Im Übrigen groß oder klein schreiben
Substantiviert – deshalb mit großem Ü
Im Übrigen groß oder klein – richtig ist die Großschreibung im Übrigen mit großem Ü. Übrigen ist hier substantiviert und leitet eine ergänzende Bemerkung ein. Wann im Übrigen als feste Wendung das große Ü verlangt und wann übrigen bloßes Adjektiv bleibt, zeigen Regel und Beispiele.
Im Übrigen – großes oder kleines Ü?
Richtig ist die Großschreibung im Übrigen mit großem Ü. Die Wendung bedeutet ansonsten oder nebenbei bemerkt und ist ein substantiviertes Adjektiv. Wie bei im Folgenden und des Weiteren wird groß geschrieben.
Warum wird Übrigen großgeschrieben?
In im Übrigen ist Übrigen ein Substantiv (das Übrige), der Artikel steckt in der Verschmelzung im. Beispiel: Im Übrigen bin ich anderer Meinung. Die Wendung leitet eine zusätzliche Bemerkung ein.
Unterschied zum Adjektiv übrig
Als normales Adjektiv bleibt übrig klein: die übrigen Gäste, das übrige Geld. Hier beschreibt übrig ein Nomen. Erst in der festen Wendung im Übrigen wird groß geschrieben.
Verwandte Wendungen
Dieselbe Großschreibung gilt für im Folgenden, im Allgemeinen, im Wesentlichen und im Klaren. Alle sind substantivierte Adjektive nach einer Präposition mit verschmolzenem Artikel.
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler ist die Kleinschreibung im übrigen. Nach heutiger Rechtschreibung ist nur im Übrigen mit großem Ü korrekt. So kannst du im Übrigen richtig schreiben.
Kurz zusammengefasst
Zum Nachschlagen hier die Kernaussagen in Stichpunkten:
- Richtig ist die Großschreibung im Übrigen mit großem Ü.
- In im Übrigen ist Übrigen ein Substantiv (das Übrige), der Artikel steckt in der Verschmelzung im.
- Als normales Adjektiv bleibt übrig klein: die übrigen Gäste, das übrige Geld.
- Dieselbe Großschreibung gilt für im Folgenden, im Allgemeinen, im Wesentlichen und im Klaren.
- Der häufigste Fehler ist die Kleinschreibung im übrigen.
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