Gendern Richter: Formen und Empfehlungen
Weibliche, männliche und neutrale Formen im Überblick
Beim gendern Richter empfiehlt sich meist die Doppelnennung Richterinnen und Richter, ergänzt um verkürzte Varianten wie Richter*innen, Richter:innen, Richter_innen oder RichterInnen sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung. Die weibliche Form lautet Richterin, der Plural Richterinnen und Richter. In wissenschaftlichen Arbeiten sollten Studierende zunächst die Vorgaben der Hochschule prüfen, da Gendersternchen und Doppelpunkt bislang nicht Teil des amtlichen Regelwerks sind. Ohne konkrete Vorgabe bieten sich konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung an, damit der Text einheitlich und gut lesbar bleibt.
Gendern Richter: kurze Antwort
Für die Personenbezeichnung Richter gibt es mehrere Wege, um gendern Richter geschlechtergerecht umzusetzen. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Richterinnen und Richter, die beide Formen ausdrücklich nennt und in Texten gut lesbar ist. Daneben existieren verkürzte Schreibweisen wie Richter*innen, Richter:innen, Richter_innen und RichterInnen, die weibliche und männliche Form in einem Wort verbinden. Eine wirklich neutrale Einzelform gibt es für Richter nicht, da das Wort nicht auf einem Partizip beruht. Wer eine Empfehlung sucht: In offiziellen und wissenschaftlichen Texten ist die Doppelnennung meist die sicherste und am wenigsten diskutierte Lösung. So bleibt der Text sachlich und einheitlich.

Alle Genderformen für Richter im Überblick
Für die Personenbezeichnung Richter lassen sich folgende Formen unterscheiden:
- Doppelnennung (Beidnennung): Richterinnen und Richter
- Gendersternchen: Richter*innen
- Doppelpunkt: Richter:innen
- Unterstrich (Gendergap): Richter_innen
- Binnen-I: RichterInnen
- Weibliche Form (Singular): Richterin, Plural: Richterinnen
Doppelnennung und weibliche Einzelform sind orthografisch unstrittig und in jedem Kontext einsetzbar. Die verkürzten Varianten mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sind im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung derzeit nicht als Standard verankert, werden aber von vielen Redaktionen, Behörden und Hochschulen genutzt oder empfohlen. Welche Variante angemessen ist, hängt von Zielgruppe, Hausstil und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule ab.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Richter
Eine elegante geschlechtsneutrale Einzelbezeichnung wie bei Partizipformen (etwa Studierende oder Lehrende) gibt es für Richter nicht, weil das Wort selbst kein Partizip ist. Für die Gesamtheit aller Richterinnen und Richter lässt sich der Sammelbegriff Richterschaft verwenden, etwa in Formulierungen wie „die deutsche Richterschaft“. Auf einzelne Personen bezogen bleibt meist nur eine Umschreibung wie Person im Richteramt oder richterlich tätige Person, die im Fließtext jedoch sperrig wirkt und selten verwendet wird. In der Praxis greifen Redaktionen und Hochschulen deshalb häufiger auf die Doppelnennung oder eine der verkürzten Formen zurück als auf eine Umschreibung. Wer sich generell mit gendergerechte Sprache beschäftigt, findet dort weitere Beispiele für gelungene neutrale Alternativen.
Beispielsatz im Studien- und Unikontext
In einer wissenschaftlichen Arbeit könnte ein Beispielsatz so aussehen: „Die Studie wurde von drei Richterinnen und Richtern unabhängig voneinander bewertet, wobei alle Bewertenden dieselben Kriterien anwendeten.“ Alternativ lässt sich die verkürzte Form nutzen, sofern die Hochschule sie zulässt: „Die Stichprobe umfasste 40 Richter*innen aus fünf Bundesländern.“ Wichtig ist, die gewählte Form im gesamten Text konsequent beizubehalten und nicht zwischen Doppelnennung, Sternchen und rein männlicher Form zu wechseln. Wer unsicher ist, welche Schreibweise im eigenen Fachbereich üblich ist, sollte vor Abgabe der Arbeit einen Blick in den Leitfaden der Fakultät oder in bereits veröffentlichte Arbeiten des Fachbereichs werfen, um den Erwartungen der Prüfenden zu entsprechen.

Häufige Fehler beim Gendern Richter
Ein häufiger Fehler ist der Wechsel zwischen verschiedenen Schreibweisen innerhalb eines Textes, etwa wenn zunächst Richter*innen und wenige Sätze später wieder nur Richter ohne weibliche Form verwendet wird. Ebenso problematisch ist die falsche Pluralbildung, etwa „Richterinen“ statt Richterinnen mit Doppel-n. Auch die Doppelnennung wird gelegentlich falsch gebildet, wenn die Reihenfolge oder die Flexion nicht stimmt, korrekt ist Richterinnen und Richter. Für wissenschaftliche Arbeiten gilt: Da das amtliche Regelwerk Gendersternchen und Doppelpunkt bislang nicht als Standard führt, viele Hochschulen sie aber erlauben oder verlangen, sollten Studierende zuerst die Vorgaben der eigenen Fakultät prüfen. Ohne klare Vorgabe empfiehlt sich konsequente Beidnennung oder eine neutrale Formulierung. Weiterführende Hinweise bietet der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.
Fazit
Beim gendern Richter zeigt sich zusammenfassend: Für die Personenbezeichnung Richter stehen mehrere geschlechtergerechte Varianten zur Verfügung, die klassische Doppelnennung Richterinnen und Richter, verkürzte Schreibweisen wie Richter*innen, Richter:innen, Richter_innen und RichterInnen sowie, mit Einschränkungen, die Umschreibung über die Richterschaft oder eine Person im Richteramt. Eine allgemeingültige Pflichtform schreibt das amtliche Regelwerk derzeit nicht vor, weshalb Kontext, Zielgruppe und, bei wissenschaftlichen Texten, die Vorgaben der jeweiligen Hochschule den Ausschlag geben. Wer konsequent eine Form durchhält und Doppelnennung oder neutrale Formulierung als sichere Basis wählt, liegt in den meisten Fällen richtig und vermeidet Uneinheitlichkeiten im eigenen Text. So bleibt die wissenschaftliche Arbeit klar und nachvollziehbar.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Staatsanwalt gendern, Rechtsanwalt gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.