Postum oder posthum: Was ist richtig?
Postum posthum: richtige Schreibweise
Was ist richtig? „Postum“ oder „posthum“: Beide Schreibweisen stehen im amtlichen Wörterverzeichnis und haben dieselbe Bedeutung.
Kurzantwort: Beide Schreibweisen sind zulässig
Die richtige Schreibweise ist nicht nur eine: postum und posthum sind beide zulässig und bedeuten „nach dem Tod“.
Wenn Sie im gesamten Text nur eine Form verwenden können, wählen Sie „postum“ oder „posthum“ konsequent. Die Quelle für die Rechtschreibung ist das amtliche Wörterverzeichnis.
Die unmittelbare Antwort lautet: Richtig sind postum und posthum. Für eine einzelne Schreibweise im eigenen Text können Sie eine der beiden Formen konsequent verwenden.
Die Beispiele „Das Werk erschien postum.“ und „Die Aufzeichnungen wurden posthum veröffentlicht.“ zeigen dieselbe Bedeutung. Sie begründen keine Regel für bestimmte Textsorten, Personen oder Veröffentlichungen.

Regelbezug: zwei Schreibweisen, eine Bedeutung
Für die Rechtschreibung ist entscheidend: Das amtliche Wörterverzeichnis führt postum und posthum als zulässige Schreibweisen. Beide bezeichnen etwas, das nach dem Tod einer Person geschieht oder veröffentlicht wird.
Die Unterscheidung zwischen richtiger und falscher Form fällt dadurch differenziert aus. Nach Duden gelten beide Formen als richtig. Das Quellenmaterial nennt zugleich eine abweichende Wörterbuchbewertung: Brockhaus Wahrig führt „posthum“ als falsche Schreibweise von „postum“. Die Quellenangaben beschreiben damit unterschiedliche Bewertungen der beiden Formen.
Anwendbar ist die Regelung unmittelbar an Beispielen. „Das letzte Werk erschien postum“ nutzt die von der Quelle bevorzugte Variante. „Das letzte Werk erschien posthum“ wendet die ebenfalls nach Duden zugelassene Form an. In beiden Fällen bedeutet der Ausdruck „nach dem Tod“.
Die Wortgeschichte erklärt die beiden Schreibweisen: „Postum“ geht auf das lateinische Wort postumus zurück. Duden bezeichnet „posthum“ als volksetymologische Schreibung und verbindet sie mit dem lateinischen posthumus. Daraus folgt keine eigene Schreibregel.
Beide Formen können verwendet werden. Entscheiden Sie sich im Text für eine Schreibweise und bleiben Sie dabei.
Richtig oder falsch: Beispiele im Satz
Die folgenden Beispiele zeigen zulässige Sätze und unzutreffende Begründungen. Die Stellung des Wortes im Satz entscheidet nicht über die Schreibweise.
| Richtig | Nicht zutreffende Behauptung |
|---|---|
| Das Werk erschien postum. | Die Behauptung, „posthum“ sei nach Duden falsch, trifft nicht zu. |
| Der Roman wurde posthum veröffentlicht. | Die Behauptung, „posthum“ habe eine andere Bedeutung als „postum“, trifft nicht zu. |
| Die Ausgabe erschien postum. | Die Behauptung, „posthum“ sei keine gleichberechtigte Schreibvariante, trifft nicht zu. |
Alle linken Sätze enthalten eine zulässige Form. Die rechten Aussagen sind unzutreffend, weil sie „posthum“ entgegen dem amtlichen Wörterverzeichnis als ungültig, bedeutungsverschieden oder nicht gleichberechtigt zeigen.
Historische oder abweichende Wörterbuchbewertungen ändern die amtliche Regel nicht: Das amtliche Wörterverzeichnis führt beide Schreibweisen.
Hinweise zur Wahl zwischen postum und posthum
Die Aussprache entscheidet nicht über die Schreibweise. Vergleichen Sie das geschriebene Wort mit „postum“ und „posthum“.
Der persönliche Sprachgebrauch entscheidet ebenfalls nicht über die Rechtschreibung. Duden und das amtliche Wörterverzeichnis führen beide Varianten.
Wenn Wörterbücher Varianten unterschiedlich bewerten, ergibt das keine allgemeine Regel. Das amtliche Wörterverzeichnis führt beide Schreibweisen.
Die Wortherkunft begründet keine zusätzliche Schreibregel. „Postum“ geht auf das lateinische postumus zurück; Duden bezeichnet „posthum“ als volksetymologische Schreibung.
Vermeiden Sie Häufigkeitsbehauptungen. Beide Schreibweisen sind amtlich zulässig; keine Form wird dadurch falsch. Wählen Sie eine Form und bleiben Sie im Text dabei.

Kurz prüfen: die passende Schreibweise
- Schreibweise prüfen: Vergleichen Sie Ihr Wort mit den beiden belegten Formen
postumundposthum. Achten Sie darauf, keine zusätzliche Endung oder andere Buchstabenfolge zu schreiben. - Regel zuordnen: Nach Duden sind beide Formen gleichberechtigt und bedeuten dasselbe. Für eine einzelne praktische Entscheidung steht „postum“ als sichere Wahl zur Verfügung.
- Beispielsatz lesen: Setzen Sie die gewählte Form in einen vollständigen Satz, etwa: „Das Werk erschien postum.“ oder „Der Roman wurde posthum veröffentlicht.“
- Satzanfang trennen: Prüfen Sie die Position im Satz getrennt von der Entscheidung zwischen den beiden Wortformen.
- Verwechslung ausschließen: Leiten Sie die Form nicht aus Aussprache, Umgangssprache oder einer Häufigkeitsbehauptung ab. Gleichen Sie sie mit der Duden-Einordnung ab und beachten Sie die im Text genannte abweichende Bewertung durch Brockhaus Wahrig.
Der Prüfweg lautet: Form abgleichen, die Duden-Einordnung prüfen, einen Beispielsatz lesen, den Satzanfang getrennt betrachten und Verwechslungen ausschließen.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Spezialreferenz: www.vogt-text.ch (verifiziert am 2026-08-15)