Gendern Zeuge: Zeugin und Zeug*innen
Zeugin, Zeug*innen und weitere Schreibweisen im Überblick
Beim gendern Zeuge geht es darum, die Personenbezeichnung Zeuge so zu formulieren, dass sowohl Frauen als auch Männer sprachlich sichtbar sind, etwa durch die weibliche Form Zeugin, die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen oder verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen. Eine allgemein anerkannte geschlechtsneutrale Kurzform gibt es für dieses Wort nicht, weshalb in wissenschaftlichen Arbeiten meist die Doppelnennung oder eine Umschreibung wie die aussagende Person empfohlen wird, abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Fachrichtung.
Gendern Zeuge: kurze Antwort
Wer gendern Zeuge möchte, kann zwischen mehreren Varianten wählen. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, die beide Formen ausgeschrieben nennt und in Fließtexten gut lesbar ist. Daneben haben sich verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen oder ZeugInnen etabliert, die Frauen und Männer in einem Wort zusammenfassen. Welche Variante passend ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen Texten, Gesetzen und den meisten Abschlussarbeiten ist die ausgeschriebene Doppelnennung die sicherere Wahl, während Sonderzeichen wie Stern oder Doppelpunkt vor allem in journalistischen, universitären oder internen Texten verwendet werden, sofern die jeweilige Institution sie zulässt.

Alle Genderformen für Zeuge im Überblick
Für das Wort Zeuge gibt es mehrere Möglichkeiten, beide Geschlechter sprachlich einzubeziehen. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Formen:
- Grundformen: Zeuge (männlich, Singular), Zeugin (weiblich, Singular), Zeugen (männlich, Plural), Zeuginnen (weiblich, Plural)
- Doppelnennung: Zeuginnen und Zeugen beziehungsweise Zeugin oder Zeuge
- Gendersternchen: Zeug*innen
- Gender-Doppelpunkt: Zeug:innen
- Gender-Unterstrich (Gender Gap): Zeug_innen
- Binnen-I: ZeugInnen
Alle verkürzten Varianten sprechen die Grundform Zeug an und ergänzen die weibliche Endung innen, sodass Zeuge und Zeugin in einem Wort enthalten sind. Für gesprochene Sprache empfiehlt sich bei Stern, Doppelpunkt und Unterstrich eine kurze stimmlose Pause vor der Endung, der sogenannte Glottisschlag.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Zeuge
Für viele Personenbezeichnungen gibt es griffige neutrale Formen wie Studierende oder Lehrkraft, für Zeuge existiert jedoch keine vergleichbar etablierte Kurzform. Der Begriff stammt nicht von einem Verb wie lehren oder studieren ab, aus dem sich ein Partizip bilden ließe, sondern ist ein eigenständiges Substantiv ohne neutrales Gegenstück im allgemeinen Sprachgebrauch. In der Praxis behilft man sich daher mit Umschreibungen, etwa die aussagende Person, die Person mit Zeugenstatus oder die Person, die als Zeuge oder Zeugin geladen ist. Diese Wendungen sind zwar neutral, wirken in juristischen und wissenschaftlichen Texten aber oft umständlicher als die einfache Doppelnennung. Wer eine kompakte und zugleich präzise Formulierung sucht, greift deshalb meist zu Zeuginnen und Zeugen oder zu einer verkürzten Schreibweise wie Zeug*innen.
Beispielsatz im Studien- und Unikontext
Wie sich das Wort im Fließtext einer Hausarbeit oder Studie einsetzen lässt, zeigt ein Beispiel: Für die qualitative Studie wurden insgesamt zwölf Zeuginnen und Zeugen befragt, deren Aussagen anschließend transkribiert und ausgewertet wurden. Ebenso möglich ist die verkürzte Variante Die befragten Zeug*innen berichteten übereinstimmend von dem Vorfall. In einem Methodenteil, der Wert auf knappe und einheitliche Formulierungen legt, bietet sich zudem die neutrale Umschreibung an: Alle Personen, die als Zeuge oder Zeugin aussagten, wurden vorab über den Ablauf informiert. Wichtig ist, innerhalb einer Arbeit durchgängig bei derselben Schreibweise zu bleiben, damit der Text einheitlich wirkt und nicht zwischen Doppelnennung, Sonderzeichen und Umschreibung wechselt.

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit
Ein häufiger Fehler ist, in einer Arbeit zwischen mehreren Schreibweisen zu wechseln, etwa im Fließtext Zeug*innen zu verwenden und in Tabellen oder Anhängen zur ausschließlich männlichen Form Zeugen zurückzukehren. Ebenso problematisch ist es, das generische Maskulinum unkommentiert stehen zu lassen, obwohl die Institution eine geschlechtergerechte Formulierung ausdrücklich verlangt, oder umgekehrt Sonderzeichen zu verwenden, obwohl die Prüfungsordnung sie nicht zulässt. Da Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit nicht einheitlich geregelt ist, gilt als Empfehlung: zunächst die Vorgaben der Hochschule, des Fachbereichs oder der betreuenden Person prüfen. Fehlt eine klare Regel, ist die konsequente Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen die sicherste Wahl, da sie in der Regel von allen Prüfungsordnungen akzeptiert wird und keine Sonderzeichen voraussetzt, die manche Textverarbeitungen oder Zitierstile nicht korrekt darstellen.
Fazit zum gendern Zeuge
Beim gendern Zeuge stehen mehrere fachlich korrekte Wege offen: die ausgeschriebene Doppelnennung Zeuginnen und Zeugen, verkürzte Schreibweisen wie Zeug*innen, Zeug:innen, Zeug_innen und ZeugInnen sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung wie die aussagende Person. Eine feste amtliche Regel für Sonderzeichen gibt es bisher nicht, weshalb in Studienarbeiten, Abschlussarbeiten und Publikationen die Vorgaben der jeweiligen Hochschule den Ausschlag geben. Wer unsicher ist, welche Variante zur eigenen Arbeit passt oder ob die gewählte Schreibweise durchgängig korrekt umgesetzt wurde, kann den Text im Korrekturlesen prüfen lassen, das auf Konsistenz, Rechtschreibung und einheitliche Gender-Schreibweise achtet.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Täter gendern, Angeklagter gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.