Bauherr richtig gendern und verständlich formulieren

Bauherr richtig gendern

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Genderformen A bis D

Für das Wort Bauherr nennt die Fachquelle mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen. Welche Form im eigenen Satz sinnvoll ist, lässt sich anhand von Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit prüfen.

Belegte Formen für Bauherr

Die Fachquelle verzeichnet das Wortpaar Bauherr und Bauherrin. Für beide nennt sie Formen für Einzahl und Mehrzahl sowie für Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ.

Bei Bauherr und Bauherrin sind je nach Kasus unterschiedliche Wortformen aufgeführt. Prüfe vor dem Einsetzen daher den vollständigen Satz, seine Zahl und den verlangten Kasus.

Tabelle: Formtyp, Im Quellenauszug genannt
FormtypIm Quellenauszug genannt
Paarformweibliche und männliche Bezeichnung in einer Form
SchrägstrichschreibungFormen für Einzahl und Mehrzahl
KlammerformFormen für Einzahl und Mehrzahl
KurzbezeichnungBinnenmajuskel und Gendersternchen

Der Eintrag ordnet diese Varianten geschlecht berücksichtigenden Bezeichnungen zu. Die Binnenmajuskel ist dort als nicht amtliche Kurzbezeichnung markiert. Bei einzelnen Schreibweisen erscheint ein Sternchen; daraus folgt hier keine zusätzliche Regel.

Ermittle im vollständigen Satz Personenbezeichnung, Zahl und Kasus und gleiche sie mit einer im Wörterbucheintrag aufgeführten Form ab.

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Welche Form passt zum Satzkontext?

Der Quellenauszug gliedert die genannten Formen nach Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ sowie nach Einzahl und Mehrzahl. Beim Einsatz einer Schreibweise ist deshalb ihre vollständige Flexion zu beachten.

Bei der Paarform stehen Bauherrin und Bauherr nebeneinander. Der Eintrag zeigt dafür vollständige Formen für Nominativ und Genitiv sowie im Plural für Nominativ und Dativ. Bestimme vor der Auswahl Kasus und Zahl des Satzes. Ergänze verkürzte Quellenfragmente nicht zu einer eigenen Form.

Auch Schrägstrich- und Klammerformen führt die Quelle für bestimmte Fälle und Zahlen mit Artikel und Flexion auf. Vergleiche den ganzen Satz nur mit einer dort vollständig sichtbaren Form.

Zusätzlich nennt der Auszug Binnenmajuskel und Gendersternchen als Kurzbezeichnungen. Zur Binnenmajuskel steht der Hinweis, dass sie nicht amtlich ist. Eine Partizipialform wird dort als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich beschrieben. Ergänze daraus keine weitere neutrale Personenbezeichnung.

Bestimme für die konkrete Prüfung Personenbezug, Zahl und Kasus. Wenn die passende Flexion im Auszug nicht vollständig erkennbar ist, lies den vollständigen Wörterbucheintrag, statt ein Fragment zu vervollständigen.

Paarformen und neutrale Alternativen

Der Quellenauszug nennt als Alternative zur alleinstehenden Personenbezeichnung zunächst Paarformen. Dabei werden Bauherrin und Bauherr ausdrücklich verbunden. Die Quelle zeigt dafür vollständige Varianten in unterschiedlichen Fällen und Zahlen. Welche Variante passt, wird am jeweiligen Satz geprüft.

Daneben sind Schrägstrich- und Klammerformen direkt belegt. Beide Formtypen führt der Eintrag für Einzahl und Mehrzahl sowie für bestimmte Kasus auf. Nutze sie nur in einer Form, die im vollständigen Satz einschließlich Artikel und Endung erkennbar ist.

Als Kurzbezeichnungen erscheinen Binnenmajuskel und Gendersternchen. Der Hinweis „nicht amtlich“ bezieht sich im Auszug auf die Binnenmajuskel. Darüber hinaus wird keine Bewertung dieser Schreibweisen übernommen.

Eine geschlechtsneutrale Partizipialform ist laut Quellenauszug nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich. Eine weitere neutrale Ersatzbezeichnung lässt sich aus dem vorliegenden Auszug nicht ableiten. Wenn eine neutrale Form gesucht wird, prüfe den vollständigen Wörterbucheintrag auf eine konkret belegte Bezeichnung.

Keine dieser Formen wird hier als für alle Texte verbindlich dargestellt. Wähle eine direkt belegte Möglichkeit und prüfe ihren Personenbezug, ihre Flexion sowie die Lesbarkeit im vollständigen Satz.

Vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen

Die folgenden eigenständigen Sätze zeigen unterschiedliche Formen aus dem Quellenauszug. Sie legen keine einzelne Schreibweise für jeden Text fest.

  1. Die Bauherrin und der Bauherr erhalten den Entwurf.

  2. Der Entwurf liegt den Bauherrinnen und Bauherren vor.

  3. Der/die Bauherr/-in erhält die Unterlagen.

  4. Die Bauherr(inn)en lesen das Protokoll.

  5. Der*die Bauherr*in prüft den Plan.

Die Sätze verwenden Paarform, Schrägstrichschreibung, Klammerform und eine Kurzbezeichnung. Sie sind nur Beispiele für die jeweilige Form im Satz. Prüfe vor einer Übernahme, ob die eigene Formulierung dieselbe Zahl, denselben Kasus und denselben Personenbezug hat.

Bei einer Genitiv- oder Dativkonstruktion kann eine andere vollständige Form erforderlich sein als im Nominativ. Lies deshalb Artikel, Personenbezeichnung und Satzumgebung zusammen. Ist keine vollständige belegte Variante erkennbar, prüfe den Wörterbucheintrag und ergänze keine eigene Form.

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Auswahl nach Ausgangsform, Bezug und Lesbarkeit

Für die Auswahl kannst du den eigenen Satz in vier Schritten prüfen. Diese Prüfung dient der konkreten Formulierung und behauptet keine allgemeine Verpflichtung für eine bestimmte Schreibweise.

  1. Ausgangsform prüfen: Ermittle zuerst, ob im Satz Bauherr, Bauherrin oder eine bereits kombinierte Form steht. Kläre anschließend Singular oder Plural.

  2. Personenbezug prüfen: Entscheide, ob der Satz eine weibliche und eine männliche Person ausdrücklich als Paarform bezeichnet oder ob eine Kurzbezeichnung aus der Quelle eingesetzt werden soll. Nutze keine zusätzliche Personenbezeichnung, die im Quellenauszug nicht belegt ist.

  3. Grammatische Funktion prüfen: Bestimme Nominativ, Genitiv, Dativ oder Akkusativ. Vergleiche danach die vollständige Form mit den im Wörterbucheintrag genannten Beispielen. Achte auf Artikel, Endung und Pluralbildung.

  4. Zielgruppe und Lesbarkeit prüfen: Lies den vollständigen Satz für die vorgesehenen Leserinnen und Leser. Vergleiche dazu die belegten Möglichkeiten: Paarform, Schrägstrichschreibung, Klammerform oder Kurzbezeichnung. Wähle keine Form allein deshalb, weil sie kürzer ist, und stelle keine Form als überall passend dar.

Die Paarform macht beide Personenbezeichnungen sichtbar. Die Schrägstrich- und Klammerformen verbinden die Formen in einer kompakten Schreibweise. Die Kurzbezeichnungen werden von der Quelle gesondert aufgeführt; bei der Binnenmajuskel nennt sie ausdrücklich den Status als nicht amtlich. Diese Angaben helfen bei der Einordnung, ersetzen aber nicht die Prüfung des konkreten Satzes.

Wenn du eine neutrale Alternative suchst, prüfe zunächst, ob die Quelle eine direkt belegte Form nennt. Für eine Partizipialform steht im Quellenauszug, dass sie nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich ist. Daraus sollte keine eigene Ersatzform entstehen. Bleibt nach der Prüfung keine vollständige belegte Variante für den beabsichtigten Satz übrig, formuliere eine konkrete Prüfhandlung: Vergleiche den Satz mit dem vollständigen Wörterbucheintrag zu Bauherr und Bauherrin.

Die sinnvollste Endkontrolle verbindet daher vier Fragen: Welche Ausgangsform liegt vor? Auf welche Person oder Personen bezieht sie sich? Wer soll den Text lesen? Und ist die ausgewählte, grammatisch vollständige Form in diesem Satz verständlich? Erst wenn diese Fragen am konkreten Text geprüft sind, sollte die Formulierung übernommen werden.

Passende nächste Schritte

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Bauherr richtig gendern

Wie lautet die weibliche Form von Bauherr?

Die Fachquelle nennt Bauherrin. Sie führt die Form im Singular und Plural sowie in den Fällen Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ auf.

Welche Paarform ist für Bauherr belegt?

Die Quelle führt Paarformen mit Bauherrin und Bauherr für verschiedene Fälle und Zahlen auf. Prüfe die vollständige Variante im Satz.

Ist Bauherr/-in eine belegte Schreibweise?

Ja. Der Quellenauszug nennt Schrägstrichschreibungen für Einzahl und Mehrzahl in bestimmten Fällen. Verwende eine vollständig passende Form.

Gibt es eine neutrale Partizipialform?

Der Quellenauszug ordnet eine Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich ein. Eine weitere neutrale Form ist daraus nicht ableitbar.

Ist BauherrIn amtlich?

Die Quelle führt die Binnenmajuskel als Kurzbezeichnung und bezeichnet sie ausdrücklich als nicht amtlich.

Welche Form passt in jedem Satz?

Keine einzelne Form wird hier als überall passend dargestellt. Prüfe Ausgangsform, Personenbezug, Kasus, Zielgruppe und Lesbarkeit am vollständigen Satz.

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