Eigentümer gendern: alle Formen im Überblick
Eigentümer gendern: Formen und Beispiele. Warum Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Eigentümer*innen gängige Formen sind, erklärt die Seite unten.
Alle Varianten für die Personenbezeichnung Eigentümer
In wissenschaftlichen Arbeiten, in Vertragswerken oder im alltäglichen Schriftverkehr lassen sich Eigentümer auf verschiedene Weise gendergerecht darstellen. Dazu zählen die explizite Nennung beider Geschlechter, kompakte Darstellungen mittels Sonderzeichen sowie neutrale Paraphrasen. Entscheidend ist die Anpassung an den spezifischen Anwendungskontext und an geltende institutionelle Leitlinien. Dieser Beitrag stellt die verbreiteten Optionen dar, liefert Praxisbeispiele und bietet Orientierung für akademische Publikationen.
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Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Ob „Eigentümer“ im generischen Maskulinum, mit Doppelpunkt oder in neutraler Form steht: ab Seite 2 stehen vier fertige Hinweise zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Passt für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Gendern Eigentümer: die kurze Antwort
Das Wort Eigentümer hat grammatisches Maskulinum. In einer männlichen Lesart bezeichnet es nur männliche Personen; im allgemeinen Sprachgebrauch wird es jedoch oft auch geschlechtsübergreifend für gemischte Gruppen verwendet. Wer Eigentümer gendern möchte, hat mehrere sachlich korrekte Möglichkeiten: die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, verkürzte Schreibweisen mit Sonderzeichen wie Eigentümer*innen oder Eigentümer:innen sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen, sofern der Kontext das zulässt. Welche Variante geeignet ist, hängt vom Textformat ab: In Verträgen und Behördentexten wird häufig die Doppelnennung verwendet, in wissenschaftlichen Arbeiten richtet sich die Wahl meist nach den Vorgaben der Hochschule. Alle Formen sind grammatisch nachvollziehbar und werden im Folgenden im Detail erklärt, inklusive der korrekten weiblichen Form Eigentümerin und der jeweiligen Pluralbildung.

Alle Genderformen für Eigentümer
Zur inklusiven Gestaltung des Begriffs Eigentümer stehen unterschiedliche Ansätze zur Verfügung, von der vollen Nennung beider Geschlechter bis zur reduzierten Schreibweise mittels Spezialzeichen:
- Doppelnennung (Beidnennung): Eigentümerinnen und Eigentümer
- Gendersternchen: Eigentümer*innen
- Doppelpunkt: Eigentümer:innen
- Unterstrich (Gender-Gap): Eigentümer_innen
- Binnen-I: EigentümerInnen
Die weibliche Einzelform lautet Eigentümerin; der Plural Eigentümerinnen bezeichnet weibliche Gruppen. Die maskuline Form Eigentümer kann für ausschließlich männliche Gruppen stehen und wird teils auch geschlechtsübergreifend verwendet. Kurzschreibungen mit Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sollen neben Frauen und Männern auch weitere Geschlechtsidentitäten einschließen; das Binnen-I bildet Frauen und Männer ab. Welche Form im Einzelfall passt, hängt von der Textsorte, dem Publikum und gegebenenfalls von redaktionellen oder Hochschulvorgaben ab.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Eigentümer
Für Eigentümer fehlt, anders als etwa bei Studierenden, eine allgemein etablierte, kurze geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung. Als Umschreibungen kommen je nach Kontext die Person, die Eigentum hat, eine Eigentümerpartei oder die Person mit Eigentumsrecht beziehungsweise die eigentumsberechtigte Person infrage. Auch die Formulierung Person, der die Sache oder das Recht gehört ist neutral, aber für den laufenden Text umständlich. Wo eine kurze neutrale Lösung fehlt, empfiehlt sich daher meist die Doppelnennung oder eine der verkürzten Schreibweisen aus dem vorherigen Abschnitt, auch als Teil einer gendergerechten Sprache im Gesamttext.
Beispielsatz mit Eigentümer im Studienkontext
In einer wissenschaftlichen Arbeit könnte ein Beispielsatz mit Doppelnennung so aussehen: Die befragten Eigentümerinnen und Eigentümer gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung ihrer Immobilie zufrieden zu sein. Mit Gendersternchen lautet die verkürzte Variante: Die befragten Eigentümer*innen gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung zufrieden zu sein. Wird eine geschlechtsneutrale Umschreibung bevorzugt, kann der Satz alternativ so formuliert werden: Die befragten Personen mit Eigentumsrecht gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung zufrieden zu sein. Ob diese Varianten in einer Bachelorarbeit, bei der Masterarbeit schreiben oder in einer Dissertation zulässig sind, richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben. Wichtig ist vor allem, die gewählte Form innerhalb der gesamten Arbeit konsequent beizubehalten und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und neutraler Formulierung zu wechseln.

Häufige Fehler beim Gendern von Eigentümer
Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mehrerer Genderformen innerhalb eines Textes, etwa wenn im selben Absatz Eigentümer*innen und wenige Zeilen später Eigentümer:innen oder EigentümerInnen verwendet werden. Ebenso unsauber ist es, in der Einleitung eine neutrale Formulierung anzukündigen und im weiteren Verlauf doch nur die männliche Form zu verwenden. Das Amtliche Regelwerk enthält Asterisk und Doppelpunkt als Wortbinnenzeichen nicht als reguläre Schreibweisen. Hochschulen oder Lehrstühle können für Abschlussarbeiten eigene Vorgaben machen. Vor dem Schreiben empfiehlt es sich daher, die Vorgaben der eigenen Hochschule oder des Lehrstuhls zu prüfen. Liegt keine feste Vorgabe vor, kommen eine konsequente Beidnennung wie Eigentümerinnen und Eigentümer oder eine neutrale Umschreibung infrage. Für die weiteren Details und Beispiele zu anderen Wortformen liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit Antworten.
Fazit zum Gendern von Eigentümer
Für die Ansprache von Eigentümer gibt es verschiedene Strategien: die Nennung beider Geschlechter, verkürzte Schreibweisen wie Eigentümer*innen, Eigentümer:innen, Eigentümer_innen oder EigentümerInnen sowie, bei passendem Umfeld, neutrale Umformulierungen. Eine universelle gesetzliche Vorgabe für eine spezifische Methode besteht nicht; Behörden, Publikationen und Lehranstalten können indes eigenständige Kriterien festlegen. In rechtlichen Vereinbarungen, Wohnraumverträgen oder Forschungsdokumenten sollte die Stilwahl den örtlichen Anforderungen und dem Kommunikationsziel entsprechen. Im Zweifelsfall geben die Vorgaben der Bildungsstätte oder des Kunden die Richtung vor, wobei innerhalb eines Schriftstücks absolute Einheitlichkeit geboten ist.
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