Welche Datei nimmt das Prüfungsportal bei der digitalen Abgabe an?

Uploadformat: PDF, Dateigröße und Passwortschutz bei der digitalen Abgabe

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026 · Abgabe der Masterarbeit

Wer eine Abschlussarbeit digital einreicht, sieht im Portal einen Hinweis zum erlaubten Format und zur maximalen Dateigröße. Die hier gezeigten Beispiele von fünf Hochschulen belegen PDF als angefordertes Format, während die Größenlimits stark voneinander abweichen. Passwortschutz, Anhänge und Eigenständigkeitserklärung sind je nach Portal unterschiedlich geregelt.

Welches Format nehmen Prüfungsportale an?

Prüfungsportale nehmen die Abschlussarbeit in den hier gezeigten Beispielen als PDF-Datei an, ein Word-Dokument reicht dort nicht. Die Bergische Universität Wuppertal schreibt für den Masterstudiengang Mathematik das PDF-Format vor und begrenzt die Dateigröße auf höchstens 50 MB. Die FernUniversität in Hagen verlangt eine PDF-Datei für die Abgabe im Onlineprüfungssystem der zuständigen Fakultät. Die Fakultät für Architektur der RWTH Aachen benennt das PDF-Format als verpflichtend und nutzt für die Einreichung das Portal DivA.

Dass alle drei genannten Portale PDF fordern, gilt nur für diese Beispiele. Andere Hochschulen oder Fachbereiche können andere Formate zulassen; das zeigt keine der vorliegenden Quellen. Wer die Arbeit einreichen möchte, liest daher zuerst den Hinweis im eigenen Portal nach, bevor er eine Datei zusammenstellt. Wie sich ein Word-Dokument in PDF umwandeln lässt, prüft man am besten direkt in der genutzten Textverarbeitung oder beim zuständigen Rechenzentrum. Ob zusätzlich ein Archivformat wie PDF/A verlangt wird, sagt keine der hier gezeigten Quellen; das lässt sich nur im eigenen Portalhinweis nachlesen.

Prüfungsverwaltung online kontrollieren heißt: Nach dem Upload im eigenen Portal nachsehen, ob die Einreichung vollständig registriert wurde, und im Zweifel beim zuständigen Prüfungsamt nachfragen. Für die Formatfrage gilt: Die Vorgabe des eigenen Portals hat Vorrang vor den Beispielen, die dieser Artikel aus anderen Hochschulen zeigt.

Uploadformat für die Prüfungsverwaltung: der Ablauf in drei Schritten

Dateigröße im Vergleich: Wie groß darf die Datei sein?

Die zulässige Dateigröße unterscheidet sich in den gezeigten Beispielen erheblich. Eine einzige Faustregel gibt es nicht, weil jedes Portal seinen eigenen Grenzwert nennt. Die folgende Tabelle fasst die vier Quellen zusammen, die konkrete Größenangaben enthalten.

Tabelle: Hochschule, Format und Größe, Besonderheit
HochschuleFormat und GrößeBesonderheit
Bergische Universität Wuppertal, MSc MathematikPDF, max. 50 MBEinmal hochladbar, keine nachträglichen Änderungen
Universität Erfurt, Erfurt School of EducationPDF, max. 20 MBAnlagen in einer weiteren Datei
Universität Münster, WirtschaftswissenschaftenPDF, max. 20 MBBis zu fünf Anhänge, je bis 20 MB
RWTH Aachen, Fakultät für ArchitekturPDF, max. 750 MB (gesamt)Weitere Dokumente als Zip

Die Grenzen reichen in diesen Beispielen von 20 bis 750 MB. Das zeigt, dass die Angabe des eigenen Portals zählt und keine allgemeine Faustregel sinnvoll ist. Dateigröße der PDF verkleinern lässt sich mit einem PDF-Programm oder, wie Erfurt es nennt, mit Adobe Acrobat; ob ein bestimmtes Programm vorgeschrieben ist, klärt der Hinweis im eigenen Portal. Wer eine umfangreiche Arbeit mit vielen Grafiken abgeben möchte, sollte die Dateigröße früh prüfen, damit noch genug Zeit bleibt, wenn eine Überarbeitung nötig ist. Keine der Quellen macht eine Aussage dazu, ab welcher Seitenzahl eine Arbeit zu groß wird.

Erfurt und Münster setzen für das Manuskript-PDF denselben Grenzwert von 20 MB, erlauben aber unterschiedliche Anhangslösungen. Die RWTH Architektur lässt mit 750 MB für das gesamte Paket deutlich mehr zu. Wuppertal liegt bei 50 MB für das PDF. Da jedes dieser Beispiele nur einen Studiengang oder eine Fakultät betrifft, lässt sich kein verbindlicher Wert für andere Studiengänge ableiten; für die eigene Einreichung gilt allein der Grenzwert des zuständigen Portals.

Passwortschutz, Eigenständigkeitserklärung und Anlagen

Die Anforderungen zu Passwortschutz, Eigenständigkeitserklärung und Anhängen unterscheiden sich in den Beispielen erheblich. Die folgende Liste zeigt die belegten Vorgaben der fünf Portale, geordnet nach Hochschule.

  • FernUniversität Hagen: Das PDF darf weder Passwortschutz noch sonstige Nutzungsbeschränkungen tragen, die ein maschinelles Auslesen verhindern; der angegebene Grund ist die Plagiatsprüfung. Die Eigenständigkeitserklärung wird beim Upload-Vorgang selbst abgegeben und muss nicht in der Datei stehen.
  • Bergische Universität Wuppertal: Die eidesstattliche Versicherung gehört direkt in das abgegebene PDF; eine separate Nachsendung auf einem anderen Weg ist ausgeschlossen.
  • Universität Erfurt, Erfurt School of Education: Die eigenständig unterschriebene Erklärung wird als PDF in der separaten Anlagendatei beigefügt. Das Portal verweist auf ein geeignetes Programm, um die Dateigröße bei Bedarf zu verringern.
  • Universität Münster, Wirtschaftswissenschaften: Bis zu fünf Anhänge sind erlaubt; ausführbare Dateien sind dabei nicht zugelassen. Empfohlen wird, viele kleine Dateien vorab in einem Archiv zusammenzufassen.
  • RWTH Aachen, Fakultät für Architektur: Weitere Dokumente werden als Zip-Archiv eingereicht; alternative Abgabewege wie E-Mail sind dort nicht zulässig.

Besonders deutlich ist der Unterschied bei der Eigenständigkeitserklärung: In Hagen erfolgt sie im Rahmen des Upload-Vorgangs und muss nicht in der Datei stehen, in Wuppertal hingegen muss sie zwingend Teil des abgegebenen PDF sein. Das zeigt, wie unterschiedlich die Vorgaben bei einer vergleichbaren Anforderung ausfallen. Kommentare vor der Abgabe entfernen ist ratsam, weil Hagen jede Nutzungsbeschränkung ablehnt, die das maschinelle Auslesen der Datei verhindert; Wuppertal verlangt zusätzlich, auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit der Datei zu achten. Ob ein Schreibschutz oder eine digitale Signatur zulässig ist, sagen die vorliegenden Quellen nicht; für diese Frage ist der eigene Portalhinweis oder das Prüfungsamt die richtige Anlaufstelle.

Die Unterschiede zeigen: Wer die Vorgaben eines anderen Beispiels einfach übernimmt, riskiert einen formalen Fehler. Wer an Münster einreicht, darf bis zu fünf Anhänge beifügen, aber keine ausführbaren Dateien. Wer an der RWTH Architektur einreicht, legt weitere Dokumente als Zip-Archiv dazu. Für jede Einreichung zählen die Hinweise des eigenen Portals und der eigenen Prüfungsordnung, nicht die Beispiele dieses Artikels.

Den Upload rechtzeitig vor der Frist absichern

Aus den Beispielen der vier Hochschulen lässt sich eine Schrittfolge ableiten, die hilft, den Upload sicher vor der Abgabefrist abzuschließen. Wuppertal, Hagen, die RWTH Aachen und Münster zeigen jeweils eigene Besonderheiten, die beim Vorbereiten zu beachten sind.

  1. Vorgabe zu Format und Größe im Portal des eigenen Fachbereichs nachlesen.
  2. Datei speichern und die tatsächliche Dateigröße prüfen, bevor der Upload beginnt.
  3. Passwortschutz und Kommentare entfernen, sofern das Portal das ausdrücklich verlangt oder empfiehlt.
  4. Eigenständigkeitserklärung und Anlagen nach der Vorgabe des eigenen Portals beifügen.
  5. Upload früh vor der Frist ausführen und auf die Bestätigung des Portals achten.

In Wuppertal ist das Hochladen nur einmal innerhalb der Frist möglich; eine verspätete Einreichung gilt dort als nicht abgegeben. In Hagen sind nach der endgültigen Einreichung keine Korrekturen mehr möglich. Bei der RWTH Architektur kann das Hochladen Zeit in Anspruch nehmen, und nach dem Hochladen muss der Knopf Einreichen noch angeklickt werden, damit die Abgabe als vollständig gilt. Münster empfiehlt außerdem, bei vielen kleinen Dateien ein ZIP-Archiv zu erstellen und umfangreiche PDFs vorab in einem geeigneten Programm zu verkleinern.

Fristende am Wochenende sollte man wie jeden anderen Fristzeitpunkt behandeln: den genauen Abgabezeitpunkt im eigenen Portal ablesen und den Upload rechtzeitig davor abschließen, notfalls beim Prüfungsamt nachfragen. Wer eine Abschlussarbeit zu spät abgegeben hat, entnimmt die genauen Folgen der eigenen Prüfungsordnung und den Hinweisen des Prüfungsamts; die vorliegenden Quellen zeigen, dass in Wuppertal eine Einreichung nach Fristablauf als nicht abgegeben gewertet wird, während andere Hochschulen eigene Regelungen haben.

Uploadformat für die Prüfungsverwaltung: Prüfliste mit vier Punkten

Was die Quellen nicht klären: Grenzen dieses Artikels

Die Quellen zeigen Beispiele von fünf Hochschulen, sie ersetzen nicht die eigene Prüfungsordnung. Die Angaben stammen aus einem Masterstudiengang in Wuppertal, einer Fakultät in Hagen, einer School in Erfurt, einem Informationsblatt der Architekturfakultät der RWTH Aachen und einer Anleitungsdatei der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Münster, sämtlich aus dem Jahr 2025 oder mit Stand August 2026. Sie gelten nicht für alle Fächer der jeweiligen Hochschulen.

Ob ein anderes Format als PDF an einer bestimmten Hochschule zugelassen ist, wie mit umfangreichen Grafikdateien oder Datensätzen umzugehen ist und was bei einem technischen Ausfall kurz vor der Frist gilt, lässt sich aus den hier verwendeten Quellen nicht ableiten. Diese Fragen beantwortet die eigene Prüfungsordnung, der Portalhinweis des Fachbereichs oder das Prüfungsamt. Wer sich nicht sicher ist, welche Vorgabe für das eigene Fach gilt, fragt dort frühzeitig nach und hält die Antwort schriftlich fest.

Stand dieses Artikels ist Oktober 2026. Vorgaben können sich ändern. Wer eine Abschlussarbeit einreichen möchte, überprüft die hier genannten Angaben im eigenen Portal, bevor er den Upload vorbereitet. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die belegten Beispiele, ersetzt aber keine aktuelle Auskunft der zuständigen Stelle.

Quellen und Stand

Im Zusammenhang „Welche Datei nimmt das Prüfungsportal bei der digitalen Abgabe an?“ werden die zentralen Punkte gebündelt.

Soll jemand deine Arbeit vor der Abgabe noch auf Rechtschreibung, Ausdruck und Formatierung prüfen?

Datei hochladen

Häufige Fragen zum Uploadformat für die Prüfungsverwaltung

Warum darf das eingereichte PDF keinen Passwortschutz enthalten?

Bei der FernUniversität in Hagen ist das für den Masterstudiengang Bildung und Medien ausdrücklich so geregelt, weil das PDF aus Gründen der Plagiatsprüfung vollständig auslesbar sein muss. Auch Nutzungsbeschränkungen, die ein maschinelles Auslesen verhindern, sind dort nicht erlaubt. Ob andere Hochschulen denselben Grund nennen, zeigen die vorliegenden Quellen nicht; die zuständige Stelle oder das Prüfungsamt gibt dazu Auskunft.

Kann ich die Abschlussarbeit in Wuppertal nach dem ersten Upload noch ersetzen?

Nein. Das Zentrale Prüfungsamt der Bergischen Universität Wuppertal hält für den Masterstudiengang Mathematik fest, dass die Arbeit nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden kann und nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen nicht möglich sind. Diese Vorgabe gilt für diesen Studiengang; andere Fachbereiche derselben Hochschule können abweichende Regelungen haben.

Was passiert, wenn der Upload in Wuppertal nach Fristablauf erfolgt?

Nach den Angaben des Zentralen Prüfungsamts der Bergischen Universität Wuppertal gilt eine verspätet eingereichte Arbeit als nicht abgegeben. Diese Vorgabe gilt für den Masterstudiengang Mathematik; ob dieselbe Regelung auch in anderen Fachbereichen dieser Hochschule gilt, lässt sich aus dieser Quelle nicht ableiten.

Wie reiche ich bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster Anhänge ein?

Beim Thesis Uploader der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster können neben der Hauptdatei bis zu fünf weitere Dateien als Anhänge hochgeladen werden, jeweils bis zu 20 MB groß. Ausführbare Dateien sind dabei nicht erlaubt. Diese Regelung gilt für den Thesis Uploader dieser Fakultät; andere Fachbereiche können andere Vorgaben haben.

Was muss ich nach dem Hochladen bei der RWTH Aachen (Fakultät für Architektur) noch tun?

Das Informationsblatt der Fakultät für Architektur der RWTH Aachen hält fest, dass nach dem Hochladen der Knopf Einreichen angeklickt werden muss, da der Upload Zeit in Anspruch nehmen kann. Erst danach gilt die Abgabe als vollständig. Diese Vorgabe gilt für das Portal DivA dieser Fakultät; alternative Abgabewege wie E-Mail oder Sciebo sind dort nicht zulässig.

Muss die Eigenständigkeitserklärung bei der FernUniversität Hagen in der PDF-Datei stehen?

Nein. Bei der FernUniversität in Hagen für den Masterstudiengang Bildung und Medien erfolgt die Eigenständigkeitserklärung im Rahmen des Upload-Vorgangs selbst und muss nicht in die Datei eingebettet werden. Bei der Bergischen Universität Wuppertal hingegen muss die eidesstattliche Versicherung zwingend im eingereichten PDF enthalten sein. Das zeigt, dass diese Anforderung je nach Hochschule und Fachbereich unterschiedlich geregelt ist.

Unsere Partner