Gendern Rechtsanwalt: Formen im Überblick

Rechtsanwalt gendern: Doppelnennung, Sonderzeichen und Alternativen

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Wer gendern Rechtsanwalt sucht, möchte wissen, wie sich die Berufsbezeichnung geschlechtergerecht formulieren lässt: Die gängigste Lösung ist die Doppelnennung Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, ergänzt durch verkürzte Schreibweisen wie Rechtsanwält*innen, Rechtsanwält:innen oder RechtsanwältInnen. In wissenschaftlichen Arbeiten empfiehlt sich, vor der Wahl der Form zunächst die Vorgaben der eigenen Hochschule zu prüfen, da das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung Sonderzeichen wie Gendersternchen oder Doppelpunkt bislang nicht als verbindlichen Standard vorsieht. Fehlt eine passende neutrale Umschreibung, bleibt die konsequente Doppelnennung die verlässlichste Lösung für den gesamten Text.

Gendern Rechtsanwalt: die kurze Antwort

Um Rechtsanwalt geschlechtergerecht zu formulieren, gibt es drei Wege: die Doppelnennung (Rechtsanwältin und Rechtsanwalt), verkürzte Formen mit Sonderzeichen (zum Beispiel Rechtsanwält*innen oder Rechtsanwält:innen) sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen. Wer gendern Rechtsanwalt als Suchbegriff eingibt, sucht meist eine schnelle Übersicht dieser Varianten für Bewerbungsschreiben, Hausarbeiten oder offizielle Texte. Welche Form die richtige ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen und juristischen Texten ist die Doppelnennung am gebräuchlichsten, in Studien- und Hochschultexten setzen sich zunehmend Gendersternchen oder Doppelpunkt durch, sofern die jeweilige Institution das zulässt oder empfiehlt. Für Bewerbungsunterlagen, Kanzleiwebsites oder juristische Gutachten empfiehlt es sich, die im jeweiligen Umfeld übliche Schreibweise zu übernehmen, statt eine persönliche Vorliebe gegen bestehende Vorgaben durchzusetzen.

gendern Rechtsanwalt: Überblick
gendern Rechtsanwalt im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für die Personenbezeichnung Rechtsanwalt existieren mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die je nach Kontext unterschiedlich passend sind:

Die weibliche Form lautet korrekt Rechtsanwältin (Plural Rechtsanwältinnen), gebildet mit Umlaut aus dem Wortstamm Rechtsanwalt. Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich gelten als Sammelbegriff für alle Geschlechter, während das Binnen-I ursprünglich nur die weibliche und männliche Form zusammenfasst. Beim Sprechen wird das Sonderzeichen häufig als kurze Pause (Glottisschlag) zwischen Wortstamm und Endung hörbar gemacht, im Schriftbild bleibt es dagegen unauffällig und lässt sich mit einem einzelnen Zeichen einfügen.

Geschlechtsneutrale Alternativen zu Rechtsanwalt

Eine echte geschlechtsneutrale Einwortlösung wie Studierende gibt es für Rechtsanwalt nicht, da die Berufsbezeichnung an eine formale Zulassung gebunden ist und kein passendes Partizip existiert. Möglich sind Umschreibungen wie Person mit Rechtsanwaltszulassung, anwaltliche Vertretung oder Rechtsbeistand, die den Beruf funktional statt personenbezogen beschreiben. Für die Gesamtheit der Berufsgruppe eignet sich zudem der Sammelbegriff Anwaltschaft. In den meisten Texten ist es dennoch klarer und juristisch präziser, bei der Doppelnennung oder einer verkürzten Genderform zu bleiben, statt auf eine Umschreibung auszuweichen, die den fachlichen Titel verwässert. Eine neutrale Formulierung eignet sich vor allem dort, wo die konkrete Berufsbezeichnung nicht im Vordergrund steht, etwa in allgemeinen Beschreibungen von Tätigkeiten oder Zuständigkeiten.

Beispielsatz im Studien- und Unikontext

In einer juristischen Hausarbeit könnte ein Satz so aussehen: Die befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gaben übereinstimmend an, dass sich die Fallzahlen im vergangenen Jahr erhöht haben. Wählt die Arbeit die verkürzte Schreibweise, lautet die Formulierung: Die befragten Rechtsanwält*innen gaben übereinstimmend an, dass sich die Fallzahlen erhöht haben. Beide Varianten sind sprachlich korrekt, sie unterscheiden sich nur in der gewählten Genderform. Wichtig ist, die einmal gewählte Schreibweise durchgängig durch die gesamte Arbeit beizubehalten, statt zwischen Doppelnennung und Sonderzeichen zu wechseln. Auch in Fußnoten, Tabellenbeschriftungen und im Literaturverzeichnis sollte dieselbe Schreibweise erscheinen, damit der Text insgesamt einheitlich wirkt.

gendern Rechtsanwalt: Schritte

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Häufige Fehler sind eine falsche Pluralbildung (Rechtsanwältin*innen statt korrekt Rechtsanwält*innen), das Mischen mehrerer Genderformen innerhalb eines Textes sowie das Weglassen des Umlauts in der weiblichen Form. Da das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung Sonderzeichen wie Gendersternchen oder Doppelpunkt derzeit nicht als verbindlichen Standard führt, unterscheiden sich die Vorgaben einzelner Hochschulen: Manche verlangen sie ausdrücklich, andere lehnen sie ab. Für eine wissenschaftliche Arbeit empfiehlt sich daher, vorab den Leitfaden Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit der Hochschule zu prüfen und, falls keine Vorgabe existiert, konsequent bei der Doppelnennung oder einer neutralen Umschreibung zu bleiben.

Fazit

Für die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt stehen mehrere geschlechtergerechte Formen zur Wahl: die klassische Doppelnennung, verkürzte Schreibweisen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie funktionale Umschreibungen für Sonderfälle. Eine einzelne feststehende Lösung schreibt das amtliche Regelwerk aktuell nicht vor, weshalb der Kontext entscheidet: Im Studium gilt die jeweilige Hochschulvorgabe, in allgemeinen Texten überzeugt vor allem eine konsequent durchgehaltene Schreibweise. Wer unsicher ist, sollte die gewählte Form einheitlich im gesamten Dokument anwenden und den Text im Zweifel noch einmal gegenlesen lassen. So lässt sich vermeiden, dass Doppelnennung, Sonderzeichen und neutrale Umschreibung unbeabsichtigt nebeneinander stehen und der Gesamteindruck der Arbeit uneinheitlich wirkt.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Notar gendern, Polizist gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

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Häufige Fragen zum Gendern von Rechtsanwalt

Wie lautet die weibliche Form von Rechtsanwalt?

Die weibliche Form lautet Rechtsanwältin, im Plural Rechtsanwältinnen. Sie wird mit Umlaut aus dem Wortstamm Rechtsanwalt gebildet. In Texten mit gemischten Gruppen wird sie entweder in der Doppelnennung neben Rechtsanwalt verwendet oder in einer verkürzten Genderform wie Rechtsanwält*in beziehungsweise Rechtsanwält:in fortgeführt.

Was bedeutet Rechtsanwält*innen mit Gendersternchen?

Das Gendersternchen in Rechtsanwält*innen soll alle Geschlechter sichtbar machen, nicht nur die weibliche und männliche Form. Es wird an den gemeinsamen Wortstamm Rechtsanwält angehängt, gefolgt von der Endung innen. Die Schreibweise ist an vielen Hochschulen und in Redaktionen verbreitet, gehört aber nicht zum amtlichen Regelwerk der Rechtschreibung.

Rechtsanwält:innen oder Rechtsanwält*innen: Was ist der Unterschied?

Inhaltlich sind beide Varianten gleichwertig, sie unterscheiden sich nur im verwendeten Sonderzeichen: Doppelpunkt statt Sternchen. Manche Hochschulen und Redaktionen bevorzugen den Doppelpunkt, weil er von Vorleseprogrammen häufig besser erkannt wird. Entscheidend ist, sich für eine Variante zu entscheiden und sie im gesamten Text konsequent zu verwenden.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Rechtsanwalt?

Ein einzelnes neutrales Wort wie Studierende existiert für Rechtsanwalt nicht, da es sich um eine formale, zulassungsgebundene Berufsbezeichnung handelt. Möglich sind Umschreibungen wie Person mit Rechtsanwaltszulassung oder der Sammelbegriff Anwaltschaft für die gesamte Berufsgruppe. In den meisten Texten bleibt die Doppelnennung oder eine verkürzte Genderform die klarere Lösung.

Muss ich in der Bachelorarbeit gendern?

Das hängt von den Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs ab, da das amtliche Regelwerk Gendersternchen und Doppelpunkt aktuell nicht als verbindlichen Standard vorschreibt. Manche Institutionen verlangen geschlechtergerechte Sprache ausdrücklich, andere überlassen die Wahl den Studierenden. Ein Blick in die Prüfungsordnung oder den Leitfaden der Hochschule schafft vorab Klarheit.

Wie bilde ich den Plural von Rechtsanwalt in gegenderter Form?

Der Plural mit Doppelnennung lautet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. In verkürzter Form heißt es Rechtsanwält*innen, Rechtsanwält:innen, Rechtsanwält_innen oder RechtsanwältInnen, je nach gewählter Schreibweise. Wichtig ist, die Pluralendung innen korrekt an den Wortstamm Rechtsanwält anzuhängen und nicht versehentlich die fehlerhafte Form Rechtsanwältin*innen zu schreiben, die den Umlaut doppelt berücksichtigt.

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