Abgabe am Wochenende: Was gilt beim Fristende der Abschlussarbeit?
Fristende am Wochenende: was bei der Abgabe gilt
Fällt der Abgabetermin der Abschlussarbeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, stellen sich viele Studierende die Frage: Gilt automatisch der nächste Montag? BGB und VwVfG kennen Verschiebungsregeln für Fristen, doch ob diese für die eigene Hochschule greifen, entscheidet die Prüfungsordnung. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Grundlagen, zeigt Beispiele von drei Hochschulen und stellt eine Schrittfolge vor, mit der das eigene Fristende geklärt werden kann. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
Was BGB und Verwaltungsverfahrensgesetz zum Fristende vorsehen
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, sehen die Gesetze meist den nächsten Werktag vor, doch für die Abschlussarbeit entscheidet die eigene Prüfungsordnung. Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit hin oder her: den Abgabetermin legt jede Hochschule eigenständig in ihrer Prüfungsordnung fest, weshalb sich eine gesetzliche Rahmenregel nicht ohne genaue Prüfung auf den konkreten Fall übertragen lässt.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt Paragraf 193 den Grundfall im Zivilrecht: Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, tritt an dessen Stelle der nächste Werktag. Diese Norm beschreibt das zivilrechtliche Grundprinzip der Fristverschiebung und gilt für Willenserklärungen und Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes enthält in Paragraf 31 Absatz 3 eine ähnliche Bestimmung für den öffentlich-rechtlichen Bereich: Endet eine Frist an einem Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Die Verschiebung greift allerdings dann nicht, wenn die Behörde dem Betroffenen ausdrücklich unter Hinweis auf diese Vorschrift einen konkreten Kalendertag als Fristende mitgeteilt hat. Paragraf 31 Absatz 5 desselben Gesetzes stellt klar, dass ein von einer Behörde gesetzter Termin auch dann einzuhalten ist, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt. Der Unterschied zwischen einer Frist, deren Ende sich verschiebt, und einem behördlich gesetzten Termin, der unveränderlich bleibt, ist damit im Bundesverwaltungsverfahrensgesetz klar gezogen.
Daraus folgt nicht, dass diese Vorschriften automatisch für die Abgabe einer Abschlussarbeit gelten, da Prüfungsordnungen solche Abgabefristen eigenständig regeln; zudem gelten für Behörden der Länder die jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetze und nicht das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz. Ob ein konkreter Abgabetermin rechtlich als Frist oder als Termin einzustufen ist, entscheidet die eigene Prüfungsordnung. Wer sicher gehen will, prüft die eigene Prüfungsordnung auf eine ausdrückliche Regelung zum Fristende am Wochenende. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Wie einzelne Hochschulen das Fristende am Wochenende regeln
Da das Gesetz keinen einheitlichen Abgaberahmen für Hochschulen vorschreibt, haben verschiedene Einrichtungen eigene Regelungen in ihren FAQ und Prüfungsordnungen veröffentlicht. Die nachstehende Tabelle zeigt drei Beispiele; die Angaben gelten jeweils nur für die genannte Hochschule und bilden keine bundesweit einheitliche Regel ab.
| Hochschule | Regel bei Wochenende oder Feiertag | Poststempel |
|---|---|---|
| Universität Greifswald | Frist endet mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages | Gilt als Tag der Einreichung |
| KU Eichstätt-Ingolstadt | Alle Versionen spätestens am nächsten Werktag im Prüfungsamt; vorzeitige Abgabe erlaubt | Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum |
| KSH München | Erster Werktag nach Wochenende oder Feiertag; Abgabetermin gilt den ganzen Tag (00.01 bis 24.00 Uhr) | Poststempel gilt als Tag der Abgabe |
Abschlussarbeit zu spät abgegeben: welche Folgen das hat, regelt die eigene Prüfungsordnung; deshalb lohnt sich eine frühzeitige und genaue Prüfung der Regelung der eigenen Hochschule. Die Universität Greifswald und die KSH München erkennen beide den Poststempel als maßgebliches Abgabedatum an, wenn die Arbeit per Post eingereicht wird, und beide lassen die Frist bei einem Wochenend- oder Feiertagsende erst mit dem folgenden Werktag enden.
Die KU Eichstätt-Ingolstadt erlaubt zusätzlich eine vorzeitige Abgabe, verlangt aber alle Versionen der Arbeit spätestens am nächsten Werktag im Prüfungsamt. Die KSH München ergänzt ihre Regel um eine Uhrzeitangabe: der Abgabetermin gilt dort den ganzen Tag von 00.01 bis 24.00 Uhr. Wichtig zu beachten ist, dass die drei Beispiele jeweils nur für die genannte Hochschule gelten und keine bundesweit einheitliche Regel darstellen; an einer anderen Hochschule kann die Regelung erheblich abweichen.
Am Freitag davor oder per Post: der sichere Weg zur Abgabe
Abgabe der Bachelorarbeit und anderer Abschlussarbeiten kann je nach Hochschule und Abgabezeitpunkt unterschiedliche Wege nehmen. Das Prüfungsamt der Universität Göttingen weist auf seiner Seite zur Abgabe der Diplomarbeit darauf hin, dass bei einem Abgabetermin an einem Samstag oder Sonntag die Arbeit per Post oder am Freitag zuvor im Prüfungsamt abgegeben werden soll; das Datum des Poststempels zählt dort als Abgabedatum. Daraus ergibt sich: Eine Verschiebung des Abgabetermins auf den folgenden Montag ist dort nicht zugesagt, sondern die Abgabe vor dem Wochenende oder der Postweg wird ausdrücklich empfohlen. Diese Angabe betrifft die Diplomarbeit an der Universität Göttingen und gibt den Stand der Seite wieder.
Mehrere Hochschulen erkennen den Poststempel als maßgebliches Abgabedatum an, wenn die Arbeit per Post eingereicht wird, darunter die Universität Greifswald und die KSH München. Wer diesen Weg wählt, sollte bedenken, dass ein Poststempel an einem Samstag oder Sonntag praktisch schwer zu erhalten sein kann, und dass in jedem Fall die Regeln der eigenen Hochschule vorgehen. In solchen Fällen kann die persönliche Abgabe am letzten Werktag vor dem Fristende eine verlässlichere Lösung sein.
Wer sich auf den Postweg verlassen möchte, sollte vorab klären, ob die eigene Hochschule den Poststempel tatsächlich als Abgabedatum anerkennt und welche Anforderungen an die postalische Sendung gestellt werden. Die oben genannten Beispiele zeigen, dass solche Regelungen von Hochschule zu Hochschule verschieden sind. Eine schriftliche Nachfrage beim Prüfungsamt ist der zuverlässigste Weg, Unklarheiten zu beseitigen, bevor der Abgabetermin näherrückt.
In fünf Schritten das eigene Fristende klären
Ob ein Fristende auf den nächsten Werktag verschoben wird oder nicht, lässt sich mit einer klaren Schrittfolge herausfinden. Verlängerung der Bachelorarbeit beantragen und das Fristende am Wochenende klären sind zwei verschiedene Anliegen; wer nur verstehen möchte, ob der eigene Abgabetermin verschoben wird, sollte zunächst die eigene Prüfungsordnung und die FAQ des Prüfungsamts durcharbeiten.
Die folgenden fünf Schritte fassen zusammen, worauf es bei der Klärung ankommt, ohne dass dabei eine neue Regel entsteht: Grundlage bleibt in jedem Fall die eigene Prüfungsordnung, ergänzt um die Angaben des zuständigen Prüfungsamts.
- Termin aus dem Zulassungsbescheid oder der Anmeldebestätigung ablesen und schriftlich festhalten.
- In der Prüfungsordnung und den FAQ des Prüfungsamts gezielt nach der Wochenend- und Feiertagsregel für die Abgabe suchen.
- Klären, ob an der eigenen Hochschule der Poststempel oder der tatsächliche Eingang der Arbeit als Abgabedatum zählt.
- Im Zweifel die Arbeit am letzten Werktag vor dem Fristende im Prüfungsamt abgeben, damit kein Risiko einer verspäteten Abgabe entsteht.
- Bleiben nach diesen Schritten Fragen offen, schriftlich beim Prüfungsamt nachfragen und die Antwort aufbewahren.
Diese Schrittfolge stützt sich auf belegte Vorgehensweisen: Die Universität Greifswald verweist in ihren FAQ auf die Prüfungsordnung als maßgebliche Grundlage für die Verschiebungsregel. Die KU Eichstätt-Ingolstadt macht die Unterscheidung zwischen Poststempel und persönlicher Abgabe deutlich. Die Universität Göttingen empfiehlt bei einem Wochenendtermin der Diplomarbeit die Abgabe am Freitag davor als bevorzugte Lösung. Jeder dieser Hinweise zeigt, dass die Prüfung der hochschuleigenen Quellen unverzichtbar ist, und eine schriftliche Bestätigung des Prüfungsamts bietet im Zweifelsfall mehr Sicherheit als eine allgemeine Annahme. E-Mail ans Prüfungsamt schreiben ist der empfohlene Weg, wenn nach dem Durcharbeiten der Unterlagen noch Fragen offen bleiben.

Was die Quellen nicht beantworten können
Die in diesem Artikel zitierten Quellen zeigen die gesetzliche Grundlage nach BGB Paragraf 193 und VwVfG Paragraf 31 sowie Regelungen aus vier Hochschulbeispielen. Sie sagen aber nicht, was an der eigenen Hochschule gilt. Studierende, deren Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, können aus diesen Beispielen Anhaltspunkte entnehmen, aber keine verlässliche Auskunft für ihre konkrete Situation ableiten.
Ob der Abgabetag an einer bestimmten Hochschule rechtlich als Frist oder als Termin einzustufen ist, entscheidet allein die jeweilige Prüfungsordnung; dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen. Die Unterscheidung ist nicht trivial: Eine Frist kann sich nach den genannten Gesetzen bei Wochenendfristenden verschieben, ein Termin hingegen ist nach VwVfG Paragraf 31 Absatz 5 auch am Wochenende einzuhalten. Wer rechtliche Sicherheit benötigt, sollte eine zuständige Beratungsstelle aufsuchen.
Regeln und Öffnungszeiten können sich ändern; alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand September 2026. Maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung der Prüfungsordnung sowie die aktuelle Information des zuständigen Prüfungsamts. Wer sichergehen möchte, sollte die Originalquellen seiner Hochschule direkt einsehen und bei Unklarheiten schriftlich und rechtzeitig nachfragen, damit im Streitfall eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
Quellen und Stand
- Gesetze im Internet: BGB § 193: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-30)
- Gesetze im Internet: VwVfG § 31: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-30)
- Universität Greifswald: FAQ Abschlussarbeit: www.uni-greifswald.de (geprüft am 2026-09-30)
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt: Abschlussarbeit (Bachelorarbeit, Masterarbeit): www.ku.de (geprüft am 2026-09-30)
- Katholische Stiftungshochschule München: FAQ des Prüfungsamts: www.ksh-muenchen.de (geprüft am 2026-09-30)
- Universität Göttingen: Abgabe der Diplomarbeit im Prüfungsamt: www.uni-goettingen.de (geprüft am 2026-09-30)