Gendern Angeklagter: So geht es richtig

Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternativen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Beim Gendern Angeklagter lautet die korrekte weibliche Form die Angeklagte, denn es handelt sich um ein substantiviertes Partizip und nicht um ein Wort mit der Endung -in wie bei Student oder Lehrer. Wer geschlechtergerecht formulieren möchte, kann zusätzlich auf Beidnennung, verkürzte Formen mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sowie auf die neutrale Umschreibung die angeklagte Person zurückgreifen. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich in der Regel eine konsequente, einheitliche Lösung entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Prüfungsordnung.

Gendern Angeklagter: die kurze Antwort

Beim gendern Angeklagter geht es vor allem um eine Besonderheit: Das Wort ist kein gewöhnliches Substantiv mit der Endung -in wie Student oder Lehrer, sondern ein substantiviertes Partizip, gebildet aus dem Verb anklagen. Die weibliche Form lautet deshalb die Angeklagte und nicht Angeklagtin. Mit Artikel unterscheiden sich die Formen nur durch der oder die: der Angeklagte (männlich) und die Angeklagte (weiblich). Ohne Artikel heißt es ein Angeklagter beziehungsweise eine Angeklagte. Im Plural ist die Form für alle Geschlechter identisch: die Angeklagten. Wer beide Geschlechter ausdrücklich benennen möchte, greift zur Beidnennung, wer eine kürzere oder neutrale Lösung sucht, findet beides in den folgenden Abschnitten.

Gendern Angeklagter: korrekte weibliche Form im Vergleich
gendern Angeklagter im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für Angeklagter stehen verschiedene Varianten der geschlechtergerechten Schreibweise zur Verfügung, die je nach Kontext und Vorgabe unterschiedlich gut geeignet sind:

Alle verkürzten Varianten sollten innerhalb eines Textes einheitlich verwendet werden, sofern die jeweilige Hochschule oder Fachzeitschrift sie überhaupt zulässt.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Angeklagter

Eine geschlechtsneutrale Formulierung ist bei Angeklagter gut möglich, weil sich das Wort leicht umschreiben lässt. Statt der Angeklagte oder die Angeklagte bietet sich die Person, die angeklagt ist, beziehungsweise die angeklagte Person an. Diese Umschreibung funktioniert im Singular wie im Plural (die angeklagten Personen) und macht das Geschlecht sprachlich irrelevant, ohne Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich zu verwenden. Auch der bereits erwähnte Plural die Angeklagten gilt in vielen Zusammenhängen als praktikable neutrale Lösung, da er keine geschlechtsspezifische Endung trägt. Für formelle oder juristische Texte, etwa in Anklageschriften oder Urteilen, ist allerdings zu beachten, dass Gerichte und Behörden meist an feststehende Formulierungen gebunden sind und Umschreibungen dort seltener verwendet werden als in wissenschaftlichen oder journalistischen Texten.

Beispielsatz aus dem Studienalltag

Wie sich die verschiedenen Formen im wissenschaftlichen Schreiben anwenden lassen, zeigt ein Beispiel aus einer juristischen Seminararbeit: In ihrer Fallanalyse beschreibt die Studentin, wie sich die Angeklagte während der Verhandlung äußerte, und vergleicht ihre Aussage mit der eines weiteren Angeklagten aus einem Parallelfall. Wer stattdessen konsequent eine verkürzte Form nutzen möchte, kann schreiben: Die Angeklagte:r äußerte sich mehrfach widersprüchlich zur Tatnacht. In einer rein neutralen Variante ließe sich derselbe Satz auch so formulieren: Die angeklagte Person äußerte sich mehrfach widersprüchlich zur Tatnacht. Alle drei Varianten sind sprachlich korrekt, unterscheiden sich jedoch darin, wie explizit das Geschlecht benannt wird, und sollten innerhalb einer Arbeit nicht willkürlich gemischt werden.

Gendern Angeklagter: häufiger Fehler und neutrale Alternative

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, aus Angeklagter ließe sich analog zu Wörtern wie Student oder Lehrer eine Form Angeklagtin bilden. Da es sich um ein substantiviertes Partizip handelt, ist diese Form jedoch nicht korrekt, richtig ist ausschließlich die Angeklagte. Ein weiterer Fehler ist der unreflektierte Gebrauch des Plurals die Angeklagten als vermeintlich männliche Form, obwohl er tatsächlich alle Geschlechter einschließt. Problematisch ist außerdem ein Mix aus verschiedenen Schreibweisen innerhalb derselben Arbeit, etwa Angeklagte*r in einem Kapitel und die angeklagte Person im nächsten. Für die wissenschaftliche Arbeit gilt: Zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs prüfen, denn viele Prüfungsordnungen regeln inzwischen, ob und wie gegendert werden soll. Fehlt eine Vorgabe, empfiehlt sich entweder eine konsequente Beidnennung oder die durchgängige Nutzung der neutralen Umschreibung. Ausführliche Regeln zum Umgang mit Personenbezeichnungen in Abschlussarbeiten liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit: Gendern Angeklagter im Überblick

Beim gendern Angeklagter ist die wichtigste Regel schnell gemerkt: Die weibliche Form lautet die Angeklagte, nicht Angeklagtin, weil das Wort ein substantiviertes Partizip ist. Wer beide Geschlechter benennen möchte, nutzt die Beidnennung oder im Plural direkt die Angeklagten, wer eine kürzere Schreibweise bevorzugt, greift zu Angeklagte*r, Angeklagte:r oder Angeklagte_r, während das Binnen-I für dieses Wort nicht passt. Als geschlechtsneutrale Alternative eignet sich die angeklagte Person besonders gut. Wichtig zu wissen: Das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung führt Sternchen und Doppelpunkt derzeit nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder verlangen solche Formen in Abschlussarbeiten dennoch. Deshalb lohnt sich vor dem Schreiben immer ein Blick in den Leitfaden der eigenen Hochschule oder Fachzeitschrift, bevor man sich für eine bestimmte Schreibweise entscheidet.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Kläger gendern, Verteidiger gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim Formulieren unsicher ist oder eine wissenschaftliche Arbeit konsequent gendergerecht überarbeiten lassen möchte, findet Unterstützung im Lektorat von korrektur.de.

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Häufige Fragen zum Gendern von Angeklagter

Wie lautet die weibliche Form von Angeklagter?

Die weibliche Form von Angeklagter lautet die Angeklagte und nicht Angeklagtin. Der Grund liegt in der Wortbildung: Angeklagter ist ein substantiviertes Partizip, vergleichbar mit Angestellter oder Vorsitzender, bei dem sich männliche und weibliche Form nur durch die Endung -er beziehungsweise -e beziehungsweise durch den Artikel der oder die unterscheiden.

Wie schreibt man Angeklagter mit Gendersternchen?

Mit Gendersternchen wird aus Angeklagter im Singular Angeklagte*r, wobei der Stern die Endungen -r und -e verbindet. Im Plural ist kein Sternchen nötig, da die Form Angeklagte beziehungsweise die Angeklagten bereits alle Geschlechter umfasst und daher ohnehin schon als weitgehend neutral gilt.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Angeklagter?

Ja, eine gut nutzbare geschlechtsneutrale Alternative ist die angeklagte Person, im Plural die angeklagten Personen. Diese Umschreibung vermeidet Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich vollständig und lässt sich in wissenschaftlichen wie journalistischen Texten problemlos verwenden, ohne dass das Geschlecht der betroffenen Person eine Rolle spielt.

Ist Angeklagtin eine korrekte Form?

Nein, Angeklagtin gilt nicht als standardsprachlich korrekt. Anders als bei Wörtern mit der Endung -in, etwa Ärztin oder Köchin, wird die weibliche Form bei Angeklagter nicht durch ein Suffix gebildet, sondern durch den Artikel und die Adjektivendung: die Angeklagte statt der Angeklagte.

Welche Schreibweise empfiehlt sich für eine wissenschaftliche Arbeit?

Grundsätzlich gilt: Erst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs prüfen, da viele Prüfungsordnungen den Umgang mit geschlechtergerechter Sprache inzwischen regeln. Fehlt eine Vorgabe, ist entweder eine konsequente Beidnennung oder die durchgängige neutrale Umschreibung die angeklagte Person eine sichere und gut lesbare Wahl.

Ist das Gendersternchen bei Angeklagter amtlich vorgeschrieben?

Nein, das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung führt Gendersternchen und Doppelpunkt derzeit nicht als verbindlichen Standard. Viele Hochschulen und Fachzeitschriften erlauben oder verlangen solche Formen dennoch in eigenen Leitfäden, weshalb sich ein Blick in die jeweilige Vorgabe vor dem Schreiben lohnt.

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