Wie lässt sich der Kolloquiumstermin verschieben?
Kolloquiumstermin verschieben: Antrag, Krankheit und Einschreibung
Wer das Kolloquium zur Bachelor- oder Masterarbeit nicht wie geplant wahrnehmen kann, steht vor der Frage, wie eine Verschiebung funktioniert. Die Regeln dazu legt jede Hochschule selbst fest. Dieser Artikel zeigt anhand von drei Hochschulbeispielen, wer den Termin festlegt, wie ein Antrag gestellt werden kann, was bei Krankheit gilt und warum die Einschreibung am Prüfungstag eine Rolle spielt.
Wer legt den Kolloquiumstermin fest?
Wer das Kolloquium verschieben will, klärt zuerst, wer den Termin festgelegt hat, denn das regeln die Hochschulen unterschiedlich.
An der Universität zu Köln vereinbaren Studierende im Bachelorstudiengang Biologie den Termin eigenständig, nämlich in Absprache mit der Mentorin oder dem Mentor sowie der betreuenden Person. Das Kolloquium soll dort innerhalb von acht Wochen nach der Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden. Diese Beschreibung gilt ausschließlich für diesen Studiengang an dieser Hochschule und lässt sich nicht auf andere Fächer oder Standorte übertragen.
An der Hochschule Mainz im Fachbereich Wirtschaft entscheidet die Fachprüfungsordnung, ob überhaupt ein Kolloquium abzulegen ist. Die Terminabsprache erfolgt dort mit der Betreuung. Auch diese Angabe betrifft nur diesen Fachbereich in Mainz und ist kein Hinweis auf eine allgemeine Praxis. Wer an einer anderen Hochschule studiert, muss die eigene Prüfungsordnung und das zuständige Prüfungsamt befragen, um zu erfahren, wer den Termin festlegt und wer über eine Verschiebung entscheiden kann.
Kolloquium der Bachelorarbeit vorbereiten lässt sich mithilfe eines eigenen Ratgebers auf dieser Website, der den Ablauf des Prüfungsgesprächs und die inhaltliche Ausrichtung erläutert. Kolloquium der Masterarbeit vorbereiten gelingt ebenfalls mit einem gesonderten Ratgeber, der auf die besonderen Anforderungen auf Masterniveau eingeht. Wer den Ablauf kennt, kann besser einschätzen, welche Konsequenzen eine Verschiebung hat und welche Absprachen dafür nötig sind.

Antrag bei triftigen Gründen stellen
An der Universität zu Köln gilt für den Bachelorstudiengang Biologie: Liegen triftige Gründe vor, ist ein formloser Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt zu stellen. Die dortige Seite nennt dabei nicht, welche Gründe als triftig anerkannt werden; das lässt sich aus dieser Quelle nicht ableiten. Ob ein Antrag genehmigt wird, entscheidet das Prüfungsamt; diese Quelle macht dazu keine Zusage.
Das folgende Beispiel zeigt, wie ein solcher Ablauf an der Universität zu Köln (Biologie) aussehen kann. Die Schritte 1 und 4 sind Ableitungen, da die Kölner Quelle ausdrücklich nur den formlosen Antrag per E-Mail als belegten Schritt nennt.
- Grund klären (Ableitung): Die eigene Situation sachlich einschätzen und prüfen, ob sie eine Verschiebung nahelegt.
- Betreuungsperson und Mentorin oder Mentor informieren: Die am Kolloquium beteiligten Personen frühzeitig über die Lage in Kenntnis setzen.
- Formlosen Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt stellen: Das Prüfungsamt erhält alle nötigen Informationen zum Sachverhalt und entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Neuen Termin abstimmen (Ableitung): Sobald das Prüfungsamt antwortet, wird ein neuer Termin gemeinsam mit allen Beteiligten abgestimmt.
Ein weiterer Hinweis aus der Kölner Quelle: Ein Kolloquium per Zoom ist laut dieser Seite nur dann möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen. Das kann in bestimmten Situationen eine Alternative zur Terminverschiebung sein. Diese Angabe gilt ausschließlich für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität zu Köln und ist keine verbindliche Vorgabe für andere Hochschulen.
Krankheit und Ausweichtermin
Am Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling (RWPC) der Universität Duisburg-Essen ist laut der dortigen Seite (Stand 15.09.2026) folgendes vorgesehen: Wer wegen einer Erkrankung nicht am Kolloquium teilnehmen kann, bekommt einen Ausweichtermin im darauffolgenden Semester angeboten. Das Attest ist dafür fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Diese Regelung gilt für diesen Lehrstuhl; andere Lehrstühle oder Hochschulen können hier abweichend verfahren, weshalb eine Rückfrage beim eigenen Prüfungsamt ratsam ist.
Laut derselben Seite gilt der Ausweichtermin auch bei einer Verlängerung der Bearbeitungszeit der schriftlichen Arbeit. Das Kolloquium ist an diesem Lehrstuhl als zweite, eigenständig benotete Prüfungsleistung eingestuft und findet erst statt, nachdem die schriftliche Arbeit bestanden wurde. Die eigenständige Benotung bedeutet, dass Kolloquium und schriftliche Arbeit als getrennte Prüfungsleistungen gewertet werden und das Kolloquium keine bloße Formalie darstellt.
Fristverlängerung bei der Abschlussarbeit folgt anderen Regeln als eine Verschiebung des Kolloquiumstermins; ein eigener Ratgeber auf dieser Website erläutert dieses Verfahren im Detail. Bewertung der Bachelorarbeit und die Frage, wie das Kolloquium in die Gesamtnote eingeht, sind ebenfalls in einem gesonderten Ratgeber beschrieben. Beide Themen stehen in engem Zusammenhang mit dem Kolloquium, erfordern aber jeweils einen eigenen Blick in die zuständige Prüfungsordnung. Welche Konsequenzen eine Verschiebung für die Bewertung hat, lässt sich nicht allein aus der Regelung zum Ausweichtermin ableiten; dazu hilft eine direkte Anfrage beim Prüfungsamt.
Einschreibung am Tag des Kolloquiums
Wer am Tag des Kolloquiums nicht mehr im Studiengang eingeschrieben ist, riskiert, die Prüfung nicht ablegen zu können. Zwei Hochschulen thematisieren diesen Punkt ausdrücklich in ihren Informationen, wenngleich die Einschreibungsregel an anderen Hochschulen anders geregelt sein kann.
An der Universität zu Köln (Biologie) muss man am Kolloquiumstag im Studiengang eingeschrieben sein. Die dortige Seite empfiehlt außerdem, den Semesterbeitrag für das Folgesemester zu überweisen. Der Hintergrund: Tritt eine unerwartete Verschiebung ein, etwa durch Krankheit, ist man so weiterhin eingeschrieben und kann einen Nachholtermin planen. An der Hochschule Mainz (Wirtschaft) hält die FAQ des Prüfungsamts fest, dass man bei einem Kolloquium als letzter Prüfung zum Prüfungstermin noch eingeschrieben sein muss. Wie diese Anforderung an anderen Hochschulen gehandhabt wird, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.
- Einschreibung am Kolloquiumstag prüfen: Sicherstellen, dass die Immatrikulation am geplanten Prüfungstag noch besteht.
- Semesterbeitrag für das Folgesemester klären: Rechtzeitig prüfen, ob eine Rückmeldung für das nächste Semester nötig ist, um bei einer Verschiebung abgesichert zu sein.
- Rückmeldefrist der eigenen Hochschule nachschlagen: Fristen und Bedingungen für die Rückmeldung sind der jeweiligen Prüfungsordnung sowie dem Studierendensekretariat zu entnehmen.
Die Einschreibung ist ein formaler Punkt, der bei der Planung eines Kolloquiumstermins zu klären ist. Wer einen Termin verschieben will oder muss, sollte diesen Aspekt frühzeitig klären, bevor ein neuer Termin festgelegt wird. Nur so lässt sich sicherstellen, dass man den Nachholtermin auch tatsächlich wahrnehmen kann.
Drei Hochschulen im Vergleich
Die drei Hochschulen in diesem Artikel machen deutlich, wie verschieden die Wege zur Terminverschiebung sein können. Ein Vergleich zeigt, dass die drei Hochschulen unterschiedliche Verfahren nutzen. Die folgende Tabelle fasst die belegten Angaben zusammen.
| Hochschule | Weg zur Verschiebung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Universität zu Köln (Biologie) | Formloser Antrag per E-Mail bei triftigen Gründen | Termin soll innerhalb von acht Wochen nach der Abgabe stattfinden |
| Universität Duisburg-Essen (RWPC) | Ausweichtermin im Folgesemester bei Krankheit mit Attest | Kolloquium ist eine eigenständig benotete Prüfungsleistung nach bestandener schriftlicher Arbeit |
| Hochschule Mainz (Wirtschaft) | Terminierung mit der Betreuung | Fachprüfungsordnung entscheidet, ob überhaupt ein Kolloquium stattfindet |
Die Wege reichen vom formlosen Antrag per E-Mail bis hin zu einem Ausweichtermin im nächsten Semester. Dieser Unterschied macht deutlich, warum die Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs die maßgebliche Quelle ist. Wer von einem dieser Beispiele auf die eigene Situation schließt, ohne die eigene Prüfungsordnung gelesen zu haben, läuft Gefahr, falsche Annahmen zu treffen. Im Zweifel hilft eine direkte Anfrage beim Prüfungsamt weiter.
Kolloquium oder Disputation sind nicht dasselbe; der Unterschied zwischen diesen Prüfungsformaten ist in einem eigenen Ratgeber auf dieser Website beschrieben. Nicht jede Abschlussarbeit mündet in ein Kolloquium, und nicht jedes Kolloquium läuft nach denselben Regeln ab. Auch die Frage, welches Format für den eigenen Studiengang gilt, beantwortet zuverlässig nur die eigene Prüfungsordnung.

Was die Quellen nicht klären
Die Quellen zeigen Beispiele von drei Hochschulen, sie ersetzen nicht die eigene Prüfungsordnung. Konkret beschreiben sie den formlosen Antrag an der Universität zu Köln (Biologie), den Ausweichtermin am Lehrstuhl RWPC der Universität Duisburg-Essen und die Terminabsprache mit der Betreuung an der Hochschule Mainz (Wirtschaft). Die Seite aus Duisburg-Essen trägt den Stand 15.09.2026. Regeln anderer Hochschulen, Fachbereiche oder Lehrstühle werden in diesen Quellen nicht behandelt; entsprechend können hier keine Aussagen über Studiengänge getroffen werden, die in den Quellen nicht vorkommen.
Drei Fragen lassen die ausgewerteten Quellen unbeantwortet: ob ein bestimmter Grund für eine Verschiebung anerkannt wird, wie oft ein Kolloquium verschoben werden darf und welche Frist dabei gilt. Auch wie ein triftiger Grund dokumentiert werden muss, nennen die Quellen nicht. Wer diese Antworten benötigt, findet sie in der eigenen Fachprüfungsordnung oder durch eine direkte Rückfrage beim zuständigen Prüfungsamt.
Der Stand dieses Artikels ist September 2026. Hochschulregelungen können sich ändern; es lohnt sich daher, die genannten Quellen bei konkretem Bedarf selbst aufzurufen und auf Aktualität zu prüfen. Dieser Artikel gibt keine Zusage, dass ein Kolloquiumstermin verschoben werden kann; das entscheidet allein die zuständige Stelle an der eigenen Hochschule. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt diese Frage frühzeitig, bevor ein Termin vereinbart oder verschoben wird.
Quellen und Stand
- Universität zu Köln, Department Biologie: Abschlusskolloquium der Bachelorarbeit (FAQ): biologie.uni-koeln.de (geprüft am 2026-10-01)
- Universität zu Köln, Department Biologie: Abschlusskolloquium der Bachelorarbeit (FAQ): biologie.uni-koeln.de (weitere Quelle) (geprüft am 2026-10-01)
- Universität Duisburg-Essen, Lehrstuhl RWPC: Kolloquien zu wissenschaftlichen Arbeiten: www.rwpc.msm.uni-due.de (geprüft am 2026-10-01)
- Hochschule Mainz, Prüfungsamt Wirtschaft: Häufige Fragen: www.hs-mainz.de (geprüft am 2026-10-01)