Im Allgemeinen oder im allgemeinen?

Im allgemeinen: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Die richtige Schreibweise lautet „im Allgemeinen“. Die Kleinschreibung „im allgemeinen“ ist nach der geltenden Rechtschreibregel nicht korrekt.

Die richtige Schreibweise lautet „im Allgemeinen“

Die korrekte Schreibweise ist im Allgemeinen. Das Adjektiv „allgemein“ wird in dieser Wortgruppe großgeschrieben. Die Form im allgemeinen gilt dagegen als orthografisch nicht korrekt.

Damit lässt sich die Frage „Im allgemeinen: richtige Schreibweise?“ eindeutig beantworten: Schreibe im Allgemeinen, nicht „im allgemeinen“. Die Großschreibung gilt auch dann, wenn die Wortgruppe eine Bedeutung wie „gewöhnlich“, „grundsätzlich“, „im Großen und Ganzen“, „meistens“, „überwiegend“ oder „normalerweise“ vermittelt.

Ein kurzer Beispielsatz lautet: „Im Allgemeinen bleibt die Aussage verständlich.“ Innerhalb eines Satzes kann die Form beispielsweise so stehen: „Die Regel gilt im Allgemeinen für diese Formulierung.“ In beiden Fällen bleibt „Allgemeinen“ großgeschrieben.

Die Wortgruppe wird sowohl im Alltag als auch im Schriftverkehr verwendet und kann in verschiedenen Zusammenhängen stehen. Seit der Rechtschreibreform ist die Form mit großem „A“ nach der genannten Regel die richtige Schreibweise.

Wer zwischen den beiden Formen schwankt, kann die fehlerhafte Variante sofort streichen: „im allgemeinen“ gehört nicht zur korrekten Schreibweise nach der geltenden Regel. Die sichtbare Kurzantwort lautet daher: im Allgemeinen.

Im allgemeinen: richtige Schreibweise mit Bedeutung und passender Verwendung im Vergleich

Warum „Allgemeinen“ großgeschrieben wird

Die Entscheidung beruht auf der Regel der Substantivierung nach einer Präposition. „Allgemein“ ist hier ein als Substantiv gebrauchtes Adjektiv. Deshalb wird es großgeschrieben.

Richtig ist also: im Allgemeinen. Falsch ist: im allgemeinen. Vor der Rechtschreibreform richtete sich die Schreibweise nach der Bedeutung: Im Sinn von „gewöhnlich“ konnte die Kleinschreibung stehen, bei einer Bedeutung wie „nicht detailliert“ war Großschreibung vorgesehen. Nach der Reform wird das substantivisch gebrauchte Adjektiv großgeschrieben.

Die Regel lässt sich an neutralen Beispielen anwenden. Richtig heißt es: „Im Allgemeinen beginnt der Text mit einer kurzen Aussage.“ Ebenfalls richtig ist: „Die Beschreibung bleibt im Allgemeinen knapp.“ In beiden Sätzen steht „Allgemeinen“ groß.

Für die heutige Schreibweise genügt die genannte grammatische Zuordnung. Die richtige Form ist „im Allgemeinen“, die kleingeschriebene Form „im allgemeinen“ ist orthografisch nicht korrekt.

Im Zuge der Reform trat an die Stelle von „i. a“ die Abkürzung „i. Allg.“; dadurch sollte sie nicht mit „im Auftrag“ verwechselt werden. Für die ausgeschriebene Wortgruppe bleibt die Entscheidung unverändert: im Allgemeinen.

Richtig und falsch im Satz vergleichen

Die folgenden Paare zeigen jeweils dieselbe Wortgruppe mit unterschiedlicher Schreibweise. Richtig ist die Großschreibung in „im Allgemeinen“. Die kleingeschriebene Form „im allgemeinen“ ist falsch.

Tabelle: Richtig, Falsch
RichtigFalsch
Die Aussage gilt im Allgemeinen.Die Aussage gilt im allgemeinen.
Im Allgemeinen bleibt die Erklärung verständlich.Im allgemeinen bleibt die Erklärung verständlich.
Der Ausdruck wird im Allgemeinen verwendet.Der Ausdruck wird im allgemeinen verwendet.

Beim zweiten Paar steht die Wortgruppe am Satzanfang. Deshalb beginnt „Im“ ohnehin mit einem Großbuchstaben. Diese Satzanfangs-Großschreibung ist getrennt von der eigentlichen Regel zu betrachten. Für die Wortgruppe selbst bleibt „Allgemeinen“ großgeschrieben. Der Satzanfang erklärt also nicht die Schreibweise von „Allgemeinen“.

Die drei Vergleiche führen jeweils zur gleichen Entscheidung: Die richtige Form enthält ein großes „A“ in „Allgemeinen“. Ein kleines „a“ ist in dieser Wortgruppe nicht die korrekte Schreibweise. Das gilt unabhängig davon, ob die Form am Anfang oder in der Mitte des Satzes steht.

Als kurzes Richtig-falsch-Beispiel lässt sich außerdem prüfen: „Im Allgemeinen genügt die kurze Fassung.“ ist richtig. „Im allgemeinen genügt die kurze Fassung.“ ist falsch. Der Unterschied liegt nicht in der Satzbedeutung, sondern in der Schreibweise der substantivierten Form.

Typische Verwechslungen bei der Schreibweise

Eine naheliegende Stolperfalle ist die frühere Kleinschreibung. Vor der Rechtschreibreform gab es je nach Bedeutung zwei Schreibweisen. Dadurch kann die Form „im allgemeinen“ vertraut wirken. Für die geltende Schreibweise darf diese alte Variante jedoch nicht einfach übernommen werden. Die korrekte Form lautet „im Allgemeinen“.

Eine weitere Stolperfalle besteht darin, die Schreibweise allein aus der Aussprache abzuleiten. Die Schreibweise soll nicht allein aus der Aussprache abgeleitet werden. Die Entscheidung betrifft das Schriftbild und die grammatische Einordnung. Prüfe deshalb die substantivische Verwendung nach der Präposition und setze den Großbuchstaben in „Allgemeinen“.

Auch eine Einordnung als bloße Umgangssprache trägt die Entscheidung nicht. Die Wortgruppe wird in der Alltagssprache und im Schriftverkehr verwendet. Aus dem vermuteten Stil eines Satzes folgt daher keine eigene Kleinschreibung. Der Ausdruck bleibt schriftlich „im Allgemeinen“.

Verwechsle außerdem die ausgeschriebene Form nicht mit älteren Abkürzungen. Als frühere Kurzform wird „i. a“ genannt; im Zuge der Reform wurde „i. Allg.“ verwendet. Für die ausgeschriebene Schreibweise ist keine dieser Abkürzungen einzusetzen. Schreibe die Wortgruppe vollständig und groß: „im Allgemeinen“.

Eine Häufigkeit der Verwechslung lässt sich aus dem Quellenmaterial nicht ableiten. Deshalb sollte keine Aussage darüber getroffen werden, wie oft die Kleinschreibung vorkommt. Sicher prüfen lässt sich nur die konkrete Form im eigenen Satz.

Im allgemeinen: richtige Schreibweise mit einem Ablauf aus Prüfung, Kontakt und Dokumentation

Der kurze Prüfweg für „im Allgemeinen“

Für eine schnelle Prüfung reichen vier Schritte. Erstens: Suche im Satz die fragliche Wortgruppe und schreibe sie vollständig aus. Zweitens: Vergleiche das Schriftbild mit der korrekten Form im Allgemeinen. Drittens: Prüfe die Regel der Substantivierung nach einer Präposition. Viertens: Vergleiche den ganzen Beispielsatz mit einem Satz, in dem „Allgemeinen“ großgeschrieben wird.

  1. Schreibweise prüfen: Steht dort „im Allgemeinen“ oder „im allgemeinen“? Nur die erste Form ist korrekt.
  2. Regel prüfen: Wird das Adjektiv „allgemein“ als Substantiv gebraucht? Dann steht der Anfang von „Allgemeinen“ groß.
  3. Beispielsatz prüfen: Lies den Satz mit der Form „Die Aussage gilt im Allgemeinen.“ und vergleiche die Schreibweise.
  4. Verwechslung prüfen: Stammt die Kleinschreibung vielleicht aus einer älteren Schreibweise oder aus einer Ableitung von Aussprache und Umgangssprache? Dann verwerfe diese Begründung.

Am Satzanfang ist zusätzlich zu beachten, dass „Im“ mit einem Großbuchstaben beginnt. Das ersetzt nicht die Regel für „Allgemeinen“. Auch am Satzanfang lautet die vollständige Form „Im Allgemeinen“.

Der anwendbare Merksatz ist kurz: Nach „im“ steht hier „Allgemeinen“ groß. Wenn der Text die Form „im allgemeinen“ enthält, ersetze sie durch „im Allgemeinen“. Eine besondere Bedeutungsprüfung zwischen „gewöhnlich“ und „nicht detailliert“ ist für die heutige Schreibentscheidung nicht erforderlich, weil die Quelle die Großschreibung für das substantivisch gebrauchte Adjektiv festhält.

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Häufige Fragen zu Im allgemeinen: richtige Schreibweise

Wie schreibt man „im Allgemeinen“ richtig?

Die richtige Schreibweise lautet „im Allgemeinen“. „Allgemeinen“ wird großgeschrieben.

Ist „im allgemeinen“ ebenfalls korrekt?

Nein. Die kleingeschriebene Form „im allgemeinen“ ist orthografisch nicht korrekt.

Welche Regel gilt bei „im Allgemeinen“?

„Allgemein“ wird hier als Substantiv gebraucht. Nach der Präposition wird diese Form großgeschrieben.

Gilt „im Allgemeinen“ auch am Satzanfang?

Ja. Am Satzanfang lautet die Form „Im Allgemeinen“. Der Satzanfang und die Großschreibung von „Allgemeinen“ sind getrennt zu betrachten.

Kann man „im Allgemeinen“ auch im Schriftverkehr verwenden?

Ja. Die Wortgruppe wird laut Quelle sowohl in der Alltagssprache als auch im Schriftverkehr verwendet.

Welche alte Schreibweise kann zur Verwechslung führen?

Die frühere Form „im allgemeinen“ kann vertraut wirken. Nach der geltenden Regel ist „im Allgemeinen“ richtig.

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