Im Allgemeinen oder im allgemeinen?
Im allgemeinen: richtige Schreibweise
Die richtige Schreibweise lautet „im Allgemeinen“. Die Kleinschreibung „im allgemeinen“ ist nach der geltenden Rechtschreibregel nicht korrekt.
Die richtige Schreibweise lautet „im Allgemeinen“
Die korrekte Schreibweise lautet im Allgemeinen. In dieser Wortgruppe schreibt man das Adjektiv groß. Die Variante im allgemeinen ist nicht korrekt.
Zur Frage „Im allgemeinen: richtige Schreibweise?“: Setze „im Allgemeinen“, nicht „im allgemeinen“. Die Großschreibung besteht fort, wenn die Gruppe Begriffe wie „gewöhnlich“, „grundsätzlich“, „im Großen und Ganzen“, „meistens“, „überwiegend“ oder „normalerweise“ meint.
Ein kurzer Beispielsatz lautet: „Im Allgemeinen bleibt die Aussage verständlich.“ Innerhalb eines Satzes kann die Form beispielsweise so stehen: „Die Regel gilt im Allgemeinen für diese Formulierung.“ In beiden Fällen bleibt „Allgemeinen“ großgeschrieben.
Die Wortgruppe wird sowohl im Alltag als auch im Schriftverkehr verwendet und kann in verschiedenen Zusammenhängen stehen. Seit der Rechtschreibreform ist die Form mit großem „A“ nach der genannten Regel die richtige Schreibweise.
Wer unsicher ist, kann die falsche Form weglassen: „im allgemeinen“ zählt nicht zur richtigen Schreibweise. Die klare Antwort lautet: im Allgemeinen.

Warum „Allgemeinen“ großgeschrieben wird
Grund ist die Substantivierung nach der Präposition. „Allgemein“ ist hier ein als Substantiv gebrauchtes Adjektiv. Deshalb schreibt man es groß.
Also: Richtig ist „im Allgemeinen“, falsch „im allgemeinen“. Vor der Reform richtete sich die Schreibweise nach der Bedeutung: Bei „gewöhnlich“ konnte man klein, bei „nicht detailliert“ musste man großschreiben. Heute wird das substantivisch gebrauchte Adjektiv großgeschrieben.
Neutrale Beispiele belegen dies: „Im Allgemeinen beginnt der Text mit einer kurzen Aussage.“ Auch „Die Beschreibung bleibt im Allgemeinen knapp.“ trifft zu. In beiden Sätzen schreibt man „Allgemeinen“ groß.
Heute reicht die grammatische Einordnung. „im Allgemeinen“ ist korrekt, „im allgemeinen“ ist orthografisch nicht korrekt.
Im Zuge der Reform wurde aus „i. allg.“ die Abkürzung „i. Allg.“. Für die ausgeschriebene Wortgruppe bleibt die Entscheidung unverändert: im Allgemeinen.
Richtig und falsch im Satz vergleichen
Diese Gegenüberstellungen nutzen identische Phrasen mit variabler Typographie. Großschreibung in „im Allgemeinen“ ist korrekt, Kleinbuchstaben in „im allgemeinen“ sind unzulässig.
| Richtig | Falsch |
|---|---|
| Die Aussage gilt im Allgemeinen. | Die Aussage gilt im allgemeinen. |
| Im Allgemeinen bleibt die Erklärung verständlich. | Im allgemeinen bleibt die Erklärung verständlich. |
| Der Ausdruck wird im Allgemeinen verwendet. | Der Ausdruck wird im allgemeinen verwendet. |
Im zweiten Beispiel leitet die Wendung den Satz ein. Deshalb beginnt „Im“ mit einem Großbuchstaben. Diese Satzanfangs-Großschreibung hat nichts mit der eigentlichen Regel zu tun. „Allgemeinen“ bleibt trotzdem großgeschrieben. Der Satzanfang erklärt also nicht die Schreibweise.
Alle drei Gegenüberstellungen ergeben dasselbe Urteil: In der korrekten Wendung schreibt man „Allgemeinen“ mit großem „A“. Ein kleingeschriebenes „a“ wäre in dieser Kombination unzulässig. Diese Vorgabe ändert sich nicht dadurch, ob die Phrase satzanfangsstehend oder mitten im Satz auftaucht.
Ein einfaches Richtig-falsch-Beispiel verdeutlicht dies zusätzlich: „Im Allgemeinen genügt die kurze Fassung.“ trifft zu. „Im allgemeinen genügt die kurze Fassung.“ weicht vom Standard ab. Hier unterscheidet sich die Konstruktion nicht hinsichtlich ihrer semantischen Tragweite, wohl aber bezüglich der Orthografie des nominalisierten Elements.
Typische Verwechslungen bei der Schreibweise
Ein häufiger Fehler entsteht durch die frühere Kleinschreibung. Vor der Reform gab es zwei Formen. Darum kann „im allgemeinen“ noch geläufig sein. Diese alte Version darf aber nicht übernommen werden. Richtig schreibt man heute „im Allgemeinen“.
Eine weitere Stolperfalle besteht darin, die Schreibweise allein aus der Aussprache abzuleiten. Die Schreibweise soll nicht allein vom Klang abhängen. Maßgeblich sind vielmehr das Schriftbild und die grammatische Einordnung. Prüfe deshalb die substantivische Verwendung nach der Präposition und setze den Großbuchstaben in „Allgemeinen“.
Auch eine Einordnung als bloße Umgangssprache trägt die Entscheidung nicht. Die Wortgruppe wird in der Alltagssprache und im Schriftverkehr verwendet. Aus dem vermuteten Stil eines Satzes folgt daher keine eigene Kleinschreibung. Schriftlich lautet der Ausdruck „im Allgemeinen“.
Verwechsle außerdem die ausgeschriebene Form nicht mit älteren Abkürzungen. Die frühere Kurzform lautet „i. allg.“; im Zuge der Reform wurde „i. Allg.“ verwendet. Für die ausgeschriebene Schreibweise ist keine dieser Abkürzungen einzusetzen. Schreibe die Wortgruppe vollständig und groß: „im Allgemeinen“.
Eine Häufigkeit der Verwechslung lässt sich aus dem Quellenmaterial nicht ableiten. Deshalb sollte keine Aussage darüber getroffen werden, wie oft die Kleinschreibung vorkommt. Sicher prüfen lässt sich nur die konkrete Form im eigenen Satz.

Der kurze Prüfweg für „im Allgemeinen“
Für eine schnelle Prüfung reichen vier Schritte. Erstens: Suche im Satz die fragliche Wortgruppe und schreibe sie vollständig aus. Zweitens: Vergleiche das Schriftbild mit der korrekten Form „im Allgemeinen“. Drittens: Prüfe die Regel der Substantivierung nach einer Präposition. Viertens: Vergleiche den ganzen Beispielsatz mit einem Satz, in dem „Allgemeinen“ großgeschrieben wird.
- Schreibweise prüfen: Steht dort „im Allgemeinen“ oder „im allgemeinen“? Nur die erste Form ist korrekt.
- Regel prüfen: Wird das Adjektiv „allgemein“ als Substantiv gebraucht? Dann steht der Anfang von „Allgemeinen“ groß.
- Beispielsatz prüfen: Lies den Satz mit der Form „Die Aussage gilt im Allgemeinen.“ und vergleiche die Schreibweise.
- Verwechslung prüfen: Stammt die Kleinschreibung vielleicht aus einer älteren Schreibweise oder aus einer Ableitung von Aussprache und Umgangssprache? Dann verwerfe diese Begründung.
Am Satzanfang wird zusätzlich „Im“ großgeschrieben. Das ändert nichts daran, dass auch „Allgemeinen“ großgeschrieben wird.
Der anwendbare Merksatz ist kurz: Nach „im“ steht hier „Allgemeinen“ groß. Wenn der Text die Form „im allgemeinen“ enthält, ersetze sie durch „im Allgemeinen“. Eine besondere Bedeutungsprüfung zwischen „gewöhnlich“ und „nicht detailliert“ ist für die heutige Schreibentscheidung nicht erforderlich, weil die Quelle die Großschreibung für das substantivisch gebrauchte Adjektiv festhält.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Referenzwerk: www.rechtschreibtipps.de (verifiziert am 2026-08-15)