Gendern Antragsteller: geschlechtergerechte Formen

Antragstellerin, Antragsteller*innen und neutrale Alternativen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Beim gendern Antragsteller lässt sich die Personenbezeichnung auf mehreren Wegen geschlechtergerecht formulieren: durch die Doppelnennung Antragstellerin und Antragsteller, durch verkürzte Schreibweisen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in, Antragsteller_in oder AntragstellerIn sowie durch die neutrale Umschreibung antragstellende Person, sofern der Kontext das zulässt. Welche Variante passend ist, hängt vom Textformat ab: In wissenschaftlichen Arbeiten und Formularen empfiehlt sich eine einheitliche, klar begründete Lösung, die den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Behörde folgt. Dieser Ratgeber erklärt alle Formen sachlich.

Gendern Antragsteller: die kurze Antwort

Die Personenbezeichnung Antragsteller lässt sich geschlechtergerecht formulieren, ohne dass eine der beiden Formen unsichtbar bleibt. Die klassische und in wissenschaftlichen Arbeiten wie in Formularen meist unumstrittene Lösung ist die Doppelnennung: Antragstellerin und Antragsteller beziehungsweise im Plural Antragstellerinnen und Antragsteller. Wer gendern Antragsteller platzsparender umsetzen möchte, greift zu verkürzten Schreibweisen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in oder Antragsteller_in, die alle Geschlechter in einem Wort zusammenfassen. Daneben existiert eine geschlechtsneutrale Umschreibung, die das Wort umformuliert: antragstellende Person. Welche Variante sich eignet, hängt vom Textformat, vom Stil der Publikation und, bei Abschlussarbeiten oder amtlichen Formularen, von den jeweiligen Vorgaben ab. Alle Formen werden im Folgenden im Detail erklärt.

Gendern Antragsteller: passende Form auswählen
gendern Antragsteller im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für die Personenbezeichnung Antragsteller stehen mehrere anerkannte Schreibweisen zur Verfügung, die sich vor allem in Kürze und Lesbarkeit unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten für Singular und Plural:

Die verkürzten Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sparen Platz und sollen auch Geschlechtsidentitäten jenseits von männlich und weiblich einschließen. Sie gelten sprachlich als noch nicht vollständig etabliert und werden von Institutionen und Behörden unterschiedlich bewertet.

Geschlechtsneutrale Alternative

Anders als bei vielen anderen Berufs- und Personenbezeichnungen gibt es für Antragsteller eine gut nutzbare geschlechtsneutrale Einzelform: die antragstellende Person, im Plural die antragstellenden Personen. Diese Umschreibung leitet sich vom Partizip Präsens des Verbs stellen ab (einen Antrag stellen) und wird in Formularen, Bescheiden und Verwaltungstexten bereits häufig verwendet, ähnlich wie Studierende von studieren abgeleitet wird. Sie funktioniert unabhängig vom Geschlecht und kommt ohne Sonderzeichen aus, weshalb sie sich besonders für amtliche Dokumente und barrierearme Texte eignet. In manchen Sätzen wirkt die Umschreibung etwas sperriger als die kurze Doppelnennung, weshalb je nach Kontext auch Antragstellerin und Antragsteller oder eine verkürzte Genderform die passendere Wahl sein kann.

Beispielsatz im Studien- und Unikontext

In einer wissenschaftlichen Arbeit zum Verwaltungsrecht könnte ein Satz mit Doppelnennung lauten: „Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Wer die verkürzte Schreibweise bevorzugt und die Vorgaben der Hochschule dies erlauben, formuliert stattdessen: „Antragsteller*innen müssen den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Auch die Variante mit Doppelpunkt ist möglich: „Antragsteller:innen erhalten nach Prüfung einen schriftlichen Bescheid.“ Für eine neutrale Umschreibung ohne Sternchen oder Doppelform eignet sich: „Die antragstellende Person muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Wichtig ist in jedem Fall, die gewählte Form innerhalb der gesamten Arbeit konsequent beizubehalten, damit der Text einheitlich bleibt.

Gendern Antragsteller: Formen im Überblick

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler beim Formulieren geschlechtergerechter Personenbezeichnungen ist die inkonsequente Verwendung: Wer sich für eine Form entscheidet, etwa die Doppelnennung, sollte diese über die gesamte Arbeit hinweg beibehalten und nicht mitten im Text zu Antragsteller*innen oder AntragstellerIn wechseln. Ein weiterer Stolperstein ist der unpassende Wechsel zwischen der Personenbezeichnung Antragsteller und der neutralen Umschreibung antragstellende Person, wenn beide Formen ohne erkennbaren Grund abwechselnd verwendet werden. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der eigenen Hochschule zu prüfen, da viele Universitäten eigene Leitfäden zum Gendern veröffentlicht haben. Fehlt eine verbindliche Vorgabe, ist eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung meist die sicherste Wahl. Mehr dazu liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Vor der Abgabe lohnt sich zudem ein fachliches Korrekturlesen auf einheitliche Schreibweise.

Fazit: gendern Antragsteller in der Praxis

Ob Doppelnennung, Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I oder neutrale Umschreibung: Für gendern Antragsteller gibt es keine einzelne richtige Lösung, sondern mehrere fachlich anerkannte Wege, die je nach Textsorte unterschiedlich gut passen. Besonders praktisch ist hier die Alternative antragstellende Person, da sie ohne Sonderzeichen auskommt und in Verwaltungstexten bereits etabliert ist. Für Abschlussarbeiten gilt: Zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des betreuenden Lehrstuhls prüfen, denn viele Institutionen legen fest, ob Sonderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkt zulässig sind. Fehlt eine klare Regel, sind eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung die verlässlichste Wahl, um sowohl sprachlich korrekt als auch inklusiv zu schreiben.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Empfänger gendern, Absender gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer die eigene Abschlussarbeit vor der Abgabe auf konsistente Genderschreibweise und Rechtschreibung prüfen lassen möchte, findet Unterstützung im Lektorat von korrektur.de.

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Häufige Fragen zum Gendern von Antragsteller

Wie schreibt man Antragsteller geschlechtergerecht?

Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Antragstellerin und Antragsteller beziehungsweise im Plural Antragstellerinnen und Antragsteller. Wer eine platzsparende Schreibweise bevorzugt, kann Antragsteller*in, Antragsteller:in oder Antragsteller_in verwenden. Für Texte ohne Sonderzeichen eignet sich die neutrale Umschreibung antragstellende Person. Welche Form passend ist, hängt vom Kontext und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, von den Vorgaben der Hochschule ab.

Wie lautet die weibliche Form von Antragsteller?

Die weibliche Form von Antragsteller lautet Antragstellerin. Im Plural heißt es entsprechend Antragstellerinnen. Die Form wird regelmäßig gebildet, indem an den Wortstamm Antragsteller die Endung in beziehungsweise innen angehängt wird. Ein Umlaut ist bei dieser Ableitung nicht erforderlich, die Schreibweise bleibt also durchgehend mit e in der Endsilbe Antragsteller erhalten.

Was bedeutet Antragsteller*innen mit Sternchen?

Das Gendersternchen in Antragsteller*innen soll alle Geschlechter einschließen, also weibliche, männliche und weitere Geschlechtsidentitäten. Die Schreibweise gilt als Kurzform der ausgeschriebenen Doppelnennung und wird vor allem in inklusiv orientierten Texten verwendet. Amtlich vorgeschrieben ist das Sternchen bislang nicht, viele Hochschulen und Behörden lassen es aber ausdrücklich zu oder empfehlen es in ihren Leitfäden.

Gibt es ein geschlechtsneutrales Wort für Antragsteller?

Ja, als geschlechtsneutrale Alternative hat sich antragstellende Person etabliert, im Plural antragstellende Personen. Diese Umschreibung leitet sich vom Partizip Präsens des Verbs stellen ab und wird bereits häufig in Formularen und Verwaltungstexten verwendet. Sie kommt ohne Sonderzeichen aus und eignet sich daher besonders für amtliche und barrierearme Texte.

Muss ich in der Bachelorarbeit gendern?

Ob und wie in einer Bachelorarbeit gegendert werden muss, legt in der Regel die jeweilige Hochschule oder der betreuende Lehrstuhl fest. Viele Universitäten haben eigene Leitfäden veröffentlicht, die entweder die Doppelnennung, das Gendersternchen oder eine neutrale Formulierung vorschreiben oder empfehlen. Fehlt eine Vorgabe, sollte man sich für eine Form entscheiden und diese konsequent durchhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Antragsteller:in und Antragsteller_in?

Beide Schreibweisen verfolgen dasselbe Ziel, alle Geschlechter sichtbar zu machen, unterscheiden sich aber im verwendeten Sonderzeichen: Der Doppelpunkt (Antragsteller:in) gilt vielerorts als besonders barrierearm, weil Screenreader ihn oft gut verarbeiten. Der Unterstrich (Antragsteller_in), auch Gender-Gap genannt, betont die Lücke für weitere Geschlechtsidentitäten. Inhaltlich sind beide Varianten gleichwertig, die Wahl ist meist eine Frage des Hausstils oder der Hochschulvorgabe.

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