Gendern Anwalt: Geschlechtergerechte Formen

Weibliche Form, Kurzformen und neutrale Alternativen erklärt

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Gendern Anwalt bedeutet, die Berufsbezeichnung Anwalt so zu formulieren, dass Frauen und andere Geschlechter sprachlich sichtbar werden, etwa durch die weibliche Form Anwältin, die Doppelnennung Anwältin und Anwalt oder verkürzte Formen wie Anwält*innen, Anwält:innen und Anwält_innen. Eine kurze, allgemein anerkannte geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung gibt es für diesen Beruf kaum, weshalb Beidnennung oder eine der Kurzformen in den meisten Fällen die praktikabelste Lösung darstellen. In wissenschaftlichen Arbeiten lohnt sich zusätzlich ein Blick in die Vorgaben der jeweiligen Hochschule, da sich Empfehlungen zwischen Fachbereichen und Institutionen teils deutlich unterscheiden können.

Gendern Anwalt: die kurze Antwort

Das Wort Anwalt ist grammatisch männlich und bezeichnet in der reinen Form nur einen Mann. Für gendern Anwalt stehen mehrere Wege offen: die weibliche Form Anwältin, die Doppelnennung Anwältin und Anwalt, verkürzte Schreibweisen wie Anwält*innen, Anwält:innen, Anwält_innen oder AnwältInnen sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Kontext ab: In Fließtexten wirkt die Doppelnennung oft am klarsten, in Tabellen oder Formularen sparen Kurzformen Platz. Für wissenschaftliche Arbeiten gilt grundsätzlich: Zuerst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs prüfen, da sich Empfehlungen von Fach zu Fach unterscheiden können.

gendern Anwalt: Überblick
gendern Anwalt im Überblick.

Alle Genderformen von Anwalt im Überblick

Für die Berufsbezeichnung Anwalt existieren mehrere gebräuchliche Genderformen. Die Grundprinzipien geschlechtergerechter Sprache erklären wir ausführlich im Beitrag zu gendergerechte Sprache. Für Anwalt konkret gelten folgende Formen:

Die verkürzten Varianten sprechen alle Geschlechter in einem Wort an, sind aber kein Teil der amtlichen Rechtschreibregeln und werden je nach Institution unterschiedlich bewertet. Gendersternchen und Doppelpunkt gelten aktuell als die gebräuchlichsten Kurzformen, der Unterstrich wird seltener verwendet und das Binnen-I gilt inzwischen als ältere Variante. Welche Schreibweise im eigenen Text zum Einsatz kommt, sollte vor allem einheitlich gehandhabt werden, ein Wechsel zwischen mehreren Varianten innerhalb derselben Arbeit wirkt uneinheitlich und sollte vermieden werden.

Geschlechtsneutrale Alternativen zu Anwalt

Anders als bei Wörtern wie Student, wo sich mit Studierende eine etablierte neutrale Form anbietet, gibt es für Anwalt keine ebenso kurze und allgemein anerkannte neutrale Bezeichnung. Als funktionale Umschreibungen kommen je nach Satzzusammenhang infrage: Rechtsvertretung, anwaltliche Vertretung, rechtsberatende Person oder Person mit Anwaltszulassung. Diese Formulierungen ersetzen das Wort Anwalt nicht in jedem Satz eins zu eins, funktionieren aber gut, wenn von der Funktion statt von der Person die Rede ist, etwa bei der Rechtsvertretung einer Partei. Für die direkte Bezeichnung einer Person bleiben daher meist die weibliche Form, die Doppelnennung oder eine Kurzform die praktikablere Wahl.

Beispielsatz im Studien- und Unikontext

In einer juristischen Hausarbeit lässt sich der Sachverhalt je nach gewählter Form unterschiedlich formulieren. Mit Doppelnennung: Die Anwältin und der Anwalt vertraten die Interessen ihrer Mandantschaft vor Gericht. Mit Gendersternchen: Die befragten Anwält*innen bewerteten die neue Regelung überwiegend kritisch. Mit neutraler Umschreibung: Die Rechtsvertretung legte gegen das Urteil Berufung ein. Auch der Gender-Doppelpunkt lässt sich einsetzen: Für die Umfrage wurden zwanzig Anwält:innen aus verschiedenen Kanzleien befragt. Welche Variante in der eigenen Arbeit passt, richtet sich nach den Vorgaben der Hochschule und danach, ob einzelne Personen, eine Gruppe oder eine Funktion beschrieben werden. Innerhalb eines Textes sollte die gewählte Form durchgängig beibehalten werden, damit der Lesefluss nicht gestört wird.

gendern Anwalt: Schritte

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler ist der unbewusste Wechsel zwischen generischem Maskulinum, Doppelnennung und Sternchen innerhalb derselben Arbeit, was uneinheitlich wirkt. Ebenso problematisch ist die Annahme, das generische Maskulinum sei automatisch neutral gemeint, ohne dies im Text zu kennzeichnen. Das amtliche Regelwerk führt Gendersternchen und Doppelpunkt aktuell nicht als Standard, viele Hochschulen erlauben oder verlangen sie in ihren Leitfäden dennoch. Mehr dazu, worauf es bei Abschlussarbeiten ankommt, steht im Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Empfehlung: zuerst die Vorgaben des Fachbereichs prüfen, ansonsten konsequent bei Doppelnennung oder neutraler Formulierung bleiben und die gewählte Form im gesamten Text beibehalten.

Fazit zum Thema gendern Anwalt

Für gendern Anwalt gibt es keine einzelne richtige Lösung, sondern mehrere anerkannte Wege: die weibliche Form Anwältin, die Doppelnennung, verkürzte Schreibweisen wie Anwält*innen oder Anwält:innen und, wo passend, eine neutrale Umschreibung der Funktion. Eine kurze, allgemein anerkannte neutrale Sammelbezeichnung existiert für diesen Beruf nicht, weshalb die Beidnennung in vielen Texten die verlässlichste Lösung bleibt. Entscheidend für wissenschaftliche Texte ist weniger die einzelne Form als die konsequente und einheitliche Anwendung nach den jeweils geltenden Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs. Wer unsicher ist, welche Schreibweise im eigenen Fach üblich ist, sollte vorab bei der Betreuungsperson oder im Leitfaden der Institution nachfragen und die getroffene Wahl über die gesamte Arbeit hinweg beibehalten.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Ingenieur gendern, Chef gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer die gewählte Genderform in der gesamten Abschlussarbeit konsequent und einheitlich prüfen lassen möchte, findet Unterstützung bei unserem Lektorat.

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Häufige Fragen zum Gendern von Anwalt

Wie lautet die weibliche Form von Anwalt?

Die weibliche Form von Anwalt lautet Anwältin, im Plural Anwältinnen. Der Plural der männlichen Form ist Anwälte. Beide Formen bilden die Grundlage für die Doppelnennung Anwältin und Anwalt sowie für verkürzte Schreibweisen wie Anwält*innen, die auf dem weiblichen Wortstamm Anwält aufbauen.

Was bedeutet die Schreibweise Anwält*innen?

Anwält*innen ist die Gendersternchen-Variante von Anwalt. Der Stern zwischen dem gemeinsamen Wortstamm Anwält und der Endung innen soll signalisieren, dass alle Geschlechter mitgemeint sind, nicht nur Frauen und Männer. Diese Schreibweise ist gebräuchlich, gehört aber nicht zum amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung.

Ist Anwält:innen oder Anwält_innen korrekt?

Beide Schreibweisen sind gebräuchliche Varianten desselben Prinzips, unterscheiden sich nur im Satzzeichen zwischen Wortstamm und Endung. Eine amtlich verbindliche Regel, welche Variante korrekt ist, existiert derzeit nicht. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich, die konkrete Vorgabe der Hochschule oder des Fachbereichs zu prüfen und diese konsequent einzuhalten.

Gibt es eine neutrale Bezeichnung für Anwalt?

Eine kurze, etablierte neutrale Bezeichnung wie Studierende bei Student gibt es für Anwalt nicht. Möglich sind funktionale Umschreibungen wie Rechtsvertretung oder rechtsberatende Person, die aber nicht in jedem Satz die Person direkt ersetzen. Für die Bezeichnung einzelner Personen bleiben Doppelnennung oder Kurzformen meist die praktikablere Wahl.

Wie gendert man Anwalt in einer Abschlussarbeit?

Zunächst sollten die Vorgaben der eigenen Hochschule oder des Fachbereichs geprüft werden, da viele Institutionen konkrete Leitfäden zum Gendern haben. Gibt es keine Vorgabe, empfiehlt sich eine konsequente Beidnennung wie Anwältin und Anwalt oder eine neutrale Formulierung, die durchgängig in der gesamten Arbeit beibehalten wird.

Reicht bei Anwalt das generische Maskulinum aus?

Das generische Maskulinum, also Anwalt für alle Geschlechter, ist grammatisch zulässig und nach dem amtlichen Regelwerk weiterhin verwendbar. Viele Hochschulen und Fachbereiche erwarten inzwischen aber eine geschlechtergerechte Formulierung, etwa durch Doppelnennung oder Kurzformen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben der Institution.

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