Gendern Täter: Täterin und weitere Formen
Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternativen im Überblick
Wer Täter gendern möchte, verwendet die weibliche Form Täterin, die Pluralform Täterinnen und Täter oder Kurzformen wie Täter*innen, Täter:innen, Täter_innen und TäterInnen. In wissenschaftlichen Arbeiten, Studien und Berichten über Straftaten ist eine geschlechtergerechte Bezeichnung sinnvoll, wenn sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint sind. Je nach Kontext und Hochschulvorgabe eignet sich entweder die ausgeschriebene Doppelnennung, eine verkürzte Schreibweise mit Genderzeichen oder eine neutrale Umschreibung wie Täterschaft. Dieser Ratgeber zeigt alle Varianten mit Beispielen und einer Empfehlung für die eigene Abschlussarbeit.
Gendern Täter: die kurze Antwort
Um gendern Täter geschlechtergerecht zu formulieren, stehen mehrere anerkannte Wege zur Verfügung: die weibliche Form Täterin mit dem Plural Täterinnen, die ausgeschriebene Doppelnennung Täterinnen und Täter sowie verkürzte Schreibweisen wie Täter*innen, Täter:innen, Täter_innen oder TäterInnen. Welche Variante passend ist, hängt vom Textkontext, vom Fachbereich und von den Vorgaben der Hochschule oder Redaktion ab. In juristischen und kriminologischen Texten ist außerdem der neutrale Sammelbegriff Täterschaft gebräuchlich, wenn nicht eine einzelne Person, sondern die Tatbeteiligung allgemein gemeint ist. Für Studienarbeiten gilt grundsätzlich: Eine einmal gewählte Form sollte konsequent im gesamten Text beibehalten werden, damit Lesbarkeit und wissenschaftliche Einheitlichkeit gewahrt bleiben.

Alle Genderformen im Überblick
Für das Wort Täter existieren folgende gebräuchliche Formen, geordnet von der ausführlichen bis zur kurzen Schreibweise:
- Doppelnennung: Täterinnen und Täter (bzw. Täter und Täterinnen)
- Gendersternchen: Täter*innen
- Doppelpunkt: Täter:innen
- Unterstrich (Gender-Gap): Täter_innen
- Binnen-I: TäterInnen
Die Doppelnennung gilt als die am breitesten akzeptierte Variante, da sie ohne Sonderzeichen auskommt und in nahezu jedem Kontext verständlich ist. Die verkürzten Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sparen Platz und werden vor allem in Texten verwendet, die alle Geschlechter gleichermaßen sichtbar machen möchten. Da sich die Praxis an Hochschulen und in Redaktionen unterscheidet, lohnt sich vor der Wahl einer Form ein Blick in den jeweiligen Stilleitfaden.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Täter
Ein einzelnes, vollständig geschlechtsneutrales Substantiv für Täter gibt es im Deutschen nicht, da das Wort bereits eine männliche Form ist. In der Fachsprache hat sich jedoch der Sammelbegriff Täterschaft etabliert, der die Tatbeteiligung unabhängig vom Geschlecht bezeichnet und sich besonders für allgemeine Aussagen eignet, etwa in Studien zur Kriminalität. Alternativ lässt sich mit einer Umschreibung arbeiten, etwa die tatausführende Person, die für die Tat verantwortliche Person oder die Person, die die Tat begangen hat. Solche Umschreibungen sind zwar länger, aber im Singular eindeutig neutral. Für den laufenden Text empfiehlt sich meist eine Mischung: der Sammelbegriff oder die Umschreibung für allgemeine Aussagen, die Doppelnennung oder eine Kurzform, wenn konkrete Personen gemeint sind.
Beispielsatz im Studienkontext
In einer kriminologischen Abschlussarbeit könnte ein Beispielsatz so aussehen: Die befragten Täterinnen und Täter gaben in der Studie unterschiedliche Motive für ihre Handlungen an. Wird eine kürzere Schreibweise bevorzugt, lautet die gleiche Aussage: Die befragten Täter*innen gaben in der Studie unterschiedliche Motive für ihre Handlungen an. Steht die Tatbeteiligung als Ganzes im Vordergrund und nicht die einzelnen Personen, lässt sich auch neutral formulieren: Die Studie untersucht Motive der Täterschaft bei unterschiedlichen Delikten. Welche Variante gewählt wird, sollte einmal festgelegt und dann über die gesamte Arbeit hinweg beibehalten werden, damit der Text stilistisch einheitlich bleibt.

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit
Ein häufiger Fehler ist der Wechsel zwischen mehreren Genderformen innerhalb eines Textes, etwa wenn im ersten Kapitel Täter*innen und im nächsten Täter:innen oder nur die männliche Form steht. Ebenso uneinheitlich wirkt es, wenn Doppelnennung und Kurzform ohne erkennbares System gemischt werden. Das amtliche Regelwerk des Rechtschreibrats führt Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich und Binnen-I derzeit nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder verlangen sie in ihren eigenen Leitfäden dennoch. Für eine wissenschaftliche Arbeit empfiehlt sich daher zuerst ein Blick in die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs; ausführliche Hinweise dazu bietet der Ratgeber Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Fehlt eine verbindliche Vorgabe, ist eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung die sachlich sichere Wahl.
Fazit: Täter gendergerecht formulieren
Wer Täter gendern möchte, kann zwischen der weiblichen Form Täterin, der Doppelnennung Täterinnen und Täter, verkürzten Schreibweisen wie Täter*innen oder Täter:innen und dem neutralen Sammelbegriff Täterschaft wählen. Entscheidend ist weniger die einzelne Form als die einheitliche und nachvollziehbare Anwendung über den gesamten Text hinweg, denn ein unregelmäßiger Wechsel zwischen den Varianten wirkt in einer wissenschaftlichen Arbeit schnell inkonsequent. Wer unsicher ist, welche Schreibweise an der eigenen Hochschule oder Fachzeitschrift erwartet wird, sollte die Vorgaben vorab klären und den Text vor der Abgabe sorgfältig prüfen lassen. Eine professionelle Durchsicht hilft dabei, gendergerechte Formulierungen konsistent und sachlich korrekt umzusetzen.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Angeklagter gendern, Kläger gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.