Was passiert mit dem Wohnheimplatz nach dem Studienabbruch?
Wohnheimplatz kündigen: So gehst du nach dem Abbruch vor
Dein Wohnheimplatz hängt im Beispiel des Studentenwerks Dresden an der Wohnberechtigung. Das Studentenwerk Dresden, das Studierendenwerk Rostock-Wismar und das Studierendenwerk Kassel nennen unterschiedliche Fristen und Anforderungen. Die Regeln der einzelnen Studierendenwerke weichen voneinander ab, deshalb prüfst du zuerst deinen eigenen Mietvertrag und die Bedingungen deines Studierendenwerks.
Warum der Platz an das Studium hängt
Der Wohnheimplatz hängt im Beispiel des Studentenwerks Dresden an deiner Wohnberechtigung. Die Allgemeinen Mietbedingungen dieses Studentenwerks verlangen, dass du die Studienbescheinigung ohne Aufforderung vorlegst und die Mitteilung samt Kündigung unverzüglich schickst, wenn die Wohnberechtigung durch Exmatrikulation entfällt. Diese Regel gilt bei genau diesem Studentenwerk und ist keine verbindliche Vorgabe für alle Wohnheime.
Für den Studienabbruch zeigt das Beispiel Dresden: Entfällt die Wohnberechtigung durch Exmatrikulation, verlangt das Studentenwerk eine Mitteilung. Welche Kündigungsregeln für deinen Platz gelten, klärst du mit deinem Studierendenwerk und anhand der Bedingungen, die zu deinem Vertrag gehören.
Auf Gesetzesebene nimmt Paragraf 549 Absatz 3 BGB Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim von bestimmten Mietvorschriften aus, etwa von den Paragrafen 556d bis 561 und 573. Daraus folgt nicht, dass Wohnheimplätze gar keinem Mietrecht unterliegen; ausgenommen sind nur die genannten Vorschriften. Den vollständigen Katalog liest du im Gesetz selbst nach.
Studienabbruch und Wohnheimplatz verbinden sich im Beispiel Dresden über die Exmatrikulation. Wie der Platz vergeben wird, steht in der Seite Bewerbung um einen Wohnheimplatz. Prüfe das Datum deiner Exmatrikulation und den Zeitpunkt deiner Mitteilung, denn im Beispiel Dresden ist die Mitteilung an den Wegfall der Wohnberechtigung geknüpft. Frag bei deinem Studierendenwerk nach, welche Bedingungen für deinen Vertrag gelten.

Kündigungsfristen im Beispiel
Allgemeine Regeln erklärt die Seite Fristen im Studierendenmietvertrag. Die folgenden Angaben zeigen drei Beispiele mit unterschiedlichen Formulierungen. Jedes Beispiel gilt nur für das genannte Studierendenwerk, und dein eigenes Studierendenwerk kann davon abweichen. Lies deshalb zuerst die Bedingungen, die zu deinem Vertrag gehören.
| Studierendenwerk | Regel im Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Rostock-Wismar | Acht Wochen zum Monatsende mit vorgelegter Exmatrikulationsbescheinigung, vier Wochen mit geeignetem Nachmieter | Kündigung nur schriftlich und handschriftlich unterschrieben, zusätzlich Gebühr laut Katalog |
| Dresden | Endtermin nach Paragraf 11 Absatz 6 abhängig von rechtzeitiger Mitteilung und Bescheinigung | Mitteilung unverzüglich, wenn die Wohnberechtigung entfällt |
| Kassel | Sechs Wochen zum Monatsende für Verträge vor dem 30.06.2026, ab dem 01.07.2026 Fristen laut Mietvertrag | Immatrikulationsbescheinigung je Semester, Stand Juni 2026 |
Das Studierendenwerk Rostock-Wismar nennt als Beispiel, dass eine vorfristige Kündigung nur schriftlich geht und handschriftlich unterschrieben sein muss. Legst du eine Exmatrikulationsbescheinigung vor, beträgt die Frist dort acht Wochen zum Monatsende. Mit einem geeigneten Nachmieter verkürzt sich die Frist auf vier Wochen zum Monatsende. Zusätzlich erhebt dieses Studierendenwerk dafür eine Gebühr aus seinem Gebühren- und Leistungskatalog.
Das Studentenwerk Dresden verlangt im Beispiel, dass die Mitteilung unverzüglich erfolgt, sobald die Wohnberechtigung entfällt. Nach Paragraf 11 Absatz 6 der dortigen Bedingungen hängt der früheste Endtermin davon ab, wann Mitteilung und Bescheinigung vorliegen. Liegen beide Unterlagen spätestens am letzten Werktag vor dem betreffenden Monat vor, endet das Mietverhältnis frühestens zum Monatsende, in dem die Kündigung wirksam wird. Kommen sie später, endet es erst zum Ablauf des folgenden Monats.
Das Studierendenwerk Kassel verlangt eine Immatrikulationsbescheinigung für jedes Semester. Für Verträge, die vor dem 30.06.2026 geschlossen wurden, sieht die Regelung bei erloschener Wohnberechtigung eine Kündigung mit sechs Wochen zum Monatsende vor. Bei Verträgen ab dem 01.07.2026 richten sich die Fristen nach dem Mietvertrag. Die Exmatrikulation allein begründet in diesem neueren Fall keine fristlose Kündigung.
Achte beim Blick in den Vertrag auf Datum und Form der Kündigung. Die Beispiele zeigen, wo Datum und Form jeweils eine Rolle spielen: Rostock-Wismar verlangt handschriftliche Unterschrift, Kassel nennt das Datum 30.06.2026.
So kündigst du den Platz
Die folgenden Schritte sind eine Orientierung und ersetzen nicht den Blick in deinen eigenen Vertrag, denn dein Studierendenwerk kann anders regeln. Den Ablauf davor beschreibt die Seite Wie die Exmatrikulation abläuft.
- Lies Mietvertrag und Bedingungen deines Studierendenwerks, bevor du etwas unterschreibst.
- Lass dir die Exmatrikulation bescheinigen und hebe eine Kopie der Unterlagen auf.
- Kündige schriftlich, im Beispiel Rostock-Wismar zusätzlich handschriftlich unterschrieben.
- Notiere dir das Fristende, das aus deinem Vertrag und dem Kündigungsdatum folgt.
- Übergib das Zimmer.
Als Nachweis dient die Bescheinigung nach der Exmatrikulation. Im Beispiel Rostock-Wismar ist die Frist von acht Wochen an die vorgelegte Bescheinigung gebunden, und im Beispiel des Studentenwerks Dresden gehört die Mitteilung zusammen mit der Bescheinigung zu dem Termin, der über das Monatsende entscheidet. Prüfe deshalb, ob Bescheinigung und Mitteilung rechtzeitig vorliegen, und hebe Kopien auf.
Danach notierst du das Fristende, das sich aus deinem Vertrag und dem Datum deiner schriftlichen Kündigung ergibt, und übergibst das Zimmer. Wenn du nicht sicher bist, welches Datum zählt, frage beim eigenen Studierendenwerk nach, denn die Beispiele aus Rostock-Wismar, Dresden und Kassel unterscheiden sich in ihren Regeln. Halte bis dahin Kopien von Kündigung, Nachweis und Mitteilung bereit, damit du den Ablauf belegen kannst.

Wenn du schnell raus musst
Ob du abbrichst, behandelt der Ratgeber Studium abbrechen und Optionen vergleichen. Für den Wohnheimplatz zählt dagegen, welche Fristen dein Mietvertrag und dein Studierendenwerk vorsehen, wenn du früher ausziehen willst. Die Beispiele aus Rostock-Wismar, Dresden und Kassel zeigen, dass solche Regeln je Studierendenwerk verschieden ausfallen.
Daraus folgt vorsichtig, dass ein Nachmieter Fristen verkürzen kann, aber nur dort, wo die Bedingungen das vorsehen. Im Beispiel Rostock-Wismar gilt mit geeignetem Nachmieter vier Wochen zum Monatsende. Ob ein Gespräch mit dem Studierendenwerk eine Frist verändert, erfragst du beim eigenen Studierendenwerk, bevor du Termine zusagst.
Prüfe vor jedem Schritt, welches Datum auf deinem Vertrag steht, denn im Beispiel Kassel gelten für Verträge ab dem 01.07.2026 die im Mietvertrag geregelten Fristen. Die Exmatrikulation allein ist dort kein Grund für eine fristlose Kündigung. Halte deshalb Unterlagen und Termine griffbereit, wenn du mit dem Studierendenwerk sprichst, und notiere dir jede Auskunft schriftlich.
Ein Vergleich der Beispiele zeigt zudem, dass die Frist mit Nachmieter im Beispiel Rostock-Wismar kürzer ausfällt als die Frist mit vorgelegter Bescheinigung, nämlich vier statt acht Wochen zum Monatsende. Diese Gegenüberstellung gilt nur für dieses Studierendenwerk und ist keine Vorgabe für deinen Platz.
Quellen und Stand
- Studierendenwerk Rostock-Wismar: Kündigung des Wohnheimplatzes: www.stw-rw.de (geprüft am 2026-10-06)
- Studentenwerk Dresden: Allgemeine Mietbedingungen: www.studentenwerk-dresden.de (geprüft am 2026-10-06)
- Studierendenwerk Kassel: Allgemeine Mietbedingungen (Stand Juni 2026): www.studierendenwerk-kassel.de (geprüft am 2026-10-06)
- Gesetze im Internet: Paragraf 549 BGB (Mietverhältnisse über Wohnraum): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-06)