Ehegatte richtig gendern und passende Formen wählen

Ehegatte richtig gendern

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Genderformen E bis K

Für das Wortpaar Ehegatte und Ehegattin führt das Genderwörterbuch verschiedene grammatische und geschlechterberücksichtigende Formen auf. Welche Schreibweise passt, lässt sich am Satz, am Personenbezug, an der Zielgruppe und an der Lesbarkeit prüfen.

Belegte Formen für Ehegatte und Ehegattin

Der Wörterbucheintrag enthält die Personenbezeichnungen Ehegatte und Ehegattin sowie ihre Flexionen. Bei Ehegatte unterscheidet der Eintrag im Singular zwischen dem Nominativ Ehegatte und Ehegatten in den übrigen aufgeführten Fällen. Im Plural ist Ehegatten verzeichnet. Für Ehegattin ist im Singular jeweils Ehegattin angegeben; der Plural lautet Ehegattinnen.

Außerdem verzeichnet der Eintrag Paarformen sowie Schreibungen mit Schrägstrich und Klammern. Bei Paarformen erscheinen beispielsweise Verbindungen von Ehegattin mit -gatte; für den Plural sind Verbindungen von Ehegattinnen und -gatten aufgeführt. Die Schreibweisen unterscheiden sich dabei nach Singular oder Plural und nach dem jeweiligen Fall.

Als weitere im Eintrag enthaltene Schreibweisen erscheinen Binnenmajuskel-Formen und Formen mit Gendersternchen. Eine Partizipialform ist dort nicht als bedeutungsgleiche bildbare Form ausgewiesen. Die Liste zeigt damit mehrere belegte Formen, die dort mit ihren Angaben aufgeführt sind.

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Welche Form passt zu welchem Satzkontext?

Für einen Satz muss die gewählte Bezeichnung vollständig eingesetzt werden. Der Eintrag trennt die männliche beziehungsweise generische Form von der weiblichen beziehungsweise movierten Form und führt darüber hinaus Paarformen und weitere Schreibweisen auf. Der Eintrag führt sowohl einzelne Bezeichnungen als auch dort verzeichnete Kombinationen auf.

Danach wird die Satzform abgeglichen. Bei Ehegatte steht im Nominativ Singular eine andere Form als in Genitiv, Dativ und Akkusativ Singular. Im Plural nennt der Eintrag Ehegatten; bei der weiblichen Form steht im Plural Ehegattinnen. Auch die Paar-, Schrägstrich- und Klammerformen sind im Wörterbucheintrag nicht losgelöst, sondern mit Formen für bestimmte Fälle und Zahlen verzeichnet.

Übernimm deshalb keine verkürzte Form als eigenständige Konstruktion. Vergleiche die gewählte Form unmittelbar mit der vollständigen Angabe im Eintrag und den dortigen Formangaben. Ist für eine geplante Kombination keine vollständige Form im Eintrag vorhanden, ergänze sie nicht aus einzelnen Quellenbestandteilen oder abgebrochenen Fragmenten.

Paarformen und weitere belegte Alternativen

Direkt belegt sind zunächst Paarformen. Der Eintrag verbindet dabei die weibliche Bezeichnung mit dem verkürzten Bestandteil -gatte und führt dafür Formen im Singular und Plural auf. Welche dieser Formen in Betracht kommt, richtet sich im Satz nach Fall und Zahl.

Daneben enthält der Eintrag Schrägstrichschreibungen und Klammerformen. Diese werden jeweils mit vollständigen Formen für einzelne Fälle aufgeführt. Zusätzlich sind Binnenmajuskel-Varianten und Schreibungen mit Gendersternchen als Kurzbezeichnungen verzeichnet; die Binnenmajuskel-Formen sind dabei als nicht amtlich gekennzeichnet.

Eine geschlechtsneutrale Partizipialform liefert der Eintrag nicht als bedeutungsgleiche bildbare Alternative. Damit bleiben nur die Formen, die dort ausdrücklich genannt sind. Keine davon wird im Material als allgemein verpflichtende Wahl beschrieben.

Drei vollständige Beispielsätze

Die folgenden eigenen Sätze verwenden unterschiedliche belegte Formen:

  1. Die Ehegattin unterschrieb den Antrag.

  2. Der Name des Ehegatten steht im Vermerk.

  3. Die Ehegattinnen erhielten eine Kopie.

Die Beispiele unterscheiden Nominativ, Genitiv und Plural, ohne eine Form als stets passende Lösung auszugeben. Für einen eigenen Satz sollte zuerst die benötigte Ausgangsform feststehen. Anschließend lässt sich anhand des ganzen Satzes prüfen, ob Personenbezug, Artikel, Kasus und Zahl mit der gewählten Form übereinstimmen.

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So prüfst du die passende Schreibweise

Beginne mit der Ausgangsform: Soll im Satz Ehegatte, Ehegattin oder das Wortpaar berücksichtigt werden? Notiere anschließend den Personenbezug, der im konkreten Satz gemeint ist. Die Quelle unterscheidet männliche beziehungsweise generische Formen, weibliche beziehungsweise movierte Formen, Paarformen und weitere geschlechterberücksichtigende Bezeichnungen.

Prüfe danach den grammatischen Rahmen. Ermittle den Artikel, den Kasus und die Zahl des Substantivs. Vergleiche die benötigte Form mit den im Wörterbucheintrag aufgeführten Formen. Achte besonders auf die Endung von Ehegatte im Genitiv, Dativ und Akkusativ sowie auf den Unterschied zwischen Ehegatten und Ehegattinnen im Plural.

Berücksichtige anschließend die Zielgruppe. Eine Form aus der Quelle sollte so eingesetzt werden, dass Leserinnen und Leser den Satz vollständig erfassen können. Prüfe dabei die Lesbarkeit des ganzen Satzes und nicht nur des Wortes. Bei Paar-, Schrägstrich-, Klammer- oder Kurzformen sollte der vollständige Satz zeigen, welche grammatische Funktion die Bezeichnung hat.

Wenn mehrere belegte Formen zum Satz passen, vergleiche ihre Personenbezüge und ihre Lesbarkeit. Stelle keine Form als allgemein verpflichtend dar. Wenn eine geplante Variante im Quellenmaterial nicht als vollständige Form ausgewiesen ist, führe eine Prüfung am vollständigen Satz durch und ergänze kein abgeschnittenes Quellenfragment.

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Häufige Fragen zu Ehegatte richtig gendern

Wie lautet die weibliche Form von Ehegatte?

Die Quelle führt Ehegattin als weibliche beziehungsweise movierte Form auf. Im Plural lautet die Form Ehegattinnen.

Welche Paarform nennt die Quelle?

Genannt werden unter anderem die Ehegattin beziehungsweise der -gatte im Nominativ Singular sowie die Ehegattinnen und -gatten im Nominativ Plural.

Gibt es eine Schreibweise mit Schrägstrich?

Ja. Der Wörterbucheintrag führt unter anderem der/die Ehegatte/-in und die Ehegatten/-innen auf.

Welche Klammerform ist belegt?

Als Klammerform nennt die Quelle unter anderem der/die Ehegatte(in) im Nominativ Singular und die Ehegatt(inn)en im Nominativ Plural.

Ist EhegattIn eine amtliche Form?

Die Quelle führt Binnenmajuskel-Formen unter den Kurzbezeichnungen auf und kennzeichnet diese als nicht amtlich.

Welche neutrale Form gibt es für Ehegatte?

Die Quelle nennt eine Partizipialform, beschreibt sie dort jedoch als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich. Zusätzlich führt sie Kurzbezeichnungen und Formen mit Gendersternchen auf.

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