Gendern Erbe: Geschlechtergerechte Formen

Erbin, Erbe und neutrale Schreibweisen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Beim gendern Erbe stehen mehrere geschlechtergerechte Varianten zur Wahl: die Doppelnennung Erbin und Erbe, verkürzte Formen wie Erb*in, Erb:in, Erb_in oder ErbIn sowie im Plural Erbinnen und Erben beziehungsweise Erb*innen, Erb:innen, Erb_innen und ErbInnen. Wer eine geschlechtsneutrale Umschreibung bevorzugt, kann auf Begriffe wie erbberechtigte Person oder Erbberechtigte ausweichen, auch wenn diese nicht in jedem Kontext exakt passen. In wissenschaftlichen Arbeiten empfiehlt sich, die Vorgaben der Hochschule zu prüfen und die gewählte Form konsequent beizubehalten.

Gendern Erbe: die kurze Antwort

Das Wort Erbe bezeichnet eine Person, die etwas erbt oder geerbt hat. In der männlichen Form heißt es der Erbe (Plural: die Erben), in der weiblichen Form die Erbin (Plural: die Erbinnen). Anders als bei Wörtern wie Arzt/Ärztin oder Koch/Köchin verändert sich beim Bilden der weiblichen Form kein Stammvokal: Aus Erbe wird ohne Umlaut Erbin. Wer die Personenbezeichnung geschlechtergerecht verwenden möchte, hat mehrere Möglichkeiten: die Doppelnennung beider Formen, eine verkürzte Schreibweise mit Sonderzeichen oder eine neutrale Umschreibung. Beim gendern Erbe ist die Doppelnennung Erbin und Erbe beziehungsweise im Plural Erbinnen und Erben die am weitesten anerkannte Variante, weil sie ohne Sonderzeichen auskommt und in nahezu jedem Kontext verständlich ist. Für Texte, die kürzer oder platzsparender formuliert sein sollen, bieten sich die verkürzten Formen mit Stern, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I an, die im nächsten Abschnitt im Überblick stehen.

Gendern Erbe: Erbin und Erbe im Vergleich
gendern Erbe im Überblick.

Alle Genderformen von Erbe im Überblick

Für die Personenbezeichnung Erbe/Erbin stehen folgende geschlechtergerechte Formen zur Verfügung:

Die verkürzten Varianten sparen Platz, weil der gemeinsame Wortstamm Erb nur einmal genannt und die weibliche Endung in beziehungsweise innen mit einem Sonderzeichen angehängt wird. Wichtig ist dabei, das Sonderzeichen konsequent bei jeder Nennung zu setzen und nicht mit der Doppelnennung zu vermischen. Welche Variante geeignet ist, hängt vom jeweiligen Kontext ab: Für offizielle Dokumente und viele wissenschaftliche Arbeiten ist die Doppelnennung meist die sicherere Wahl, während Sternchen oder Doppelpunkt in informelleren Texten oder bei Platzmangel häufiger verwendet werden. Einen umfassenderen Überblick über Formen der gendergerechte Sprache im Allgemeinen bietet ein eigener Ratgeber.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Erbe

Beim gendern Erbe stellt sich für viele auch die Frage nach einer neutralen Alternative. Eine wirklich neutrale, im Alltag etablierte Ein-Wort-Alternative zu Erbe/Erbin gibt es nicht in gleicher Weise wie etwa Studierende für Studentinnen und Studenten. Am nächsten kommt die Umschreibung erbberechtigte Person beziehungsweise im Plural Erbberechtigte, die das Geschlecht offenlässt und vor allem in juristischen und amtlichen Texten bereits gebräuchlich ist. Ebenfalls möglich, wenn auch seltener verwendet, ist die Partizipform Erbende (analog zu Studierende), die grammatisch korrekt gebildet ist, aber ungewohnter klingt und daher nicht überall passt. Wo es der Satzbau erlaubt, lässt sich das Thema auch ganz ohne Personenbezeichnung umschreiben, etwa mit wer erbt oder Person, die erbt. Für formelle und wissenschaftliche Texte ist die Umschreibung mit erbberechtigt in der Regel die verständlichste und gebräuchlichste neutrale Lösung.

Beispielsatz im Studien- und Unikontext

Im Studien- und Unikontext lässt sich das Wort in ganzen Sätzen unterschiedlich gendergerecht formulieren. Mit Doppelnennung könnte ein Satz lauten: Alle Erbinnen und Erben müssen die Nachlassunterlagen fristgerecht einreichen. Mit Gendersternchen wäre die gleiche Aussage: Alle Erb*innen müssen die Nachlassunterlagen fristgerecht einreichen. Mit Doppelpunkt: Alle Erb:innen müssen die Nachlassunterlagen fristgerecht einreichen. Und mit der neutralen Umschreibung: Alle erbberechtigten Personen müssen die Nachlassunterlagen fristgerecht einreichen. In einer juristischen Hausarbeit oder Abschlussarbeit zum Erbrecht kommt die Bezeichnung häufig vor, weshalb es sich lohnt, sich für eine Variante zu entscheiden und sie über die gesamte Arbeit hinweg konsequent beizubehalten, statt zwischen den Formen zu wechseln.

Gendern Erbe: Checkliste für wissenschaftliche Arbeiten

Häufige Fehler und Empfehlung für die wissenschaftliche Arbeit

Ein häufiger Fehler ist der unbedachte Wechsel zwischen den Formen innerhalb eines Textes, etwa einmal Erbin und Erbe und wenige Sätze später Erb*innen. Ebenso häufig ist die falsche Bildung der weiblichen Form, etwa mit einem zusätzlichen e statt korrekt Erbin (nicht Erbein oder Erbe-in). Fachlich zu beachten ist außerdem, dass das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung Gendersternchen und Doppelpunkt bislang nicht als Standard führt, viele Hochschulen sie in Abschlussarbeiten aber ausdrücklich erlauben oder sogar verlangen. Für eine wissenschaftliche Arbeit empfiehlt sich deshalb, zunächst die Vorgaben der eigenen Hochschule oder des Fachbereichs zu prüfen. Gibt es keine verbindliche Vorgabe, ist die konsequente Doppelnennung oder eine neutrale Formulierung die sicherste Wahl. Ausführlichere Hinweise zur einheitlichen Umsetzung liefert der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit.

Fazit zum Gendern von Erbe

Für die geschlechtergerechte Formulierung von Erbe gibt es also mehrere gleichwertige Wege: die allgemein verständliche Doppelnennung Erbin und Erbe beziehungsweise Erbinnen und Erben, die platzsparenden Kurzformen mit Stern, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie die neutrale Umschreibung mit erbberechtigt. Welche Variante die richtige ist, hängt vom Textformat, der Zielgruppe und, bei wissenschaftlichen Arbeiten, von den Vorgaben der Hochschule ab. Entscheidend ist weniger die einzelne Form als die konsequente und korrekte Anwendung über den gesamten Text hinweg. Wer sich unsicher ist, welche Schreibweise zur eigenen Arbeit passt oder ob die Umsetzung durchgängig korrekt ist, lässt den Text am besten von einer fachkundigen Stelle gegenlesen.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Nachfolger gendern, Vorgänger gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Wer die gewählte Genderform in der eigenen Arbeit durchgängig und fehlerfrei umgesetzt sehen möchte, kann den Text vom Lektorat von korrektur.de gegenprüfen lassen.

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Häufige Fragen zum Gendern von Erbe

Wie lautet die weibliche Form von Erbe?

Die weibliche Form von der Erbe lautet die Erbin, im Plural die Erbinnen. Die Form entsteht, indem die männliche Endung e durch in ersetzt wird: aus Erbe wird Erbin, aus Erben wird Erbinnen. Diese Form ist eigenständig korrekt und wird sowohl in der Doppelnennung als auch als alleinstehende Bezeichnung verwendet.

Wie schreibt man Erbe mit Gendersternchen?

Mit Gendersternchen wird Erbe im Singular zu Erb*in und im Plural zu Erb*innen geschrieben. Der gemeinsame Wortstamm Erb bleibt erhalten, das Sternchen ersetzt dabei den Wechsel zwischen der männlichen Endung e beziehungsweise en und der weiblichen Endung in beziehungsweise innen. Alternativ lässt sich die gleiche Struktur auch mit Doppelpunkt (Erb:in) oder Unterstrich (Erb_in) bilden.

Gibt es ein geschlechtsneutrales Wort für Erbe?

Ein einzelnes, allgemein etabliertes neutrales Wort wie Studierende gibt es für Erbe nicht in gleicher Weise. Am ehesten eignet sich die Umschreibung erbberechtigte Person beziehungsweise im Plural Erbberechtigte, die in juristischen und amtlichen Texten bereits gebräuchlich ist. Die Partizipform Erbende ist grammatisch möglich, wird bislang aber seltener verwendet und klingt in vielen Kontexten ungewohnt.

Ist Erbin und Erbe oder Erb*in die bessere Wahl in einer wissenschaftlichen Arbeit?

Das hängt von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule oder des Fachbereichs ab, da das amtliche Regelwerk Gendersternchen und Doppelpunkt bislang nicht als Standard führt. Gibt es keine verbindliche Vorschrift, gilt die Doppelnennung Erbin und Erbe als besonders sichere und allgemein verständliche Variante. Wichtig ist in jedem Fall, die gewählte Form konsequent durch die gesamte Arbeit hindurch beizubehalten.

Wie lautet der Plural von Erbe und Erbin?

Der Plural von der Erbe lautet die Erben, der Plural von die Erbin lautet die Erbinnen. Für die geschlechtergerechte Pluralform stehen die Doppelnennung Erbinnen und Erben sowie die verkürzten Varianten Erb*innen, Erb:innen, Erb_innen und ErbInnen zur Verfügung. Alle diese Formen bezeichnen im Plural sowohl weibliche als auch männliche Erbberechtigte gemeinsam.

Ist die männliche Form Erbe auch als neutrale Bezeichnung für alle Geschlechter zulässig?

Früher wurde die männliche Form häufig generisch verwendet, also für Personen aller Geschlechter mitgemeint. In vielen Kontexten, etwa an Hochschulen oder in Behörden, wird heute erwartet, dass weibliche und andere Geschlechter sprachlich sichtbar gemacht werden. Für geschlechtergerechte Texte empfiehlt sich daher die Doppelnennung, eine verkürzte Genderform oder eine neutrale Umschreibung anstelle der rein männlichen Form.

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