Vergleich der staatlich anerkannten Fernhochschulen in Deutschland
Fernhochschulen in Deutschland im Vergleich
Dieser Beitrag erklärt, woran Sie erkennen können, ob eine Fernhochschule in Deutschland staatlich anerkannt ist. Wir stellen neun Institute gegenüber, erläutern die Besonderheiten der FernUniversität in Hagen und zeigen Ihnen, wie Sie die Zulassung über die ZFU korrekt prüfen.
Begrifflichkeit und rechtliche Grundlagen
Ein Anbietervergleich zeigt, welche Fernhochschulen in Deutschland staatlich anerkannt sind und wie sich ihre Angebote unterscheiden. Laut dem Wikipedia-Artikel „Private Hochschule“ ist die staatliche Anerkennung privater Hochschulen im Hochschulrahmengesetz des Bundes, dort in § 70, und in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt; der Wissenschaftsrat verantwortet die institutionelle Akkreditierung und betrachtet dabei Personal, Leitungsstrukturen, Labore und Bibliotheken. § 1 Fernunterrichtsschutzgesetz beschreibt Fernunterricht als entgeltliche Wissens- und Kompetenzvermittlung bei räumlicher Trennung von Lehrenden und Lernenden, wenn der Lernerfolg überwacht wird.
Für die erste Einordnung können Sie diese beiden Prüfgegenstände getrennt notieren: die Hochschule als Einrichtung und den einzelnen Fernlehrgang. Prüfen Sie bei einer privaten Hochschule die Angaben zur staatlichen Anerkennung und zur institutionellen Akkreditierung in den veröffentlichten Unterlagen. Vergleichen Sie dort insbesondere die Angaben zu Personal, Leitung sowie Laboren und Bibliotheken mit dem jeweiligen Nachweis. Für einen Fernlehrgang sollten Sie zusätzlich feststellen, ob die Merkmale aus § 1 FernUSG im konkreten Angebot genannt werden. Ein eigener Ratgeber zu Fernstudium-Anbieter vergleichen vertieft diesen Punkt.
Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Prüfgegenstände. Deshalb ist es sinnvoll, die Angaben nicht zu einem einzigen Gütesiegel zusammenzufassen. Halten Sie für jedes Angebot getrennt fest, welche Unterlage sich auf die Hochschule und welche sich auf den Fernlehrgang bezieht. Bei unklaren Angaben kann die Hochschule um eine Erläuterung ihrer veröffentlichten Nachweise gebeten werden. So bleibt die Prüfung an den konkreten Angaben des Anbieters ausgerichtet.

Übersicht der Träger und Studierendenzahlen
Die folgende Übersicht übernimmt Rechtsform und Studierendenzahl für neun Hochschulen aus der Wikipedia-Tabelle „Liste der Hochschulen in Deutschland“. Die Tabelle führt für Hochschulen neben diesen Angaben auch Träger, Bundesland, Hochschultyp, Promotionsrecht und Gründungsjahr auf. Für einen Vergleich ist wichtig, die Werte je Hochschule getrennt zu lesen. Die Quelle unterscheidet bei den genannten privaten Einrichtungen ausdrücklich zwischen Fachhochschule/HAW und Private Hochschule/HAW. Aus der gemeinsamen Angabe „privat“ folgt deshalb keine einheitliche Hochschulform. Auch die Tabelle selbst ersetzt keine Prüfung weiterer Angaben, wenn diese für die eigene Entscheidung bedeutsam sind.
| Hochschule | Rechtsform | Studierende |
|---|---|---|
| Fernuniversität Hagen | öffentlich-rechtlich | 67.689 |
| IU Internationale Hochschule | privat | 85.483 |
| Hamburger Fern-Hochschule | privat | 13.629 |
| DIPLOMA Hochschule | privat | 8.596 |
| Europäische Fernhochschule Hamburg | privat | 9.417 |
| SRH Fernhochschule | privat | 7.409 |
| Wilhelm Büchner Hochschule | privat | 5.442 |
| PFH Private Hochschule Göttingen | privat | 4.226 |
| APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft | privat | 3.530 |
Für die Fernuniversität in Hagen nennt dieselbe Tabelle 67.689 Studierende. Der Artikel ordnet sie mit rund 67.000 eingeschriebenen Studierenden als größte Universität Deutschlands ein. Porträt der FernUni Hagen kann für einen Abgleich mit den veröffentlichten Angaben herangezogen werden. Die Zahl in der Übersicht und die gerundete Einordnung stehen daher nebeneinander, ohne dass daraus ein neuer Wert abgeleitet werden muss. Wer Hochschulen vergleicht, kann zunächst die angegebene Rechtsform und die ausgewiesene Studierendenzahl notieren.
Danach lassen sich die weiteren Tabellenspalten derselben Quelle hinzunehmen: Träger, Bundesland, Hochschultyp, Promotionsrecht und Gründungsjahr. Diese Angaben gehören jeweils zu der einzelnen Hochschule. Vergleichen Sie daher nicht nur eine Spalte, sondern ordnen Sie jeden Wert der passenden Zeile zu. Insbesondere sollte eine Bezeichnung des Hochschultyps nicht aus der Rechtsform abgeleitet werden. Wenn für die persönliche Auswahl ein anderer Stand oder ein zusätzlicher Nachweis erforderlich ist, prüfen Sie die dazu veröffentlichten Angaben bei der jeweiligen Hochschule. Die Übersicht bleibt damit ein Ausgangspunkt für den Vergleich der neun genannten Hochschulen.
Das Profil der FernUniversität in Hagen
Fernuni oder Fernhochschule wählen beginnt mit einer Prüfung der Abschluss- und Hochschulangaben. Der Wikipedia-Artikel „Fernuniversität“ beschreibt Fernuniversitäten als Fernhochschulen mit Promotionsrecht, deren Studiengänge mit regulärem akademischem Abschluss im Fernstudium angeboten werden. Der Artikel nennt zugleich Präsenzphasen, etwa für Klausuren. Prüfen Sie beim gewünschten Studiengang, welche dieser Angaben der Anbieter veröffentlicht.
Nach diesem Artikel können Fernuniversitäten im Unterschied zu Fernfachhochschulen auch zum Doktorgrad führen. Das Promotionsrecht ist daher kein Merkmal, das aus einer privaten Fernhochschule oder einem Fernstudienangebot allein abgeleitet werden kann. Ermitteln Sie die konkrete Hochschulform und fragen Sie bei fehlender Angabe das Prüfungsamt oder die Hochschule nach dem veröffentlichten Nachweis. Eine persönliche Studienentscheidung lässt sich auf diese Weise an den dokumentierten Merkmalen ausrichten, ohne einen Abschluss oder ein Ergebnis vorwegzunehmen.
Für die Fernuniversität in Hagen hält die Quelle fest: Sie war in Deutschland die erste Universität, die ausschließlich als Fernuniversität arbeitet, und ist dort weiterhin die einzige dieser Art. Nach der Zahl der Studierenden ist sie dort außerdem als größte Universität Deutschlands eingeordnet. Die Quelle enthält keine Angabe dazu, wie viele Studierende eine öffentlich-rechtliche statt einer privaten Fernhochschule wählen. Für einen Vergleich sollten Sie deshalb keine Häufigkeit aus diesen Angaben ableiten, sondern die Rechtsform und die Hochschulform jedes betrachteten Anbieters einzeln prüfen.
Rolle der Zentralstelle für Fernunterricht
Liste der Fernunis kann eine Suche strukturieren, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Fernlehrgangs. § 12 FernUSG bestimmt für Fernlehrgänge eine Zulassungspflicht; eine Zulassung ist unter anderem zu versagen, wenn der Lehrgang sein angegebenes Ziel nicht erreichen kann oder der Nachweis einer vollständigen Unterrichtung fehlt. Ausgenommen sind Fernlehrgänge, die ausschließlich Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen. Nach ihrer eigenen Erklärung arbeitet die ZFU für die Länder auf Basis des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Sie entscheidet im Verbraucherschutz über Zulassungen von Fernunterrichtslehrgängen und Fernstudiengängen.
Für die Prüfung des einzelnen Angebots können Sie diese Punkte neben der Kursbeschreibung festhalten:
- Eignung des Fernlehrgangs für das angegebene Lehrgangsziel prüfen.
- Nachweis einer vollständigen, gesetzeskonformen Unterrichtung prüfen.
- Prüfen, ob der Lehrgang ausschließlich Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dient und damit von der Zulassung ausgenommen ist.
- Die ZFU als für die Länder tätige Behörde und ihre veröffentlichte Zulassungsangabe prüfen.
Die gesetzliche Regel beschreibt Voraussetzungen, Ausnahmen und Gründe für eine Versagung. Sie belegt nicht, dass ein bestimmter Kurs bereits zugelassen ist. Suchen Sie deshalb für den gewünschten Fernlehrgang nach einer konkreten Zulassungsangabe und vergleichen Sie Kursbezeichnung sowie Anbieterangabe. Falls diese Angaben nicht eindeutig zusammenpassen, bitten Sie die Hochschule oder die ZFU um eine Erläuterung zu dem konkreten Lehrgang. So bleibt die Prüfung auf die dokumentierte Zulassung bezogen.
Sinnvolle Parameter für den direkten Vergleich
IU oder FOM kann ein Anlass sein, die Vergleichskriterien vor dem Blick auf einzelne Angebote festzulegen. Prüfen Sie zuerst die Rechtsform: Die Hochschulliste führt die Fernuniversität Hagen als öffentlich-rechtlich und die weiteren acht dort genannten Anbieter als privat. Diese Zuordnung sollte für jeden verglichenen Namen anhand der jeweiligen Angabe festgehalten werden. Sie sagt für sich allein nichts über einen einzelnen Fernlehrgang aus.
Prüfen Sie danach das Promotionsrecht. Der Artikel zur Fernuniversität nennt dieses Recht als Merkmal von Fernuniversitäten und grenzt Fernfachhochschulen davon ab. Ein Fernstudienangebot oder eine private Rechtsform genügt deshalb nicht als Nachweis. Ermitteln Sie aus den Hochschulunterlagen, welche Hochschulform vorliegt und ob das Promotionsrecht ausdrücklich angegeben ist. Wenn die Information fehlt, kann das Prüfungsamt oder die Hochschule nach dem konkreten Nachweis gefragt werden.
Als drittes können Sie zwei Verfahren getrennt prüfen: die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat und die Zulassung von Fernlehrgängen durch die ZFU. Der Wissenschaftsrat prüft nach dem genannten Artikel nichtstaatliche Hochschulen konzeptionell, einschließlich Personal, Leitung, Laboren und Bibliotheken. Die ZFU beschreibt ihre Zuständigkeit für Zulassungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Ordnen Sie eine gefundene Unterlage deshalb jeweils einem dieser beiden Gegenstände zu. Das verhindert, dass eine Angabe zur Hochschule als Nachweis für einen bestimmten Lehrgang verwendet wird.

Checkliste in drei einfachen Etappen
Für eine kurze Prüfung können Sie die Angaben eines konkreten Angebots in drei Schritten festhalten. Erstens: Prüfen Sie, ob Träger und Rechtsform der Hochschule als öffentlich-rechtlich oder privat angegeben sind. Notieren Sie die Fundstelle und vergleichen Sie die Bezeichnung mit der Hochschulliste. Wenn die Rechtsform nicht eindeutig genannt ist, bitten Sie die Hochschule um eine Erläuterung.
Zweitens: Prüfen Sie, ob eine institutionelle Akkreditierung des Wissenschaftsrats vorliegt. Halten Sie dabei getrennt fest, ob sich die Angabe auf die Hochschule als Institution bezieht. Drittens: Prüfen Sie, ob die angebotenen Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz bei der ZFU zugelassen sind. Suchen Sie dafür nach der Kursbezeichnung und vergleichen Sie sie mit den Angaben des Anbieters. Bei einer unklaren Zuordnung kann die ZFU oder die Hochschule um Auskunft zum konkreten Lehrgang gebeten werden.
Abendstudium und Fernstudium im Überblick ist ein weiterführender Ausgangspunkt, wenn Sie verschiedene Studienformen gegenüberstellen möchten. Nutzen Sie die dort gefundenen Begriffe anschließend für dieselbe Prüfung von Rechtsform, institutioneller Akkreditierung und Zulassung. Damit bleiben die einzelnen Angaben nachvollziehbar getrennt. Eine Entscheidung über die Eignung eines Angebots treffen Sie dann auf Grundlage der Unterlagen zum konkreten Studiengang.
Quellen und Stand
- Wikipedia: Liste der Hochschulen in Deutschland: de.wikipedia.org (geprüft am 2026-09-17)
- Wikipedia: Fernuniversität: de.wikipedia.org (geprüft am 2026-09-17)
- gesetze-im-internet.de: § 1 FernUSG: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- gesetze-im-internet.de: § 12 FernUSG: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU): Startseite: zfu.de (geprüft am 2026-09-17)
- Wikipedia: Private Hochschule: de.wikipedia.org (geprüft am 2026-09-17)
„Vergleich der staatlich anerkannten Fernhochschulen in Deutschland“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Staatlich anerkannte Fernhochschulen in Deutschland“.