Gendern Eigentümer: geschlechtergerechte Formulierungen im Überblick

Alle Varianten für die Personenbezeichnung Eigentümer

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Das Gendern von Eigentümer lässt sich auf mehrere Arten sachlich korrekt umsetzen: durch die Beidnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, durch verkürzte Schreibweisen wie Eigentümer*innen, Eigentümer:innen oder Eigentümer_innen sowie durch geschlechtsneutrale Umschreibungen. Wer gendern Eigentümer in wissenschaftlichen Arbeiten, Verträgen oder Alltagstexten möchte, wählt die Form passend zum Kontext und zu den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Institution. Dieser Ratgeber erklärt alle gängigen Varianten, zeigt Beispiele und nennt die aktuell übliche Empfehlung für Studienarbeiten.

Gendern Eigentümer: die kurze Antwort

Das Wort Eigentümer bezeichnet in der männlichen Form nur männliche Personen, obwohl es im allgemeinen Sprachgebrauch oft auch für gemischte Gruppen verwendet wird. Wer gendern Eigentümer möchte, hat mehrere sachlich korrekte Möglichkeiten: die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, verkürzte Schreibweisen mit Sonderzeichen wie Eigentümer*innen oder Eigentümer:innen sowie geschlechtsneutrale Umschreibungen, sofern der Kontext das zulässt. Welche Variante geeignet ist, hängt vom Textformat ab: In Verträgen und Behördentexten ist die Doppelnennung üblich, in wissenschaftlichen Arbeiten richtet sich die Wahl meist nach den Vorgaben der Hochschule. Alle Formen sind grammatisch nachvollziehbar und werden im Folgenden im Detail erklärt, inklusive der korrekten weiblichen Form Eigentümerin und der jeweiligen Pluralbildung.

gendern Eigentümer: Überblick
gendern Eigentümer im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für die Personenbezeichnung Eigentümer stehen mehrere geschlechtergerechte Varianten zur Verfügung, sortiert von der ausgeschriebenen Doppelnennung bis zur verkürzten Schreibweise mit Sonderzeichen:

Die weibliche Einzelform lautet korrekt Eigentümerin, die Pluralform Eigentümerinnen (für ausschließlich weibliche Gruppen) beziehungsweise Eigentümer für ausschließlich männliche Gruppen. Die verkürzten Schreibweisen mit Sonderzeichen sollen anzeigen, dass neben Frauen und Männern auch weitere Geschlechtsidentitäten mitgemeint sind. Welche der Formen im Einzelfall passend ist, hängt von der Textsorte, dem Publikum und gegebenenfalls von Redaktions- oder Hochschulvorgaben ab.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Eigentümer

Für Eigentümer gibt es anders als etwa bei Studierende keine im allgemeinen Sprachgebrauch etablierte, elegante geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung. Ein Partizip wie die eigentümende Person ist grammatisch möglich, wirkt in der Praxis aber ungewöhnlich und wird kaum verwendet. In juristischen und geschäftlichen Texten hat sich stattdessen teilweise der neutrale Ausdruck Eigentümerpartei oder die Umschreibung Person mit Eigentumsrecht beziehungsweise eigentumsberechtigte Person eingebürgert. Auch die allgemeine Formulierung Person, der die Sache oder das Recht gehört ist neutral, aber umständlich für den laufenden Text. Wo eine kurze neutrale Lösung fehlt, empfiehlt sich daher meist die Doppelnennung oder eine der verkürzten Schreibweisen aus dem vorherigen Abschnitt, auch als Teil einer gendergerechte Sprache im Gesamttext.

Beispiel aus dem Studien- und Unikontext

In einer wissenschaftlichen Arbeit könnte ein Beispielsatz mit Doppelnennung so aussehen: Die befragten Eigentümerinnen und Eigentümer gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung ihrer Immobilie zufrieden zu sein. Mit Gendersternchen lautet die verkürzte Variante: Die befragten Eigentümer*innen gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung zufrieden zu sein. Wird eine geschlechtsneutrale Umschreibung bevorzugt, kann der Satz alternativ so formuliert werden: Die befragten Personen mit Eigentumsrecht gaben mehrheitlich an, mit der Verwaltung zufrieden zu sein. Alle drei Varianten sind inhaltlich identisch und in einer Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation grundsätzlich zulässig. Wichtig ist vor allem, die gewählte Form innerhalb der gesamten Arbeit konsequent beizubehalten und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und neutraler Formulierung zu wechseln.

gendern Eigentümer: Schritte

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler ist die Vermischung mehrerer Genderformen innerhalb eines Textes, etwa wenn im selben Absatz Eigentümer*innen und wenige Zeilen später Eigentümer:innen oder EigentümerInnen verwendet werden. Ebenso unsauber ist es, in der Einleitung eine neutrale Formulierung anzukündigen und im weiteren Verlauf doch nur die männliche Form zu verwenden. Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung führt Gendersternchen und Doppelpunkt aktuell nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder verlangen solche Formen in Abschlussarbeiten aber ausdrücklich. Vor dem Schreiben empfiehlt es sich daher, die Vorgaben der eigenen Hochschule oder des Lehrstuhls zu prüfen. Liegt keine feste Vorgabe vor, sind eine konsequente Beidnennung wie Eigentümerinnen und Eigentümer oder eine neutrale Umschreibung die sichersten Lösungen. Weitere Details und Beispiele für andere Wortformen liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit: Eigentümer geschlechtergerecht formulieren

Für die Personenbezeichnung Eigentümer stehen mehrere sachlich korrekte Wege zur geschlechtergerechten Formulierung offen: die klassische Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer, verkürzte Schreibweisen wie Eigentümer*innen, Eigentümer:innen, Eigentümer_innen oder EigentümerInnen sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung. Eine allgemeingültige Pflicht zu einer bestimmten Form gibt es im amtlichen Regelwerk bislang nicht, in der Praxis setzen aber viele Institutionen, Verlage und Hochschulen eigene Vorgaben. Wer gendern Eigentümer speziell für Verträge, Vermietungsunterlagen oder wissenschaftliche Arbeiten sucht, findet in der Doppelnennung die am weitesten verbreitete und am leichtesten verständliche Lösung. Wer unsicher ist, orientiert sich an den Richtlinien der jeweiligen Hochschule oder des Auftraggebers und bleibt innerhalb eines Textes konsequent bei der gewählten Variante.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Käufer gendern, Verbraucher gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim geschlechtergerechten Formulieren unsicher ist, lässt den Text vor der Abgabe von einem Lektorat gegenprüfen.

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Häufige Fragen zum Gendern von Eigentümer

Wie lautet die weibliche Form von Eigentümer?

Die weibliche Form lautet Eigentümerin, im Plural Eigentümerinnen. Bei gemischten Gruppen wird entweder die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer verwendet oder eine verkürzte Schreibweise wie Eigentümer*innen beziehungsweise Eigentümer:innen. Welche Variante passend ist, hängt vom jeweiligen Textformat und von etwaigen Vorgaben der Hochschule oder des Verlags ab.

Was bedeutet Eigentümer*innen mit Gendersternchen?

Eigentümer*innen ist eine verkürzte, geschlechtergerechte Schreibweise der Personenbezeichnung Eigentümer. Das Sternchen ersetzt die ausgeschriebene Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer und soll zusätzlich Personen mitmeinen, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen. Die Form wird vor allem in Hochschultexten, Behördenmitteilungen und journalistischen Texten verwendet, ist im amtlichen Regelwerk bislang aber nicht als verbindlicher Standard festgelegt.

Ist die Doppelnennung Eigentümerinnen und Eigentümer immer korrekt?

Ja, die Doppelnennung ist grammatisch und sprachlich immer korrekt und in den meisten Textsorten, von der Bachelorarbeit bis zum Vertrag, unproblematisch einsetzbar. Sie gilt als besonders klar verständlich, macht Texte bei häufiger Wiederholung aber länger. In langen Dokumenten wird sie deshalb häufig mit verkürzten Schreibweisen oder neutralen Formulierungen kombiniert, um den Lesefluss zu erleichtern.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Eigentümer?

Eine wirklich elegante, im Alltag etablierte neutrale Sammelbezeichnung wie Studierende gibt es für Eigentümer nicht. Als Umschreibung kommen Ausdrücke wie Person mit Eigentumsrecht, eigentumsberechtigte Person oder, in juristischen Texten, Eigentümerpartei infrage. Diese Formulierungen sind zwar neutral, aber sprachlich umständlicher, weshalb in der Praxis meist die Doppelnennung oder eine verkürzte Schreibweise mit Sonderzeichen bevorzugt wird.

Welche Form sollte ich in meiner Abschlussarbeit verwenden?

Das amtliche Regelwerk führt Gendersternchen und Doppelpunkt derzeit nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder fordern solche Formen in Abschlussarbeiten aber ausdrücklich. Prüfen Sie deshalb zuerst die Leitfäden Ihrer Hochschule oder Ihres Lehrstuhls. Ohne konkrete Vorgabe empfiehlt sich eine konsequente Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung, die während der gesamten Arbeit einheitlich beibehalten wird.

Was ist beim Gendern von Eigentümer besonders häufig falsch?

Ein häufiger Fehler ist der Wechsel zwischen verschiedenen Genderformen innerhalb desselben Textes, etwa zwischen Eigentümer*innen und Eigentümer:innen im selben Absatz. Ebenso problematisch ist es, in der Einleitung eine neutrale Formulierung anzukündigen und später doch nur die männliche Form zu verwenden. Konsequenz und eine im Vorfeld geklärte, einheitliche Schreibweise vermeiden diesen Fehler zuverlässig.

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