Gendern Staatsanwalt: Alle Formen im Überblick
Geschlechtergerechte Formen für die Personenbezeichnung Staatsanwalt
Gendern Staatsanwalt bedeutet, die männliche Berufsbezeichnung so zu formulieren, dass Frauen und Männer gleichermaßen sichtbar sind, etwa durch die Doppelnennung Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder verkürzte Formen wie Staatsanwält*innen, Staatsanwält:innen, Staatsanwält_innen und StaatsanwältInnen. Eine allgemein anerkannte geschlechtsneutrale Kurzform existiert für diesen Begriff bislang nicht, weshalb in wissenschaftlichen Arbeiten meist die Beidnennung oder eine Umschreibung empfohlen wird. Welche Variante im Einzelfall passend ist, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder Institution ab.
Gendern Staatsanwalt: die kurze Antwort
Wer gendern Staatsanwalt sucht, möchte wissen, wie sich die männliche Form Staatsanwalt geschlechtergerecht ausdrücken lässt. Die gebräuchlichste und am wenigsten umstrittene Lösung ist die Doppelnennung: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Wer Platz sparen oder ausdrücklich alle Geschlechter ansprechen möchte, greift zu verkürzten Schreibweisen wie Staatsanwält*innen, Staatsanwält:innen oder Staatsanwält_innen. Für wissenschaftliche und amtliche Texte gilt: Es gibt keine einzelne, verbindlich vorgeschriebene Form. Deshalb entscheiden meist der Kontext oder die jeweilige Hochschule, welche Variante zum Einsatz kommt. Wichtig ist vor allem, eine einmal gewählte Form innerhalb eines Textes konsequent beizubehalten und nicht willkürlich zwischen mehreren Schreibweisen zu wechseln.

Alle Genderformen im Überblick
Für die Personenbezeichnung Staatsanwalt gibt es mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die sich in Lesbarkeit, Aussprache und Einsatzbereich unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Varianten auf einen Blick:
- Doppelnennung (Beidnennung): Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Gendersternchen: Staatsanwält*innen
- Doppelpunkt: Staatsanwält:innen
- Unterstrich (Gendergap): Staatsanwält_innen
- Binnen-I: StaatsanwältInnen
Die Doppelnennung gilt als am weitesten anerkannt und wird von der amtlichen Rechtschreibung nicht beanstandet, da sie ohne Sonderzeichen auskommt. Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich und Binnen-I sind dagegen verkürzte Varianten, die auch non-binäre Personen sprachlich einbeziehen sollen, je nach Institution aber unterschiedlich akzeptiert und teils kontrovers diskutiert werden. Welche Schreibweise gewählt wird, sollte deshalb möglichst früh mit der betreuenden Person oder anhand des Leitfadens der Institution geklärt werden.
Geschlechtsneutrale Alternative zu Staatsanwalt
Anders als bei Sammelbegriffen wie Studierende oder Lehrkräfte gibt es für Staatsanwalt keine etablierte geschlechtsneutrale Kurzform, die weibliche, männliche und nicht-binäre Personen gleichermaßen in einem Wort einschließt. Ehrlicherweise muss man sagen: Eine wirklich elegante neutrale Einzelform fehlt hier. Möglich sind Umschreibungen wie Person, die bei der Staatsanwaltschaft tätig ist, oder Vertretung der Staatsanwaltschaft, sofern die konkrete Amtsbezeichnung nicht zwingend genannt werden muss. In vielen Sätzen lässt sich außerdem die Institution statt der Einzelperson nennen, etwa die Staatsanwaltschaft entscheidet statt der Staatsanwalt entscheidet. Steht die konkrete Person im Fokus, führt an Doppelnennung oder einer verkürzten Form meist kein Weg vorbei.
Beispielsatz aus der wissenschaftlichen Arbeit
In einer juristischen oder kriminologischen Abschlussarbeit lässt sich geschlechtergerechte Sprache unmittelbar umsetzen, etwa so: Die befragten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gaben an, dass die Aktenlage in den meisten Fällen ausreichend Grundlage für eine Anklage bot. Wer die verkürzte Schreibweise bevorzugt, formuliert stattdessen: Die befragten Staatsanwält*innen bewerteten den Zeitdruck als größte Belastung im Arbeitsalltag. Beide Varianten sind inhaltlich gleichwertig, unterscheiden sich aber in Lesefluss und Zeichenzahl, was bei Wortzahl- oder Zeichengrenzen in Abschlussarbeiten durchaus relevant sein kann und vorab bedacht werden sollte. Wer im Verlauf der Arbeit zwischen mehreren Rollen wechselt, etwa Richterinnen und Richtern oder Verteidigerinnen und Verteidigern, sollte für alle Berufsbezeichnungen dieselbe Systematik verwenden, damit der Text stilistisch einheitlich bleibt.

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit
Ein häufiger Fehler ist der unbewusste Wechsel zwischen mehreren Formen innerhalb eines Textes, etwa wenn im Fließtext die Doppelnennung, in Tabellen aber das Gendersternchen verwendet wird. Ebenso problematisch ist es, nur an einzelnen Stellen zu gendern und an anderen Stellen bei der rein männlichen Form zu bleiben. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich daher, vorab die Vorgaben der Hochschule oder des Instituts zu prüfen, da das amtliche Regelwerk Sonderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkt bislang nicht als Standard führt. Gibt es keine feste Vorgabe, sind eine konsequente Beidnennung oder eine neutrale Umschreibung die sichersten Optionen, kombiniert mit einem kurzen Hinweis auf die gewählte Konvention im Vorwort oder in einer Fußnote.
Fazit zum gendern Staatsanwalt
Beim Thema gendern Staatsanwalt gibt es keine einzelne richtige Lösung, sondern mehrere fachlich anerkannte Wege: die klassische Doppelnennung, verkürzte Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie, wo passend, eine neutrale Umschreibung. Entscheidend ist weniger die einzelne Form als die konsequente Anwendung innerhalb eines gesamten Textes, denn ein Wechsel der Schreibweise auf derselben Seite wirkt schnell unsauber und kann bei einer Abschlussarbeit sogar als formaler Mangel angemerkt werden. Wer unsicher ist, welche Variante zur eigenen Arbeit passt, orientiert sich an den Richtlinien der jeweiligen Institution oder holt sich Unterstützung bei einem Lektorat, das auch auf konsistente geschlechtergerechte Sprache achtet.
Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Rechtsanwalt gendern, Notar gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.