Gendern Zeuge: Zeugin und Zeug*innen

Zeugin, Zeug*innen und weitere Schreibweisen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Beim gendern Zeuge geht es darum, die Personenbezeichnung Zeuge so zu formulieren, dass sowohl Frauen als auch Männer sprachlich sichtbar sind, etwa durch die weibliche Form Zeugin, die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen oder verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen. Eine allgemein anerkannte geschlechtsneutrale Kurzform gibt es für dieses Wort nicht, weshalb in wissenschaftlichen Arbeiten meist die Doppelnennung oder eine Umschreibung wie die aussagende Person empfohlen wird, abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachrichtung.

Gendern Zeuge: kurze Antwort

Wer gendern Zeuge möchte, kann zwischen mehreren Varianten wählen. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, die beide Formen ausgeschrieben nennt und in Fließtexten gut lesbar ist. Daneben haben sich verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen oder ZeugInnen etabliert, die Frauen und Männer in einem Wort zusammenfassen. Welche Variante passend ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen Texten, Gesetzen und den meisten Abschlussarbeiten ist die ausgeschriebene Doppelnennung die sicherere Wahl, während Sonderzeichen wie Stern oder Doppelpunkt vor allem in journalistischen, universitären oder internen Texten verwendet werden, sofern die jeweilige Institution sie zulässt.

Gendern Zeuge: passende Schreibweisen im Überblick
gendern Zeuge im Überblick.

Alle Genderformen für Zeuge im Überblick

Für das Wort Zeuge gibt es mehrere Möglichkeiten, beide Geschlechter sprachlich einzubeziehen. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Formen:

Alle verkürzten Varianten sprechen die Grundform Zeug an und ergänzen die weibliche Endung innen, sodass Zeuge und Zeugin in einem Wort enthalten sind. Für gesprochene Sprache empfiehlt sich bei Stern, Doppelpunkt und Unterstrich eine kurze stimmlose Pause vor der Endung, der sogenannte Glottisschlag.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Zeuge

Für viele Personenbezeichnungen gibt es griffige neutrale Formen wie Studierende oder Lehrkraft, für Zeuge existiert jedoch keine vergleichbar etablierte Kurzform. Der Begriff stammt nicht von einem Verb wie lehren oder studieren ab, aus dem sich ein Partizip bilden ließe, sondern ist ein eigenständiges Substantiv ohne neutrales Gegenstück im allgemeinen Sprachgebrauch. In der Praxis behilft man sich daher mit Umschreibungen, etwa die aussagende Person, die Person mit Zeugenstatus oder die Person, die als Zeuge oder Zeugin geladen ist. Diese Wendungen sind zwar neutral, wirken in juristischen und wissenschaftlichen Texten aber oft umständlicher als die einfache Doppelnennung. Wer eine kompakte und zugleich präzise Formulierung sucht, greift deshalb meist zu Zeuginnen und Zeugen oder zu einer verkürzten Schreibweise wie Zeug*innen.

Beispielsatz im Studien- und Unikontext

Wie sich das Wort im Fließtext einer Hausarbeit oder Studie einsetzen lässt, zeigt ein Beispiel: Für die qualitative Studie wurden insgesamt zwölf Zeuginnen und Zeugen befragt, deren Aussagen anschließend transkribiert und ausgewertet wurden. Ebenso möglich ist die verkürzte Variante Die befragten Zeug*innen berichteten übereinstimmend von dem Vorfall. In einem Methodenteil, der Wert auf knappe und einheitliche Formulierungen legt, bietet sich zudem die neutrale Umschreibung an: Alle Personen, die als Zeuge oder Zeugin aussagten, wurden vorab über den Ablauf informiert. Wichtig ist, innerhalb einer Arbeit durchgängig bei derselben Schreibweise zu bleiben, damit der Text einheitlich wirkt und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und Umschreibung wechselt.

Gendern Zeuge: Schreibweise für die wissenschaftliche Arbeit wählen

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler ist, in einer Arbeit zwischen mehreren Schreibweisen zu wechseln, etwa im Fließtext Zeug*innen zu verwenden und in Tabellen oder Anhängen zur ausschließlich männlichen Form Zeugen zurückzukehren. Ebenso problematisch ist es, das generische Maskulinum unkommentiert stehen zu lassen, obwohl die Institution eine geschlechtergerechte Formulierung ausdrücklich verlangt, oder umgekehrt Sonderzeichen zu verwenden, obwohl die Prüfungsordnung sie nicht zulässt. Da Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit nicht einheitlich geregelt ist, gilt als Empfehlung: zunächst die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person prüfen. Fehlt eine klare Regel, ist die konsequente Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen die sicherste Wahl, da sie in der Regel von allen Prüfungsordnungen akzeptiert wird und keine Sonderzeichen voraussetzt, die manche Textverarbeitungen oder Zitierstile nicht korrekt darstellen.

Fazit zum gendern Zeuge

Beim gendern Zeuge stehen mehrere fachlich korrekte Wege offen: die ausgeschriebene Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung wie die aussagende Person. Eine feste amtliche Regel für Sonderzeichen gibt es bisher nicht, weshalb in Studienarbeiten, Abschlussarbeiten und Publikationen die Vorgaben der jeweiligen Hochschule den Ausschlag geben. Wer unsicher ist, welche Variante zur eigenen Arbeit passt oder ob die gewählte Schreibweise durchgängig korrekt umgesetzt wurde, kann den Text im Korrekturlesen prüfen lassen, das auf Konsistenz, Rechtschreibung und einheitliche Gender-Schreibweise achtet.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Täter gendern, Angeklagter gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

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Häufige Fragen zum Gendern von Zeuge

Wie lautet die weibliche Form von Zeuge?

Die weibliche Form von Zeuge ist Zeugin, der Plural lautet Zeuginnen. In der Doppelnennung wird meist die weibliche Form zuerst genannt, etwa Zeuginnen und Zeugen, wobei auch die umgekehrte Reihenfolge Zeugen und Zeuginnen im Sprachgebrauch vorkommt und ebenfalls korrekt ist.

Was bedeutet Zeug*innen mit Gendersternchen?

Zeug*innen ist die verkürzte Schreibweise mit Gendersternchen, die Zeuge und Zeugin sowie Personen jenseits der binären Geschlechterordnung in einem Wort zusammenfasst. Der Stern steht zwischen dem gemeinsamen Wortstamm Zeug und der weiblichen Endung innen und wird beim Sprechen häufig mit einer kurzen Pause markiert.

Ist ZeugInnen mit Binnen-I noch korrekt?

Das Binnen-I in ZeugInnen war vor allem in den neunziger und zweitausender Jahren verbreitet und wird heute seltener verwendet, gilt aber weiterhin als verständliche und gültige Variante. In aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten greifen die meisten Hochschulen inzwischen eher zu Gendersternchen, Doppelpunkt oder zur klassischen Doppelnennung.

Gibt es ein neutrales Wort für Zeuge?

Eine allgemein etablierte neutrale Kurzform wie Studierende gibt es für Zeuge nicht. Möglich sind Umschreibungen wie die aussagende Person oder die Person, die als Zeuge oder Zeugin aussagt, die jedoch länger sind. In der Praxis wird daher meist die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen bevorzugt.

Welche Schreibweise ist für Abschlussarbeiten empfehlenswert?

Ausschlaggebend sind zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs, die häufig in einem Leitfaden oder in der Prüfungsordnung festgehalten sind. Fehlt eine klare Regel, gilt die ausgeschriebene Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen als sichere Wahl, da sie ohne Sonderzeichen auskommt und in Zitierstilen sowie Textverarbeitungsprogrammen problemlos dargestellt wird.

Ist das generische Maskulinum Zeuge noch zulässig?

Das generische Maskulinum Zeuge ist grammatikalisch weiterhin korrekt und in vielen Rechtstexten üblich, gilt aber nicht in jedem Kontext als geschlechtergerecht. Viele Hochschulen und Fachzeitschriften erwarten inzwischen eine sichtbare Nennung beider Geschlechter, weshalb sich vor dem Verfassen einer Arbeit ein Blick in die jeweilige Prüfungsordnung oder den Stilleitfaden lohnt.

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