Rat richtig gendern und verständlich formulieren

Rat richtig gendern

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Genderformen R bis S

Für „Rat“ und „Rätin“ nennt der Wörterbucheintrag verschiedene grammatische und geschlechtergerechte Formen. Dieser Überblick ordnet sie nach Formtyp und Satzgebrauch.

Welche belegten Formen gibt es für Rat und Rätin?

Der Eintrag stellt „Rat“ der Form „Rätin“ gegenüber und führt für beide Singular und Plural sowie die vier Fälle auf. So lassen sich etwa Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ jeweils in der Einzahl und Mehrzahl im Flexionsparadigma nachsehen.

Als geschlechterberücksichtigende Möglichkeit ist eine Paarform verzeichnet. Der Eintrag zeigt sie sowohl für eine Person als auch für Gruppen und nennt dafür vollständige Formen im Nominativ und Dativ. Daneben sind Schrägstrich- und Klammerformen aufgeführt; die Quelle markiert diese Einträge mit einem Sternchen.

Unter den Kurzbezeichnungen erscheinen Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt. Die Kurzbezeichnungen sind dort als nicht amtlich eingeordnet. Sternchen und Doppelpunkt sind im Eintrag als nicht binäre Schreibweisen bezeichnet.

Eine geschlechtsneutrale Partizipialform führt die Quelle für dieses Wort nicht als gleichbedeutende bildbare Alternative auf. Für die Auswahl können daher die im Eintrag aufgeführten Paarformen, Schreibweisen und Flexionsangaben gegenübergestellt werden.

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Welche belegte Form passt zum Satzkontext?

Der Eintrag trennt die Formen nach Einzahl und Mehrzahl sowie nach Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ. Für einen vollständigen Satz lässt sich die benötigte Form im jeweiligen Flexionsparadigma ablesen.

Bei einer einzelnen Person stehen im Eintrag die Bezeichnungen „Rat“ und „Rätin“ einander gegenüber. Für mehrere Personen sind die zugehörigen Pluralformen verzeichnet. Die Paarform ist ebenfalls für einzelne Personen und für Gruppen aufgeführt.

Auch die Schrägstrich- und Klammerformen sind nach Fall und Zahl aufgelistet. Verwende dabei nur eine im Eintrag vollständig angegebene Form und ergänze kein dort gekürztes Fragment selbst.

Die Tabelle enthält die Angaben auch für Genitiv, Dativ und Akkusativ. So kann die Personenbezeichnung zusammen mit der gewünschten Zahl und dem vorgesehenen Fall aus dem Eintrag übernommen werden.

Welche Paarformen und weiteren Schreibweisen sind belegt?

Direkt belegt ist die Paarform mit „beziehungsweise“ oder mit „und“. Im Nominativ nennt die Quelle „die Rätin beziehungsweise der Rat“. Für mehrere Personen steht dort „die Rätinnen und Räte“. Im Dativ lautet die aufgeführte Pluralform „den Rätinnen und Räten“.

Als weitere geschlechterberücksichtigende Schreibweisen führt der Eintrag die Schrägstrichschreibung und die Klammerform an. Im Nominativ erscheinen „der/die Rat/-ätin“ und „der/die Rat(ätin)“. Im Plural nennt die Quelle „die Räte/-innen“ sowie „die Räte(innen)“. Aus dem Eintrag ergibt sich keine Angabe, dass eine dieser Formen für alle Texte verpflichtend ist.

Die Quelle nennt außerdem Kurzbezeichnungen mit Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt. Für das Gendersternchen werden im Singular „der*die Rat*in“ und „Rät*in“ sowie im Plural „die Räte*innen“ und „Rät*innen“ angegeben. Für den Genderdoppelpunkt nennt der Eintrag „der:die Rat:in“ und „Rät:in“ sowie „die Räte:innen“ und „Rät:innen“. Der Eintrag führt diese Kurzbezeichnungen als nicht amtlich auf.

Eine geschlechtsneutrale Partizipialform ist laut Quelle nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich. Ergänze daher keine neutrale Ersatzform, die der Eintrag nicht nennt.

Drei vollständige Beispielsätze mit unterschiedlichen Formen

Die folgenden Sätze verwenden unterschiedliche, im Wörterbucheintrag aufgeführte Formen. Jeder Satz ist vollständig und zeigt eine Möglichkeit im konkreten Kontext.

  1. Die Rätin stellte die Einschätzung vor.

  2. Der Rat erläuterte die Entscheidung im Gespräch.

  3. Die Rätinnen und Räte berieten über den Vorschlag.

Das erste Beispiel verwendet die weibliche Einzelform im Nominativ. Das zweite verwendet die im Eintrag genannte Form „Rat“. Das dritte Beispiel verwendet die aufgeführte Paarform für mehrere Personen. Die Beispiele legen keine Form als für jeden Text oder jede Zielgruppe verpflichtend fest.

Für einen Satz im Genitiv lässt sich ebenfalls eine vollständig aufgeführte Form einsetzen: „Die Einschätzung der Rätin beziehungsweise des Rates wurde notiert.“ Hier stehen die beiden Bestandteile im Genitiv. Ein Dativbeispiel lautet: „Die Unterlagen wurden den Rätinnen und Räten übergeben.“ Der Plural und der Dativ sind in dieser Form erkennbar. Ein weiteres Beispiel mit weiblicher Einzelform lautet: „Die Rätin erläuterte den Vorschlag.“

Bei Schrägstrich- und Klammerformen sollte der gesamte Satz auf seine Lesbarkeit geprüft werden. Die Quelle nennt im Nominativ „der/die Rat/-ätin“ und „der/die Rat(ätin)“. Setze eine solche Form nur ein, wenn Artikel, Fall und Zahl im vollständigen Satz nachvollziehbar bleiben.

Rat richtig gendern mit Bedeutung und passender Verwendung im Vergleich

Wie lässt sich die passende Form auswählen?

Beginne mit der Ausgangsform. Prüfe, ob der Satz von „Rat“, von „Rätin“ oder von mehreren Personen handelt. Der Wörterbucheintrag stellt dafür die Formen im Singular und Plural sowie die Fälle Nominativ, Genitiv, Dativ und Akkusativ bereit. Wähle die Form, die zu der grammatischen Funktion des Satzes passt.

Prüfe danach den Personenbezug. Wenn eine einzelne weibliche Person gemeint ist, ist „Rätin“ die im Eintrag aufgeführte weibliche Form. Wenn eine einzelne männliche beziehungsweise generische Form verwendet werden soll, nennt die Quelle „Rat“. Wenn beide Personenbezeichnungen sichtbar werden sollen, stehen Paarformen wie „die Rätin beziehungsweise der Rat“ oder „die Rätinnen und Räte“ zur Verfügung.

Berücksichtige anschließend die Zielgruppe. Die Quelle führt mehrere Schreibweisen auf, darunter Paarformen, Schrägstrichschreibung, Klammerform, Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt. Bei den Kurzbezeichnungen weist sie auf die Kennzeichnung „nicht amtlich“ hin. Prüfe deshalb vor der Auswahl, ob die Zielgruppe die verwendete Schreibweise ohne zusätzliche Erklärung lesen kann.

Prüfe zuletzt die Lesbarkeit im vollständigen Satz. Artikel, Kasus und Zahl müssen zur gewählten Form passen. Verwende keine abgeschnittene Quellenform und ergänze keine eigene Endung. Wenn eine neutrale Form gesucht wird, prüfe den direkten Quellenbezug, denn der Eintrag bezeichnet die Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich. Stelle keine einzelne Form als überall verpflichtend oder immer passend dar. Die Entscheidung ergibt sich aus Ausgangsform, Personenbezug, Zielgruppe und Lesbarkeit des konkreten Textes.

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Häufige Fragen zu Rat richtig gendern

Wie lautet die weibliche Form von Rat?

Die Quelle führt „Rätin“ als weibliche Form auf. Im Plural lautet sie „Rätinnen“.

Welche Paarform ist für Rat belegt?

Im Nominativ nennt der Eintrag „die Rätin beziehungsweise der Rat“. Für mehrere Personen steht „die Rätinnen und Räte“.

Gibt es eine neutrale Partizipialform?

Die Quelle bezeichnet eine Partizipialform als nicht bildbar oder nicht bedeutungsgleich.

Ist das Gendersternchen für Rat belegt?

Der Eintrag nennt „der*die Rat*in“ beziehungsweise „Rät*in“ sowie die Pluralformen „die Räte*innen“ und „Rät*innen“.

Welche Form passt im Dativ Plural?

Die aufgeführte Paarform im Dativ Plural lautet „den Rätinnen und Räten“.

Sind alle genannten Formen amtlich?

Die Quelle kennzeichnet die Kurzbezeichnungen mit Binnenmajuskel, Gendersternchen und Genderdoppelpunkt als nicht amtlich.

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