Gendern Vertreter: Formen im Überblick

Vertreterin, Vertreter und geschlechtsneutrale Formen im Überblick

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Um Vertreter gendern zu können, stehen mehrere anerkannte Varianten zur Verfügung: die Doppelnennung Vertreterinnen und Vertreter, verkürzte Schreibweisen wie Vertreter*innen, Vertreter:innen, Vertreter_innen oder VertreterInnen sowie die geschlechtsneutrale Alternative Vertretung. Wer gendern Vertreter in einer wissenschaftlichen Arbeit möchte, sollte zunächst die Vorgaben der eigenen Hochschule prüfen, da Gendersternchen und Doppelpunkt bislang nicht Teil des amtlichen Rechtschreibregelwerks sind und daher nicht überall vorgeschrieben oder erlaubt werden. Dieser Ratgeber erklärt alle Formen verständlich und zeigt, welche Variante für welchen Zusammenhang am besten passt.

Gendern Vertreter: Die kurze Antwort

Wer gendern Vertreter möchte, hat mehrere gleichwertige Möglichkeiten. Am gebräuchlichsten ist die Doppelnennung Vertreterinnen und Vertreter, bei der die weibliche und die männliche Form ausgeschrieben nebeneinanderstehen. Daneben haben sich verkürzte Schreibweisen etabliert, die beide Formen in einem Wort zusammenfassen, etwa mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I. Wer eine neutrale Formulierung bevorzugt, kann auf den Sammelbegriff Vertretung ausweichen, der ohne geschlechtsspezifische Endung auskommt. Welche Variante die passende ist, hängt vom Kontext ab: In amtlichen Texten und im Duden gilt bislang nur die Doppelnennung als Standard, während viele Hochschulen und Redaktionen die verkürzten Formen zulassen oder sogar vorschreiben. Ein Blick in die jeweilige Redaktions- oder Uni-Richtlinie schafft hier Klarheit.

Gendern Vertreter: Formen und Vorgaben im Überblick
gendern Vertreter im Überblick.

Alle Genderformen im Überblick

Für das Wort Vertreter existieren mehrere geschlechtergerechte Schreibweisen, die je nach Zielgruppe und Regelwerk zum Einsatz kommen:

Die verkürzten Varianten mit Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich sollen zusätzlich zu Frauen und Männern auch Personen einschließen, die sich keiner der beiden Kategorien zuordnen. Das Binnen-I bildet dagegen nur die weibliche und männliche Form ab, gilt also als reine Verkürzung der Doppelnennung. Für welche Schreibweise man sich entscheidet, ist keine Geschmacksfrage allein: In Prüfungsordnungen, Zeitschriften oder Unternehmen gelten oft feste Vorgaben, die vor der Verwendung geprüft werden sollten.

Geschlechtsneutrale Alternative zu Vertreter

Für Vertreter gibt es eine praktikable geschlechtsneutrale Alternative: den Sammelbegriff Vertretung. Statt von „den Vertretern der Fakultät" zu sprechen, lässt sich ebenso von „der Vertretung der Fakultät" die Rede sein, ohne dass eine grammatikalische Geschlechtsform mitschwingt. Auch Umschreibungen mit einem Partizip sind möglich, etwa „die vertretende Person" oder „Personen, die die Gruppe vertreten". Diese Lösungen eignen sich besonders dort, wo Texte flüssig und ohne Sonderzeichen lesbar bleiben sollen, etwa in Fließtexten von Abschlussarbeiten. Eine perfekte, in jedem Satz passende neutrale Entsprechung gibt es für Vertreter allerdings nicht: Je nach Satzbau wirkt Vertretung formeller oder abstrakter als das ursprüngliche Wort, sodass im Einzelfall zwischen neutraler Umschreibung und Doppelnennung abgewogen werden muss. Einen umfassenderen Überblick zum Thema gendergerechte Sprache bietet unser Ratgeber dazu.

Beispiel aus dem Studienalltag

Wie sich die verschiedenen Formen in der Praxis unterscheiden, zeigt ein Beispiel aus dem Uni-Kontext. In der Doppelnennung liest sich ein Satz so: Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaft trafen sich zur Sitzung. Mit einer verkürzten Schreibweise wird daraus: Die Vertreter*innen der Fachschaft trafen sich zur Sitzung., alternativ mit Doppelpunkt: Die Vertreter:innen der Fachschaft trafen sich zur Sitzung. Wer stattdessen die neutrale Variante bevorzugt, formuliert: Die Vertretung der Fachschaft traf sich zur Sitzung. Alle vier Sätze sind inhaltlich gleichwertig und in wissenschaftlichen Arbeiten grundsätzlich zulässig, sofern die gewählte Form im gesamten Text konsequent beibehalten wird. Ein Wechsel zwischen den Varianten innerhalb einer Arbeit gilt als uneinheitlich und sollte vor der Abgabe korrigiert werden.

Gendern Vertreter: Doppelnennung und neutrale Alternative vergleichen

Gendern Vertreter in der wissenschaftlichen Arbeit

Beim Gendern von Vertreter passieren in wissenschaftlichen Arbeiten immer wieder dieselben Fehler. Häufig wird nur in der Einleitung gegendert und im weiteren Text auf die männliche Form zurückgefallen, was als Inkonsequenz auffällt. Ebenso problematisch ist das Mischen mehrerer Schreibweisen, etwa Vertreter*innen in einem Kapitel und Vertreter:innen im nächsten. Auch grammatikalische Fehler bei der weiblichen Form kommen vor, etwa eine falsche Pluralbildung oder ein vergessener Umlaut. Da das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich derzeit nicht als Standard führt, empfiehlt es sich, vor Beginn der Arbeit die Richtlinien der eigenen Hochschule oder Fakultät zu prüfen. Ausführliche Hinweise dazu bietet der Beitrag Gendern in der wissenschaftlichen Arbeit. Liegen keine verbindlichen Vorgaben vor, sind eine konsequente Doppelnennung oder eine durchgängig neutrale Formulierung die sicherste Wahl, da beide Varianten in jeder Prüfungsordnung akzeptiert werden.

Fazit

Wer Vertreter geschlechtergerecht formulieren möchte, hat die Wahl zwischen der ausgeschriebenen Doppelnennung, den verkürzten Formen mit Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sowie der neutralen Alternative Vertretung. Keine dieser Varianten ist grundsätzlich falsch, doch nicht jede passt in jeden Kontext: Amtliche Texte folgen bislang der Doppelnennung, während viele Hochschulen und Redaktionen inzwischen auch verkürzte Schreibweisen zulassen. Entscheidend ist vor allem, eine einmal gewählte Form konsequent durch den gesamten Text zu tragen und Rechtschreibung sowie Grammatik der weiblichen Form korrekt umzusetzen. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in die Vorgaben der eigenen Institution oder eine fachkundige Prüfung des fertigen Textes.

Weitere Wörter im Gender-Wörterbuch: Delegierter gendern, Vorsitzender gendern und Gender-Wörterbuch A bis Z.

Unsere Fachlektorinnen und Fachlektoren prüfen im Lektorat auch die konsequente und korrekte Umsetzung geschlechtergerechter Sprache in Ihrer Arbeit.

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Häufige Fragen zum Gendern von Vertreter

Wie gendert man das Wort Vertreter richtig?

Es gibt keine einzelne richtige Form, sondern mehrere anerkannte Varianten. Am gebräuchlichsten sind die Doppelnennung Vertreterinnen und Vertreter sowie verkürzte Schreibweisen wie Vertreter*innen oder Vertreter:innen. Welche Form passend ist, hängt vom jeweiligen Kontext und den Vorgaben der Institution, Redaktion oder Hochschule ab.

Wie lautet die weibliche Form von Vertreter?

Die weibliche Form lautet Vertreterin, im Plural Vertreterinnen. Beide Formen werden regelmäßig gebildet, ohne Umlautänderung, da der Stamm Vertret- bereits ein e statt a, o oder u enthält. In der Doppelnennung ergibt sich daraus die Formulierung Vertreterinnen und Vertreter. Das gilt auch für die verkürzten Schreibweisen Vertreter*innen und Vertreter:innen.

Was bedeutet das Gendersternchen bei Vertreter*innen?

Das Gendersternchen zwischen Wortstamm und Endung, hier Vertreter*innen, verkürzt die Doppelnennung Vertreterinnen und Vertreter zu einem Wort. Zusätzlich soll das Sternchen auch Personen sichtbar machen, die sich weder der weiblichen noch der männlichen Kategorie zuordnen. Amtlich vorgeschrieben ist diese Schreibweise bislang nicht, viele Hochschulen lassen sie jedoch zu.

Gibt es eine geschlechtsneutrale Alternative zu Vertreter?

Ja, der Sammelbegriff Vertretung gilt als geschlechtsneutrale Alternative, ebenso Umschreibungen wie die vertretende Person. Eine vollständig gleichwertige Entsprechung in jedem Satzzusammenhang gibt es allerdings nicht, da Vertretung inhaltlich etwas abstrakter wirkt als Vertreter. Im Einzelfall lohnt sich daher ein Abgleich mit dem restlichen Satzbau.

Ist das Gendern von Vertreter in wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt?

In den meisten Studiengängen ist gendergerechte Sprache erlaubt, teils sogar erwünscht oder vorgeschrieben, verbindliche Regeln gibt es aber nicht bundesweit einheitlich. Da das amtliche Rechtschreibregelwerk Sternchen und Doppelpunkt derzeit nicht führt, sollten Studierende vor der Abgabe die Vorgaben ihrer Hochschule, Fakultät oder Betreuungsperson prüfen und die gewählte Form konsequent durchhalten.

Welche Fehler sollte man beim Gendern von Vertreter vermeiden?

Am häufigsten fällt auf, wenn nur anfangs gegendert wird und später wieder die männliche Form allein steht, oder wenn mehrere Schreibweisen wie Sternchen und Doppelpunkt gemischt werden. Auch eine falsch gebildete weibliche Form, etwa ohne die Endung innen, gilt als Fehler. Wichtig ist eine einheitliche, über den gesamten Text konsequent durchgehaltene Schreibweise.

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