Was bedeutet die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?

Abgabe der eidesstattlichen Versicherung: Bedeutung und Verwendung

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Wortbedeutungen

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bezeichnet eine Erklärung, deren Bedeutung sich erst aus ihrem rechtlichen oder öffentlichen Zusammenhang ergibt.

Bedeutung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bezeichnet die Abgabe einer Versicherung an Eides statt. Gemeint ist damit eine Erklärung, mit der eine Person die Richtigkeit einer Aussage bekräftigt. Die Formulierung steht deshalb nicht nur für einzelne Wörter, sondern für einen Vorgang in einem bestimmten rechtlichen oder öffentlichen Zusammenhang.

Eine solche Erklärung kann im Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung stehen, wenn diese nach § 294 ZPO zugelassen ist. Außerdem wird die Versicherung an Eides statt im Verwaltungsrecht gegenüber einer Behörde verwendet, wenn die Richtigkeit einer Aussage bekräftigt werden soll. Für das Verständnis ist deshalb wichtig, den konkreten Satz und den darin genannten Zusammenhang mitzulesen.

In der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung bezeichnet die Formulierung insbesondere die Erklärung eines Schuldners zur Richtigkeit und Vollständigkeit einer Vermögensauskunft nach § 802c Absatz 3 ZPO. Ein vergleichbarer Gesetzesbezug wird für § 284 Absatz 3 AO genannt. Diese Bedeutung darf nicht ohne den genannten Zusammenhang auf jede Verwendung der Wendung übertragen werden.

Die Abgabe ist rechtlich nur dann von der im Quellenmaterial beschriebenen Bedeutung, wenn sie vor einer hierzu befugten Behörde erfolgt. Eine Erklärung vor einer nicht dazu ermächtigten Stelle wird dort als rechtlich unbeachtlich beschrieben und unterliegt nicht der Strafandrohung des § 156. Ein öffentlich ausgesprochenes Ehrenwort wird davon unterschieden.

Konkrete Regel und vollständige Beispielsätze zu Was bedeutet die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Welche Bedeutung der Kontext sichtbar macht

Die Wendung erhält ihre genaue Aussageabsicht aus dem Kontext. Die folgenden Bedeutungen sind Alternativen für unterschiedliche Zusammenhänge und keine gemeinsamen Pflichtmerkmale jeder einzelnen Erklärung:

  1. Glaubhaftmachung: Die Versicherung kann eine Aussage in einem Verfahren stützen, sofern die Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO zugelassen ist. Ein passender Beispielsatz lautet: „Das Gericht prüft, ob die Abgabe der Versicherung an Eides statt für die Glaubhaftmachung herangezogen werden darf.“ Der Satz nennt ausdrücklich den Verfahrenszweck und behauptet keinen darüber hinausgehenden Effekt.
  2. Verwaltungsrecht: Gegenüber einer Behörde kann die Erklärung die Richtigkeit einer Aussage bekräftigen. Ein neutraler Beispielsatz lautet: „Die Person gab gegenüber der Behörde eine Versicherung an Eides statt zur Richtigkeit ihrer Angabe ab.“ Hier steht die Aussage gegenüber der Behörde im Mittelpunkt.
  3. Vermögensauskunft: In der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung kann die Wendung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vermögensauskunft eines Schuldners bezeichnen. Ein Beispielsatz lautet: „Im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft wird die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners erwähnt.“ Der Satz bindet die Bedeutung an die genannte Personengruppe und den beschriebenen Gesetzeszusammenhang.
  4. Öffentlicher Meinungsbildungsprozess: Eine eidesstattliche Versicherung wird auch als Mittel beschrieben, einer Aussage im öffentlichen Meinungsbildungsprozess mehr Überzeugungskraft zu geben. Ein Beispielsatz lautet: „Die Erklärung wurde in der öffentlichen Debatte als eidesstattliche Versicherung bezeichnet.“ Daraus folgt keine allgemeine Aussage über die rechtliche Wirkung jedes öffentlichen Gebrauchs.

Im juristischen Schriftverkehr wird für eine Versicherung an Eides statt außerdem der Begriff Affidavit verwendet. Die ältere Bezeichnung Offenbarungseid und die umgangssprachliche Verwendung dieses Ausdrucks werden ebenfalls genannt. Für die Textauslegung ist daher zu prüfen, ob der Satz einen Gesetzesbezug, eine Behörde, eine Vermögensauskunft oder eine öffentliche Debatte beschreibt.

Wer die Rechtschreibung eines solchen Satzes prüft, sollte die Bedeutung nicht von der Schreibkontrolle trennen. Die Rechtschreibregeln helfen bei der sprachlichen Form, ersetzen aber nicht die Prüfung des inhaltlichen Zusammenhangs. Auch die Groß- und Kleinschreibung und die Getrennt- und Zusammenschreibung betreffen zunächst die sprachliche Gestalt des Ausdrucks.

Drei eigenständige Beispiele zur Verwendung

Die folgenden Beispiele sind kurze, eigenständig formulierte Sätze. Sie verwenden unterschiedliche Kontexte und übernehmen keine Quellenbeispiele.

  1. Verfahrenskontext: „Im Verfahren wurde geprüft, ob die Abgabe einer Versicherung an Eides statt zur Glaubhaftmachung zugelassen ist.“ Dieser Satz verbindet die Erklärung mit dem ausdrücklich genannten Zweck und dem Bezug zu § 294 ZPO.
  2. Behördenkontext: „Gegenüber der Behörde bekräftigte die Antragstellerin die Richtigkeit ihrer Aussage durch eine Versicherung an Eides statt.“ Hier steht die Bekräftigung einer Aussage gegenüber einer Behörde im Vordergrund.
  3. Zwangsvollstreckung: „Der Schuldner gab zur Vermögensauskunft eine Erklärung über deren Richtigkeit und Vollständigkeit ab.“ Der Satz beschreibt den Zusammenhang mit der Vermögensauskunft, ohne ihn auf andere Formen der Erklärung auszudehnen.
  4. Öffentliche Debatte: „In der öffentlichen Diskussion sollte die eidesstattliche Versicherung einer Aussage zusätzliches Gewicht verleihen.“ Dieser Satz greift den beschriebenen öffentlichen Meinungsbildungsprozess auf und behauptet keinen bestimmten Ausgang der Diskussion.

Bei der sprachlichen Überarbeitung können Kommasetzung und Zeichensetzung geprüft werden, ohne daraus eine neue rechtliche Aussage abzuleiten. Die Rechtschreibreform ist nur dann relevant, wenn eine ältere und eine neue Schreibweise miteinander verglichen werden sollen. Ein Hinweis auf Rechtschreibprogramme kann die inhaltliche Prüfung ebenfalls nicht ersetzen; sprachliche Werkzeuge prüfen nicht automatisch, welcher rechtliche Zusammenhang im Satz gemeint ist.

Für wissenschaftliches Schreiben eignet sich eine Formulierung, die den konkreten Kontext ausdrücklich nennt. Statt die Wendung ohne Erläuterung zu verwenden, kann ein Satz den Verfahrensbezug, die Behörde oder die Vermögensauskunft nennen. Wer Abkürzungen richtig schreiben möchte, sollte außerdem prüfen, ob eine Abkürzung im eigenen Text erklärt wird. Für Wortbedeutungen und Abkürzungen bleibt der konkrete Satz entscheidend.

Abgrenzung zu ähnlichen Bezeichnungen

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf nicht pauschal mit jeder feierlichen oder bekräftigenden Aussage gleichgesetzt werden. Das Quellenmaterial grenzt eine Erklärung vor einer nicht hierzu befugten Behörde ausdrücklich von einer rechtlich beachtlichen Versicherung an Eides statt ab. Ebenso wird ein öffentlich abgegebenes Ehrenwort nicht mit der rechtlich beschriebenen Erklärung gleichgesetzt.

Auch die Begriffe Offenbarungseid und Affidavit brauchen eine genaue Einordnung. Offenbarungseid wird als frühere Bezeichnung genannt und zugleich als Ausdruck beschrieben, der umgangssprachlich noch verwendet wird. Affidavit erscheint als Begriff des juristischen Schriftverkehrs. Daraus folgt nicht, dass beide Wörter in jedem Satz austauschbar sind. Maßgeblich bleibt, welchen Gegenstand und welchen institutionellen Zusammenhang der konkrete Text nennt.

Die Wendung kann außerdem unterschiedliche Anwendungsfelder bezeichnen. Genannt werden eine Versicherung über Einnahmen einer Verwaltung nach § 259 BGB, eine Erklärung über die Vollständigkeit eines Verzeichnisses nach § 260 BGB sowie eine Versicherung zur Briefwahl, mit der die persönliche Ausfüllung des Stimmzettels versichert wird. Diese Beispiele sind eigenständige gesetzliche oder verfahrensbezogene Zusammenhänge. Sie dürfen nicht zu einer einzigen allgemeinen Bedeutung zusammengezogen werden.

Für die sprachliche Abgrenzung können Artikel der, die und das, die Pluralbildung und passende Synonyme geprüft werden. Eine solche Prüfung betrifft jedoch den Ausdruck im Text. Sie liefert keine zusätzliche Herkunft, Wertung oder Fachbedeutung. Auch unterschiedliche Textformen können dieselbe Wendung in jeweils anderem Zusammenhang verwenden, weshalb der Satz vollständig gelesen werden muss.

Konkreter Abschlusscheck zu Was bedeutet die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Kurzer Check für die passende Verwendung

Prüfe zuerst die Kernbedeutung: Geht es im Satz um die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, also um eine Erklärung, mit der die Richtigkeit einer Aussage bekräftigt wird? Wenn der Ausdruck eine Vermögensauskunft betrifft, prüfe zusätzlich, ob der Satz den Schuldner sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Auskunft im beschriebenen Zusammenhang nennt.

  • Prüfe den Kontext: Wird Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO, Verwaltungsrecht, eine Behörde, eine Vermögensauskunft, eine öffentliche Debatte oder ein anderer ausdrücklich genannter Zusammenhang beschrieben?
  • Prüfe mögliche Verwechslungen: Wird die Wendung mit einem Ehrenwort, dem früheren Ausdruck Offenbarungseid oder dem Begriff Affidavit gleichgesetzt, obwohl der Satz den jeweiligen Zusammenhang nicht erkennen lässt?
  • Prüfe die Quelle: Ermittle anhand der offiziellen Unterlagen, welche Stelle für die konkrete Erklärung zuständig ist. Behaupte keine Zuständigkeit, wenn sie im geprüften Text nicht genannt wird.
  • Prüfe den konkreten Satz: Stimmen Bedeutung, Personengruppe, Gesetzesbezug und Verwendungszweck mit dem Satz überein?
  • Prüfe zuletzt die sprachliche Form mit Blick auf Rechtschreibung, Artikel, Singular und Plural sowie Zeichensetzung. Diese Kontrolle klärt die Formulierung, nicht automatisch die rechtliche Einordnung.

Wenn der konkrete Satz keine ausreichende Einordnung erlaubt, sollte zunächst die zugrunde liegende Quelle geprüft werden. Eine zusätzliche Fachbedeutung oder eine rechtliche Folge darf nicht aus dem bloßen Wortlaut vermutet werden.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Was wird mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erklärt?

Damit ist eine Versicherung an Eides statt gemeint, mit der die Richtigkeit einer Aussage bekräftigt wird. Welche konkrete Bedeutung vorliegt, richtet sich nach dem Satz und seinem rechtlichen oder öffentlichen Zusammenhang.

Welche Rolle kann die Erklärung bei der Glaubhaftmachung spielen?

Die Versicherung an Eides statt kann im Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung stehen, wenn diese nach § 294 ZPO zugelassen ist. Der Gesetzesbezug gehört zu dieser Einordnung und darf nicht auf jeden anderen Gebrauch übertragen werden.

Was bedeutet die Wendung im Verwaltungsrecht?

Im Verwaltungsrecht kann die Versicherung an Eides statt gegenüber einer Behörde verwendet werden, wenn die Richtigkeit einer Aussage bekräftigt werden soll. Die Antwort bezieht sich damit ausdrücklich auf diesen Behörden- und Verwendungszweck.

Was bezeichnet die Erklärung in der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung?

Dort bezeichnet sie insbesondere die Erklärung eines Schuldners zur Richtigkeit und Vollständigkeit einer Vermögensauskunft nach § 802c Absatz 3 ZPO. Das Quellenmaterial nennt außerdem einen entsprechenden Zusammenhang nach § 284 Absatz 3 AO.

Ist ein öffentliches Ehrenwort dasselbe wie eine eidesstattliche Versicherung?

Nein. Das Quellenmaterial unterscheidet eine Versicherung an Eides statt, die nicht vor einer hierzu befugten Behörde abgegeben wurde, von einem öffentlich abgegebenen Ehrenwort. Eine solche nicht befugt abgegebene Erklärung wird dort als rechtlich unbeachtlich beschrieben und unterliegt nicht der Strafandrohung des § 156.

Welche anderen Bezeichnungen werden genannt?

Im juristischen Schriftverkehr wird für die Versicherung an Eides statt der Begriff Affidavit verwendet. Offenbarungseid wird als frühere Bezeichnung genannt und umgangssprachlich weiterhin verwendet. Ob ein solcher Ausdruck im eigenen Satz passt, muss anhand des konkreten Zusammenhangs geprüft werden.

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