Gendern Kläger: Alle Formen im Überblick
Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternative
Gendern Kläger bedeutet, die maskuline Personenbezeichnung Kläger so zu erweitern oder umzuformulieren, dass Frauen und Männer gleichermaßen benannt werden. Möglich sind die weibliche Form Klägerin, die Doppelnennung Klägerinnen und Kläger sowie verkürzte Schreibweisen wie Kläger*innen, Kläger:innen, Kläger_innen oder KlägerInnen. Als geschlechtsneutrale Alternative bietet sich in juristischen Texten der Begriff klagende Partei an. Welche Variante für eine wissenschaftliche Arbeit geeignet ist, richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder des Lehrstuhls.
Gendern Kläger: die kurze Antwort
Gendern Kläger heißt, die männliche Form Kläger geschlechtergerecht zu formulieren, etwa durch die weibliche Form Klägerin, durch Doppelnennung oder durch verkürzte Schreibweisen mit Sonderzeichen. Im juristischen Sprachgebrauch ist Kläger ursprünglich die männliche Bezeichnung für die Partei, die eine Klage erhebt, während Klägerin die weibliche Form bezeichnet. Wer beide Geschlechter sichtbar machen möchte, nennt entweder beide Formen nacheinander (Klägerinnen und Kläger) oder verwendet eine verkürzte Schreibweise wie Kläger*innen. Daneben existiert mit klagende Partei eine geschlechtsneutrale Umschreibung, die im Recht bereits gebräuchlich ist und sich auch außerhalb von Gerichtstexten eignet. Welche Form am Ende gewählt wird, hängt vom Textzweck und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, von den jeweiligen Vorgaben ab.

Alle Genderformen von Kläger im Überblick
Für die Personenbezeichnung Kläger stehen verschiedene geschlechtergerechte Formen zur Verfügung, von der ausgeschriebenen Doppelnennung bis zu verkürzten Schreibweisen mit Sonderzeichen. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten im direkten Vergleich:
- Weibliche Form: Klägerin (Plural: Klägerinnen)
- Doppelnennung: Klägerin und Kläger beziehungsweise Klägerinnen und Kläger
- Gendersternchen: Kläger*in (Plural: Kläger*innen)
- Gender-Doppelpunkt: Kläger:in (Plural: Kläger:innen)
- Gender-Unterstrich: Kläger_in (Plural: Kläger_innen)
- Binnen-I: KlägerIn (Plural: KlägerInnen)
Alle verkürzten Formen sprechen die weibliche und männliche Form gemeinsam an, unterscheiden sich aber in der Lesbarkeit und in der Frage, ob sie in wissenschaftlichen Arbeiten überhaupt zulässig sind und von der jeweiligen Prüfungsordnung akzeptiert werden.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Kläger
Neben den weiblichen, doppelten und verkürzten Formen gibt es für Kläger auch eine geschlechtsneutrale Umschreibung: die klagende Partei. Dieser Begriff wird in Gesetzestexten, Urteilen und juristischer Fachliteratur bereits verwendet und benennt die Rolle im Verfahren, ohne das Geschlecht der Person zu nennen. Auch Formulierungen wie die Partei, die Klage erhebt, oder klagende Seite sind möglich, wirken jedoch etwas umständlicher. Eine ebenso kurze und allgemein gültige neutrale Einzelform wie bei Substantivierungen (etwa Studierende statt Studenten) existiert für Kläger nicht, da das Wort kein Partizip ist. Wer eine neutrale Formulierung sucht, ist mit klagende Partei daher meist am besten beraten.
Beispielsatz im Studien- und Unikontext
In einer juristischen Hausarbeit oder Klausur lässt sich das Gendern von Kläger je nach gewählter Form unterschiedlich umsetzen. Mit Doppelnennung könnte ein Satz lauten: Die Klägerin und der Kläger legten gemeinsam Berufung gegen das Urteil ein. Mit Gendersternchen wäre die kürzere Variante möglich: Die Kläger*innen begründeten ihre Klage mit einem Vertragsbruch. Wer eine neutrale Formulierung bevorzugt, kann schreiben: Die klagende Partei reichte fristgerecht Klage beim zuständigen Gericht ein. Alle drei Varianten sind inhaltlich korrekt, unterscheiden sich jedoch in Lesbarkeit und in der Frage, ob die jeweilige Hochschule Sonderzeichen innerhalb von Wörtern in wissenschaftlichen Texten überhaupt zulässt.

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit
Ein häufiger Fehler ist die falsche Pluralbildung, etwa Klägerinen statt Klägerinnen, oder die inkonsequente Verwendung, wenn eine Arbeit zwischen Kläger, Kläger*innen und klagende Partei wechselt, ohne einer einheitlichen Linie zu folgen. Ebenso unklar ist häufig, ob Sonderzeichen wie der Stern oder der Doppelpunkt an der eigenen Hochschule überhaupt zugelassen sind, da das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung solche Zeichen bislang nicht als Standard führt. Vor dem Schreiben lohnt sich daher ein Blick in die Vorgaben der Hochschule oder des Lehrstuhls. Fehlt eine klare Vorgabe, empfiehlt sich entweder die konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung wie klagende Partei. Wer unsicher ist, findet weiterführende Hinweise unter Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.
Fazit zum Gendern Kläger
Gendern Kläger lässt sich auf mehrere fachlich korrekte Arten umsetzen: durch die weibliche Form Klägerin, durch Doppelnennung, durch verkürzte Schreibweisen wie Kläger*innen, Kläger:innen oder Kläger_innen sowie durch die neutrale Umschreibung klagende Partei. Welche Form die passende ist, hängt vom Textkontext und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule ab. Entscheidend ist vor allem, die gewählte Form konsequent durch den gesamten Text hindurchzuziehen und nicht innerhalb einer Arbeit zwischen mehreren Varianten zu wechseln. Wer sich bei Rechtschreibung, Zeichensetzung und einheitlicher Genderform unsicher ist, kann den Text vor der Abgabe professionell gegenlesen lassen.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Verteidiger gendern, Gefangener gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.