Gendern Delegierter: Formen im Überblick

Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternative

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Gendern Delegierter bedeutet vor allem, die weibliche Form „Delegierte“ zu verwenden, nicht „Delegiertin“, und je nach Kontext eine Doppelnennung oder eine Kurzform wie Delegierte*r zu wählen. Denn „Delegierter“ ist kein klassisches Berufswort mit der Endung -in, sondern ein substantiviertes Partizip wie „Angestellter“ oder „Vorsitzender“, dessen weibliche Form über den Artikel entsteht. Dieser Ratgeber zeigt alle gängigen Genderformen, eine geschlechtsneutrale Alternative und einen Beispielsatz aus dem Studienalltag, außerdem häufige Fehler und eine Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit.

Gendern Delegierter: die kurze Antwort

Bei gendern Delegierter geht es darum, neben der männlichen auch die weibliche Form sichtbar zu machen oder eine neutrale Formulierung zu wählen. Die männliche Form lautet je nach Artikel „der Delegierte“ (mit Artikel) oder „ein Delegierter“ (ohne Artikel). Die weibliche Form ist „die Delegierte“ beziehungsweise „eine Delegierte“, also ohne die Endung -in, wie sie etwa bei Ärztin oder Köchin üblich ist. Im Plural gibt es eine Besonderheit: „die Delegierten“ gilt bereits für alle Geschlechter gleichermaßen, eine eigene weibliche Pluralform existiert nicht. Wer im Singular geschlechtergerecht formulieren will, nennt beide Formen oder nutzt eine Kurzform wie „Delegierte*r“.

Gendern Delegierter: weibliche Form und Plural im Vergleich
gendern Delegierter im Überblick.

Alle Genderformen von Delegierter im Überblick

Für „Delegierter“ stehen folgende geschlechtergerechte Formen zur Verfügung. Im Singular unterscheiden sich männliche und weibliche Form durch Artikel und Endung, im Plural sind sie identisch:

In der Praxis wählt man meist eine Variante konsequent für den gesamten Text, statt zwischen Doppelnennung und Kurzform hin und her zu wechseln.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Delegierter

Ein eigenes neutrales Einzelwort mit eigenem Wortstamm gibt es für „Delegierter“ nicht, anders als etwa bei „Lehrer“ und „Lehrkraft“. Ehrlich gesagt bleibt hier meist die Umschreibung: „die entsandte Person“, „das Delegationsmitglied“ oder „wer die Fachschaft vertritt“. Im Plural braucht es diese Umschreibung in der Regel nicht, denn „die Delegierten“ funktioniert bereits neutral, ähnlich wie „die Studierenden“ bei „Student“. Nur im Singular, wenn Artikel oder Endung vermieden werden sollen, lohnt sich die Umschreibung oder eine der Kurzformen aus dem vorherigen Abschnitt. Mehr zu neutralen Formulierungen generell zeigt gendergerechte Sprache. Wichtig ist vor allem, die gewählte Variante konsequent im gesamten Text beizubehalten.

Delegierter im Beispielsatz

Im Studienalltag taucht „Delegierter“ vor allem bei Gremien und Fachschaften auf. Mit Doppelnennung liest sich ein Satz aus der Prüfungsordnung etwa so: „Der Delegierte oder die Delegierte vertritt die Fachschaft im Senat und nimmt an den Sitzungen teil.“ Wer stattdessen eine Kurzform bevorzugt, formuliert es so: „Wer als Delegierte*r gewählt wird, vertritt automatisch die Fachschaft.“ Für den Plural reicht meist die neutrale Standardform: „Alle Delegierten stimmen am Ende der Sitzung ab.“ So bleibt der Satz auch ohne zusätzliche Endung geschlechtergerecht, weil die Pluralform ohnehin für alle Geschlechter gilt. Welche Variante im Einzelfall passt, hängt vom Textformat und von den Vorgaben der Hochschule ab.

Gendern Delegierter: Delegiertin ist falsch

Häufige Fehler und Empfehlung für die Arbeit

Ein häufiger Fehler ist die Form „Delegiertin“: Sie existiert nicht, korrekt ist „die Delegierte“. Ebenso wenig sinnvoll ist eine Doppelnennung im Plural wie „Delegierte und Delegierte“, denn die Pluralform ist für beide Geschlechter identisch. Problematisch ist außerdem, „Delegierter“ im Singular unreflektiert als generische Bezeichnung zu verwenden, wenn eigentlich eine bestimmte Person gemeint ist. Das amtliche Regelwerk führt Gendersternchen und Doppelpunkt derzeit nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder verlangen solche Formen aber ausdrücklich. Für eine wissenschaftliche Arbeit lohnt sich daher zunächst ein Blick in die Vorgaben der eigenen Hochschule, sonst eignet sich eine konsequente Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung, wie sie Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit ausführlich beschreibt.

Fazit zum Gendern von Delegierter

Wer die weibliche Form „Delegierte“ und passende Kurzformen kennt, kann Delegierter in den meisten Texten sauber und ohne Umweg gendern: Die weibliche Form heißt „Delegierte“, nicht „Delegiertin“, im Singular helfen Doppelnennung oder Kurzformen wie Delegierte*r, und im Plural ist „die Delegierten“ bereits für alle Geschlechter gültig. Bei formalen Arbeiten zählt zusätzlich die Vorgabe der Hochschule mehr als die persönliche Vorliebe für eine bestimmte Schreibweise. So bleibt der Text konsistent und für alle Leserinnen und Leser gleichermaßen verständlich. Wer den Unterschied zwischen Delegierter und Delegierte einmal verinnerlicht hat, wendet ihn in jedem weiteren Text automatisch richtig an.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Vorsitzender gendern, Schatzmeister gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

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Häufige Fragen zum Gendern von Delegierter

Wie lautet die weibliche Form von Delegierter?

Die weibliche Form heißt „die Delegierte“ beziehungsweise „eine Delegierte“, nicht „Delegiertin“. Das liegt daran, dass „Delegierter“ ein substantiviertes Partizip ist wie „Angestellter“ oder „Vorsitzender“: Die weibliche Form entsteht über den Artikel und die Adjektivendung, nicht über das Suffix -in wie bei Wörtern wie Arzt oder Lehrer.

Wie funktioniert die Doppelnennung bei Delegierter?

Im Singular werden beide Formen genannt, zum Beispiel „der Delegierte oder die Delegierte“ beziehungsweise „ein Delegierter oder eine Delegierte“. Im Plural entfällt die Doppelnennung, weil „die Delegierten“ bereits für alle Geschlechter identisch ist und keine eigene weibliche Pluralform existiert. Diese Form eignet sich gut für Einladungen oder Prüfungsordnungen, in denen beide Geschlechter ausdrücklich genannt werden sollen.

Was bedeutet Delegierte*r mit Gendersternchen?

Delegierte*r ist die verkürzte, geschlechtergerechte Form für den Singular. Sie ersetzt die unterschiedlichen Endungen von „Delegierter“ (männlich) und „Delegierte“ (weiblich) durch ein Sternchen vor dem r. Ebenso gebräuchlich sind Delegierte:r mit Doppelpunkt und Delegierte_r mit Unterstrich. Welche Variante du wählst, ist meist Geschmackssache oder richtet sich nach den Vorgaben deiner Hochschule oder Institution.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Delegierter?

Ein eigenes neutrales Einzelwort gibt es nicht. Im Plural wirkt „die Delegierten“ bereits neutral, ähnlich wie „Studierende“. Im Singular helfen Umschreibungen wie „die entsandte Person“ oder „das Delegationsmitglied“, wenn Artikel und Endung ganz vermieden werden sollen. Für formelle Texte bietet sich daher eher die Doppelnennung oder eine der Kurzformen mit Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich an.

Ist Delegiertin eine korrekte Form?

Nein. „Delegiertin“ ist kein korrektes Wort, weil „Delegierter“ nicht mit dem Suffix -in gebildet wird. Die richtige weibliche Form lautet „die Delegierte“ beziehungsweise „eine Delegierte“, je nachdem, ob ein bestimmter oder unbestimmter Artikel verwendet wird. Der Fehler entsteht vermutlich durch die Analogie zu Wörtern wie Student und Studentin, die für Delegierter aber nicht gilt.

Welche Form eignet sich für die wissenschaftliche Arbeit?

Zunächst lohnt ein Blick in die Vorgaben der Hochschule, da Gendersternchen und Doppelpunkt amtlich nicht als Standard gelten, aber an vielen Hochschulen erlaubt oder gefordert sind. Ohne klare Vorgabe empfiehlt sich eine konsequente Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung. Fehlt eine klare Regelung, hilft ein kurzer Hinweis im Text oder in einer Fußnote, welche Form bewusst gewählt wurde.

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