Studiengänge ohne Numerus clausus: Rechtsgrundlage, Bewerbung und Verfahren

Studiengänge ohne NC: Rechtsgrundlage und Bewerbung

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 16. September 2026 · Studiengänge im Überblick

Wer sich für ein Fach ohne Zulassungsbeschränkung interessiert, fragt sich, wie das Bewerbungsverfahren abläuft und welche rechtlichen Regeln im Hintergrund gelten. Diese Seite erklärt die bundesgesetzliche Grundlage, zeigt, wie das Dialogorientierte Serviceverfahren mit zulassungsfreien Fächern umgeht, und vergleicht den Ablauf mit dem Verfahren für beschränkte Studienangebote.

Was das Hochschulrahmengesetz zu Zulassungszahlen regelt

Das Hochschulrahmengesetz regelt in Paragraf 29 die Maßstäbe der Ausbildungskapazität. Im Zusammenwirken von Hochschulen und den zuständigen staatlichen Stellen sind einheitliche Grundsätze für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazitäten zu entwickeln, wobei grundsätzlich die für den jeweiligen Studiengang festgesetzte Regelstudienzeit als Bemessungsgrundlage gilt. Ist zu erwarten, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber eines Studiengangs zugelassen werden können, darf die Zulassungszahl einer Hochschule nicht tiefer angesetzt werden, als es zur Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebs unbedingt erforderlich ist.

Paragraf 29 beschreibt die Maßstäbe für den Fall einer Kapazitätsbeschränkung. Ob ein bestimmtes Fach an einer bestimmten Hochschule tatsächlich zulassungsbeschränkt ist, ergibt sich nicht allein aus diesem Paragrafen, sondern aus den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben und der Festsetzungsentscheidung der Hochschule selbst. Aus der bundesgesetzlichen Regelung lässt sich also nicht ableiten, dass alle Studiengänge einer Hochschule einer Zulassungsbeschränkung unterliegen.

Zulassungsfreier Studiengang Einschreibung zeigt den Ablauf ohne Auswahlverfahren. NC Bedeutung im Studium erläutert, was der Begriff Numerus clausus meint. Wer sich über die rechtlichen Grundlagen hinaus für den konkreten Bewerbungsablauf interessiert, findet die notwendigen Informationen im DoSV-Portal sowie direkt bei der gewünschten Hochschule.

Studiengänge ohne NC finden: der Ablauf in drei Schritten

Bewerbung auf zulassungsfreie Fächer über das DoSV

Hochschulstart.de beantwortet in seinem FAQ-Bereich die Frage, ob eine Bewerbung auf zulassungsfreie Studiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren möglich ist, eindeutig mit Ja. Eine Bewerbung über das DoSV ist demnach grundsätzlich auch für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung möglich. Ein zulassungsfreier Studiengang kann dabei neben zulassungsbeschränkten Wunschfächern in derselben Bewerbung erscheinen. Der FAQ-Bereich richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die vorab klären wollen, ob das Portal auch für Fächer ohne Beschränkung genutzt werden kann und wie sich solche Angebote mit beschränkten Wünschen kombinieren lassen.

Hochschulstart Anleitung führt Interessierte Schritt für Schritt durch die Bewerbung im Portal. Die FAQ-Quelle belegt nur die grundsätzliche Möglichkeit einer Bewerbung auf zulassungsfreie Fächer im DoSV. Ob ein bestimmtes Fach einer bestimmten Hochschule im DoSV eingetragen ist, zeigt die Suche im Portal selbst. Wer das nicht herausfinden kann, kontaktiert die gewünschte Hochschule direkt.

Wichtig ist außerdem: Die grundsätzliche Möglichkeit zur Bewerbung auf zulassungsfreie Fächer bedeutet nicht, dass alle zulassungsfreien Fächer über das DoSV laufen. Wer sich bewirbt, sollte prüfen, ob das Wunschfach tatsächlich im DoSV gelistet ist. Bei Unsicherheiten ist die direkte Anfrage bei der Hochschule der verlässlichste Weg, den aktuellen Bewerbungsweg zu klären. Das gilt unabhängig davon, welchen Zulassungsstatus das gewünschte Fach hat.

DoSV-Verfahren im Vergleich: beschränkt und zulassungsfrei

Das Dialogorientierte Serviceverfahren gliedert sich laut hochschulstart.de in mehrere Phasen. In der Bewerbungsphase können sich Interessierte auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben. Eine Bewerbung für ein bundesweit zulassungsbeschränktes Angebot kann für beliebig viele Ortswünsche stehen. Während der Koordinierungsphase legen die Hochschulen Ranglisten an, wobei die Abiturnote zu den maßgeblichen Auswahlkriterien zählt. Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung informieren die Hochschulen selbst über ihre Auswahlkriterien, bei bundesweiter Beschränkung übernimmt dies hochschulstart.de. Danach folgt die Phase des Koordinierten Nachrückens für freigebliebene Plätze.

Für zulassungsfreie Fächer gelten laut dem FAQ-Bereich von hochschulstart.de keine solchen Ranglisten. Das Verfahren unterscheidet sich damit wesentlich vom Ablauf für zulassungsbeschränkte Fächer. Studiengänge im Überblick helfen dabei, das gesamte Fachangebot zu sichten, bevor die Entscheidung für eine bestimmte Bewerbung fällt. Wer mehrere Fächer kombinieren möchte, sollte sich frühzeitig mit den unterschiedlichen Verfahrensabläufen vertraut machen.

Tabelle: Verfahrensschritt, Zulassungsbeschränkt, Zulassungsfrei
VerfahrensschrittZulassungsbeschränktZulassungsfrei
BewerbungsphaseBis zu zwölf Studienangebote wählbar; ein bundesweit beschränktes Angebot kann für beliebig viele Ortswünsche stehenBewerbung im DoSV grundsätzlich möglich
KoordinierungsphaseHochschulen legen Ranglisten nach Auswahlkriterien wie der Abiturnote anKeine Ranglisten laut FAQ
NachrückenKoordiniertes Nachrücken für freigebliebene PlätzeKein Ranglistenverfahren laut FAQ

Die Tabelle zeigt, dass der wesentliche Unterschied in der Koordinierungsphase liegt. Zulassungsbeschränkte Fächer durchlaufen ein förmliches Ranglistenverfahren, während für zulassungsfreie Fächer laut FAQ keine solchen Ranglisten gelten. Wer mehrere Fächer in einer Bewerbung kombiniert, sollte die unterschiedlichen Verfahrensabläufe berücksichtigen, um die eigene Planung richtig aufzusetzen.

Studierende in Deutschland: amtliche Zahlen einordnen

Das Statistische Bundesamt weist für das Wintersemester 2024/2025 eine Gesamtzahl von rund 2,9 Millionen Eingeschriebenen an deutschen Hochschulen aus. Die Themenseite bündelt Tabellen unter anderem zu Studierenden, Studienanfängerinnen und Studienanfängern sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Eigene Tabellenrubriken zu bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind dort ebenfalls vorhanden. Damit liefert das Statistische Bundesamt amtliche Zahlen, die neben Angaben zu zulassungsbeschränkten Angeboten auch die Gesamtzahl der Studierenden je Hochschulart und Fächergruppe umfassen.

Aus dieser Gesamtzahl lässt sich nicht ableiten, wie viele der Eingeschriebenen in zulassungsfreien Fächern studieren. Die Themenseite unterscheidet in ihren Tabellen zwischen der Gesamtheit aller Studierenden und den Daten zu zulassungsbeschränkten Angeboten, trifft aber keine Aussage darüber, welcher Anteil auf zulassungsfreie Fächer entfällt. Wer gezielt nach Zahlen zu zulassungsfreien Studiengängen sucht, findet dort keine direkte Aufschlüsselung nach diesem Kriterium.

Berufsfelder zum Studiengang recherchieren hilft bei der inhaltlichen Orientierung unabhängig vom NC und kann eine nützliche Ergänzung sein, wenn die Entscheidung zwischen verschiedenen Fächern noch offen ist. Wer die amtlichen Zahlen zu Studierendenzahlen und zulassungsbeschränkten Studiengängen selbst nachschlagen möchte, findet die entsprechenden Tabellen auf der Themenseite des Statistischen Bundesamts. Die dort veröffentlichten Daten geben einen Überblick über das deutsche Hochschulsystem, ohne eine Wertung zu zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Fächern zu enthalten.

Zulassungsfreie Fächer im DoSV finden

Hochschulstart.de führt sowohl im FAQ-Bereich als auch auf der Seite Verfahrensdetails durch das DoSV-Verfahren für die Bewerbung, unabhängig davon, ob ein Fach zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Wer sich unsicher ist, welches Fach zulassungsfrei ist, findet in der eigenen Bewerbung im DoSV die konkrete Auskunft der Hochschule. Das DoSV-Portal zeigt für jedes eingetragene Angebot an, welchen Zulassungsstatus es hat.

  • Im DoSV nach dem gewünschten Fach suchen und das Suchergebnis aufrufen
  • Den Status zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt in den Angaben des Studienangebots prüfen
  • Bei Unklarheit die Hochschule direkt fragen, da sie verbindliche Auskunft zum aktuellen Zulassungsstatus ihres Angebots geben kann

Studienberatung zum Studium bietet eine weitere Möglichkeit, sich vor der Bewerbung fachkundig beraten zu lassen und offene Fragen zur Studienwahl zu klären. Diese Seite erklärt das Verfahren rund um zulassungsfreie Studiengänge, gibt aber keine individuelle Studienberatung. Ob ein bestimmtes Fach an einer bestimmten Hochschule zulassungsfrei ist, zeigt die Suche im DoSV-Portal oder die direkte Anfrage bei dieser Hochschule. Das DoSV-Portal und die direkte Anfrage bei der Hochschule sind daher die verlässlichsten Wege, den aktuellen Status eines Wunschfachs zu klären. Wer unsicher ist, wie eine Bewerbung im DoSV aufgebaut wird, findet auf hochschulstart.de die nötigen Informationen im FAQ-Bereich und auf der Seite Verfahrensdetails.

Studiengänge ohne NC finden: Prüfliste mit vier Punkten

In drei Schritten zur Bewerbung für ein zulassungsfreies Fach

Der Weg zur Bewerbung beginnt damit, den Zulassungsstatus des Wunschfachs zu klären. Dafür steht das DoSV-Portal von hochschulstart.de zur Verfügung, das für jedes eingetragene Studienangebot den Zulassungsstatus ausweist. Ist das Fach im Portal nicht auffindbar oder der Status unklar, hilft die direkte Anfrage bei der gewünschten Hochschule.

Im zweiten Schritt wird die Bewerbung eingereicht. Laut hochschulstart.de können zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Fächer gemeinsam in einer Bewerbung erfasst werden. Es ist nicht nötig, für jeden Fächertyp eine separate Bewerbung abzugeben. Alle Wunschfächer lassen sich in einer einzigen DoSV-Bewerbung zusammenfassen, sofern die Fächer im Portal eingetragen sind.

Im dritten Schritt sollten offene Fragen direkt mit der Hochschule geklärt werden. Die Hochschule kann zu ihren eigenen Studienangeboten und zum weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens Auskunft geben. Wer nach diesem Überblick mehr über die konkrete Einschreibung bei einem zulassungsfreien Studiengang erfahren möchte, findet auf der Seite zur Einschreibung bei zulassungsfreien Studiengängen weitere Informationen. Wer verstehen möchte, was der NC als Begriff bedeutet und wie Hochschulen ihn in Zulassungsverfahren einsetzen, findet dazu auf der Seite zur Bedeutung des NC eine ausführlichere Erklärung.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Studiengängen ohne NC

Was regelt Paragraf 29 des Hochschulrahmengesetzes?

Paragraf 29 des Hochschulrahmengesetzes regelt die Maßstäbe der Ausbildungskapazität. Hochschulen und zuständige staatliche Stellen sollen gemeinsam einheitliche Grundsätze für die Ermittlung und Festsetzung der Kapazitäten entwickeln, grundsätzlich auf Basis der Regelstudienzeit. Ist zu erwarten, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber eines Fachs zugelassen werden können, darf die Zulassungszahl nicht tiefer angesetzt werden als zur Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebs unbedingt nötig.

Kann ich mich über das DoSV auch auf zulassungsfreie Fächer bewerben?

Hochschulstart.de beantwortet diese Frage in seinem FAQ-Bereich mit Ja. Eine Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren ist grundsätzlich auch für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung möglich. Ein zulassungsfreies Fach kann dabei neben zulassungsbeschränkten Wunschfächern in derselben Bewerbung stehen. Ob ein bestimmtes Fach tatsächlich im DoSV eingetragen ist, zeigt die Suche im Portal.

Wie viele Studierende sind laut Statistischem Bundesamt eingeschrieben?

Das Statistische Bundesamt gibt auf seiner Themenseite Hochschulen an, dass im Wintersemester 2024/2025 rund 2,9 Millionen Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben waren. Darüber hinaus enthält die Themenseite Tabellen zu Studienanfängerinnen und Studienanfängern, Absolventen sowie eigene Rubriken zu bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Was passiert in der Koordinierungsphase des DoSV?

Laut hochschulstart.de erstellen die Hochschulen in der Koordinierungsphase Ranglisten nach Kriterien wie der Abiturnote. Bei örtlicher Zulassungsbeschränkung informieren die Hochschulen selbst über ihre Auswahlkriterien, bei bundesweiter Beschränkung übernimmt dies hochschulstart.de. Für zulassungsfreie Fächer gelten laut dem FAQ-Bereich von hochschulstart.de keine solchen Ranglisten.

Wie erfahre ich, ob ein bestimmtes Fach zulassungsfrei ist?

Hochschulstart.de führt auf seiner Seite Verfahrensdetails und im FAQ-Bereich durch das DoSV-Verfahren. Wer sich unsicher ist, ob ein Fach zulassungsfrei ist, findet in der eigenen Bewerbung im DoSV die konkrete Auskunft der Hochschule. Bei weiteren Fragen ist die direkte Anfrage bei der Hochschule der verlässlichste Weg, den aktuellen Zulassungsstatus zu klären.

Auf wie viele Studienangebote kann ich mich im DoSV gleichzeitig bewerben?

Laut hochschulstart.de können sich Interessierte in der Bewerbungsphase auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben. Eine Bewerbung für ein bundesweit zulassungsbeschränktes Angebot kann dabei für beliebig viele Ortswünsche stehen. Diese Angabe gilt für das Verfahren bei zulassungsbeschränkten Angeboten im DoSV.

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