Rentner richtig gendern: Welche Formen gibt es?

Rentner richtig gendern

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Genderformen R bis S

Für „Rentner“ nennt das Genderwörterbuch mehrere geschlechtsberücksichtigende Formen sowie Kurzbezeichnungen. Welche Form in einem Satz steht, lässt sich anhand von Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit prüfen.

Belegte Formen für „Rentner“

Die Ausgangsformen lauten „Rentner“ und „Rentnerin“. Das Genderwörterbuch führt beide Formen mit Flexionsformen auf. Im Singular stehen beispielsweise „der Rentner“ und „die Rentnerin“. Im Plural stehen „die Rentner“ und „die Rentnerinnen“. Der Auszug unterscheidet außerdem Genitiv, Dativ und Akkusativ: genannt werden etwa „des Rentners“, „der Rentnerin“, „dem Rentner“ und „den Rentner“.

Unter den geschlechtsberücksichtigenden Bezeichnungen enthält der Auszug die Paarform. Im Singular ist „die Rentnerin bzw. der Rentner“ aufgeführt; für den Plural steht „die Rentnerinnen und Rentner“. Für weitere Kasus sind ebenfalls vollständige Paarformen angegeben, darunter „der Rentnerin bzw. des Rentners“ im Genitiv und „den Rentnerinnen und Rentnern“ im Dativ Plural.

Der Auszug enthält auch Schrägstrichformen. Dazu gehören „der/die Rentner/-in“ im Nominativ Singular und „die Rentner/-innen“ im Nominativ Plural. Der Dativ-Plural-Eintrag „den Rentnern/-innen“ trägt im Auszug ein Asterisk. Er wird hier deshalb nicht als unmarkierte Kasusform behandelt. Vor dem Einsatz lässt sich prüfen, ob eine vollständig sichtbare und nicht mit Asterisk markierte Form zum Kasus des eigenen Satzes passt.

Auch Klammerformen sind aufgeführt. Genannt werden „der/die Rentner(in)“ im Nominativ Singular, „die Rentner(innen)“ im Nominativ Plural und „den Rentner(inne)n“ im Dativ Plural. Die Genitivschreibung „des/der Rentners(in)“ im Singular trägt im Auszug ebenfalls ein Asterisk. Sie wird deshalb nur mit dieser Quellenkennzeichnung genannt und nicht als unmarkierte Form eingeordnet.

Daneben verzeichnet das Genderwörterbuch Kurzbezeichnungen und kennzeichnet sie als nicht amtlich. Genannt werden Binnenmajuskel, Gendersternchen beziehungsweise Genderstar sowie Genderdoppelpunkt. Für die Binnenmajuskel enthält der Auszug „der/die RentnerIn“ und „die RentnerInnen“. Beim Gendersternchen stehen „der*die Rentner*in“ und „die Rentner*innen“; diese Schreibweise ist dort als nicht binär bezeichnet. Für den Doppelpunkt sind im vorliegenden Auszug keine vollständigen Beispiele sichtbar. Daher sollte eine Doppelpunktform erst verwendet werden, wenn eine vollständige Form vorliegt.

Eine Partizipialform ist im Auszug für „Rentner“ nicht als bildbar oder bedeutungsgleich angegeben. Deshalb wird hier keine Partizipialform ergänzt.

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Welche Form passt zum Satzkontext?

Für den konkreten Satz lässt sich zunächst prüfen, ob der Auszug eine Form für eine Person oder für mehrere Personen aufführt. Für eine Person stehen beispielsweise „der Rentner“ und „die Rentnerin“. Für mehrere Personen sind „die Rentner“ und „die Rentnerinnen“ verzeichnet. Die Paarform ist im Singular mit „die Rentnerin bzw. der Rentner“ und im Plural mit „die Rentnerinnen und Rentner“ angegeben.

Auch der im Satz benötigte Kasus kann mit den vollständigen Formen im Auszug abgeglichen werden. Für den Genitiv Singular nennt er „der Rentnerin bzw. des Rentners“. Für den Dativ Plural steht „den Rentnerinnen und Rentnern“. Es sollten nur Formen verwendet werden, die im vorliegenden Auszug vollständig sichtbar sind; ein abgeschnittenes Fragment wird nicht ergänzt.

Für die Schrägstrichschreibung enthält der Auszug vollständige Formen im Nominativ: „der/die Rentner/-in“ im Singular und „die Rentner/-innen“ im Plural. Der dort ebenfalls sichtbare Dativ-Plural-Eintrag ist mit einem Asterisk gekennzeichnet und wird hier nicht als uneingeschränkt verwendbare Form wiedergegeben. Für die Klammerform sind „der/die Rentner(in)“, „die Rentner(innen)“ und „den Rentner(inne)n“ aufgeführt. Die Kasusbezeichnungen im Auszug zeigen, welche dieser Formen jeweils genannt ist.

Die Kurzbezeichnungen erscheinen im Auszug neben den Paarformen. Zur Binnenmajuskel gehören dort „der/die RentnerIn“ und „die RentnerInnen“. Für das Gendersternchen sind „der*die Rentner*in“ und „die Rentner*innen“ sichtbar; es ist als nicht binär gekennzeichnet. Der Genderdoppelpunkt wird genannt und als nicht binär eingeordnet, doch der Auszug endet vor vollständigen Beispielen dazu. Deshalb wird keine nicht vollständig sichtbare Doppelpunktform ergänzt.

Vor der Verwendung kann die konkrete Form mit Ausgangsform, Personenbezug und Kasus abgeglichen werden. Der vorliegende Auszug enthält Paarform, Schrägstrichschreibung, Klammerform und Kurzbezeichnungen. Für eine Form, die im Auszug nicht vollständig aufgeführt ist, wird hier keine Ergänzung vorgenommen.

Paarformen und weitere belegte Formen

Direkt aus der Quelle ableitbare Paarformen sind „die Rentnerin bzw. der Rentner“ im Singular sowie „die Rentnerinnen und Rentner“ im Plural. Für den Genitiv nennt das Genderwörterbuch „der Rentnerin bzw. des Rentners“. Für den Dativ Plural ist „den Rentnerinnen und Rentnern“ angegeben. Diese Formen nennen die weibliche und die männliche Personenbezeichnung gemeinsam.

Als weitere geschlechtsberücksichtigende Alternativen führt die Quelle die Schrägstrichschreibung und die Klammerform auf. Belegte Beispiele für den Nominativ Singular sind „der/die Rentner/-in“ und „der/die Rentner(in)“. Im Nominativ Plural stehen „die Rentner/-innen“ und „die Rentner(innen)“. Für den Dativ Plural nennt die Quelle die Klammerform „den Rentner(inne)n“. Der Schrägstrich-Eintrag für diesen Kasus trägt im Auszug ein Asterisk und wird daher hier nicht als unmarkierte Dativform empfohlen.

Die Quelle bezeichnet Binnenmajuskel, Gendersternchen beziehungsweise Genderstar und Genderdoppelpunkt als Kurzbezeichnungen und kennzeichnet sie als nicht amtlich. Für die Binnenmajuskel sind „der/die RentnerIn“ und „die RentnerInnen“ belegt. Für das Gendersternchen sind „der*die Rentner*in“ und „die Rentner*innen“ belegt. Das Gendersternchen wird in der Quelle als nicht binär eingeordnet.

Eine geschlechtsneutrale Alternative in Form eines Partizips wird für dieses Wort nicht bereitgestellt: Die Quelle weist die Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich aus. Daher bleibt es bei den direkt belegten Paarformen, Schrägstrichformen, Klammerformen und Kurzbezeichnungen. Keine dieser Formen wird hier als überall verpflichtend oder als unabhängig vom Satzkontext immer passend dargestellt.

Wer eine Alternative auswählt, sollte deshalb die konkrete Ausgangsform des Satzes beibehalten und nur eine vollständig belegte Form einsetzen. Bei einem Singularsatz ist eine Singularform zu prüfen, bei einem Pluralsatz eine Pluralform. Für Genitiv und Dativ sind die jeweils belegten Endungen zu verwenden. Die Quelle trägt keine zusätzliche Aussage darüber, dass eine der genannten Schreibweisen in jedem Text bevorzugt werden muss.

Drei vollständige Beispielsätze

Die folgenden Sätze verwenden unterschiedliche, im Quellenauszug belegte Formen. Sie sind eigenständige Beispielsätze und zeigen jeweils eine vollständige grammatische Form.

  1. Die Rentnerin bzw. der Rentner erhält die Einladung zur Gesprächsrunde.
  2. Die Rentner/-innen erhalten Informationen zum nächsten Termin.
  3. Die Rentner(innen) treffen sich im Stadtteil.

Im ersten Beispiel steht eine Paarform im Singular. Im zweiten Beispiel steht eine Schrägstrichschreibung im Plural. Im dritten Beispiel steht eine Klammerform im Plural. Die Beispiele zeigen damit drei verschiedene Möglichkeiten, ohne eine einzelne Schreibweise für alle Sätze festzulegen.

Auch andere belegte Formen lassen sich in vollständigen Sätzen verwenden, wenn der jeweilige Kasus zur Satzstruktur passt. Ein Beispiel für den Dativ Plural lautet: Die Informationen werden den Rentnerinnen und Rentnern zugesandt. Die Form „den Rentnerinnen und Rentnern“ ist im Quellenpaket ausdrücklich als Dativ Plural aufgeführt.

Für eine Kurzbezeichnung kann ein vollständiger Satz mit der belegten Binnenmajuskel gebildet werden: Die Veranstaltung richtet sich an die RentnerInnen des Vereins. Das Quellenpaket führt „die RentnerInnen“ als Pluralform der Binnenmajuskel an.

Ein weiteres vollständiges Beispiel mit Gendersternchen lautet: Die Einladung geht an die Rentner*innen der Gruppe. Das Quellenpaket nennt „die Rentner*innen“ als Pluralform des Gendersternchens. Die Sätze dienen der Veranschaulichung der belegten Formen. Aus ihnen folgt nicht, dass eine Form in jedem Satz, für jede Zielgruppe oder in jedem Text immer passend ist.

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Vor der Auswahl gezielt prüfen

Beginne mit der Ausgangsform des Satzes. Prüfe, ob dort eine einzelne Person oder mehrere Personen bezeichnet werden. Für den Singular sind im Quellenpaket „Rentner“ und „Rentnerin“ sowie die belegten Singularformen der Paar-, Schrägstrich- und Klammerform aufgeführt. Für den Plural sind unter anderem „Rentner“, „Rentnerinnen“, „Rentnerinnen und Rentner“, „Rentner/-innen“ und „Rentner(innen)“ belegt.

Prüfe danach den Personenbezug. Wenn der Satz eine weibliche und eine männliche Bezeichnung gemeinsam aufführen soll, stehen dafür die belegten Paarformen bereit. Wenn eine Kurzbezeichnung verwendet werden soll, prüfe, ob die konkrete Schreibweise im Quellenpaket vollständig aufgeführt ist. Für das Gendersternchen sind der Singular und der Plural vollständig belegt. Für den Genderdoppelpunkt endet der Quellenauszug vor den vollständigen Formbeispielen, deshalb sollte keine ergänzte Form eingesetzt werden.

Prüfe anschließend den grammatischen Fall. Artikel, Substantiv und Endung müssen zum Nominativ, Genitiv, Dativ oder Akkusativ des Satzes passen. Die Quelle führt beispielsweise „die Rentnerin bzw. der Rentner“ im Nominativ Singular, „der Rentnerin bzw. des Rentners“ im Genitiv Singular und „den Rentnerinnen und Rentnern“ im Dativ Plural auf. Bei Schrägstrich- und Klammerformen sind die jeweils genannten Endungen ebenfalls zu beachten.

Beziehe außerdem die Zielgruppe und die Lesbarkeit ein. Der Quellenauszug belegt mehrere Formen, stellt aber keine einzelne Form als überall verpflichtend dar. Deshalb sollte die gewählte Schreibweise zum vollständigen Satz, zur angesprochenen Zielgruppe und zur gewünschten Verständlichkeit passen. Diese Prüfung führt nicht zu einer zusätzlichen Sprachregel, sondern hält die Auswahl an den belegten Formen und am konkreten Satz fest.

Wenn eine benötigte Form im Quellenpaket nicht vollständig vorliegt, ergänze sie nicht aus einem abgeschnittenen Fragment. Prüfe stattdessen den vollständigen Wörterbucheintrag oder die maßgebliche redaktionelle Vorgabe, bevor die Form verwendet wird. So bleibt die Entscheidung auf die belegten Angaben zu „Rentner“ und „Rentnerin“ sowie auf die vollständig aufgeführten Alternativen begrenzt.

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Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Rentner richtig gendern

Wie lautet die Paarform von „Rentner“?

Im Singular nennt die Quelle „die Rentnerin bzw. der Rentner“. Im Plural ist „die Rentnerinnen und Rentner“ belegt.

Welche Schreibweise mit Schrägstrich ist belegt?

Belegt sind unter anderem „der/die Rentner/-in“ im Nominativ Singular und „die Rentner/-innen“ im Nominativ Plural.

Gibt es eine Klammerform?

Ja. Die Quelle führt „der/die Rentner(in)“ im Nominativ Singular und „die Rentner(innen)“ im Nominativ Plural auf.

Ist „Rentner*innen“ im Quellenpaket belegt?

Ja. Das Genderwörterbuch nennt „die Rentner*innen“ als Pluralform des Gendersternchens und ordnet diese Kurzbezeichnung als nicht binär ein.

Gibt es eine neutrale Partizipialform?

Für „Rentner“ weist die Quelle die Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich aus. Deshalb wird hier keine solche Form ergänzt.

Welche Form ist immer richtig?

Das Quellenpaket stellt keine einzelne Form als überall verpflichtend oder immer passend dar. Prüfe deshalb Ausgangsform, Personenbezug, Kasus, Zielgruppe und Lesbarkeit.

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