greift im Deutschen je nach Textsorte auf die ausgeschriebene Doppelnennung „Nachfolgerinnen und Nachfolger“, auf Kurzformen mit Sonderzeichen wie Nachfolger*innen, Nachfolger:innen, Nachfolger_innen oder NachfolgerInnen sowie auf neutrale Alternativen zurück. Dieser Leitfaden zeigt die grammatische Bildung der Singular- und Pluralformen, vergleicht gängige Schreibweisen mit Doppelpunkt oder Sternchen, bietet praxistaugliche Umformulierungen über den Begriff „Nachfolge“ und gibt konkrete Orientierung für wissenschaftliche Publikationen.

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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen

Ein Satz legt die Schreibweise von „Nachfolger“ für die ganze Arbeit fest: ab Seite 2 vier fertige Hinweise (generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Formen, kurze Fußnote), dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Von der Hausarbeit bis zur Masterarbeit.

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Weibliche Form Nachfolgerin und Grundlagen beim Gendern

Grammatisch wird die feminine Bezeichnung regelmäßig durch das Anhängen der Endung „-in“ an den Wortstamm gebildet: Aus dem maskulinen Singular „der Nachfolger“ entsteht ohne Umlautänderung „die Nachfolgerin“, während der feminine Plural auf „-innen“ endet und „die Nachfolgerinnen“ lautet. Beim gendern Nachfolger besteht die sprachliche Aufgabe darin, gemischte Gruppen oder Personen unbekannten Geschlechts nicht ausschließlich über die männliche Form zu adressieren, sondern ausdrücklich sichtbar zu machen. Dafür stehen im Sprachgebrauch vor allem die ausgeschriebene Paarform „Nachfolgerinnen und Nachfolger“, verkürzte Varianten mit Sonderzeichen im Wortinneren sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen zur Verfügung. Welche Lösung im Einzelfall überzeugt, richtet sich nach dem jeweiligen Kommunikationskontext sowie nach den Vorgaben einer Hochschule, einer Behörde, eines Verlags oder eines Unternehmens, weshalb vorab stets die geltende Haus- oder Redaktionsleitlinie geprüft werden sollte.

Gendern Nachfolger: Doppelnennung und Doppelpunkt im Vergleich
Gendern Nachfolger: Doppelnennung, Nachfolger*innen und Doppelpunkt im Überblick.

Alle Genderformen von Nachfolger im Vergleich

Um die Personenbezeichnung „Nachfolger“ geschlechtergerecht im Text abzubilden, haben sich im deutschen Sprachgebrauch mehrere Varianten durchgesetzt, deren Einsatz je nach Textgattung, Institution und formaler Vorgabe variiert:

  • Doppelnennung (Beidnennung): Nachfolgerinnen und Nachfolger für die ausdrückliche Nennung weiblicher und männlicher Personen
  • Gendersternchen: Nachfolger*innen als verkürzte Schreibweise zur sprachlichen Einbeziehung aller Geschlechter
  • Doppelpunkt: Nachfolger:innen als kompakte Kurzform mit Satzzeichen im Wortinneren
  • Unterstrich (Gendergap): Nachfolger_innen als Variante mit optischer Lücke vor der femininen Endung
  • Binnen-I: NachfolgerInnen als zusammengeschriebene Kurzform mit großem Innenbuchstaben

Während die klassische Doppelnennung die weibliche und die männliche Pluralform vollständig ausschreibt und ohne Zusatzzeichen auskommt, bündeln Kurzformen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I beide Wortbestandteile, um über das binäre System hinaus weitere Geschlechter einzuschließen. Allerdings gehören diese Sonderzeichen im Wortinneren nicht zum Bestand des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung. Ob eine bestimmte Schreibweise an einer Hochschule, in einer Behörde oder innerhalb eines Unternehmens erwünscht oder vorgegeben ist, regelt daher stets die dort gültige Sprachrichtlinie.

Geschlechtsneutrale Alternativen und Umformulierungen für Nachfolger

Wer sowohl auf lange Paarformen als auch auf Sonderzeichen im Wortinneren verzichten möchte, kann bei „Nachfolger“ problemlos auf neutrale Alternativen und syntaktische Umformulierungen ausweichen. Besonders flüssig gelingt dies, wenn der Satz von der konkreten Person auf den Vorgang oder das abstrakte Substantiv „Nachfolge“ verlagert wird: Anstelle des Satzes „Der Nachfolger übernimmt die Position“ lässt sich im Passiv schlicht formulieren: „Die Position wird neu besetzt.“ Ebenso bieten sich personenbezogene, aber geschlechtsneutrale Umschreibungen an, darunter Wendungen wie „die nachfolgende Person“, „die Person in der Nachfolge“ oder Relativsätze nach dem Muster „wer die Nachfolge antritt“. Da solche Ausweichformulierungen je nach Satzbau unterschiedlich knapp oder ausführlich wirken, entscheidet immer der konkrete Satzkontext darüber, ob eine neutrale Umschreibung oder doch die direkte Doppelnennung den besseren Lesefluss ergibt. Weiterführende Grundlagen zu solchen Formulierungsstrategien vermittelt der Leitfaden für gendergerechte Sprache.

Praxisbeispiele für Nachfolger im Studium und Hochschulalltag

Im Hochschul- und Studienalltag taucht der Begriff „Nachfolger“ regelmäßig auf, etwa wenn Lehrstühle neu besetzt werden, ein Betreuungswechsel bei einer Abschlussarbeit ansteht oder studentische Ämter und Hilfskraftstellen übergeben werden. Mit einer vollständigen Doppelnennung lässt sich ein solcher Vorgang klar ausdrücken: „Die Nachfolgerinnen und Nachfolger der bisherigen Betreuungsperson werden zeitnah im Sekretariat bekanntgegeben.“ Fällt die Wahl auf eine verkürzte Schreibweise mit Sonderzeichen, lautet ein passendes Beispiel: „Alle neu benannten Nachfolger*innen müssen sich bis zum 15. September verbindlich registrieren.“ Wird hingegen eine vollkommen geschlechtsneutrale Lösung bevorzugt, gelingt die Formulierung über einen Relativsatz: „Wer die Nachfolge antritt, meldet sich bitte bis zum Semesterbeginn im zuständigen Prüfungsamt.“ Welche dieser Optionen in Haus- oder Abschlussarbeiten zum Einsatz kommen sollte, bestimmt sich nach der geltenden Prüfungsordnung, dem Leitfaden der Fakultät oder den Hinweisen der jeweiligen Betreuungsperson. Wichtig ist vor allem, sich für eine Linie zu entscheiden und diese im gesamten Manuskript ohne unmotivierte Wechsel durchzuhalten.

Gendern Nachfolger: Formen und neutrale Alternativen prüfen

Typische Stolpersteine und Rechtschreibfragen beim Gendern von Nachfolger

Ein häufiger stilistischer Mangel entsteht, wenn Schreibende innerhalb desselben Dokuments unsystematisch zwischen verschiedenen Prinzipien springen. Zwar ist es sprachlich möglich, Kurzformen wie Nachfolger*innen oder Nachfolger:innen ergänzend zur ausgeschriebenen Doppelnennung in einem Text zu verwenden, doch leidet unter einem beliebigen Wechsel oft der ruhige Lesefluss. Zudem muss bei der femininen Form „Nachfolgerin“ stets zwischen dem Singular und den Pluralformen unterschieden werden: Während im Singular ein einfaches „n“ steht, verlangt der Plural „Nachfolgerinnen“ zwingend die Doppelendung „-nen“. Aus orthografischer Sicht ist außerdem zu beachten, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung das Gendersternchen, den Doppelpunkt und vergleichbare Sonderzeichen im Wortinneren bislang nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen hat. Wer in einer Studien- oder Abschlussarbeit gendern Nachfolger korrekt umsetzen will, sollte deshalb im ersten Schritt die Richtlinien der eigenen Hochschule oder des Fachbereichs einsehen. Existiert dort keine verbindliche Vorgabe, bilden die durchgängige Doppelnennung oder eine geschlechtsneutrale Umschreibung über „Nachfolge“ rechtssichere und gut lesbare Lösungen. Vertiefende Empfehlungen für akademische Texte bietet der Ratgeber Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Zusammenfassung: Welche Form von Nachfolger passt zu welchem Text?

Zusammenfassend stehen für eine geschlechtergerechte Verwendung der Personenbezeichnung „Nachfolger“ drei bewährte Wege offen: die amtlich regelkonforme Doppelnennung „Nachfolgerinnen und Nachfolger“, verkürzte Varianten mit Sonderzeichen wie Nachfolger*innen, Nachfolger:innen, Nachfolger_innen oder NachfolgerInnen sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen rund um die „Nachfolge“ oder „nachfolgende Person“. Da keine einzelne Form pauschal für jeden Anlass vorgeschrieben ist, geben stets Textsorte, Adressatenkreis und institutionelle Leitlinien den Ausschlag. Maßgeblich für einen überzeugenden Schreibstil bleibt, dass die einmal gewählte Variante ohne Brüche im gesamten Text beibehalten wird. Für wissenschaftliche Arbeiten gilt daher der Grundsatz, vor Schreibbeginn die Vorgaben des Lehrstuhls oder der Fakultät zu klären und die gewählte Form anschließend vom ersten bis zum letzten Kapitel konsequent anzuwenden.

Weiterführende Einträge und verwandte Personenbezeichnungen im Überblick: Vorgänger gendern, Gegner gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Bestehen bei der durchgängigen und einheitlichen Umsetzung von Formen wie Nachfolgerinnen und Nachfolger, Nachfolger*innen oder neutralen Umschreibungen noch Fragen, lässt sich die Arbeit vor der Abgabe im professionellen Lektorat von korrektur.de sorgfältig prüfen.

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Häufig gestellte Fragen zum Gendern von Nachfolger

Wie lautet die weibliche Form von Nachfolger?

Im Singular lautet die weibliche Form von Nachfolger regulär Nachfolgerin, während die zugehörige Pluralform Nachfolgerinnen heißt. Beide Varianten entstehen durch das einfache Anfügen der Endungen -in beziehungsweise -innen an den unveränderten Wortstamm, sodass keinerlei Umlautbildung stattfindet. Sollen in einem Text gemischte Personengruppen angesprochen werden, greifen Schreibende in der Regel auf die ausgeschriebene Doppelnennung Nachfolgerinnen und Nachfolger zurück, durch die weibliche und männliche Personen gleichermaßen sichtbar gemacht werden.

Welche verkürzten Genderformen gibt es für Nachfolger?

Zu den gebräuchlichen Kurzformen zählen vor allem das Gendersternchen (Nachfolger*innen), der Doppelpunkt (Nachfolger:innen), der Unterstrich oder Gendergap (Nachfolger_innen) sowie das klassische Binnen-I (NachfolgerInnen). Diese verkürzten Schreibweisen dienen dazu, neben Frauen und Männern auch weitere Geschlechter sprachlich in einem einzigen Wort abzubilden. Da solche Sonderzeichen im Wortinneren jedoch nicht Teil des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung sind, hängt ihr Einsatz stets vom Textkontext sowie von den jeweiligen Vorgaben der Institution ab.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Nachfolger?

Ja, eine geschlechtsneutrale Ausdrucksweise gelingt bei „Nachfolger“ am besten über eine gezielte Umformulierung des Satzes. Bewährt haben sich vor allem Wendungen mit der übergeordneten Sachbezeichnung „Nachfolge“, beispielsweise der Relativsatz „wer die Nachfolge antritt“, oder neutrale Personenbeschreibungen wie „die nachfolgende Person“ und „die Person in der Nachfolge“. Je nach Satzbau können solche Umschreibungen allerdings etwas länger ausfallen als eine direkte Doppelnennung, weshalb die Wahl immer am konkreten Satz ausgerichtet werden sollte.

Ist das Gendersternchen bei Nachfolger amtlich vorgeschrieben?

Nein, eine amtliche Pflicht zur Nutzung des Gendersternchens besteht nicht. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Gendersternchen, Doppelpunkt und vergleichbare Sonderzeichen im Wortinneren nicht in das Amtliche Regelwerk aufgenommen. Ob eine Hochschule, eine Behörde oder ein Unternehmen solche Kurzformen dennoch empfiehlt oder akzeptiert, bestimmt sich allein nach der jeweiligen internen Richtlinie. Beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten empfiehlt es sich daher, vorab die hausinterne Vorgabe des Fachbereichs zu prüfen und die gewählte Schreibweise anschließend im gesamten Dokument einheitlich durchzuhalten.

Wie bildet man den Plural von Nachfolgerin?

Die Mehrzahl von Nachfolgerin lautet Nachfolgerinnen und wird ganz regelmäßig durch das Anhängen der Pluralendung -nen an die Singularform gebildet. Bezieht sich eine Aussage auf eine gemischte Gruppe, kommt im Regelfall die Doppelnennung Nachfolgerinnen und Nachfolger oder alternativ eine Kurzform wie Nachfolger*innen beziehungsweise Nachfolger:innen zum Einsatz. Anders als bei Personenbezeichnungen wie Arzt oder Koch bleibt der Stammvokal bei Nachfolgerin und Nachfolgerinnen vollkommen unverändert, sodass keine Umlautänderung eintritt.

Welche Form sollte ich in meiner Abschlussarbeit verwenden?

Maßgeblich sind in erster Linie die Leitfäden und Vorgaben der eigenen Hochschule, des Instituts oder des betreuenden Lehrstuhls. Existiert dort keine ausdrückliche Regelung, stellen eine durchgängig genutzte Doppelnennung wie „Nachfolgerinnen und Nachfolger“ sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen über den Begriff „Nachfolge“ besonders sichere Optionen dar. Wichtig für die Bewertung ist vor allem, dass die gewählte Form zum akademischen Stil passt und über die gesamte Abschlussarbeit hinweg konsequent eingehalten wird.

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