Gendern Architekt: Formen und Beispiele

Geschlechtergerechte Sprache für die Berufsbezeichnung

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Gendern Architekt bedeutet, die Berufsbezeichnung so zu formulieren, dass weibliche und männliche Personen sichtbar oder sprachlich neutral einbezogen werden, etwa durch die Doppelnennung Architektin und Architekt oder verkürzte Formen wie Architekt*in, Architekt:in und Architekt_in. In wissenschaftlichen und beruflichen Texten kommt es dabei vor allem auf Konsistenz und die jeweiligen Vorgaben der Institution an. Wer unsicher ist, informiert sich vorab, welche Schreibweise verlangt oder empfohlen wird, um einen Text einheitlich und fachlich korrekt zu gestalten.

Gendern Architekt: die kurze Antwort

Um gendern Architekt korrekt umzusetzen, stehen grundsätzlich drei Wege offen: die Doppelnennung (Architektin und Architekt), verkürzte Schreibweisen mit Sonderzeichen (etwa Architekt*in) oder eine geschlechtsneutrale Umschreibung. Welche Variante passend ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen und vielen wissenschaftlichen Texten gilt die Doppelnennung als sichere Wahl, weil sie ohne Sonderzeichen auskommt und von allen Lesenden eindeutig verstanden wird. Verkürzte Formen wie Architekt*in, Architekt:in oder Architekt_in sind an vielen Hochschulen inzwischen zulässig oder sogar vorgeschrieben, gehören aber nicht zum amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Wer im Zweifel ist, prüft die Vorgaben der jeweiligen Institution und bleibt innerhalb eines Textes konsequent bei einer einzigen Schreibweise.

Gendern Architekt, Formen im Überblick
gendern Architekt im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für die Berufsbezeichnung Architekt lassen sich folgende Formen bilden:

Alle verkürzten Varianten sprechen mit dem Wortstamm Architekt weibliche und männliche Personen gemeinsam an. Sie unterscheiden sich vor allem in der Lesbarkeit und darin, ob beim Vorlesen eine kurze Pause, der sogenannte Glottisschlag, markiert wird, was bei Sternchen und Doppelpunkt üblich ist. Der Unterstrich gilt als älteste verkürzte Variante und soll ursprünglich auch Menschen jenseits der binären Einteilung sichtbar machen, während das Binnen-I heute seltener verwendet wird. Welche dieser Formen zulässig ist, regeln in der Regel Hausorthografien, Stilrichtlinien von Verlagen oder Vorgaben von Hochschulen und Behörden, nicht das amtliche Regelwerk.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Architekt

Anders als bei Wörtern mit Partizipform, etwa Studierende oder Lehrende, gibt es für Architekt keine etablierte geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung, die im allgemeinen Sprachgebrauch üblich wäre. Wer Sonderzeichen vermeiden möchte, kann auf Umschreibungen ausweichen, etwa Fachperson für Architektur, planende Person im Bauwesen oder Person, die als Architekt oder Architektin tätig ist. Im Plural bieten sich Formulierungen wie Personen im Architekturberuf oder eine Funktionsbezeichnung wie Planungsteam an, sofern der Kontext das zulässt. Diese Umschreibungen sind allerdings sperriger als die Doppelnennung und eignen sich vor allem dort, wo das Wort selten vorkommt. Bei häufiger Nennung im Text bleibt die Doppelnennung oder eine konsequent verwendete Kurzform meist die praktikablere Lösung.

Beispielsatz im Studienkontext

In einer wissenschaftlichen Arbeit könnte ein Beispielsatz lauten: „Die befragten Architekt*innen gaben an, dass nachhaltiges Bauen für ihre Planung zunehmend an Bedeutung gewinnt.“ Mit Doppelnennung würde derselbe Satz lauten: „Die befragten Architektinnen und Architekten gaben an, dass nachhaltiges Bauen für ihre Planung zunehmend an Bedeutung gewinnt.“ Beide Varianten sind fachlich korrekt, solange die gewählte Form im gesamten Text konsequent beibehalten wird. Wichtig ist zudem, dass sich die Wahl der Schreibweise nicht nur auf den Fließtext, sondern auch auf Tabellenüberschriften, Abbildungsbeschriftungen und das Literaturverzeichnis erstreckt, damit der Text insgesamt einheitlich bleibt.

Gendern Architekt in wissenschaftlichen Texten

Häufige Fehler und Empfehlung

Häufige Fehler beim Gendern von Architekt sind ein Wechsel zwischen verschiedenen Schreibweisen innerhalb eines Dokuments, das Vergessen der Pluralform (Architekt*innen statt nur Architekt*in) sowie unpassende Kombinationen aus Sonderzeichen und Deklination, etwa bei Artikel oder Adjektiv. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs zu prüfen: Viele Universitäten erlauben oder verlangen inzwischen Gendersternchen oder Doppelpunkt, andere bevorzugen weiterhin die Doppelnennung oder neutrale Formulierungen. Ohne konkrete Vorgabe ist die konsequente Doppelnennung die sicherste Wahl, weil sie ohne Sonderzeichen auskommt und von der amtlichen Rechtschreibung nicht beanstandet wird.

Fazit zum Gendern von Architekt

Beim Gendern von Architekt stehen mit Doppelnennung, Kurzformen wie Architekt*in oder Architekt:in sowie geschlechtsneutralen Umschreibungen mehrere fachlich anerkannte Wege offen. Welche Form die richtige ist, hängt vom jeweiligen Kontext, den Vorgaben der Institution und der gewünschten Lesbarkeit ab. Entscheidend ist weniger die einzelne Form als die konsequente Anwendung über den gesamten Text hinweg, von der Überschrift bis zum Literaturverzeichnis. Wer unsicher ist, prüft zuerst, ob eine verbindliche Vorgabe existiert, und entscheidet sich sonst bewusst für Doppelnennung oder eine durchgängige Kurzform statt eines Mischstils. Mehr Hintergrund zu Regeln und Ausnahmen bietet der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit, der die Vorgaben für Studien- und Abschlussarbeiten im Detail erklärt.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Apotheker gendern, Zahnarzt gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim Gendern unsicher ist oder eine wissenschaftliche Arbeit konsistent prüfen lassen möchte, findet Unterstützung im Lektorat von korrektur.de.

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Häufige Fragen zum Gendern von Architekt

Wie gendert man Architekt korrekt?

Architekt lässt sich durch Doppelnennung (Architektin und Architekt), durch Kurzformen wie Architekt*in, Architekt:in oder Architekt_in sowie durch geschlechtsneutrale Umschreibungen wie Fachperson für Architektur gendern. Welche Form passend ist, hängt vom Kontext und von etwaigen Vorgaben der Hochschule oder des Arbeitgebers ab. In offiziellen Texten gilt die Doppelnennung meist als sichere Variante.

Wie lautet die weibliche Form von Architekt?

Die weibliche Form von Architekt lautet Architektin, im Plural Architektinnen. Sie wird regulär mit der Endung -in gebildet, ohne Umlautung des Stammvokals. In der Doppelnennung wird sie üblicherweise vor der männlichen Form genannt, etwa Architektin und Architekt beziehungsweise Architektinnen und Architekten.

Was bedeutet Architekt*innen mit Sternchen?

Das Gendersternchen in Architekt*innen soll signalisieren, dass neben Frauen und Männern auch Personen einbezogen werden, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen. Beim Sprechen wird an der Stelle des Sterns häufig eine kurze Pause, der sogenannte Glottisschlag, gesetzt. Die Schreibweise gehört nicht zum amtlichen Rechtschreibregelwerk.

Ist Architekt:innen mit Doppelpunkt korrekt?

Architekt:innen mit Doppelpunkt ist eine an vielen Hochschulen und in Redaktionen anerkannte Variante des Genderns, gehört aber ebenfalls nicht zum amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Ob die Schreibweise zulässig ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Institution, etwa der Hochschule, des Verlags oder des Unternehmens.

Gibt es eine neutrale Alternative zu Architekt?

Eine etablierte geschlechtsneutrale Sammelbezeichnung wie bei Studierende existiert für Architekt nicht. Möglich sind Umschreibungen wie Fachperson für Architektur oder planende Person im Bauwesen, die allerdings sperriger sind als die Doppelnennung. Für häufige Nennungen im Text bleibt daher meist die Doppelnennung oder eine Kurzform die praktikablere Lösung.

Welche Form empfiehlt sich für eine wissenschaftliche Arbeit?

Zunächst sollten die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs geprüft werden, da diese Gendersternchen, Doppelpunkt oder eine bestimmte Schreibweise vorschreiben können. Fehlt eine Vorgabe, gilt die konsequente Doppelnennung als sichere Wahl. Wichtig ist in jedem Fall, die gewählte Form im gesamten Text einheitlich anzuwenden.

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