Beteiligte richtig gendern und passend verwenden
Beteiligte richtig gendern
Das Wort „Beteiligte“ bietet mehrere belegte Formen. Welche Schreibweise passt, hängt von Flexion, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit des Satzes ab.
Welche Formen für „Beteiligte“ sind belegt?
Der Wörterbucheintrag nennt für „Beteiligte“ Flexionsformen einer männlichen beziehungsweise generischen sowie einer weiblichen beziehungsweise movierten Form. Im Nominativ Singular steht jeweils „Beteiligte“; auch der Nominativ Plural lautet „Beteiligten“. Beim Akkusativ Singular unterscheiden sich die Angaben: Für die männliche beziehungsweise generische Form erscheint „Beteiligten“, für die weibliche beziehungsweise movierte Form „Beteiligte“.
Für geschlechtlich berücksichtigende Bezeichnungen führt der Eintrag mehrere Schreibweisen auf. Als Paarform nennt er im Nominativ Singular „die bzw. der Beteiligte“ und im Akkusativ Singular „die Beteiligte bzw. den Beteiligten“. Im Plural sind „die Beteiligten“ für den Nominativ und „den Beteiligten“ für den Dativ angegeben.
Auch Schreibungen mit Schrägstrich sind verzeichnet: „der/die Beteiligte“ im Nominativ Singular sowie „den/die Beteiligte/-n“ im Akkusativ Singular. Für den Plural nennt der Eintrag „die Beteiligten“ im Nominativ und „den Beteiligten“ im Dativ.
Zusätzlich ist eine Klammerform aufgeführt. Sie lautet im Nominativ Singular „der/die Beteiligte“ und im Akkusativ Singular „den/die Beteiligte(n)“. Im Plural stehen erneut „die Beteiligten“ im Nominativ und „den Beteiligten“ im Dativ.

Wie unterscheiden sich die Formen im Satz?
Der Eintrag gliedert die Formen von „Beteiligte“ nach Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ sowie nach Singular und Plural. Er enthält dabei vollständige Wortgruppen mit Artikel und Endung.
Für den Nominativ Singular sind „der/die Beteiligte“ und als Paarform „die bzw. der Beteiligte“ verzeichnet. Im Akkusativ Singular nennt der Eintrag „den/die Beteiligte(n)“ als Klammerform, „den/die Beteiligte/-n“ als Schrägstrichschreibung und „die Beteiligte bzw. den Beteiligten“ als Paarform.
Für den Nominativ Plural steht „die Beteiligten“, für den Dativ Plural „den Beteiligten“. Diese Angaben enthalten jeweils Artikel und Wortendung; die Quelle führt die Formen jeweils zusammen mit ihrem Kasus an.
„Beteiligte“ wird dort als substantiviertes, adjektivisch flektiertes Wort beschrieben, das geschlechtsneutral verwendet werden kann. Im Nominativ Singular ist die Form mit bestimmtem Artikel für beide Geschlechter gleich: „der/die Beteiligte“. Für starke Flexion mit unbestimmtem Artikel oder ohne Artikel nennt der Eintrag „eine/ein Beteiligte(r)“ und hebt den Akkusativ Singular gesondert hervor.
Welche Paarformen und neutralen Alternativen gibt es?
Direkt aus dem Wörterbucheintrag ableitbar sind drei geschlechtlich berücksichtigende Schreibweisen: die Paarform, die Schrägstrichschreibung und die Klammerform. Die Paarform nennt beide Personenbezeichnungen ausgeschrieben und verbindet sie mit „bzw.“. Belegt sind zum Beispiel „die bzw. der Beteiligte“ im Nominativ Singular und „die Beteiligte bzw. den Beteiligten“ im Akkusativ Singular.
Die Schrägstrichschreibung verwendet die Folge „der/die Beteiligte“ im Nominativ Singular. Im Akkusativ Singular nennt die Quelle „den/die Beteiligte/-n“. Im Plural stehen „die Beteiligten“ im Nominativ und „den Beteiligten“ im Dativ. Die Klammerform verwendet im Nominativ Singular ebenfalls „der/die Beteiligte“ und im Akkusativ Singular „den/die Beteiligte(n)“. Auch hier nennt die Quelle für den Plural „die Beteiligten“ im Nominativ und „den Beteiligten“ im Dativ.
Als geschlechtsneutrale Alternative beschreibt die Quelle die Partizipialform „Beteiligte“. Sie wird als adjektivisch flektierte Substantivierung eingeordnet und kann geschlechtsneutral verwendet werden. Im Nominativ Singular mit bestimmtem Artikel ist die Form für beide Geschlechter gleich. Bei unbestimmtem oder fehlendem Artikel verweist die Quelle auf die starke Flexion und die Form „eine/ein Beteiligte(r)“.
Keine dieser Formen sollte ohne Prüfung als für jeden Text verbindlich behandelt werden. Die Auswahl kann stattdessen an der belegten Flexion, dem gemeinten Personenbezug und der Verständlichkeit der konkreten Wortgruppe ausgerichtet werden.
Drei vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen
Die folgenden Sätze verwenden unterschiedliche, im Wörterbucheintrag genannte Formen. Jeder Satz enthält eine vollständige Wortgruppe mit Artikel, Endung und Satzfunktion.
- Paarform: Die bzw. der Beteiligte erhält das Protokoll.
- Schrägstrichschreibung: Die Leitung informiert den/die Beteiligte/-n.
- Klammerform: Die Rückmeldung richtet sich an den/die Beteiligte(n).
Die Beispiele zeigen drei verschiedene Umsetzungen. Im ersten Satz steht eine Paarform im Nominativ Singular. Im zweiten Satz wird die von der Quelle genannte Schrägstrichschreibung im Akkusativ Singular verwendet. Im dritten Satz steht die Klammerform ebenfalls in der von der Quelle aufgeführten Akkusativform.
Ein weiteres Beispiel verwendet die geschlechtsneutrale Partizipialform im Plural: Die Beteiligten besprechen den Ablauf. Die Wortgruppe „die Beteiligten“ ist im Quellenpaket für den Nominativ Plural belegt. Für den Dativ Plural nennt die Quelle „den Beteiligten“: Die Leitung antwortet den Beteiligten. Diese Sätze verwenden keine Ergänzung aus einem abgeschnittenen Quellenfragment.
Die Beispiele begründen keine allgemeine Vorgabe für alle Texte. Sie veranschaulichen nur, wie die belegten Formen in vollständigen Sätzen erscheinen können. Vor der Übernahme sollte deshalb geprüft werden, ob Satzfunktion, Kasus und gewünschte Schreibweise zusammenpassen.

Wie lässt sich die passende Form auswählen?
Vor der Auswahl von „Beteiligte“ sollten vier Punkte geprüft werden: die Ausgangsform, der Personenbezug, die Zielgruppe und die Lesbarkeit. Zuerst wird die Ausgangsform im eigenen Satz bestimmt. Dazu gehören Artikel, Kasus und Zahl. Der Wörterbucheintrag unterscheidet dafür die Flexionsparadigmen sowie die genannten geschlechtlich berücksichtigenden Formen.
- Ausgangsform prüfen: Ermittle, ob der Satz den Nominativ, Genitiv, Dativ oder Akkusativ verlangt und ob Singular oder Plural gemeint ist.
- Personenbezug prüfen: Entscheide, ob eine geschlechtlich berücksichtigende Form mit Paarform, Schrägstrich oder Klammer gewünscht ist oder ob die im Eintrag beschriebene geschlechtsneutrale Partizipialform passt.
- Zielgruppe prüfen: Berücksichtige, welche der belegten Schreibweisen für die vorgesehenen Leserinnen und Leser verständlich ist.
- Lesbarkeit prüfen: Lies die vollständige Wortgruppe im Satz. Achte darauf, dass Artikel und Endung zur gewählten Form und zur Satzfunktion gehören.
Für die Entscheidung ist keine einzelne Form als überall verpflichtend festzulegen. Die Quelle nennt mehrere Möglichkeiten und ordnet sie nach Schreibweise, Flexion und grammatischem Kontext ein. Eine sinnvolle Prüfung beginnt daher mit dem konkreten Satz und nicht mit einer isolierten Endung. Wenn eine Form im Quellenfragment nicht vollständig vorliegt, sollte sie nicht ergänzt werden. Dann ist die konkrete Prüfhandlung: Vergleiche die geplante Wortgruppe mit einem vollständigen, für denselben Kasus ausgewiesenen Eintrag.
Für wissenschaftliche, studienbezogene oder allgemein sprachliche Texte kann außerdem die Lesbarkeit der ganzen Formulierung betrachtet werden. Diese Betrachtung ersetzt nicht die grammatische Prüfung. Sie ergänzt sie um die Frage, ob die gewählte Paarform, Schrägstrichschreibung, Klammerform oder neutrale Form von der Zielgruppe ohne unnötige Unklarheit gelesen werden kann.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (geprüft am 2026-08-15)