Nachkomme richtig gendern und verständlich formulieren
Nachkomme richtig gendern
Für „Nachkomme“ stehen mehrere belegte Formen zur Verfügung. Dieser Überblick zeigt ihre Flexion, unterscheidet Paarformen von neutralen Varianten und hilft bei der Auswahl im eigenen Satz.
Welche Formen gibt es für „Nachkomme“?
Der Wörterbucheintrag vergleicht Nachkomme mit Nachkommin. Im Singular steht bei Nachkomme im Nominativ Nachkomme. Genitiv, Dativ und Akkusativ haben dort die Form Nachkommen; im Plural ist ebenfalls Nachkommen verzeichnet.
Für Nachkommin nennt der Eintrag im Singular für die aufgeführten Fälle Nachkommin. Die dort angegebene Pluralform lautet Nachkomminnen.
Als geschlechtlich berücksichtigende Variante ist eine Paarform aufgeführt. Im Nominativ Singular kann sie die Nachkommin bzw. der Nachkomme lauten. Für den Genitiv nennt der Eintrag der Nachkommin bzw. des Nachkommen. Im Plural finden sich die Nachkomminnen und Nachkommen sowie den Nachkomminnen und Nachkommen.
Daneben zeigt der Eintrag Schrägstrichschreibungen: der/die Nachkomme/-in und des/der Nachkommen/-in im Singular, die Nachkommen/-innen und den Nachkommen/-innen im Plural. Diese vier Schreibungen sind jeweils mit einem Asterisk versehen. Bei den Klammerformen tragen nur der/die Nachkomme(in) und des/der Nachkommen(in) ein Asterisk. Die Pluralformen die Nachkomm(inn)en und den Nachkomm(inn)en erscheinen ohne dieses Zeichen.
Außerdem enthält der Eintrag Partizipialformen als geschlechtsneutrale Bezeichnungen. Genannt werden im Singular der/die Nachkommende und im Plural Nachkommende, die Nachkommenden sowie den Nachkommenden.

Welche Form passt zu welchem Satzkontext?
Der Eintrag weist Formen für Singular und Plural sowie für Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ aus. Für den eigenen Satz kann daher die benötigte Form der Personenbezeichnung ausgewählt werden.
Für eine Person sind „Nachkomme“ und „Nachkommin“ als Formen des Formenpaars aufgeführt. Als vollständige Beispielsätze können etwa „Die Nachkommin liest den Brief.“ und „Der Nachkomme besucht das Archiv.“ dienen.
Die Paarform ist im Singular für den Nominativ und Genitiv angegeben: „die Nachkommin bzw. der Nachkomme“ sowie „der Nachkommin bzw. des Nachkommen“. Für den Plural führt der Eintrag „die Nachkomminnen und Nachkommen“ im Nominativ und „den Nachkomminnen und Nachkommen“ im Dativ auf.
Auch die Schrägstrich- und Klammerformen sind mit vollständigen Mustern verzeichnet: „der/die Nachkomme/-in“, „des/der Nachkommen/-in“, „der/die Nachkomme(in)“ und „des/der Nachkommen(in)“. Der Text ergänzt keine abgeschnittenen Quellenfragmente.
Als geschlechtsneutrale Bezeichnung nennt der Eintrag die Partizipialform „Nachkommende“. Dazu gehören „der/die Nachkommende“ im Singular, „Nachkommende“ und „die Nachkommenden“ im Nominativ Plural sowie „den Nachkommenden“ im Dativ Plural.
Welche Paarformen und neutralen Alternativen sind belegt?
Der Eintrag führt als Paarform „die Nachkommin bzw. der Nachkomme“ im Nominativ Singular auf. Für den Nominativ Plural steht dort „die Nachkomminnen und Nachkommen“. Beide Formen benennen die im Eintrag ausgewiesenen Formen „Nachkommin“ und „Nachkomme“ gemeinsam.
Als weitere ausgewiesene Schreibweisen erscheinen Schrägstrichformen: „der/die Nachkomme/-in“ im Nominativ Singular, „des/der Nachkommen/-in“ im Genitiv Singular, „die Nachkommen/-innen“ im Nominativ Plural und „den Nachkommen/-innen“ im Dativ Plural.
Der Eintrag enthält außerdem die Klammerformen „der/die Nachkomme(in)“, „des/der Nachkommen(in)“, „die Nachkomm(inn)en“ und „den Nachkomm(inn)en“.
Als geschlechtsneutrale Bezeichnung ist „Nachkommende“ verzeichnet. Dazu gehören die Formen „der/die Nachkommende“, „des/der Nachkommenden“, „den/die Nachkommende(n)“, „Nachkommende“, „die Nachkommenden“ und „den Nachkommenden“ für die jeweils angegebenen Satzfunktionen.
Zusätzlich verzeichnet der Eintrag Kurzbezeichnungen mit Binnenmajuskel als „nicht amtlich“, darunter „NachkommeIn“, „NachkommIn“, „NachkommenInnen“ und „NachkommInnen“. Der Eintrag stellt keine dieser Alternativen als allgemein verpflichtend dar.
Drei vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen
Die folgenden eigenständigen Sätze verwenden unterschiedliche Formen aus dem Eintrag. Sie legen keine einzelne Variante als für alle Texte verpflichtend fest.
- Einzelform: „Der Nachkomme bewahrte die Unterlagen seiner Familie auf.“
- Paarform: „Die Nachkommin bzw. der Nachkomme nahm an der Gesprächsrunde teil.“
- Neutrale Form: „Die Nachkommenden stellten ihre Fragen nach dem Vortrag.“
Weitere vollständige Sätze mit den ausgewiesenen Formen sind: „Die Geschichte der Nachkommin bzw. des Nachkommen wurde dokumentiert.“ „Das Archiv gab den Nachkomminnen und Nachkommen Auskunft.“ und „Die Ausstellung widmete den Nachkommenden einen eigenen Abschnitt.“

Was sollte vor der Auswahl geprüft werden?
Vor der Auswahl können Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit geprüft werden. Als Ausgangsformen weist der Eintrag „Nachkomme“, „Nachkommin“, Paarformen und „Nachkommende“ aus.
Für den Personenbezug stehen im Eintrag Einzelbezeichnungen, Paarformen und die Partizipialform bereit. Als Paarformen sind beispielsweise „die Nachkommin bzw. der Nachkomme“ und „die Nachkomminnen und Nachkommen“ genannt; „Nachkommende“ ist als geschlechtsneutrale Bezeichnung aufgeführt.
Bei Zielgruppe und Lesbarkeit kann der vollständige Satz mit der ausgewählten Form betrachtet werden. Für Schrägstrich- und Klammerformen verwendet der Eintrag vollständige Muster; der Text ergänzt keine abgeschnittenen Fragmente.
Die Auswahl kann daher in dieser Reihenfolge geprüft werden: Ausgangsform feststellen, Personenbezug bestimmen, Zielgruppe und Lesbarkeit prüfen und anschließend eine im Eintrag aufgeführte vollständige Form auswählen. Keine der im Eintrag genannten Formen wird hier als überall verpflichtend dargestellt.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (geprüft am 2026-08-15)