Wie bekommt man die Exmatrikulationsbescheinigung?
Exmatrikulationsbescheinigung: Wege, Inhalt und Nachweise
Die Exmatrikulationsbescheinigung dokumentiert den Studienzeitraum und das Ende der Einschreibung. Welche Wege zur Bescheinigung führen, unterscheidet sich je nach Hochschule.
Wofür die Exmatrikulationsbescheinigung gebraucht wird
Die Exmatrikulationsbescheinigung weist nach, in welchem Zeitraum jemand an der Hochschule studiert hat und wann das Studium endete.
Die Universität Leipzig hält auf ihrer Seite fest, dass die Bescheinigung häufig für eine Beschäftigung oder das Studium an einer anderen Universität benötigt wird. Aus ihr geht hervor, über welchen Zeitraum das Studium in Leipzig dauerte und zu welchem Zeitpunkt die Einschreibung endete. Wer mehr über ähnliche Nachweise erfahren möchte, findet bei Studienbescheinigung und ihr Zweck eine ergänzende Übersicht. Leipzig empfiehlt ausdrücklich, das Dokument für spätere Nachfragen sicher zu speichern. Wichtig dabei: Vier Wochen nach der Exmatrikulation deaktiviert die Universität Leipzig den Uni-Login und das Passwort. Ab diesem Zeitpunkt ist der Zugriff auf das Portal nicht mehr möglich.
Auch die Universität Stuttgart rät, Bescheinigungen nach der Exmatrikulation herunterzuladen und zu speichern. Aus diesen beiden Hinweisen lässt sich ableiten: Wer ein Hochschulportal nutzt, sollte die Bescheinigung sichern, solange der Portalzugang noch besteht.
Welche Stelle dieses Dokument im Einzelfall anfordert, beantworten die genutzten Quellen nicht; dazu sollte man das zuständige Studierendensekretariat oder die anfragende Stelle direkt kontaktieren.

Wege zur Exmatrikulationsbescheinigung an einzelnen Hochschulen
Der Weg zur Exmatrikulationsbescheinigung unterscheidet sich je nach Hochschule. Die folgenden drei Beispiele stammen aus den Quellen dieser Seite und beschreiben ausschließlich das jeweilige Verfahren vor Ort.
| Hochschule | Weg zur Bescheinigung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Universität Leipzig | Download im AlmaWeb-Account unter Studium und Dokumente | Bei Exmatrikulation wegen bestandener Prüfung erst nach der Exmatrikulation verfügbar; wer sie früher braucht, stellt einen Antrag auf Exmatrikulation |
| Universität Stuttgart | Abruf in C@MPUS nach Bearbeitung des Antrags | Bescheinigung steht unter Meine Studien- und Leistungsübersicht bereit; rückwirkende Exmatrikulation ist unzulässig |
| Universität Tübingen | Antrag über die Leihstelle der Bibliothek, Weiterleitung ans Studierendensekretariat | Bescheinigung kommt per Briefpost; Leihstelle versieht den Antrag wenn möglich mit Entlastungsvermerk |
Reguläre Exmatrikulation und Hochschulwechsel führen an diesen drei Hochschulen über ganz verschiedene Wege zur Bescheinigung: Leipzig und Stuttgart bieten einen Abruf über das Studienportal, während Tübingen den Antrag über die Bibliothek schleust und die Bescheinigung per Post versendet. Wer an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist, sollte zunächst die Webseite des eigenen Studierendensekretariats prüfen, da die hier beschriebenen Wege ausschließlich für die genannten Universitäten gelten. Keine der Quellen macht Angaben zur Bearbeitungsdauer.
An der Universität Leipzig ist die Bescheinigung bei Exmatrikulation wegen bestandener Prüfung erst nach der Exmatrikulation abrufbar. Wer sie zu einem früheren Zeitpunkt benötigt, stellt dort einen gesonderten Antrag auf Exmatrikulation. In Stuttgart steht die Bescheinigung bereit, sobald der Antrag bearbeitet ist. In Tübingen hängt der Zeitpunkt des Erhalts von der postalischen Zustellung ab. Diese Unterschiede machen deutlich, dass eine genaue Kenntnis des Verfahrens der eigenen Hochschule unerlässlich ist, bevor man handelt.
Ablauf des Antrags: Ein Beispiel aus drei Hochschulen
Der folgende Ablauf ist ein Beispielablauf, der sich auf die Angaben der Universitäten Tübingen, Stuttgart und Leipzig stützt. Da jede Hochschule eigene Schritte vorgibt, kann die Reihenfolge anderswo abweichen. Auch inhaltliche Anforderungen, zum Beispiel ob ein Entlastungsvermerk der Bibliothek eingeholt werden muss, sind hochschulspezifisch.
- Antrag auf Exmatrikulation stellen
- Gegebenenfalls Entlastungsvermerk der Bibliothek einholen
- Bearbeitung im Studierendensekretariat abwarten
- Bescheinigung abrufen oder per Post erhalten
- Bescheinigung sichern
Die Aufgaben des Studiensekretariats umfassen nach diesen Quellen vor allem die Bearbeitung des Exmatrikulationsantrags und die Ausstellung der Bescheinigung. In Tübingen ist dabei ein Zwischenschritt vorgesehen: Die Leihstelle der Universitätsbibliothek versieht den Antrag, wenn möglich, mit dem Entlastungsvermerk, dass dort keine Ausstände mehr bestehen, und leitet ihn anschließend an das Studierendensekretariat weiter. Die Bescheinigung wird dann per Briefpost zugeschickt.
Sowohl Leipzig als auch Stuttgart schließen rückwirkende Exmatrikulationen ausdrücklich aus. Die Universität Leipzig hält fest, dass eine rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich ist; Stuttgart bezeichnet sie als unzulässig. Wer das Datum der Exmatrikulation im Nachhinein ändern möchte, wird an beiden Hochschulen keinen Erfolg haben. Wer den Zeitpunkt der Exmatrikulation plant, ermittelt die geltenden Fristen beim zuständigen Studierendensekretariat der eigenen Hochschule. Für andere Hochschulen schweigen die Quellen dazu, sodass eine direkte Rückfrage unerlässlich ist.
Inhalt der Bescheinigung und weitere Nachweise
Die Exmatrikulationsbescheinigung kann je nach Hochschule unterschiedliche Angaben enthalten. Die Universität Stuttgart hält fest, dass in der Bescheinigung der Grund für die Exmatrikulation eingetragen ist. Der Eintrag Studienabschluss erscheint dort nur dann, wenn man zur Zeit der Verbuchung des Abschlusses noch eingeschrieben war. War die Einschreibung zu diesem Zeitpunkt bereits beendet, erscheint dieser Eintrag nicht. Welche Angaben die Bescheinigung an der eigenen Hochschule enthält, lässt sich nur dort erfragen.
Die Frage, was bei einem Hochschulwechsel und Anerkennung an der neuen Hochschule zu beachten ist, beantworten die vorliegenden Quellen nur teilweise. Für Stuttgart hält die Quelle fest: Die Bescheinigung steht in C@MPUS zum Download bereit, sobald die Exmatrikulation eingetragen ist. Für andere Hochschulen machen die Quellen dazu keine Angaben.
Die LMU München beschreibt einen anderen Aspekt: Bei der Exmatrikulation stellt sie zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid eine Bescheinigung von Studienzeiten für die gesetzliche Rentenversicherung sowie eine Studienverlaufsbescheinigung aus. Die LMU weist außerdem darauf hin, dass Gebühren und Beiträge für das Semester der Exmatrikulation nicht zurückerstattet werden können. Da die Quellen die Rentenbescheinigung und die Exmatrikulationsbescheinigung als getrennte Dokumente nennen und nicht gleichsetzen, handelt es sich um verschiedene Nachweise, die an der LMU gemeinsam ausgehändigt werden. Ob andere Hochschulen ebenfalls eine Rentenbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung ausstellen, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ableiten.

Grenzen: Was die Quellen nicht klären
Die Quellen zeigen Beispiele von vier Hochschulen, sie ersetzen nicht die Auskunft des eigenen Studierendensekretariats. Die Angaben zu Wegen, Inhalten und Zusatzbescheinigungen stammen ausschließlich von den Seiten in Leipzig, Stuttgart, München und Tübingen und gelten jeweils nur dort.
Mehrere Fragen bleiben in den Quellen offen: Ob eine Gebühr für die Ausstellung anfällt, wie lange die Bearbeitung dauert und ob eine Bescheinigung nachträglich erneut ausgestellt wird, steht in keiner der vier Quellen. Für Antworten auf diese Fragen hilft eine direkte Rückfrage beim Studierendensekretariat der eigenen Hochschule. Gleiches gilt für die Frage, welche Dokumente für eine Bewerbung oder einen Hochschulwechsel genau benötigt werden. Dass Arbeitgeber oder aufnehmende Hochschulen die Bescheinigung stets verlangen, lässt sich aus den Quellen nicht ableiten.
Ein eigener Ratgeber zu Exmatrikulation von Amts wegen vertieft diesen Punkt und erläutert die Bedingungen, unter denen eine Hochschule das Studium ohne eigenen Antrag beendet. In solchen Fällen können weitere Dokumente anfallen, die in diesem Artikel nicht behandelt werden.
Der Stand dieses Artikels ist Oktober 2026 und gilt nur als Ausgangspunkt. Man prüft daher die aktuelle Seite der eigenen Hochschule, bevor man handelt. Nur das zuständige Studierendensekretariat kann verbindlich Auskunft geben, welche Schritte heute gelten.
Quellen und Stand
- Universität Leipzig: Exmatrikulation: www.uni-leipzig.de (geprüft am 2026-10-01)
- Universität Stuttgart: Exmatrikulation: www.student.uni-stuttgart.de (geprüft am 2026-10-01)
- LMU München: Exmatrikulation: www.lmu.de (geprüft am 2026-10-01)
- Universität Tübingen: Exmatrikulation: uni-tuebingen.de (geprüft am 2026-10-01)
Die Einordnung „Wie bekommt man die Exmatrikulationsbescheinigung?“ fasst den vollständigen Zusammenhang zusammen.