Betroffener und Betroffene im Text richtig verwenden
Betroffener Betroffene richtig gendern
Für „Betroffene“ nennt das Genderwörterbuch mehrere geschlechtsberücksichtigende und geschlechtsneutrale Möglichkeiten. Entscheidend sind Satzbau, Kasus, Numerus und die gewünschte Form.
Formen zu „Betroffener“ und „Betroffene“ im Wörterbucheintrag
Das Genderwörterbuch ordnet „Betroffene“ als adjektivisch flektierte Substantivierung ein. In den dort gezeigten Flexionsangaben stehen für die männliche beziehungsweise generische und für die weibliche beziehungsweise movierte Form „Betroffene“ sowie „Betroffenen“. Für den Nominativ Singular mit bestimmtem Artikel sind „der Betroffene“ und „die Betroffene“ aufgeführt. Der Nominativ Plural lautet „die Betroffenen“.
Als geschlechtberücksichtigende Möglichkeit enthält der Eintrag eine Paarform. Für den Nominativ Singular steht dort „die bzw. der Betroffene“. Im Akkusativ Singular ist „die Betroffene bzw. den Betroffenen“ verzeichnet. Für den Plural zeigt die Quelle im Nominativ „die Betroffenen“ und im Dativ „den Betroffenen“.
Der Eintrag führt außerdem eine Schrägstrichschreibung auf. Im Nominativ Singular lautet sie „der/die Betroffene“. Für den Akkusativ Singular ist „den/die Betroffene/-n“ angegeben. Die zugehörigen Pluralangaben sind „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ.
Auch eine Klammerform ist im Wörterbucheintrag enthalten. Im Nominativ Singular steht wiederum „der/die Betroffene“; für den Akkusativ Singular nennt die Quelle „den/die Betroffene(n)“. Im Plural sind „die Betroffenen“ für den Nominativ und „den Betroffenen“ für den Dativ ausgewiesen.
Unter den geschlechtsneutralen Bezeichnungen nennt die Quelle die Partizipialform. „Betroffene“ kann danach genderneutral gebraucht werden. Bei schwacher Flexion im Nominativ Singular und mit bestimmtem Artikel ist die Form für beide Geschlechter gleichartig aufgeführt: „der Betroffene“ und „die Betroffene“. Bei starker Flexion, also mit unbestimmtem Artikel oder ohne Artikel, unterscheiden sich die Formen; genannt werden „ein Betroffener“ und „eine Betroffene“.
Zum Einsetzen in einen konkreten Satz kann die ausgewiesene Form mit Artikel, Kasus und Singular oder Plural abgeglichen werden. So bleibt die gewählte Bezeichnung bei einer der im Eintrag gezeigten vollständigen Formen.

Vollständige Formen im Satzkontext
Für eine einzelne Person weist der Eintrag im Nominativ Singular „der Betroffene“ und „die Betroffene“ aus. Die dort aufgeführte Paarform lautet „die bzw. der Betroffene“. Damit stehen eine einzelne geschlechtsspezifische Bezeichnung und eine Paarform jeweils als vollständige Nominativformen im Material.
Im Akkusativ Singular sind in den Flexionsangaben „den Betroffenen“ und „die Betroffene“ zu finden. Die Paarform wird dort als „die Betroffene bzw. den Betroffenen“ gezeigt. Daneben enthält der Eintrag für diesen Kasus die Schrägstrichform „den/die Betroffene/-n“ sowie die Klammerform „den/die Betroffene(n)“.
Für den Plural nennt die Quelle „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ. Dieselben Pluralformen erscheinen auch bei den Angaben zur Paar-, Schrägstrich- und Klammerform. Die Formen sind im Eintrag jeweils mit ihrem Kasus verbunden dargestellt.
Die neutrale Einordnung betrifft die Partizipialform „Betroffene“. Bei schwacher Flexion mit bestimmtem Artikel verzeichnet die Quelle im Nominativ Singular „der Betroffene“ und „die Betroffene“ als formgleiche Bezeichnungen für beide Geschlechter. Für starke Flexion mit unbestimmtem oder ohne Artikel weist sie auf unterschiedliche Formen hin und nennt „ein Betroffener“ sowie „eine Betroffene“.
Für einen vollständigen Satz lässt sich daher zunächst die im Eintrag angegebene Form für den benötigten Artikel, Kasus und Numerus heranziehen. Bei Paar-, Schrägstrich- oder Klammerform kann die dort vollständig abgedruckte Variante übernommen werden. Ein abgeschnittener Ausschnitt aus einer Formangabe wird nicht um weitere Bestandteile ergänzt.
Die belegten Angaben unterscheiden Nominativ Singular, Akkusativ Singular sowie Nominativ und Dativ im Plural. Bei starker Flexion nennt der Eintrag zusätzlich die Formen mit unbestimmtem Artikel oder ohne Artikel. So kann der Satz auf eine vollständig aufgeführte Form geprüft werden.
Paarformen und neutrale Alternativen
Die Quelle nennt als Paarform die Verbindung „die bzw. der Betroffene“. Diese Form macht die weibliche und die männliche Bezeichnung ausdrücklich sichtbar. Im Akkusativ wird daraus „die Betroffene bzw. den Betroffenen“. Für mehrere Personen führt die Quelle „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ an.
Als zweite geschlechtsberücksichtigende Möglichkeit ist die Schrägstrichschreibung belegt. Im Nominativ Singular lautet sie „der/die Betroffene“. Für den Akkusativ Singular nennt die Quelle „den/die Betroffene/-n“. Im Plural stehen die vollständigen Formen „die Betroffenen“ und „den Betroffenen“ für Nominativ und Dativ.
Die Klammerform ist ebenfalls direkt aus der Quelle ableitbar. Im Nominativ Singular wird „der/die Betroffene“ verwendet. Im Akkusativ Singular steht „den/die Betroffene(n)“. Die Pluralformen lauten im Nominativ „die Betroffenen“ und im Dativ „den Betroffenen“.
Als neutrale Alternative beschreibt die Quelle die partizipiale Substantivierung „Betroffene“. Sie kann genderneutral verwendet werden. Im Nominativ Singular bleibt sie bei bestimmtem Artikel für beide Geschlechter formgleich. Bei starker Flexion mit unbestimmtem oder ohne Artikel nennt die Quelle die unterschiedlichen Formen „ein Betroffener“ und „eine Betroffene“.
Diese Alternativen erfüllen unterschiedliche sprachliche Entscheidungen. Die Paarform nennt zwei geschlechtliche Bezeichnungen ausdrücklich. Die Schrägstrich- und Klammerformen bilden diese Verbindung in verkürzter Schreibweise ab. Die neutrale Verwendung nutzt die belegte Form „Betroffene“. Eine einzelne Variante sollte nicht unabhängig vom Satz als überall verpflichtend oder immer passend dargestellt werden. Wähle stattdessen die Form, die den beabsichtigten Personenbezug, den Kasus und die Lesbarkeit des konkreten Textes vollständig wiedergibt.
Wenn eine Alternative im eigenen Satz verwendet wird, muss sie vollständig stehen. Bei der Schrägstrich- und Klammerform dürfen die in der Quelle genannten Endungen nicht durch eine eigene Ergänzung ersetzt werden. Bei Paarformen müssen beide Teile grammatisch zum Kasus gehören. Bei neutraler Verwendung ist die Unterscheidung zwischen bestimmtem und unbestimmtem Artikel zu beachten.
Drei vollständige Beispielsätze
Die folgenden eigenständigen Beispielsätze verwenden unterschiedliche belegte Formen. Sie legen keine einzelne Form als allgemeine Vorgabe fest.
Die bzw. der Betroffene nimmt teil.
Die Betroffenen nehmen teil.
Ein Betroffener und eine Betroffene nehmen teil.
Der erste Satz verwendet die Paarform im Nominativ Singular. Der zweite Satz zeigt die in der Quelle genannte Pluralform im Nominativ. Im dritten Satz stehen die von der Quelle für starke Flexion genannten Formen mit unbestimmtem Artikel.
Für einen eigenen Satz ist die vollständige Form dem benötigten Kasus und Numerus entsprechend einzusetzen. Die genannten Beispiele zeigen Möglichkeiten, keine für jeden Text verpflichtende Auswahl.

Die passende Form Schritt für Schritt auswählen
Beginne mit der Ausgangsform. Frage zuerst, ob im Entwurf „Betroffener“, „Betroffene“ oder die Pluralform „Betroffenen“ steht. Prüfe anschließend, ob die Ausgangsform im vollständigen Satz grammatisch benötigt wird oder ob eine andere Flexionsform aus dem belegten Paradigma erforderlich ist.
Bestimme danach den Personenbezug. Soll eine weibliche und eine männliche Bezeichnung ausdrücklich sichtbar sein, nennt die Quelle dafür Paarform, Schrägstrichschreibung und Klammerform. Soll die Bezeichnung geschlechtsneutral verwendet werden, führt die Quelle die partizipiale Substantivierung „Betroffene“ an. Eine Auswahl muss nicht als allgemeine Verpflichtung formuliert werden, weil die Quelle mehrere Möglichkeiten aufführt.
Prüfe den Kasus und den Numerus. Im Nominativ Singular stehen unter anderem „der Betroffene“, „die Betroffene“ und „der/die Betroffene“. Im Akkusativ Singular werden unter anderem „den Betroffenen“, „die Betroffene“, „den/die Betroffene/-n“ und „den/die Betroffene(n)“ genannt. Im Plural führt die Quelle „die Betroffenen“ im Nominativ und „den Betroffenen“ im Dativ an.
Berücksichtige die Zielgruppe. Ein Text, der eine Paarform ausdrücklich sichtbar machen soll, braucht eine Form mit weiblichem und männlichem Bestandteil. Ein Text, der eine neutrale Personenbezeichnung anstrebt, kann die in der Quelle beschriebene partizipiale Substantivierung prüfen. Entscheidend ist, dass die gewählte Form für die angesprochene Zielgruppe verständlich bleibt.
Prüfe anschließend die Lesbarkeit. Vergleiche die vollständige Paarform mit der Schrägstrich- oder Klammerform und mit der neutralen Form. Lies den gesamten Satz, nicht nur das einzelne Wort. Achte darauf, dass Artikel, Bezeichnung und Kasus zusammenpassen und dass keine Endung abgeschnitten erscheint.
Zum Schluss kontrolliere den fertigen Satz gegen die Quelle: Ist die Form dort als Paarform, Schrägstrichform, Klammerform oder geschlechtsneutrale Partizipialform belegt? Ist der Personenbezug klar? Stimmen Zielgruppe und Lesbarkeit mit der redaktionellen Absicht überein? Wenn eine benötigte Form im Quellenbereich nicht vollständig belegt ist, führe eine Prüfung am vollständigen Flexionsparadigma durch, statt eine fehlende Form zu vermuten.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (geprüft am 2026-08-15)