Was bedeutet Grundlagenforschung?
Grundlagenforschung verständlich erklärt
Grundlagenforschung bezeichnet experimentelle oder theoretische Arbeiten, deren Ziel neue Erkenntnisse über zugrunde liegende Phänomene und wahrnehmbare Tatsachen ist, ohne auf eine bestimmte Anwendung oder Nutzung hinzuarbeiten.
Grundlagenforschung in der Statistik
In der amtlichen statistischen Unterscheidung ist Grundlagenforschung eine Forschungsart. Sie umfasst experimentelle oder theoretische Arbeiten. Diese Arbeiten dienen dem Gewinn neuer Erkenntnisse zu Phänomenen und wahrnehmbaren Tatsachen, die den untersuchten Gegenständen zugrunde liegen. Sie sind dabei nicht auf eine bestimmte Anwendung oder Nutzung gerichtet.
Für die Einordnung gehören daher drei Aspekte zusammen: die experimentelle oder theoretische Arbeitsweise, das Ziel neuer Erkenntnisse und das Fehlen einer Ausrichtung auf eine konkret bestimmte Anwendung oder Nutzung. Die drei Aspekte beschreiben dieselbe Forschungsart; keiner ersetzt einen anderen.
Bei einer Forschungsbeschreibung lässt sich die Zuordnung anhand dieser Punkte prüfen. Ermittle zunächst, ob experimentell gearbeitet oder theoretisch untersucht wird. Prüfe anschließend, ob Erkenntnisse über zugrunde liegende Phänomene und wahrnehmbare Tatsachen angestrebt werden. Lies die Beschreibung zuletzt daraufhin, ob ein bestimmter Anwendungs- oder Nutzungszweck verfolgt wird.
Die Begriffe dienen hier der statistischen Differenzierung von Forschungstätigkeiten. Angewandte Forschung ist demgegenüber auf ein bestimmtes praktisches Ziel ausgerichtet. Experimentelle Entwicklung baut auf Erkenntnissen aus Forschung und praktischer Erfahrung auf und zielt unter anderem auf neue oder umfassend verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Merkmale der Grundlagenforschung
Die amtliche Definition kann für eine Prüfung in drei getrennte Merkmale gegliedert werden: Arbeitsweise, Erkenntnisziel und fehlende Orientierung an einer bestimmten Nutzung. Zusammen kennzeichnen sie Grundlagenforschung als statistisch abgegrenzte Forschungsart.
- Arbeitsweise: Erfasst werden experimentelle Arbeiten ebenso wie theoretische Arbeiten. Prüfe in der Beschreibung, ob eine dieser beiden Arbeitsweisen genannt ist.
- Erkenntnisgegenstand: Das Erkenntnisziel betrifft Phänomene und wahrnehmbare Tatsachen, die einer Untersuchung zugrunde liegen. Entscheidend ist der Gewinn neuer Erkenntnisse über diesen Gegenstand.
- Keine bestimmte Nutzung: Zusätzlich darf die Arbeit nicht auf eine konkret bestimmte Anwendungsmöglichkeit oder Nutzung hinarbeiten. Dieses Merkmal betrifft die Zielausrichtung der Arbeit.
Der Erkenntnisgegenstand und die Nutzungsrichtung sind getrennt zu lesen. Die Frage nach dem Erkenntnisgegenstand betrifft, worüber neue Erkenntnisse gewonnen werden sollen. Die andere Frage betrifft, ob die Arbeit auf eine bestimmte Anwendung oder Nutzung ausgerichtet ist. Ein benannter Untersuchungsgegenstand beantwortet daher nicht bereits die Frage nach einer bestimmten Nutzung.
Für die Einordnung sind alle drei Merkmale an der Forschungsbeschreibung zu prüfen. Halte fest, welche experimentelle oder theoretische Arbeit beschrieben wird, welches Erkenntnisziel genannt ist und ob eine bestimmte Anwendung oder Nutzung als Ziel erscheint. Fehlt eines dieser Merkmale in der Beschreibung, dokumentiere dies als offenen Prüfungspunkt, statt eine Zuordnung aus einem einzelnen Merkmal abzuleiten.
Die Quelle unterscheidet neben Grundlagenforschung auch angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung. Angewandte Forschung verfolgt in erster Linie ein bestimmtes praktisches Ziel. Experimentelle Entwicklung ist systematische Arbeit auf Grundlage von Forschungserkenntnissen und praktischer Erfahrung; sie kann auf neue oder wesentlich verbesserte Werkstoffe, Produkte, Geräte, Verfahren, Systeme oder Dienstleistungen zielen. Daraus folgt keine Rangfolge oder feste Abfolge der drei statistischen Forschungsarten.
Abgrenzung zu anderen Forschungsarten
Die Abgrenzung zur angewandten Forschung erfolgt über das praktische Ziel. Auch angewandte Forschung wird in der Quelle als originäre Untersuchung zur Erlangung neuer Kenntnisse beschrieben. Sie ist jedoch in erster Linie auf ein bestimmtes praktisches Ziel ausgerichtet. Bei der Grundlagenforschung steht dagegen das Gewinnen neuer Erkenntnisse über zugrunde liegende Phänomene und wahrnehmbare Tatsachen im Vordergrund, ohne auf eine bestimmte Anwendungsmöglichkeit oder Nutzung hinzuarbeiten.
Der Unterschied liegt deshalb nicht allein darin, dass neue Kenntnisse gewonnen werden. Für die Prüfung muss zusätzlich die Ausrichtung betrachtet werden. Eine bestimmte praktische Zielsetzung spricht für die statistische Kategorie der angewandten Forschung. Fehlt eine solche bestimmte Anwendung oder Nutzung und wird stattdessen der grundlegende Erkenntnisgewinn beschrieben, passt die Beschreibung zur Definition der Grundlagenforschung.
Experimentelle Entwicklung wird in der Quelle als systematische Arbeit eingeordnet, die auf Erkenntnissen aus Forschung und praktischer Erfahrung aufbaut. Ihr Ziel kann die Herstellung neuer Werkstoffe, Produkte und Geräte sein. Ebenso nennt die Definition die Einführung neuer Verfahren, Systeme und Dienstleistungen sowie die umfassende Verbesserung bereits vorhandener oder eingeführter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Diese Einordnung bleibt auf den direkt belegten statistischen Sinn der Kategorien beschränkt. Aus den Kategorien folgt keine Aussage über eine Förderpraxis, keine Pflicht zu einer bestimmten Methode und keine Wertung der jeweiligen Forschungsart. Ebenso wird daraus keine feste Abfolge abgeleitet, in der Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung stattfinden müssten. Für die Zuordnung zählt die beschriebene Arbeit mit ihrem Erkenntnisziel und ihrer Nutzungs- oder Entwicklungsrichtung.
Drei fiktive Beschreibungen im Vergleich
Die folgenden drei Beschreibungen sind fiktiv. Geprüft werden ausschließlich das genannte Erkenntnisziel und die konkrete Nutzungsabsicht. Zusätzliche Angaben werden nicht ergänzt.
- Beschreibung A: „Eine theoretische Untersuchung soll neue Erkenntnisse über ein zugrunde liegendes Phänomen und wahrnehmbare Tatsachen gewinnen. Eine bestimmte Anwendung oder Nutzung wird nicht genannt.“ Diese Beschreibung enthält eine theoretische Arbeit, ein Ziel des neuen Erkenntnisgewinns und keine angegebene Ausrichtung auf eine bestimmte Anwendungsmöglichkeit oder Nutzung. Nach diesen Merkmalen passt sie zur Definition der Grundlagenforschung.
- Beschreibung B: „Eine originäre Untersuchung soll neue Kenntnisse für ein bestimmtes praktisches Ziel gewinnen.“ Hier wird neben dem Erkenntnisgewinn ein bestimmtes praktisches Ziel genannt. Dieses Merkmal grenzt die Beschreibung von der Grundlagenforschung ab und entspricht der in der Quelle beschriebenen Ausrichtung angewandter Forschung.
- Beschreibung C: „Eine systematische Arbeit baut auf durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnissen auf und zielt auf die Herstellung eines neuen Produkts.“ Die Beschreibung nennt eine systematische Arbeit, eine Grundlage aus Forschung und praktischer Erfahrung sowie die Herstellung eines neuen Produkts. Diese Merkmale entsprechen der direkt belegten statistischen Einordnung experimenteller Entwicklung.
Der Vergleich zeigt, worauf die Prüfung gerichtet ist. Bei Beschreibung A steht der grundlegende Erkenntnisgewinn ohne bestimmte Nutzung im Vordergrund. Bei Beschreibung B bestimmt das bestimmte praktische Ziel die Abgrenzung. Bei Beschreibung C prägen die systematische Arbeit, der Aufbau auf vorhandenen Erkenntnissen und das Entwicklungsziel die Einordnung.
Die Beispiele enthalten keine Aussage über eine Förderstelle, eine Forschungsmethode, eine Reihenfolge oder eine Bewertung. Für eine reale Beschreibung wären nur die dort ausdrücklich genannten Merkmale auszuwerten.

Kurze Prüfliste für die Einordnung
Für eine vorsichtige Prüfung einer Forschungsbeschreibung können die folgenden Fragen nacheinander gelesen werden:
- Wird eine experimentelle oder theoretische Arbeit beschrieben?
- Geht es um neue Erkenntnisse?
- Bezieht sich dieses Erkenntnisziel auf zugrunde liegende Phänomene und wahrnehmbare Tatsachen?
- Wird keine bestimmte Anwendungsmöglichkeit oder Nutzung angestrebt?
- Wird die Beschreibung von einer bestimmten praktischen Zielsetzung abgegrenzt?
Wenn die Beschreibung diese Merkmale ausdrücklich trägt, entspricht sie der hier verwendeten Definition von Grundlagenforschung. Die Prüfung sollte dabei den Zusammenhang zwischen Arbeit, Erkenntnisgegenstand und Ausrichtung beachten. „Experimentell“ oder „theoretisch“ bezeichnet die Art der Arbeit. „Neue Erkenntnisse“ bezeichnet das Ziel. „Zugrunde liegende Phänomene und wahrnehmbare Tatsachen“ bezeichnet den Erkenntnisgegenstand. „Keine bestimmte Anwendung oder Nutzung“ bezeichnet die fehlende konkrete Ausrichtung.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Beschreibung stattdessen ein bestimmtes praktisches Ziel nennt. Dann liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zur angewandten Forschung vor. Wird eine systematische Arbeit beschrieben, die auf Erkenntnissen aus Forschung und praktischer Erfahrung aufbaut und auf neue Werkstoffe, Produkte, Geräte, Verfahren, Systeme oder Dienstleistungen beziehungsweise deren umfassende Verbesserung zielt, ist die Kategorie der experimentellen Entwicklung anhand dieses Merkmals zu prüfen.
Kontrolliert werden sollten daher das Ziel und die angestrebte Nutzung. Eine Förderstelle oder ein Themengebiet beantwortet diese Einordnungsfragen nicht. Maßgeblich sind die ausdrücklich beschriebenen Forschungsmerkmale, nicht eine zusätzliche Vermutung über den Kontext.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.statistischebibliothek.de (geprüft am 2026-08-15)