Zugänge zum Fernstudium nutzen, wenn kein Abitur vorliegt

Fernstudium ohne Abitur: Zugangswege für beruflich Qualifizierte

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Abendstudium und Fernstudium im Überblick

Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre berufliche Erfahrung in ein Studium verwandeln. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Grundlagen, die Unterschiede der Länder und praktische Einstiegsmodelle, die ohne klassische Schulzeugnisse funktionieren.

Grundlage für den Hochschulzugang

Voraussetzungen ohne Abitur prüfen beginnt mit dem bundesweiten Rahmen: Die Hochschulrektorenkonferenz beschloss im November 2008 die Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Mit dem KMK-Beschluss vom März 2009 ist dieser Zugang bundesweit einheitlich geregelt. Menschen mit einer Aufstiegsfortbildung, etwa Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachwirte, können dadurch deutschlandweit einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiengang aufnehmen. Die Bundesländer gestalten die Zugangswege jedoch konkret aus.

Für Berufstätige ohne Aufstiegsfortbildung besteht ein weiterer Weg. Er setzt mindestens eine zweijährige Berufsausbildung und danach drei Jahre Berufspraxis voraus. Ein Bachelorstudium kann erreichbar sein, wenn ein Qualifizierungstest bestanden oder ein einjähriges Probestudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Für die Bewerbung ist es sinnvoll, Ausbildungs- und Praxisnachweise mit den Anforderungen des gewünschten Studiengangs abzugleichen.

Der Beschluss brachte einen gemeinsamen Rahmen für zuvor unterschiedlich geregelte Zugänge in den Ländern. Die einzelnen Länder bestimmen weiterhin ihre Ausgestaltung. Daher sollten Studieninteressierte die landesrechtlichen Vorgaben und die Angaben der Zielhochschule vor der Einreichung von Unterlagen prüfen. Neben der Zugangsberechtigung können für die Vergabe eines Studienplatzes weitere Bedingungen gelten, zum Beispiel ein Numerus clausus.

Fernstudium ohne Abitur: Zugangswege für beruflich Qualifizierte: der Ablauf in drei Schritten

Allgemeine Berechtigung durch Meisterschaft

Meisterzugang zum Studium beruht auf dem KMK-Beschluss vom 6. März 2009. Danach erhalten Meisterinnen und Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Gleichgestellt sind erfolgreiche berufliche Aufstiegsfortbildungen, darunter Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker. Wer zu dieser Gruppe gehört, kann grundsätzlich Studiengänge wählen wie Studieninteressierte mit Abitur.

Die allgemeine Berechtigung unterscheidet sich damit vom fachgebundenen Zugang. Für den beschriebenen Meisterzugang fordert der Beschluss keine Zuordnung des Studienwunsches zum früheren Berufsfeld. Die Unterlagen zur Fortbildung sollten dennoch vollständig vorliegen, damit die Zielhochschule den Zugang einordnen kann. Auch Inhaber bestimmter Fortbildungsabschlüsse nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz können unter die Regelung fallen, wenn die zugehörigen Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Vor der Bewerbung empfiehlt sich eine konkrete Prüfung bei der Hochschule, welche Nachweise sie für den gewählten Studiengang verlangt. Der KMK-Beschluss lässt den Ländern weitergehende eigene Regeln zu. Diese Prüfung ersetzt keine Anerkennung durch die Hochschule, macht aber sichtbar, welche Unterlagen für die Bewerbung noch benötigt werden.

Übersicht der drei Hauptpfade

Bewerbung als beruflich Qualifizierte beginnt mit der Einordnung des eigenen Weges. Der Hochschulkompass unterscheidet einen fachgebundenen Zugang, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine Aufstiegsfortbildung und Wege für sonstige beruflich Qualifizierte. Die Übersicht fasst diese Einordnung zusammen.

Tabelle: Zugangsweg, Voraussetzung
ZugangswegVoraussetzung
Fachgebundener ZugangAbgeschlossene Berufsausbildung plus mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, teils Eignungsprüfung oder Probestudium
Allgemeine HochschulzugangsberechtigungAufstiegsfortbildung wie Meister, Techniker oder Fachwirt
Sonstige beruflich QualifizierteIn der Regel Zulassungsprüfung

Beim fachgebundenen Zugang soll das gewünschte Studium fachlich zur bisherigen Qualifizierung passen. Die Hochschule prüft und entscheidet, ob diese Entsprechung vorliegt. Als gleichwertige Tätigkeit nennt der Hochschulkompass beispielsweise die selbstständige Führung eines Familienhaushalts. Wer keine Aufstiegsfortbildung hat und kein fachbezogenes Studium anstrebt, kann bei Hochschulen auf Zulassungsprüfungen treffen; dafür sind Berufsausbildung und Berufstätigkeit nachzuweisen.

Die genauen Regeln richten sich nach den Hochschulgesetzen und Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer. Daher sollten Interessierte bei der Zielhochschule klären, wie sie Ausbildung, Berufspraxis und fachliche Nähe dokumentieren müssen und ob dort eine Prüfung oder ein Probestudium vorgesehen ist.

Konkrete Regelungen in NRW

Präsenzstudium oder Fernstudium kann für den Zugang nach Landesrecht dieselbe Ausgangsfrage aufwerfen. Nordrhein-Westfalen regelt den Hochschulzugang für Personen mit beruflicher Bildung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in einer Verordnung vom 20. August 2020. Sie beschreibt vier Wege und ist ein Beispiel für eine landesspezifische Ausgestaltung, nicht für die Regeln anderer Länder.

Der erste Weg ist eine berufliche Aufstiegsfortbildung, beispielsweise ein Meisterbrief nach §§ 45 und 51a der Handwerksordnung; sie führt zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Der zweite Weg verlangt eine fachlich entsprechende Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf. Für Aufstiegsstipendiatinnen und Aufstiegsstipendiaten reichen zwei Jahre. Drittens ist nach mindestens drei Jahren fachfremder Berufstätigkeit eine Zugangsprüfung möglich. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Viertens nennt die Verordnung ein Probestudium von wenigstens zwei Semestern. Der dort erworbene Zugang bezieht sich auf Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Bewerbende sollten ihre eigene Ausbildung und Berufstätigkeit anhand der NRW-Regelung nur dann prüfen, wenn Nordrhein-Westfalen für ihren Fall maßgeblich ist; andernfalls ist die Regelung des zuständigen Landes bei der Zielhochschule einzuholen.

Einstieg ohne formale Hürden

Fernstudium-Anbieter vergleichen kann auch ein Format ohne reguläre Studienzulassung einschließen. Das Akademiestudium der FernUniversität in Hagen entspricht dem Studium als Gasthörerin oder Gasthörer an Präsenzhochschulen. Weil dabei keine Einschreibung in einen Studiengang erfolgt, ist für die Einschreibung kein Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Das Angebot steht allen Interessierten offen.

Im Akademiestudium lassen sich einzelne Module und Kurse belegen, ohne einen vollwertigen Studien- oder Abschlussplatz zu erhalten. Ein Hochschulabschluss wird in diesem Format nicht erworben. Die FernUniversität nennt als mögliche Nutzung die Vorbereitung auf ein Masterstudium, das Erkunden eines wissenschaftlichen Fachs für Schülerinnen und Schüler sowie persönliche Bildung. Akademiestudierende können ihre Belegung grundsätzlich nach eigenen Interessen wählen und müssen keinem festen Studienplan folgen.

Ein späterer Übergang in ein reguläres, auf einen Abschluss gerichtetes Studium ist möglich. Dann gelten die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs, etwa eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Wer das Format erwägt, sollte deshalb vorab unterscheiden: Es erlaubt das Kennenlernen von Modulen, ersetzt aber keinen Abschlussstudienplatz. Für die reguläre Bewerbung sind die Anforderungen des konkreten Studiengangs maßgeblich.

Fernstudium ohne Abitur: Zugangswege für beruflich Qualifizierte: Prüfliste mit vier Punkten

Ihre Strategie in drei Etappen

Abendstudium und Fernstudium im Überblick kann als erster Orientierungspunkt für das gewünschte Studienformat dienen. Prüfen Sie zunächst, ob eine berufliche Aufstiegsfortbildung vorliegt, etwa als Meister, Techniker oder Fachwirt. Für diese Abschlüsse kann die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gelten. Gleichen Sie dafür Ihre Fortbildungsunterlagen mit den Angaben der Zielhochschule und der maßgeblichen Landesregelung ab. So wird sichtbar, welcher Zugangsweg für die Bewerbung in Betracht kommt.

Ohne Aufstiegsfortbildung vergleichen Sie im zweiten Schritt Berufsausbildung und Berufspraxis mit dem gewünschten Studiengang. Beim fachgebundenen Zugang muss der Studienwunsch fachlich zur beruflichen Qualifizierung passen. Die Hochschule prüft diese fachliche Nähe. Halten Sie deshalb Ausbildungsabschluss und Nachweise zur Berufstätigkeit bereit. Der KMK-Beschluss nennt für sonstige beruflich Qualifizierte eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie anschließend mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis. Für Aufstiegsstipendiatinnen und -stipendiaten genügen zwei Jahre Berufspraxis. Die konkrete Anerkennung der Unterlagen klären Sie mit den Informationen der Zielhochschule.

Ermitteln Sie im dritten Schritt die Landesregelung der Zielhochschule zu Eignungsprüfung oder Probestudium. Der KMK-Beschluss sieht ein Eignungsfeststellungsverfahren mit schriftlichen und mündlichen Anteilen vor; ein mindestens einjähriges Probestudium kann es ersetzen. Nordrhein-Westfalen regelt beispielsweise eine schriftliche und mündliche Zugangsprüfung sowie ein Probestudium von mindestens zwei Semestern. Diese Regelung beschreibt Nordrhein-Westfalen und gilt nicht automatisch in anderen Ländern. Prüfen Sie daher die Vorgaben für Ihren Studienort. Danach kann Abendstudium und Fernstudium im Überblick bei der weiteren Orientierung helfen.

Quellen und Stand

Der Beitrag „Zugänge zum Fernstudium nutzen, wenn kein Abitur vorliegt“ trägt den vollständigen Titel „Studium ohne Abitur: So gelingt der Einstieg ins Fernstudium“.

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Häufige Fragen zum Fernstudium ohne Abitur

Brauche ich für den Gasthörer-Status ein bestimmtes Diplom?

Nein. Für das Akademiestudium der FernUniversität in Hagen ist kein Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nötig. Dort lassen sich einzelne Module und Kurse belegen, ohne sich in einen Studiengang einzuschreiben; ein Hochschulabschluss wird dabei nicht erworben.

Was passiert, wenn mein Beruf nicht zum gewünschten Studiengang passt?

Wenn die berufliche Qualifikation nicht fachlich zum gewünschten Studiengang passt, prüft die Hochschule die Entsprechung. Für beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung können Hochschulen Zulassungsprüfungen anbieten; dafür sind Berufsausbildung und Berufstätigkeit nachzuweisen. Welche Regelung gilt, richtet sich nach dem Bundesland und der Zielhochschule.

Gilt der Meisterbrief überall in Deutschland gleichermaßen?

Ja. Für die im KMK-Beschluss genannten Meisterabschlüsse im Handwerk gilt bundesweit die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die Länder regeln jedoch die konkrete Ausgestaltung der Zugangswege und Verfahren.

Reicht mir meine Berufserfahrung allein schon aus?

Für den fachgebundenen Zugang nennt der KMK-Beschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und anschließend mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis. Der Zugang kann über ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein mindestens einjähriges Probestudium geprüft werden.

Kann ich mich jederzeit vom Gasthörer-Modus in ein normales Studium wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, sobald Sie die regulären Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bis dahin bleibt der Status beschränkt auf einzelne Module ohne Aussicht auf einen Abschluss.

Muss ich bei der Bewerbung als beruflich Qualifizierte etwas Besonderes beachten?

Die Bestimmungen für beruflich Qualifizierte stehen in den Hochschulgesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesländer und können sich unterscheiden. Prüfen Sie die konkreten Voraussetzungen bei der Zielhochschule.

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