So baust du dir deine persönlichen Rechtschreib-Merksätze
Rechtschreibregeln mit Merksätzen: Großschreibung, Komma und s-Schreibung zusammengefasst
Diese Seite bietet kein eigenes PDF zum Download an. Sie erklärt Regeln zu Substantivierung, Nebensätzen und s-Schreibung und liefert Material für ein eigenes Merkblatt.
Grundlegendes Verständnis der drei Bereiche
Rechtschreibregeln mit Merksätzen fassen amtliche Vorgaben zu Großschreibung, Komma und s-Schreibung kurz zusammen.
Für die Großschreibung bei Substantivierungen nennt der Rat für deutsche Rechtschreibung in seinem amtlichen Regelwerk § 57. Dort geht es um Wörter aus anderen Wortarten, die im Satz als Substantive verwendet werden. Die Kommasetzung bei Nebensätzen behandelt § 73; grammis, das Informationssystem des Instituts für Deutsche Sprache, erläutert diese Regel. Duden-Sprachwissen beschreibt die Schreibung von s, ss und ß in den Regeln D 159 und D 160. Diese drei Bereiche lassen sich jeweils mit einem kurzen Merksatz und passenden Beispielen für ein eigenes Merkblatt festhalten.
Beim ersten Bereich prüfst du, ob ein Wort im Satz substantivisch gebraucht ist. Beim zweiten Bereich unterscheidest du Nebensätze von mehrteiligen Prädikaten mit zu-Infinitiv. Beim dritten Bereich vergleichst du Vokallänge, s-Laut und Wortform. Die Abschnitte dieser Seite ordnen die Angaben nach diesen drei Fragen.
Ein Merkblatt kann die Regel, ein Merkzeichen und ein Beispiel nebeneinanderstellen. Für die Substantivierung eignet sich etwa die Frage, ob ein Artikel, Pronomen, unbestimmtes Zahlwort oder ein Attribut beim Wort steht. Für Nebensätze kann der Merksatz auf das Komma verweisen. Bei der s-Schreibung gehören kurze und lange Vokale sowie stimmlose und stimmhafte Laute in getrennte Zeilen. So bleibt erkennbar, welche Aussage zu welchem Regelbereich gehört.
Die Auswahl ist kein vollständiges Regelwerk. Sie umfasst nur die hier behandelten Vorschriften zu Substantivierungen, Nebensätzen und der s-Schreibung. Für einen Fall außerhalb dieser Bereiche ist ein Abgleich mit dem Regelwerk oder mit Duden-Sprachwissen sinnvoll. Daraus kannst du ein eigenes Merkblatt zusammenstellen, ohne die drei Themen miteinander zu vermischen.

Logik der Substantivierung nach Paragraph 57
Bei der Großschreibung von Wörtern anderer Wortarten kommt es darauf an, ob sie als Substantive gebraucht werden. § 57 des amtlichen Regelwerks nennt dafür drei Hinweise. Der Merksatz zur Substantivierung lautet: Prüfe ein vorausgehendes Artikelwort, ein Pronomen oder ein unbestimmtes Zahlwort, ein Attribut oder die kasusbestimmte Funktion im Satz.
Ein Artikel, ein Pronomen oder ein unbestimmtes Zahlwort wie ein paar, genug, viel oder wenig kann den substantivischen Gebrauch anzeigen. Ebenso nennt die Regel ein vorangestelltes adjektivisches oder nachgestelltes Attribut. Als dritten Weg führt sie die Funktion als kasusbestimmtes Satzglied oder als kasusbestimmtes Attribut an. Mindestens eines dieser Merkmale genügt.
| Merkmal | Beispiel aus § 57 |
|---|---|
| Artikelwort, Pronomen oder Zahlwort davor | Bei „Nichts Menschliches“ weist „Nichts“ auf den substantivischen Gebrauch von „Menschliches“ hin. |
| Attribut am Wort | In „Das Inkrafttreten des Gesetzes“ ist „des Gesetzes“ ein nachgestelltes Attribut zu „Inkrafttreten“. |
| Kasusbestimmte Satzgliedfunktion | „Das Inkrafttreten“ steht im angeführten Satz als kasusbestimmtes Satzglied. |
Die Tabelle zeigt Prüfwege und ersetzt nicht den Satzkontext. Ein Wort wird nicht allein wegen seiner Form großgeschrieben. Prüfe stattdessen, ob mindestens eines der drei Merkmale im konkreten Satz vorliegt. Die Klein- und Großschreibung umfasst weitere Regelbereiche; § 57 betrifft hier nur die Substantivierung. Satzanfänge und Eigennamen werden durch andere Paragraphen des Regelwerks behandelt.
Für ein Merkblatt kannst du die drei Merkmale mit den Tabellenbeispielen notieren. Ergänze neben jedem Merkmal einen Satz aus deinem Übungstext und vergleiche ihn bei Unsicherheit mit § 57. Damit bleibt die weitere Nennung der Großschreibung auf den hier belegten Fall beschränkt.
Punktuation bei abhängigen Sätzen
Der Merksatz zum Komma bei Nebensätzen lautet: das Komma zeigt Nebensätze an.
Nach § 73 gilt das für finite Nebensätze mit einem Verb in Personalform und für infinite Nebensätze mit zu-Infinitiv. Ein einleitender Ausdruck ist nicht nötig. Der belegte dass-Satz beginnt mit „Es freut mich“; danach folgt der Nebensatz über die wiederhergestellte Gesundheit. Auch der Fall ohne Einleitungswort ist belegt: Auf „Regnet es“ folgt mit Komma der Hauptsatz, dass man im Haus bleibt.
Ist ein Nebensatz in den Hauptsatz eingeschoben, steht auf beiden Seiten ein Komma. Das Quellenbeispiel hat als Hauptsatz das Buch auf dem Tisch; dazwischen steht der Relativsatz über das mitgebrachte Buch. Das erste Komma öffnet den eingeschobenen Nebensatz, das zweite schließt ihn. Diese Zeichensetzung betrifft den Nebensatz, nicht nur eine Sprechpause.
Eine ausdrücklich genannte Ausnahme betrifft mehrteilige Prädikate mit zu-Infinitiv. Dann entfällt das Komma. Im belegten Beispiel folgt auf „Sie hat ihren Chef“ die Wortgruppe „nicht zu fragen gewagt“. Sie bildet dort das mehrteilige Prädikat ohne Komma. Für ein Merkblatt können deshalb Nebensätze mit Komma und mehrteilige Prädikate mit zu-Infinitiv ohne Komma einander gegenüberstehen.
Die Kommaregeln dieses Abschnitts behandeln nur Nebensätze nach § 73. Sie erklären nicht die Unterscheidung von das und dass. Prüfe bei einem Beispielsatz, ob ein finiter oder infiniter Nebensatz vorliegt oder ob der zu-Infinitiv Teil eines mehrteiligen Prädikats ist. Danach lässt sich die passende Regel dem Merkblatt zuordnen.
Unterschiede zwischen s, ss und ß
Duden-Sprachwissen fasst die s-Schreibung in D 159 und D 160 zusammen. Einfaches s ist der Normalfall, zum Beispiel in Sache, Hülse oder Kapsel. Nach einem betonten kurzen Vokal wird ein einzelner s-Laut im Wortstamm mit ss verdoppelt. Beispiele sind Masse, Kongress, essen, ihr esst und du isst. Davon ausgenommen sind das, was, des, wes und bis.
Nach langem Vokal oder Diphthong steht ß, wenn ein einfacher stimmloser s-Laut folgt. Dazu gehören grüßen, Fleiß und Preußen. Die Verwandtschaftsprobe unterscheidet den Laut: Bei Fleiß, Fleißes und fleißig bleibt er stimmlos; bei Preis und Preises ist er stimmhaft und die Form hat einfaches s. Wörter auf -nis behalten nur ein s, auch wenn der Plural ein Doppel-s enthält, etwa Zeugnis und Zeugnisse.
| Fall | Beispiel |
|---|---|
| Einfaches s als Normalfall | Sache |
| Verdoppeltes ss nach betontem kurzem Vokal | essen |
| ß nach langem Vokal oder Diphthong bei einfachem stimmlosen s-Laut | grüßen |
Der Merksatz lautet: Kurzer betonter Vokal plus einzelner s-Laut führt zu ss; langer Vokal oder Diphthong plus einfacher stimmloser s-Laut führt zu ß. Die Tabelle trennt diese Fälle vom einfachen s. Fehlt das Eszett-Zeichen, wie in der Schweiz, wird durchgehend ss geschrieben.
Die Rechtschreibung und Grammatik von Personen- oder geografischen Namen ist mit D 159 und D 160 nicht entschieden. Diese Regeln behandeln Namen nicht. Ein Merkblatt zu diesem Abschnitt sollte Regelwörter und Fälle mit Namen deshalb getrennt notieren.
Stolperfallen vermeiden
Die drei Regelbereiche sind eine Auswahl und kein vollständiges Regelwerk. Beim Arbeiten mit ihnen sind vier Grenzen wichtig.
- Die Regel zur Substantivierung aus § 57 auf Eigennamen oder Satzanfänge zu übertragen, ist nicht gedeckt. Gegenmaßnahme: Prüfe für Eigennamen und Satzanfänge die anderen einschlägigen Paragraphen des amtlichen Regelwerks.
- Bei einem mehrteiligen Prädikat mit zu-Infinitiv ein Komma zu setzen, widerspricht dem genannten Ausnahmefall. Gegenmaßnahme: Prüfe, ob der zu-Infinitiv Teil eines mehrteiligen Prädikats ist; dann bleibt das Komma weg.
- Die Merkhilfe zur s-Schreibung auf Personen- oder geografische Namen zu übertragen, geht über D 159 und D 160 hinaus. Duden nennt dafür abweichende Traditionsschreibungen wie Neuss oder Kessler. Gegenmaßnahme: Prüfe die Schreibweise eines Namens getrennt von diesen Regeln.
- § 57, § 73 sowie D 159 und D 160 als vollständige Darstellung aller Rechtschreibregeln zu behandeln, erweitert die Auswahl über ihren Umfang hinaus. Gegenmaßnahme: Kennzeichne das Merkblatt als Sammlung dieser drei Themen und gleiche weitere Fälle im Regelwerk oder bei Duden-Sprachwissen ab.
Die Gegenmaßnahmen beziehen sich auf die belegte Grenze der einzelnen Quelle. § 57 beschreibt bei Wörtern anderer Wortarten den substantivischen Gebrauch. § 73 betrifft Nebensätze und den genannten Ausnahmefall. D 159 und D 160 behandeln die Verteilung von s, ss und ß; eine Regel für Namen ist darin nicht enthalten.

Dein Weg zum individuellen Merkblatt
Diese Seite bietet kein eigenes PDF zum Download an. Aus den hier belegten Regeln und Beispielen kannst du ein eigenes Merkblatt oder PDF zusammenstellen.
- Notiere zur Großschreibung den Merksatz zur Substantivierung: Achte auf Artikel, Pronomen, unbestimmtes Zahlwort, Attribute oder eine kasusbestimmte Funktion. Als Beispiel kannst du den Ausdruck alles Kleingedruckte festhalten.
- Notiere zum Komma, dass es Nebensätze anzeigt. Verwende als belegten dass-Satz den Satz mit Es freut mich und dem folgenden Nebensatz über die Gesundheit. Ergänze den belegten Fall ohne Einleitungswort: Bei Regnet es folgt der Hauptsatz mit Komma. Halte außerdem fest, dass beim Beispiel mit nicht zu fragen gewagt kein Komma steht.
- Notiere zur s-Schreibung den Merksatz: Nach betontem kurzem Vokal wird ein einzelner s-Laut verdoppelt; nach langem Vokal oder Diphthong steht bei einfachem stimmlosen s-Laut ß. Ergänze essen und grüßen als Beispiele.
Übernimm die Tabellen dieser Seite als Vorlage für dein eigenes Merkblatt oder PDF. Sie ordnen die Merkmale der Substantivierung und die Fälle der s-Schreibung. Vergleiche dein Merkblatt bei Unsicherheit mit dem amtlichen Regelwerk oder mit Duden-Sprachwissen. Für die Kommasetzung kannst du außerdem § 73 bei grammis abgleichen.
Eine automatische Rechtschreibprüfung kann beim Prüfen eines Textes verwendet werden. Sie ersetzt jedoch nicht den Abgleich des Merkblatts mit den genannten Regeln. Notiere offene Fälle getrennt und prüfe, ob sie tatsächlich zu Großschreibung, Komma bei Nebensätzen oder s-Schreibung gehören. So bleibt sichtbar, welche Regel und welches Beispiel du jeweils übernommen hast.
Quellen und Stand
- Rat für deutsche Rechtschreibung: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung 2024, § 57 (Substantivierungen): www.rechtschreibrat.com (geprüft am 2026-09-13)
- Institut für Deutsche Sprache (grammis): 2.3 Komma bei Nebensätzen, § 73, amtliches Regelwerk: grammis.ids-mannheim.de (geprüft am 2026-09-13)
- Duden Sprachwissen: Rechtschreibregeln, s-Schreibung: s, ss und ß (D 159, D 160): www.duden.de (geprüft am 2026-09-13)
Der Überblick „So baust du dir deine persönlichen Rechtschreib-Merksätze“ umfasst ebenso „Merksätze“ und „Groß“.