Gendern Antragsteller: Doppelnennung, Stern und neutrale Form
Antragstellerin: weibliche Form von Antragsteller. Die Seite nennt die Antragstellerinnen und die Antragsteller sowie Antragsteller*innen und ordnet sie nach Textsorte ein.
Antragstellerin, Antragsteller*innen und Alternativen
Für die Bezeichnung Antragsteller gibt es mehrere geschlechtergerechte Möglichkeiten: die klassische Doppelnennung (Antragstellerin und Antragsteller), kompakte Zeichenlösungen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in, Antragsteller_in oder AntragstellerIn sowie die neutrale Wendung „antragstellende Person“, sofern der Kontext dies erlaubt. Welche Variante passt, hängt vor allem vom Dokumententyp ab. In akademischen Texten und offiziellen Formularen empfiehlt sich eine konsistente Lösung, die den internen Richtlinien der Universität oder der zuständigen Stelle entspricht. Dieser Überblick stellt alle Optionen neutral dar.
Kostenlos herunterladen
Gender-Hinweis: vier fertige Formulierungen
Vier fertige Hinweise für eine Arbeit, in der „Antragsteller“ vorkommt: generisches Maskulinum, Doppelpunkt, neutrale Form oder kurze Fußnote. Ab Seite 2 stehen die Sätze zum Einsetzen, dazu der richtige Ort im Dokument und eine Wortliste mit drei Formen. Für Hausarbeit, Bachelor- und Masterarbeit.
Gendern Antragsteller: die kurze Antwort
Die Personenbezeichnung Antragsteller kann geschlechtergerecht formuliert werden. Möglich sind die Doppelnennung Antragstellerin und Antragsteller beziehungsweise im Plural Antragstellerinnen und Antragsteller, verkürzte Schreibweisen wie Antragsteller*in, Antragsteller:in oder Antragsteller_in sowie die neutrale Umschreibung antragstellende Person. Wer Antragsteller gendern möchte, sollte bei Abschlussarbeiten und amtlichen Formularen die jeweiligen Vorgaben beachten und eine Schreibweise im gesamten Text einheitlich verwenden. Alle Formen werden im Folgenden erläutert.

Alle Genderformen für Antragsteller
Die feminine Form von Antragsteller lautet Antragstellerin, im Plural Antragstellerinnen. Für die Personenbezeichnung stehen mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen zur Verfügung, die sich vor allem in Kürze und Lesbarkeit unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten für Singular und Plural:
- Doppelnennung: die Antragstellerin und der Antragsteller (Singular), die Antragstellerinnen und die Antragsteller (Plural)
- Gendersternchen: Antragsteller*in (Singular), Antragsteller*innen (Plural)
- Doppelpunkt: Antragsteller:in (Singular), Antragsteller:innen (Plural)
- Unterstrich (Gender-Gap): Antragsteller_in (Singular), Antragsteller_innen (Plural)
- Binnen-I: AntragstellerIn (Singular), AntragstellerInnen (Plural)
Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich können verwendet werden, um verschiedene Geschlechter anzusprechen. Das Binnen-I macht traditionell Frauen und Männer sichtbar, schließt nichtbinäre Personen jedoch nicht ausdrücklich ein. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt diese Wortbinnenzeichen derzeit nicht für das Amtliche Regelwerk. Ob sie in einem Text zulässig oder erwünscht sind, richtet sich daher nach dessen Vorgaben.
Eine neutrale Alternative statt Antragsteller
Eine geschlechtsneutrale Umschreibung ist die antragstellende Person, im Plural die antragstellenden Personen. Sie ist mit dem Partizip Präsens von „einen Antrag stellen“ gebildet und kommt ohne Sonderzeichen aus. Ob sie in Formularen, Verwaltungstexten oder wissenschaftlichen Arbeiten passt, hängt vom Satz und von den jeweiligen Vorgaben ab. In längeren Formulierungen kann die Doppelnennung oder eine andere zugelassene Schreibweise leichter lesbar sein.
Der Beispielsatz mit Antragsteller im Studienkontext
Für einen Studienkontext lassen sich folgende Formulierungen als Beispiele verwenden: „Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Sind verkürzte Schreibweisen nach den Vorgaben der Hochschule zulässig, lautet eine mögliche Fassung: „Antragsteller*innen müssen den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Eine Fassung mit Doppelpunkt lautet: „Antragsteller:innen erhalten nach Prüfung einen schriftlichen Bescheid.“ Ohne Sonderzeichen kann die Formulierung lauten: „Die antragstellende Person muss den Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich einreichen.“ Die Frist von vier Wochen ist in den Beispielen nur beispielhaft; verbindlich sind die Vorgaben der zuständigen Stelle. Wichtig ist, die gewählte Schreibweise im gesamten Text einheitlich zu verwenden.

Häufige Fehler beim Gendern von Antragsteller
Ein häufiger Fehler beim Formulieren geschlechtergerechter Personenbezeichnungen ist eine uneinheitliche Schreibweise: Wer sich für eine Form entscheidet, etwa die Doppelnennung, sollte sie im gesamten Text beibehalten und nicht ohne erkennbaren Grund zu Antragsteller*innen oder AntragstellerIn wechseln. Auch zwischen Antragsteller und der neutralen Umschreibung antragstellende Person sollte nur gewechselt werden, wenn der Satz oder die Vorgaben dies nahelegen. Für wissenschaftliche Arbeiten sollten zunächst die Vorgaben der Hochschule und des Fachbereichs geprüft werden. Fehlt eine verbindliche Vorgabe, können eine konsequente Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung passende Lösungen sein. Mehr dazu liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Vor der Abgabe lohnt sich zudem ein fachliches Korrekturlesen auf einheitliche Schreibweise.
Fazit zum Gendern von Antragsteller
Für das Gendern von Antragsteller gibt es mehrere Möglichkeiten: Doppelnennung, Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I oder eine neutrale Umschreibung. Die antragstellende Person kommt ohne Sonderzeichen aus. Bei Abschlussarbeiten sind zuerst die Vorgaben von Hochschule, Fachbereich und betreuender Person maßgeblich. Fehlt eine klare Vorgabe, sollte die gewählte Form im gesamten Text einheitlich verwendet werden.
Weitere Einträge im Gender-Wörterbuch: Empfänger gendern, Absender gendern sowie Gender-Wörterbuch A bis Z.