Genosse und Genossin passend gendern

Genosse Genossin richtig gendern

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Genderformen E bis K

Der Wörterbucheintrag zu Genosse und Genossin stellt Flexionsformen, geschlechtsspezifische Bezeichnungen, Paarformen und weitere gekennzeichnete Varianten zusammen.

Belegte Formen für Genosse und Genossin

Der Wörterbucheintrag führt die männliche Form Genosse und die weibliche Form Genossin mit ihren Flexionsformen auf. Im Singular lautet die männliche Nominativform „der Genosse“, im Plural „die Genossen“. Für die weibliche Form nennt der Eintrag im Singular „die Genossin“ und im Plural „die Genossinnen“. Auch Genitiv, Dativ und Akkusativ werden unterschieden. Bei der männlichen Form steht im Genitiv, Dativ und Akkusativ des Singulars „Genossen“. Bei der weiblichen Form lautet der Singular in diesen Fällen „Genossin“. Im Plural nennt der Eintrag bei der männlichen Form „Genossen“ und bei der weiblichen Form „Genossinnen“.

Als geschlecht berücksichtigende Bezeichnung ist die Paarform aufgeführt. Im Nominativ des Singulars stehen „die Genossin bzw. der Genosse“. Für den Genitiv nennt der Eintrag „der Genossin bzw. des Genossen“. Im Nominativ des Plurals lautet die Paarform „die Genossinnen und Genossen“. Im Dativ des Plurals wird „den Genossinnen und Genossen“ angegeben.

Daneben führt die Quelle eine Schrägstrichschreibung auf. Im Nominativ des Singulars erscheint „der/die Genosse/-in“, im Genitiv „des/der Genossen/-in“. Für den Plural werden „die Genossen/-innen“ im Nominativ und „den Genossen/-innen“ im Dativ genannt. Diese Schreibweisen sind im Eintrag mit einem Sternchen gekennzeichnet.

Eine weitere aufgeführte Variante ist die Klammerform. Für den Singular nennt die Quelle im Nominativ „der/die Genosse(in)“ und im Genitiv „des/der Genossen(in)“. Im Plural stehen „die Genoss(inn)en“ im Nominativ und „den Genoss(inn)en“ im Dativ. Auch einzelne Klammerformen sind mit einem Sternchen markiert.

Die Quelle führt außerdem Kurzbezeichnungen auf, die sie als nicht amtlich bezeichnet. Dazu gehören die Binnenmajuskel und das Gendersternchen beziehungsweise der Genderstar; Letzteres ist im Eintrag als nicht binär gekennzeichnet. Genannt werden unter anderem „der/die GenosseIn“, „GenossIn“, „GenossenInnen“, „GenossInnen“, „der*die Genosse*in“, „Genoss*in“, „Genossen*innen“ und „Genoss*innen“. Prüfe vor einer Übernahme im Wörterbucheintrag die dort abgedruckte Form für den vollständigen Satz.

Genosse Genossin richtig gendern mit Checkliste für Unterlagen und nächste Schritte

Welche Form passt zum Satzkontext?

Der Wörterbucheintrag gliedert die Flexionsformen nach Singular und Plural sowie nach Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. „Der Genosse“ steht dort als Nominativ Singular der männlichen Form. „Die Genossin“ ist als Nominativ Singular der weiblichen Form aufgeführt. Im Plural nennt die Quelle „die Genossen“ und „die Genossinnen“.

Eine Paarform verbindet die beiden Personenbezeichnungen. Im Nominativ Singular steht im Eintrag „die Genossin bzw. der Genosse“. Der Genitiv Singular wird mit „der Genossin bzw. des Genossen“ angegeben. Für mehrere Personen nennt der Eintrag im Nominativ „die Genossinnen und Genossen“ und im Dativ „den Genossinnen und Genossen“. Diese Wortgruppen sind im Eintrag jeweils mit Artikel und den angegebenen Endungen abgedruckt.

Die Quelle unterscheidet daneben Schreibweisen mit Schrägstrich und Klammern. Im Singular nennt sie im Nominativ „der/die Genosse/-in“ beziehungsweise „der/die Genosse(in)“. Für den Genitiv werden „des/der Genossen/-in“ und „des/der Genossen(in)“ aufgeführt. Im Plural stehen bei der Schrägstrichform „die Genossen/-innen“ im Nominativ und „den Genossen/-innen“ im Dativ. Bei der Klammerform nennt der Eintrag „die Genoss(inn)en“ und „den Genoss(inn)en“.

Übernimm nur eine im Eintrag vollständig abgedruckte Form. Ist die für einen Satz benötigte Form im vorliegenden Auszug nicht vollständig genannt, prüfe sie im Wörterbucheintrag, bevor du sie einsetzt. Ergänze keine abgeschnittene Schreibweise aus dem Auszug eigenständig.

Die Quelle führt außerdem geschlechtsneutrale Bezeichnungen auf. Eine Partizipialform ist nach dem Eintrag nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich. Die Kurzbezeichnungen werden als nicht amtlich eingeordnet. Beim Gendersternchen beziehungsweise Genderstar vermerkt der Eintrag den Hinweis „nicht binär“.

Paarformen und weitere belegte Alternativen

Als direkt belegte Paarform nennt der Wörterbucheintrag die Verbindung von „Genossin“ und „Genosse“. Für den Nominativ Singular lautet sie „die Genossin bzw. der Genosse“. Für mehrere Personen steht im Nominativ „die Genossinnen und Genossen“. Im Dativ Plural ist „den Genossinnen und Genossen“ angegeben. Diese Formen machen beide im Quellenbeleg genannten Personenbezeichnungen sichtbar.

Als weitere aufgeführte Möglichkeit nennt die Quelle die Schrägstrichschreibung. Dazu gehören „der/die Genosse/-in“ im Nominativ Singular, „des/der Genossen/-in“ im Genitiv Singular sowie „die Genossen/-innen“ im Nominativ Plural und „den Genossen/-innen“ im Dativ Plural. Die Schreibweise ist im Eintrag mit einem Sternchen versehen.

Die Klammerform ist ebenfalls belegt. Im Nominativ Singular steht „der/die Genosse(in)“, im Genitiv Singular „des/der Genossen(in)“. Im Nominativ Plural nennt die Quelle „die Genoss(inn)en“, im Dativ Plural „den Genoss(inn)en“. Auch diese Varianten sind im Wörterbucheintrag teilweise mit einem Sternchen markiert.

Der Eintrag führt zusätzlich Kurzbezeichnungen auf, die ausdrücklich als nicht amtlich bezeichnet werden. Bei der Binnenmajuskel nennt er Formen wie „der/die GenosseIn“ und „GenossIn“ im Singular sowie „die GenossenInnen“ und „GenossInnen“ im Plural. Beim Gendersternchen beziehungsweise Genderstar führt er unter anderem „der*die Genosse*in“, „Genoss*in“, „die Genossen*innen“ und „Genoss*innen“ auf. Der Eintrag verbindet den Genderstar mit dem Hinweis „nicht binär“.

Keine dieser Angaben begründet eine Aussage, dass eine einzelne Form in jedem Text verwendet werden muss. Die Quelle stellt Formen und ihre Einordnungen bereit. Für deinen Text prüfst du deshalb, welche der belegten Varianten den gewünschten Personenbezug ausdrückt, zum Satz passt und für die vorgesehene Zielgruppe lesbar ist.

Vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen

Die folgenden Sätze verwenden unterschiedliche, im Wörterbucheintrag aufgeführte Formen. Jeder Satz enthält Artikel, Personenbezeichnung und die für den jeweiligen Beispielsatz gewählte grammatische Form vollständig.

  1. Die Genossin bzw. der Genosse stellt den Antrag vor.
  2. Die Genossinnen und Genossen erhalten die Unterlagen.
  3. Der/die Genosse/-in unterschreibt das Formular.
  4. Die Genoss(inn)en treffen sich zur Besprechung.
  5. Genoss*innen lesen den Text.

Die Sätze verwenden Paarform, Schrägstrichform, Klammerform und eine Gendersternchenform. Ordne keine dieser Formen als überall verpflichtend oder immer passend ein.

Für einen eigenen Satz prüfst du Personenbezug und Satzbau. Übernimm nur eine im Quellenbeleg vollständig angegebene Form. Bei einem anderen Kasus oder Numerus prüfst du die Flexion erneut, statt die Endung aus einem Fragment zu erschließen.

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Auswahl vor dem Schreiben prüfen

Beginne mit der Ausgangsform deines Satzes. Prüfe, ob du „Genosse“, „Genossin“, eine Paarform oder eine der im Wörterbucheintrag genannten Alternativen einsetzen möchtest. Der Quellenbeleg unterscheidet die männliche und weibliche Form, die Paarform, die Schrägstrichschreibung, die Klammerform und Kurzbezeichnungen. Diese Kategorien solltest du bei deiner Auswahl nicht vermischen.

Prüfe anschließend den Personenbezug. Die Paarform benennt im Beleg „die Genossin bzw. der Genosse“ oder im Plural „die Genossinnen und Genossen“. Die Schrägstrich- und Klammerformen verbinden ebenfalls die im Eintrag aufgeführten Formen. Der Genderstar ist in der Quelle mit dem Hinweis „nicht binär“ verbunden. Die Partizipialform wird dort dagegen als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich bezeichnet.

Danach kontrollierst du den Satzkontext. Ermittle Singular oder Plural und den benötigten Kasus. Vergleiche anschließend Artikel, Endung und Personenbezeichnung mit einer vollständig belegten Form. Der Wörterbucheintrag nennt beispielsweise „der Genosse“ und „die Genossin“ im Nominativ Singular, „die Genossinnen und Genossen“ im Nominativ Plural sowie „den Genossinnen und Genossen“ im Dativ Plural. Für einen anderen Satzbau ist die konkrete Flexion im Wörterbuchauszug zu prüfen.

Berücksichtige außerdem die Zielgruppe und die Lesbarkeit. Die Quelle bezeichnet die aufgeführten Kurzbezeichnungen als nicht amtlich und markiert bestimmte Schreibweisen mit einem Sternchen. Diese Angaben gehören zur Einordnung der jeweiligen Form. Entscheide deshalb nicht allein nach der sichtbaren Endung, sondern prüfe, ob die ausgewählte Schreibweise für deine Lesergruppe verständlich bleibt.

Zum Schluss lies den ganzen Satz. Suche nach einer fehlenden Endung, einem unpassenden Artikel oder einer Form, die nur als abgeschnittenes Fragment vorliegt. Wenn der vorliegende Quellenauszug die benötigte vollständige Form nicht trägt, führe eine konkrete Prüfung im Wörterbucheintrag durch. Behaupte für die nicht belegte Form keine allgemeine Regel und stelle keine einzelne Variante als überall verpflichtend dar.

Passende nächste Schritte

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Genosse Genossin richtig gendern

Wie lautet die Paarform von Genosse und Genossin?

Der Wörterbucheintrag nennt im Nominativ Singular „die Genossin bzw. der Genosse“ sowie im Nominativ Plural „die Genossinnen und Genossen“.

Welche Form steht im Dativ Plural?

Als Paarform ist im Quellenbeleg „den Genossinnen und Genossen“ angegeben.

Sind Schrägstrich- und Klammerformen belegt?

Ja. Der Eintrag führt unter anderem „der/die Genosse/-in“ und „der/die Genosse(in)“ auf. Die genannten Schreibweisen sind teilweise mit einem Sternchen markiert.

Ist eine Partizipialform von Genosse belegt?

Die Quelle bezeichnet die Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich.

Was sagt die Quelle zum Gendersternchen?

Der Wörterbucheintrag führt Gendersternchenformen wie „Genoss*in“ und „Genoss*innen“ auf und verbindet den Genderstar mit dem Hinweis „nicht binär“.

Sind Kurzbezeichnungen amtlich?

Die Quelle bezeichnet die aufgeführten Kurzbezeichnungen ausdrücklich als nicht amtlich.

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