Gendern Mandant: Formen im Überblick

Weibliche Form, Pluralformen und geschlechtergerechte Varianten für Mandant

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Beim gendern Mandant lässt sich die männliche Berufsbezeichnung auf mehrere korrekte Arten geschlechtergerecht formulieren: durch die weibliche Form Mandantin, durch die Doppelnennung Mandantinnen und Mandanten oder durch verkürzte Schreibweisen wie Mandant*innen, Mandant:innen, Mandant_innen und MandantInnen. Wer in Studien- oder Kanzleitexten eine neutrale Lösung sucht, kann auf den Sammelbegriff Mandantschaft oder auf Umschreibungen wie die vertretene Person zurückgreifen. Welche Variante im Einzelfall passend ist, hängt von Textsorte, Hochschulvorgabe und persönlichem Stil ab.

Gendern Mandant: die wichtigsten Formen

Wer gendern Mandant sucht, möchte wissen, wie sich die maskuline Berufsbezeichnung „Mandant" fair und korrekt sprachlich behandeln lässt. Die kurze Antwort: Es gibt mehrere anerkannte Wege. Die klassische Variante ist die Doppelnennung „Mandantinnen und Mandanten", die weibliche und männliche Form gleichberechtigt nennt. Daneben haben sich verkürzte Schreibweisen mit Genderzeichen etabliert, etwa das Gendersternchen, der Gender-Doppelpunkt, der Unterstrich (Gender-Gap) oder das Binnen-I. Wer auf Sonderzeichen verzichten möchte, kann außerdem zu einer geschlechtsneutralen Umschreibung greifen. Welche Form im konkreten Text sinnvoll ist, richtet sich nach Textsorte, Zielgruppe und eventuell nach den Vorgaben einer Hochschule, einer Kanzlei oder eines Verlags. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich in jedem Fall, vor dem Schreiben in den Leitfaden der jeweiligen Institution zu schauen.

Gendern Mandant: passende Form wählen
gendern Mandant im Überblick.

Alle Genderformen von Mandant im Überblick

Für die Personenbezeichnung „Mandant" existieren mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die je nach Kontext und Vorgabe zum Einsatz kommen:

Die Doppelnennung gilt als besonders verständlich und wird von den meisten Stilrichtlinien akzeptiert. Die verkürzten Varianten mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sparen Platz, sind jedoch nicht Teil des amtlichen Regelwerks und werden nicht von jeder Institution anerkannt. Vor der Verwendung lohnt sich daher ein Blick in die jeweilige Leitlinie. Für Fließtexte außerhalb von Aufzählungen empfiehlt sich meist die Doppelnennung, da sie ohne Sonderzeichen auskommt.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Mandant

Eine geschlechtsneutrale Ein-Wort-Lösung wie bei „Studierende" (von „studieren") gibt es für „Mandant" nicht, da sich aus dem zugrunde liegenden Verb keine gebräuchliche Partizipform bildet. Wer dennoch ohne Doppelnennung oder Genderzeichen auskommen möchte, kann auf den Sammelbegriff Mandantschaft ausweichen, wenn eine ganze Gruppe gemeint ist, etwa „die Mandantschaft der Kanzlei". Für den Einzelfall bieten sich Umschreibungen an wie „die vertretene Person", „die rechtsuchende Person" oder schlicht „die Person, die die Kanzlei beauftragt hat". Diese Varianten sind stilistisch etwas länger, dafür eindeutig neutral und in formellen wie juristischen Texten gut lesbar. Ehrlicherweise gilt: Eine kurze, elegante neutrale Einzelform fehlt bei „Mandant" bislang, sodass Doppelnennung oder Genderzeichen in der Praxis häufig die pragmatischere Wahl bleiben.

Beispielsatz im Studien- und Uni-Kontext

In wissenschaftlichen Arbeiten taucht die Bezeichnung „Mandant" häufig im Kontext von Fallstudien, juristischen Hausarbeiten oder Praxisberichten aus einem Kanzleipraktikum auf. Ein Beispiel für die Doppelnennung lautet: „Die Kanzlei vertritt sowohl Mandantinnen als auch Mandanten in Fragen des Vertragsrechts." Wer die verkürzte Schreibweise bevorzugt, formuliert stattdessen: „Die Kanzlei vertritt ihre Mandant*innen in Fragen des Vertragsrechts." Und wer eine neutrale Umschreibung wählt, schreibt beispielsweise: „Die Kanzlei vertritt die von ihr betreute Mandantschaft in Fragen des Vertragsrechts." Innerhalb einer Arbeit sollte durchgehend nur eine dieser drei Varianten verwendet werden, damit der Text sprachlich einheitlich bleibt und beim Lektorat oder in der Prüfung nicht als uneinheitlich auffällt.

Gendern Mandant in wissenschaftlichen Arbeiten

Typische Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler ist der unsystematische Wechsel zwischen verschiedenen Formen innerhalb eines Textes, etwa wenn im ersten Kapitel die Doppelnennung und im zweiten Kapitel das Gendersternchen verwendet wird. Ebenso problematisch ist es, Genderzeichen einzusetzen, ohne vorher die Vorgaben der Hochschule, des Prüfungsamts oder der Kanzlei geprüft zu haben, denn das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zählt Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich derzeit nicht zu den Standardzeichen. Manche Institutionen erlauben sie ausdrücklich, andere lehnen sie in Prüfungsarbeiten ab. Die Empfehlung lautet daher: vor Beginn der Arbeit die Leitlinien der eigenen Hochschule oder Kanzlei einsehen und, falls keine Vorgabe existiert, konsequent bei der Doppelnennung oder einer neutralen Formulierung bleiben. Wer unsicher ist, wie sich gendern Mandant in der eigenen Arbeit konsequent umsetzen lässt, findet weiterführende Hinweise unter Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Gendern Mandant: Fazit

Wer beim gendern Mandant die passende Form sucht, kann zwischen mehreren korrekten Wegen wählen: der klassischen Doppelnennung „Mandantinnen und Mandanten", den verkürzten Schreibweisen mit Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie der neutralen Umschreibung über den Sammelbegriff „Mandantschaft" oder eine Formulierung wie „die vertretene Person". Eine allgemeingültige Pflichtform schreibt das amtliche Regelwerk bislang nicht vor, weshalb am Ende die Vorgaben der jeweiligen Hochschule, Kanzlei oder Redaktion entscheiden. Wichtig ist vor allem, die gewählte Form innerhalb eines Textes konsequent beizubehalten. Bei Unsicherheit lohnt sich vor Abgabe einer Abschlussarbeit ein Blick in die Zitier- und Stilrichtlinien der eigenen Fakultät.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Interessent gendern, Antragsteller gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer beim Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit unsicher ist, ob „Mandant" korrekt gegendert wurde, kann den Text vorab professionell durch Lektorat prüfen lassen.

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Häufige Fragen zum Gendern von Mandant

Wie lautet die weibliche Form von Mandant?

Die weibliche Form von Mandant lautet Mandantin, im Plural Mandantinnen. Wer beide Geschlechter ansprechen möchte, verwendet die Doppelnennung Mandantinnen und Mandanten oder eine verkürzte Schreibweise wie Mandant*innen, Mandant:innen oder Mandant_innen. Welche Variante passend ist, hängt vom jeweiligen Textkontext und den geltenden Stilvorgaben ab.

Wie wird der Plural von Mandant gegendert?

Im Plural stehen sich Mandantinnen (weiblich) und Mandanten (männlich) gegenüber. Für eine gemeinsame Nennung eignet sich die Doppelnennung Mandantinnen und Mandanten oder eine verkürzte Form mit Genderzeichen, etwa Mandant*innen oder Mandant:innen. Wer eine neutrale Sammelbezeichnung bevorzugt, kann außerdem von der Mandantschaft der Kanzlei sprechen.

Ist das Gendersternchen bei Mandant amtlich korrekt?

Das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung führt das Gendersternchen sowie Doppelpunkt und Unterstrich derzeit nicht als Standardzeichen. Verwendet werden dürfen sie trotzdem, sofern keine gegenteilige Vorgabe besteht. Für wissenschaftliche Arbeiten empfiehlt sich, vorab die Richtlinien der eigenen Hochschule zu prüfen und die gewählte Form konsequent beizubehalten.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Mandant?

Eine kurze neutrale Einzelform wie bei Studierende gibt es für Mandant nicht. Als Alternative eignet sich der Sammelbegriff Mandantschaft für die Gruppe oder eine Umschreibung wie die vertretene Person beziehungsweise die rechtsuchende Person für den Einzelfall. Beide Varianten kommen ohne Doppelnennung und ohne Genderzeichen aus.

Welche Form ist für eine wissenschaftliche Arbeit am besten geeignet?

Es gibt keine allgemeingültige Pflichtform. Entscheidend sind zunächst die Vorgaben der Hochschule oder des Fachbereichs. Fehlen konkrete Vorgaben, gilt die konsequente Doppelnennung Mandantinnen und Mandanten meist als sichere, gut lesbare Wahl. Wichtig ist in jedem Fall, die einmal gewählte Form über die gesamte Arbeit hinweg beizubehalten.

Was ist beim gendern Mandant der häufigste Fehler?

Der häufigste Fehler ist der unsystematische Wechsel zwischen verschiedenen Formen innerhalb desselben Textes, etwa zwischen Doppelnennung und Gendersternchen. Ebenso riskant ist die Verwendung von Genderzeichen ohne vorherige Prüfung der Vorgaben von Hochschule oder Kanzlei. Empfohlen wird daher eine einzige, konsequent durchgehaltene Schreibweise.

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