Fernstudium von der Steuer absetzen: Was ist belegt?
Fernstudium von der steuer absetzen
Die steuerliche Einordnung eines Fernstudiums richtet sich nach den belegten Voraussetzungen für Aufwendungen einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Dieser Erstentwurf trennt Definition, Prüfung und offene Punkte klar voneinander.
Fernstudium steuerlich fachlich einordnen
Die Frage, ob sich ein Fernstudium von der Steuer absetzen lässt, ist zunächst eine Einordnungsfrage. Die belegte Quelle spricht von Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder für ein Studium. Ein Fernstudium wird darin nicht als eigene steuerliche Kategorie genannt. Prüfe deshalb anhand der Unterlagen, ob das Vorhaben als Studium beschrieben ist.
Für die fachliche Prüfung ist entscheidend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Werbungskosten erfüllt sind. Aufwendungen für die Berufsausbildung oder das Studium sind nach der Quelle nur dann Werbungskosten, wenn zuvor bereits eine Erstausbildung, also eine Berufsausbildung oder ein Studium, abgeschlossen wurde. Eine weitere belegte Möglichkeit besteht, wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Die Quelle enthält keine besondere Aussage zu wissenschaftlichem Arbeiten. Für einen Text mit diesem Bezug bleibt die Einordnung daher auf das dort genannte Studium beschränkt. Prüfe, ob deine Unterlagen das Vorhaben als Studium ausweisen, und beschreibe nicht mehr, als diese Unterlagen und die zuständige Quelle tragen.
Für einen eigenen Text bedeutet das: Formuliere nicht pauschal, dass ein Fernstudium steuerlich absetzbar sei. Formuliere stattdessen, dass geprüft wird, ob die Voraussetzungen für Werbungskosten bei Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium vorliegen. Halte dabei fest, ob bereits eine Erstausbildung oder ein Studium abgeschlossen wurde oder ob das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Ein kurzer Ausgangssatz kann lauten: Bei einem Fernstudium ist zu prüfen, ob die belegten Voraussetzungen für Werbungskosten bei Ausbildung oder Studium erfüllt sind. Dieser Satz ordnet die Suchfrage ein, ohne einen Abzug zu versprechen.

Belegte Voraussetzungen und offene Prüfaufträge
Für die Prüfung sind nur die Voraussetzungen zu verwenden, die direkt belegt sind. Die Quelle nennt zwei Anknüpfungspunkte:
- Stelle fest, ob bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde.
- Alternativ stelle fest, ob die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Die Quelle definiert eine Berufsausbildung als Erstausbildung näher. Danach liegt eine solche Erstausbildung vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Eine geordnete Ausbildung liegt nach der Quelle vor, wenn sie auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder auf internen Vorschriften eines Bildungsträgers beruht.
Wenn für dein Fernstudium unklar ist, ob es als Studium einzuordnen ist, ermittle die Einordnung aus den offiziellen Unterlagen des Bildungsträgers und aus der zuständigen offiziellen Quelle. Behaupte keine Zuständigkeit einer bestimmten Stelle, solange sie nicht aus diesen Unterlagen hervorgeht.
Wenn unklar ist, ob eine frühere Ausbildung als Erstausbildung zählt, prüfe die Abschlussunterlagen gegen die genannten Merkmale. Entscheidend sind dabei die belegte Ausbildungsordnung, die angegebene Ausbildungsdauer bei vollzeitiger Ausbildung und die vorgesehene Abschlussprüfung. Eine zusätzliche Schlussfolgerung darf nur gezogen werden, wenn sie durch die Unterlagen und die zuständige Quelle getragen wird.
Wenn nach dem Ausbildungsplan keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, gilt die Ausbildung nach der Quelle mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. Prüfe deshalb den Ausbildungsplan und die Unterlagen zur planmäßigen Beendigung. Bei einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung nennt die Quelle außerdem den Fall, dass die Abschlussprüfung mit einer Mindestdauer von zwölf Monaten bestanden wurde, ohne dass die entsprechende Berufsausbildung zuvor durchlaufen wurde. Auch diesen Punkt darfst du nur verwenden, wenn die konkreten Unterlagen ihn tragen.
Begriff, Merkmale und Anwendung prüfen
- Begriff festhalten: Schreibe zunächst auf, dass die Frage ein Fernstudium betrifft. Ordne anschließend den fachlichen Bezug zur Quelle ein, die Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium behandelt. Zwischenergebnis: Die Prüfung richtet sich auf die Kategorie Studium oder Ausbildung.
- Voraussetzung eins prüfen: Suche nach einem belegten Abschluss einer früheren Erstausbildung oder eines Studiums. Zwischenergebnis: Halte fest, ob ein solcher Abschluss durch Unterlagen belegt ist oder ob die Prüfung offen bleibt.
- Voraussetzung zwei prüfen: Prüfe, ob die Ausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Zwischenergebnis: Halte fest, ob dieser Anknüpfungspunkt aus den Unterlagen hervorgeht oder ob eine offizielle Prüfung erforderlich ist.
- Merkmale einer Erstausbildung erfassen: Wenn eine frühere Berufsausbildung als Erstausbildung herangezogen wird, prüfe die geordnete Durchführung, die Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und die Abschlussprüfung. Zwischenergebnis: Erstelle eine kurze Merkmalsliste mit Belegstelle.
- Ausbildungsordnung prüfen: Ermittle, ob die geordnete Ausbildung auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder auf internen Vorschriften eines Bildungsträgers beruht. Zwischenergebnis: Notiere die konkrete Grundlage oder formuliere einen Prüfauftrag.
- Abschlussstatus prüfen: Wenn keine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan vorgesehen ist, prüfe die tatsächliche planmäßige Beendigung. Zwischenergebnis: Halte das belegte Abschlussereignis fest, ohne eine darüber hinausgehende Rechtsfolge zu ergänzen.
- Text anwenden: Formuliere das Ergebnis vorsichtig. Nutze keine Aussage, die einen Werbungskostenabzug unabhängig von den genannten Voraussetzungen behauptet. Zwischenergebnis: Dein Text nennt die Kategorie, die belegten Merkmale und die noch offenen Prüfungen.
Beispiel: Eine Person beschreibt ihr Vorhaben als Fernstudium und legt Unterlagen zum Studienangebot vor. Im nächsten Schritt prüft sie, ob zuvor eine Erstausbildung oder ein Studium abgeschlossen wurde. Fehlt dieser Beleg, prüft sie alternativ, ob das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Das Ergebnis wird als geprüfter Nachweis oder als offener Prüfauftrag festgehalten.
Grenzen der belegten Einordnung
Die Quelle trägt keine besondere Fernstudium-Regel. Deshalb darf aus dem Begriff Fernstudium allein kein Werbungskostenabzug abgeleitet werden. Ebenso darf nicht behauptet werden, dass jede Form eines Fernstudiums dieselbe steuerliche Behandlung erhält.
Ergänze keine Epochenmerkmale, Jahreszahlen oder fachlichen Eigenschaften, die im Quellenpaket nicht direkt belegt sind. Die Quelle nennt eine Mindestdauer von zwölf Monaten nur im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung als Erstausbildung und einer vollzeitigen Ausbildung. Übertrage diese Zahl nicht ohne Prüfung auf das Fernstudium.
Nenne keine Frist und keine Rechtsfolge, wenn sie nicht ausdrücklich belegt ist. Aus dem Quellenpaket folgt insbesondere keine Aussage darüber, bis wann Unterlagen eingereicht werden müssen, welche Erklärung verwendet werden muss oder welche Behörde abschließend entscheidet.
Auch die Bezeichnung eines Bildungsträgers reicht für sich genommen nicht als belegte Aussage über die steuerliche Behandlung. Prüfe die offiziellen Unterlagen darauf, ob das Vorhaben als Studium oder Berufsausbildung beschrieben wird. Wenn die Unterlagen keine ausreichende Einordnung ermöglichen, formuliere einen konkreten Prüfauftrag an die zuständige offizielle Quelle.
Vermeide außerdem Wertungen wie sicher, anerkannt oder abzugsfähig, wenn sie nicht direkt aus den vorliegenden Belegen folgen. Die sichere Formulierung beschreibt nur die Prüfung: Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, wird die weitere steuerliche Einordnung anhand der zuständigen Quelle geprüft.

Definition, Anwendung und Abgrenzung kontrollieren
- Definition: Ist klar beschrieben, dass die Suchfrage ein Fernstudium betrifft und die Quelle Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium behandelt?
- Zentrale Merkmale: Sind der vorherige Abschluss einer Erstausbildung oder eines Studiums sowie das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausdrücklich geprüft?
- Erstausbildung: Wurde bei einer Berufsausbildung geprüft, ob eine geordnete Ausbildung, die Mindestdauer von zwölf Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und eine Abschlussprüfung belegt sind?
- Ausbildungsgrundlage: Wurde geprüft, ob die geordnete Ausbildung auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder auf internen Vorschriften eines Bildungsträgers beruht?
- Anwendung: Enthält der eigene Text ein konkretes Zwischenergebnis, etwa einen belegten Abschluss, einen belegten Dienstverhältnisbezug oder einen offenen Prüfauftrag?
- Abgrenzung: Vermeidet der Text die unbelegte Behauptung einer besonderen Fernstudium-Regel und verspricht er keinen Abzug unabhängig von den Voraussetzungen?
- Grenzen: Enthält der Text keine unbelegten Epochenmerkmale, Jahreszahlen, Fristen oder Rechtsfolgen?
- Unterlagen: Sind Studienunterlagen, frühere Abschlussunterlagen, Ausbildungsplan und Nachweise zur planmäßigen Beendigung erneut geprüft?
- Zuständige Quelle: Wurde die zuständige offizielle Quelle aus den vorhandenen offiziellen Unterlagen ermittelt und bei offenen Punkten erneut herangezogen?
Erst wenn diese Punkte nachvollziehbar bearbeitet sind, sollte die Erklärung in den eigenen Text übernommen werden. Bleibt ein Punkt offen, schreibe das als Prüfauftrag aus und ergänze keine Vermutung.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-08-15)