Freiwillige Zusatzleistungen für den Abschluss dokumentieren
Freiwillige Zusatzleistung im Zeugnis
Eine freiwillige Zusatzleistung im Zeugnis betrifft an der Universität Bremen Prüfungsleistungen, die über die im Fachcurriculum festgelegten 180 Credit Points eines Bachelor-Abschlusses hinaus erbracht wurden. Prüfen Sie den Leistungsnachweis, die Zuordnung und die offizielle Information, bevor Sie eine gesonderte Aufführung anstreben.
Die Aufgabe im Bachelorstudium klar einordnen
Eine Freiwillige Zusatzleistung im Zeugnis ist hier als Aufgabe innerhalb eines Bachelorstudiums an der Universität Bremen einzuordnen. Das Zentrale Prüfungsamt beschreibt eine freiwillige Zusatzleistung als Prüfungsleistung, die im Curriculum nicht festgelegt ist. Der konkrete Anlass entsteht, wenn über die für den Bachelorabschluss erforderlichen und im Fachcurriculum bestimmten 180 Credit Points hinaus Leistungen erbracht wurden. Das erreichbare Ergebnis ist eine gesonderte Aufführung im Transcript of Records, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind.
Damit diese Einordnung nicht mit einer bloßen Teilnahme verwechselt wird, sollte das eigene Ziel präzise sein: Es geht um die Prüfung, ob eine bereits erbrachte Prüfungsleistung als freiwillige Zusatzleistung berücksichtigt werden kann. Es geht nicht darum, aus einer Anwesenheit oder einem Teilnahmenachweis nachträglich eine Leistung zu machen. Die Quelle unterscheidet ausdrücklich zwischen nachgewiesenen Prüfungsleistungen und Präsenzleistungen oder Teilnahmescheinen.
Beginnen Sie mit einer sachlichen Bestandsaufnahme Ihres Fachcurriculums und Ihrer bereits dokumentierten Leistungen. Lesen Sie dazu das Modulhandbuch und die Prüfungsordnung als Unterlagen, in denen Sie die eigene Zuordnung kontrollieren können. Für das Verständnis von Credit Points kann auch das ECTS-System als sichtbarer Bezugspunkt dienen. Diese Seiten helfen bei der Vorbereitung der eigenen Unterlagen, ersetzen jedoch nicht die Prüfung der konkreten Vorgaben für die freiwillige Zusatzleistung.
Die Entscheidung ist besonders dann sinnvoll vorzubereiten, wenn eine Leistung außerhalb der festgelegten curricularen Anforderungen liegt und ein Prüfungsnachweis vorliegt. Halten Sie dabei getrennt fest, was bereits belegt ist und was erst noch aus offiziellen Informationen zu klären ist. Wer den eigenen Studienweg umfassender einordnen möchte, findet ergänzende Orientierung bei Studium-Tipps, bei Studiengänge und bei Hochschulen und Universitäten. Diese Begriffe gehören zur Studienplanung; für die hier behandelte Aufführung bleibt der Nachweis der einzelnen Leistung der entscheidende Prüfgegenstand.
Formulieren Sie Ihr eigenes Arbeitsziel in einem kurzen Satz, etwa: Ich prüfe, ob meine nachgewiesene Prüfungsleistung als freiwillige Zusatzleistung im Transcript of Records gesondert aufgeführt werden kann. Dieses Ziel benennt Leistung, gewünschtes Ergebnis und den noch zu prüfenden Zusammenhang, ohne eine Aufführung vorwegzunehmen.

Belegte Voraussetzungen und offene Punkte trennen
Für die Prüfung sind ausschließlich die Voraussetzungen maßgeblich, die für freiwillige Zusatzleistungen an der Universität Bremen benannt werden. Die Leistung muss an der Universität Bremen erbracht worden sein. Als ausdrücklich genannte Ausnahmen erscheinen Prüfungsleistungen aus Studienprogrammen oder Erasmus, aus individuellen Studienverlaufsplänen sowie von Free movern an anderen Universitäten innerhalb des immatrikulierten Studienprogramms. Leistungen anderer Universitäten außerhalb dieser genannten Wege werden nicht als freiwillige Zusatzleistungen ausgewiesen.
- Prüfen Sie, ob für die betreffende Leistung eine Prüfungsleistung nachgewiesen werden kann.
- Prüfen Sie, ob die Prüfungsform aus den Unterlagen hervorgeht.
- Prüfen Sie, ob Credit Points beziehungsweise ECTS ausgewiesen sind.
- Prüfen Sie anhand der Unterlagen, wo die Leistung erbracht wurde und ob ein ausdrücklich genannter Ausnahmeweg dokumentiert ist.
- Prüfen Sie, ob es sich statt einer Prüfungsleistung nur um eine Präsenzleistung oder einen Teilnahmenachweis handelt.
Das Zwischenergebnis dieser Liste ist kein Anspruch, sondern eine geordnete Akte: Für jeden Punkt steht entweder ein auffindbarer Nachweis oder ein offener Prüfauftrag. Fehlt etwa die erkennbare Prüfungsform, notieren Sie nicht, dass die Voraussetzung erfüllt sei. Notieren Sie stattdessen: Prüfungsform in den offiziellen Leistungsunterlagen ermitteln.
Auch die Zuständigkeit darf nicht vermutet werden. Ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen der Universität Bremen und vergleichen Sie deren Information mit Ihren Nachweisen. Für die Suche nach einer passenden Anlaufstelle kann die Studienberatung als Orientierung dienen. Wenn Ihre Frage zugleich mit der Wahl eines Studienwegs zusammenhängt, können Studiengang wählen, Universität oder Fachhochschule und ein Studienorientierungstest weitere Orientierungsthemen sein. Sie liefern jedoch keinen Nachweis für die Anerkennung einer einzelnen Leistung.
Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass Leistung, Prüfungsform und ausgewiesene Credit Points getrennt kontrollierbar bleiben. Vergleichen Sie außerdem die Zuordnung zum immatrikulierten Studienprogramm mit der offiziellen Information. Das konkrete Zwischenergebnis lautet dann nicht bloß Unterlagen vorhanden, sondern beispielsweise Prüfungsleistung, Prüfungsform und ausgewiesene Credit Points sind jeweils belegt oder als offen markiert.
Den Vorgang in nachvollziehbaren Schritten durchführen
- Ziel festhalten. Schreiben Sie auf, welche bereits erbrachte Prüfungsleistung Sie prüfen lassen wollen und welches Ergebnis Sie anstreben: eine gesonderte Aufführung als freiwillige Zusatzleistung im Transcript of Records. Als Zwischenergebnis liegt eine eindeutige Bezeichnung der Leistung vor.
- Curricularen Bezug prüfen. Vergleichen Sie die Leistung mit den im Fachcurriculum festgelegten Anforderungen und den für den Bachelorabschluss genannten 180 Credit Points. Das Zwischenergebnis ist eine Notiz, ob die Leistung über diese Anforderungen hinaus betrachtet wird oder ob dazu noch ein offizieller Abgleich fehlt.
- Nachweise zusammenstellen. Ordnen Sie den Nachweis der Prüfungsleistung, die erkennbare Prüfungsform und die ausgewiesenen Credit Points oder ECTS der betreffenden Leistung zu. Sortieren Sie Präsenzleistungen und Teilnahmescheine getrennt aus, weil sie nach der Quelle nicht als Leistungen im Sinne des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung gelten. Das Zwischenergebnis ist eine prüfbare Unterlagensammlung.
- Ort und Ausnahmeweg abgleichen. Prüfen Sie, ob die Leistung an der Universität Bremen erbracht wurde. Wenn Sie einen in der Quelle genannten Ausnahmeweg heranziehen, suchen Sie den dazugehörigen Nachweis im Zusammenhang mit dem immatrikulierten Studienprogramm. Das Zwischenergebnis ist eine belegte Zuordnung oder ein klar benannter offener Punkt.
- Informationsquelle bestimmen. Ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und lesen Sie die Information zu freiwilligen Zusatzleistungen vollständig. Das Zwischenergebnis ist eine benannte offizielle Informationsquelle, die Sie mit Ihren Unterlagen abgleichen können.
- Vorgang anhand der Information ausführen. Arbeiten Sie die dort beschriebenen Handlungsschritte in der angegebenen Reihenfolge ab. Ergänzen Sie keine selbst erfundenen Schritte. Das Zwischenergebnis ist ein Protokoll, in dem Sie für jeden ausgeführten Schritt den zugehörigen Nachweis vermerken.
- Ergebnis kontrollieren. Kontrollieren Sie, ob die Leistung im Transcript of Records gesondert aufgeführt wird. Prüfen Sie zusätzlich die Beilage zum Zeugnis: Dort werden für freiwillige Zusatzleistungen keine Credit Points und keine Noten angegeben. Das Zwischenergebnis ist ein Abgleich zwischen dem gewünschten Ergebnis und den tatsächlich sichtbaren Angaben.
Ein kurzes Beispiel: Eine Person findet in ihren Unterlagen eine zusätzliche Prüfungsleistung. Sie legt den Nachweis, die Prüfungsform und die ausgewiesenen ECTS zusammen, prüft den Ort der Leistungserbringung und ermittelt die offizielle Informationsquelle. Anschließend kontrolliert sie die gesonderte Aufführung im Transcript of Records sowie die Angaben in der Zeugnisbeilage. Das Beispiel ersetzt keine Prüfung der einzelnen Unterlagen.
Bei der Organisation weiterer Themen können Erstsemester-Tipps hilfreich sein. Für Fragen rund um Studienfinanzierung stehen Stipendium im Studium und Studienkredit-Vergleich als eigene Orientierungsthemen bereit. Sie ändern weder die Voraussetzungen noch den Nachweis einer freiwilligen Zusatzleistung.
Grenzen des Vorgangs bewusst berücksichtigen
Die verfügbaren Angaben betreffen freiwillige Zusatzleistungen im Bachelor an der Universität Bremen. Übertragen Sie diese Einordnung nicht auf andere Hochschulen, Studienorte oder Studienangebote. Prüfen Sie für einen anderen Kontext die dortigen offiziellen Unterlagen, statt die hier beschriebenen Bedingungen zu übernehmen.
Aus den vorliegenden Informationen lässt sich keine Frist ableiten. Deshalb sollte keine Frist genannt, berechnet oder als erreicht angenommen werden. Prüfen Sie eine mögliche zeitliche Vorgabe ausschließlich in den offiziellen Informationen, die für Ihre Leistung und Ihren Studienzusammenhang gelten. Gleiches gilt für die konkrete Zuständigkeit: Ermitteln Sie diese aus offiziellen Unterlagen, statt eine bestimmte Stelle ohne Prüfung festzulegen.
Auch eine Rechtsfolge oder ein Erfolg darf nicht vorweggenommen werden. Eine Leistung wird nach der Quelle unter Bedingungen gesondert im Transcript of Records aufgeführt; daraus folgt keine Zusage für einen einzelnen Vorgang. Formulieren Sie Ihren Stand deshalb als Prüfauftrag, bis Unterlagen und offizielle Information zusammenpassen. Der Satz Die Aufführung ist sicher gehört nicht in Ihre Notizen, solange Sie nur Unterlagen gesammelt haben.
Vermeiden Sie außerdem eine abstrakte Begriffsdefinition ohne Bezug zur konkreten Leistung. Entscheidend sind die überprüfbaren Merkmale: Prüfungsleistung, erkennbare Prüfungsform, ausgewiesene Credit Points oder ECTS sowie der belegte Ort der Leistungserbringung oder ein genannter Ausnahmeweg. Diese Merkmale führen zurück zu der Aufgabe, statt den Vorgang mit allgemeinen Begriffen zu ersetzen.
Immatrikulation und Rückmeldung sowie Numerus Clausus betreffen andere Themenfelder. Nutzen Sie sie nur, wenn Sie diese Themen gesondert klären möchten. Für freiwillige Zusatzleistungen bleiben die hier benannten Nachweise und die offiziellen Informationen zum eigenen Studienzusammenhang maßgeblich.

Vor dem Abschluss alle Nachweise erneut abgleichen
- Ziel: Ist klar notiert, welche Prüfungsleistung Sie prüfen und dass Sie eine gesonderte Aufführung als freiwillige Zusatzleistung im Transcript of Records kontrollieren wollen?
- Voraussetzungen: Ist für die Leistung ein Nachweis vorhanden, ist die Prüfungsform erkennbar und sind Credit Points oder ECTS ausgewiesen? Ist der Ort der Leistungserbringung belegt oder ein ausdrücklich genannter Ausnahmeweg dokumentiert?
- Unterlagen: Sind Prüfungsnachweise von Präsenzleistungen und Teilnahmescheinen getrennt geprüft? Sind offene Angaben als konkrete Prüfpunkte notiert, statt sie zu ergänzen?
- Zuständige Quelle: Haben Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen ermittelt und die vollständige Information zu freiwilligen Zusatzleistungen erneut gelesen?
- Handlungsschritte: Haben Sie die Schritte der offiziellen Information in deren Reihenfolge durchgeführt und für jeden Schritt einen Nachweis oder einen offenen Punkt festgehalten?
- Ergebnis: Haben Sie geprüft, ob die Leistung im Transcript of Records gesondert erscheint, ohne dieses Ergebnis vorab anzunehmen?
- Nachweis: Haben Sie die Zeugnisbeilage erneut kontrolliert und dabei berücksichtigt, dass dort für freiwillige Zusatzleistungen keine Credit Points und keine Noten ausgewiesen werden?
Schließen Sie die Prüfung erst mit einer klaren Übersicht ab: Ziel, Voraussetzungen, Unterlagen, zuständige Quelle, Schritte, Ergebnis und Nachweis geprüft. Fehlt ein Element, verwandeln Sie es in eine konkrete nächste Handlung. Fehlt etwa eine offizielle Zuordnung, ermitteln Sie diese aus den offiziellen Unterlagen. Fehlt ein Leistungsmerkmal, suchen Sie den Nachweis genau für dieses Merkmal. So bleibt die Entscheidung an den verfügbaren Angaben ausgerichtet.
Bewahren Sie die eigene Übersicht zusammen mit den zugrunde liegenden Unterlagen auf. Bei einer späteren Kontrolle können Sie dann nachvollziehen, welche Aussage durch welchen Nachweis gestützt wurde und welche Frage noch offiziell geklärt werden muss. Eine sorgfältige Abschlusskontrolle ersetzt keine zusätzliche Bedingung und verspricht kein Ergebnis; sie verhindert lediglich, dass Ziel, Unterlagen und sichtbarer Nachweis ungeordnet bleiben.
Quellen und Stand
- Freiwillige Zusatzleistungen - Universität Bremen: www.uni-bremen.de (geprüft am 2026-08-24)
Bei „Freiwillige Zusatzleistungen für den Abschluss dokumentieren“ werden zusätzlich „richtig“ eingeordnet.