Verkehrsteilnehmer gendergerecht und korrekt verwenden
Verkehrsteilnehmer richtig gendern
Für „Verkehrsteilnehmer“ führt die Quelle mehrere grammatisch unterschiedliche Formen auf. Dieser Überblick ordnet Grundformen, ausgeschriebene Paarformen und neutrale Formen ein und zeigt, worauf du bei Kasus, Numerus, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit achten kannst.
Belegte Formen zu „Verkehrsteilnehmer“
Für das Wortpaar sind die Grundformen „Verkehrsteilnehmer“ und „Verkehrsteilnehmerin“ belegt. Im Nominativ Singular stehen „der Verkehrsteilnehmer“ und „die Verkehrsteilnehmerin“. Die Pluralformen im Nominativ lauten „die Verkehrsteilnehmer“ und „die Verkehrsteilnehmerinnen“.
Als ausgeschriebene Paarform ist im Nominativ Singular „die Verkehrsteilnehmerin beziehungsweise der Verkehrsteilnehmer“ angegeben. Im Genitiv Singular steht „der Verkehrsteilnehmerin beziehungsweise des Verkehrsteilnehmers“. Für den Nominativ Plural ist „die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“ belegt; im Dativ Plural lautet die Paarform „den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern“.
Außerdem enthält der Eintrag neutrale Partizipialformen. Im Nominativ Singular stehen „der beziehungsweise die Verkehrsteilnehmende“, im Genitiv Singular „des beziehungsweise der Verkehrsteilnehmenden“ und im Akkusativ Singular „den beziehungsweise die Verkehrsteilnehmende“. Im Plural sind „Verkehrsteilnehmende“, „die Verkehrsteilnehmenden“ und „den Verkehrsteilnehmenden“ aufgeführt.
Der Überblick verwendet nur vollständig ausgeschriebene, belegte Formen. Eine Form wird nicht als in allen Texten verbindlich bezeichnet.

Belegte Formen im Satz
Die belegten Formen unterscheiden sich nach Kasus und Numerus. Für den Singular nennt der Eintrag unter anderem „der Verkehrsteilnehmer“, „des Verkehrsteilnehmers“, „dem Verkehrsteilnehmer“ und „den Verkehrsteilnehmer“. Bei „Verkehrsteilnehmerin“ stehen „die Verkehrsteilnehmerin“, „der Verkehrsteilnehmerin“ und erneut „die Verkehrsteilnehmerin“ für die angegebenen Kasus.
Im Plural sind für „Verkehrsteilnehmer“ die Formen „die Verkehrsteilnehmer“, „der Verkehrsteilnehmer“ und „den Verkehrsteilnehmern“ verzeichnet. Für „Verkehrsteilnehmerinnen“ nennt der Eintrag „die Verkehrsteilnehmerinnen“, „der Verkehrsteilnehmerinnen“ und „den Verkehrsteilnehmerinnen“.
Die Paarformen verbinden die beiden Bezeichnungen: „die Verkehrsteilnehmerin beziehungsweise der Verkehrsteilnehmer“ ist für den Nominativ Singular aufgeführt. Im Nominativ Plural steht „die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“; die Dativform lautet „den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern“.
Neutrale Formen sind ebenfalls nach Kasus und Numerus belegt. Im Nominativ Plural stehen „Verkehrsteilnehmende“ sowie „die Verkehrsteilnehmenden“, im Dativ Plural „den Verkehrsteilnehmenden“. Für den Genitiv Singular ist „des beziehungsweise der Verkehrsteilnehmenden“ angegeben.
Beispiele: „Der Verkehrsteilnehmer wartet.“ „Die Verkehrsteilnehmerin wartet.“ „Die Verkehrsteilnehmenden warten.“ „Den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern wird gedankt.“
Paarformen und neutrale Alternativen
Als direkt belegte Alternative zur einzelnen Personenbezeichnung nennt die Quelle die Paarform. Sie macht die weibliche und die männliche Form sichtbar. Für den Nominativ Singular lautet sie „die Verkehrsteilnehmerin beziehungsweise der Verkehrsteilnehmer“. Für den Nominativ Plural ist „die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“ angegeben. Im Dativ Plural steht „den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern“. Diese Formen zeigen, dass der Kasus bei der Auswahl mitzuprüfen ist.
Eine weitere direkt belegte Möglichkeit ist die geschlechtsneutrale Partizipialform. Im Singular wird sie mit dem jeweiligen Artikel und dem passenden Kasus verwendet, zum Beispiel „der beziehungsweise die Verkehrsteilnehmende“ im Nominativ oder „des beziehungsweise der Verkehrsteilnehmenden“ im Genitiv. Im Plural nennt die Quelle „Verkehrsteilnehmende“, „die Verkehrsteilnehmenden“ und „den Verkehrsteilnehmenden“.
Für den eigenen Satz ist zu prüfen, ob die vollständig belegte Paarform oder die vollständig belegte neutrale Form zum Kasus, zum Personenbezug und zur Lesbarkeit passt. Aus den aufgeführten Möglichkeiten folgt keine allgemeine Pflicht, eine bestimmte Form überall zu verwenden.
Drei vollständige Beispielsätze
Die folgenden Sätze verwenden unterschiedliche, in der Quelle aufgeführte Formen. Jeder Satz ist vollständig formuliert und zeigt einen eigenen Kasus oder Numerus.
- Der Verkehrsteilnehmer wartet.
- Die Verkehrsteilnehmerin wartet.
- Die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer warten.
- Den Verkehrsteilnehmenden wird eine Information angezeigt.
Im ersten Satz steht die männliche beziehungsweise generische Grundform im Nominativ Singular. Im zweiten Satz wird die movierte weibliche Form verwendet. Der dritte Satz zeigt die ausgeschriebene Paarform im Nominativ Plural. Im vierten Satz steht die neutrale Partizipialform im Dativ Plural. Die Beispiele dienen der Formanschauung; aus ihnen folgt nicht, dass eine dieser Varianten in jedem Satz oder für jede Zielgruppe verwendet werden muss.
Auch andere Kasus lassen sich mit den belegten Formen in vollständigen Sätzen prüfen. Ein Genitivsatz kann beispielsweise die Form „des beziehungsweise der Verkehrsteilnehmenden“ enthalten. Für eine einzelne weibliche Person ist „der Verkehrsteilnehmerin“ eine belegte Genitivform. Diese Angaben ergänzen keine neue Personenbezeichnung.
Bei jedem Beispiel sollte geprüft werden, ob Artikel, Substantiv, Kasus und Numerus zusammenpassen. Ebenso ist zu prüfen, ob die gewählte Form den gemeinten Personenbezug ausdrückt. Die Beispiele zeigen mehrere belegte Wege, ersetzen aber nicht die Auswahl für den konkreten eigenen Satz.

Auswahl nach Personenbezug und Lesbarkeit
Vor der Auswahl prüfst du zuerst die Ausgangsform. Frage, ob im Satz „Verkehrsteilnehmer“, „Verkehrsteilnehmerin“, eine Paarform oder eine neutrale Form stehen soll. Danach bestimmst du den Personenbezug: Geht es um eine einzelne männliche Person, eine einzelne weibliche Person, mehrere weibliche Personen oder eine gemischt bezeichnete Gruppe? Die Quelle führt dafür unterschiedliche Formen auf.
Als Nächstes prüfst du den Kasus. Der Artikel und die Endung müssen zum Satz passen. Im Nominativ Plural lautet eine belegte neutrale Form „die Verkehrsteilnehmenden“, im Dativ Plural dagegen „den Verkehrsteilnehmenden“. Bei der Paarform lautet der Nominativ Plural „die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer“, während der Dativ Plural „den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern“ lautet. Verwende daher keine verkürzte oder aus einem anderen Kasus übertragene Form.
Danach berücksichtigst du die Zielgruppe und die Lesbarkeit des vollständigen Satzes. Prüfe die Paarform, wenn der Personenbezug ausdrücklich sichtbar werden soll. Prüfe „Verkehrsteilnehmende“ beziehungsweise „Verkehrsteilnehmenden“ in der passenden grammatischen Form, wenn eine neutrale Bezeichnung zum Satz passt.
Zum Schluss prüfst du, ob die Bezeichnung ohne abgeschnittenes Quellenfragment dasteht und ob Artikel, Kasus, Numerus und Personenbezug zusammenpassen. Vergleiche anschließend die ausgewählte Form mit den direkt belegten Grundformen, ausgeschriebenen Paarformen und neutralen Partizipialformen. Wenn keine Form eindeutig passt, ermittle zunächst den Personenbezug und den grammatischen Kasus des eigenen Satzes, bevor du eine Schreibweise auswählst. Eine einzelne Form wird in dieser Entscheidungshilfe nicht als überall verpflichtend oder immer passend dargestellt.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.genderator.app (geprüft am 2026-08-15)