Annullieren schreibt man mit Doppel-n und Doppel-l
Annullieren anullieren: richtige Schreibweise
Die korrekte Schreibweise lautet annullieren. Die Formen anullieren und anulieren sind nicht korrekt.
Kurzantwort: Die richtige Schreibweise lautet annullieren
Die richtige Schreibweise ist annullieren. Das Wort steht mit zwei n und zwei l: annullieren. Die Form anullieren ist nicht korrekt. Ebenfalls nicht korrekt ist anulieren.
Die Entscheidung zwischen annullieren und anullieren lässt sich damit unmittelbar treffen: Verwende die Form mit dem doppelten n und dem doppelten l.
Ein kurzer Beispielsatz lautet: Die Vereinbarung soll annulliert werden. Für eine knappe Kontrolle prüfst du zunächst die Buchstabenfolgen nn und ll.
Auch das dazugehörige Substantiv wird mit den beiden Doppelbuchstaben geschrieben: Annullierung. Wer zwischen Verb und Substantiv wechselt, kann daher dieselbe Buchstabenfolge prüfen. Die sichere Form bleibt annullieren, nicht anullieren.

Regelbezug: Doppel-n und Doppel-l gehören zur Form
Die belegte Erklärung verweist auf das lateinische Verb annullare. Daraus wird die Schreibweise annullieren mit Doppel-n und Doppel-l hergeleitet. Die Form ist deshalb nicht anullieren, sondern annullieren.
Die Regel lässt sich an der Grundform direkt anwenden. Richtig ist: Der Vorgang wurde annulliert. Falsch ist: Der Vorgang wurde anulliert. Im ersten Satz stehen n und l jeweils doppelt. Im zweiten Satz fehlt ein n. Prüfe daher bei beiden Formen, ob sowohl nn als auch ll vorhanden sind.
Ein weiteres Paar zeigt die gleiche Entscheidung: Die Reservierung ist annulliert. Gegenüber steht: Die Reservierung ist anulliert. Entscheidend ist die Buchstabenfolge im Verb. Prüfe diese Folge auch in der Grundform annullieren.
Das Wort bedeutet, etwas für ungültig oder nichtig zu erklären. Es wird vor allem in Geschäfts- und Rechtssprache verwendet. Für die Schreibentscheidung genügt die belegte Formregel: zwei n und zwei l. Weitere Ableitungen werden hier nicht vorgenommen.
Richtig oder falsch: Drei Satzpaare im Vergleich
Bei den folgenden Paaren steht der Satzanfang getrennt von der eigentlichen Regel. Ein Großbuchstabe am Anfang entscheidet nicht über die Doppelbuchstaben im Wort. Maßgeblich bleibt die Schreibweise annullieren beziehungsweise eine gebeugte Form dieses Verbs.
| Richtig | Falsch |
|---|---|
Die Bestellung wurde annulliert. | Die Bestellung wurde anulliert. |
Wir mussten den Termin annullieren. | Wir mussten den Termin anullieren. |
Eine Annullierung wurde vermerkt. | Eine Anulierung wurde vermerkt. |
Im ersten Paar ist annulliert die richtige gebeugte Form. Die falsche Variante hat nur ein n nach dem ersten Vokal. Im zweiten Paar steht die Grundform nach mussten. Auch dort braucht das Wort zwei n und zwei l. Im dritten Paar geht es um das Substantiv. Die belegte Schreibweise lautet Annullierung, während Anulierung nicht korrekt ist.
Die Beispiele zeigen außerdem, dass die Regel nicht vom Satzanfang abhängt. Annullieren mit großem Anfangsbuchstaben kann am Satzanfang stehen, während annullieren innerhalb des Satzes kleingeschrieben wird. Die Doppelbuchstaben bleiben in beiden Fällen erhalten.
Stolperfallen bei annullieren und anullieren
Eine naheliegende Stolperfalle ist die verkürzte Form anullieren. Sie sieht dem richtigen Wort ähnlich, lässt aber ein n weg. Die belegte Schreibweise lautet annullieren. Eine zweite falsche Form ist anulieren. Hier fehlt neben einem n auch ein l. Beide Varianten sollten deshalb nicht als alternative Schreibungen behandelt werden.
Die Entscheidung darf nicht allein aus der Aussprache oder aus einer umgangssprachlichen Gewohnheit abgeleitet werden. Für die schriftliche Form ist die belegte Rechtschreibung maßgeblich. Prüfe daher die Buchstaben im Wort selbst und verlasse dich nicht auf den Klang.
Eine weitere Verwechslung kann entstehen, wenn die Bedeutung und die Schreibweise gleichzeitig geprüft werden sollen. Die Quelle erklärt annullieren mit „für ungültig erklären“ und „für nichtig erklären“. Wenn ein Satz diese Bedeutung ausdrücken soll, muss trotzdem zusätzlich die Buchstabenfolge kontrolliert werden. Eine passende Form ist etwa: Das Dokument wurde annulliert.
Auch beim Substantiv darf die verkürzte Form nicht übernommen werden. Zur richtigen Form Annullierung gehören ebenfalls zwei n und zwei l. Eine Häufigkeit der Verwechslung wird hier nicht behauptet. Wenn die Schreibweise eines konkreten Textes unsicher ist, prüfe das betreffende Wort direkt gegen die belegte Form.

Merkcheck: In wenigen Schritten zur sicheren Form
Für die Kontrolle eines eigenen Textes genügt ein kurzer Prüfweg:
- Schreibweise prüfen: Suche im Wort nach den beiden Doppelbuchstaben. Die korrekte Grundform lautet
annullierenmit nn und ll. - Falsche Form ausschließen: Streiche anullieren und anulieren als Schreibvarianten aus deiner Auswahl.
- Regel anwenden: Beziehe die belegte Herleitung von annullare ein. Sie trägt die Schreibweise mit Doppel-n und Doppel-l.
- Beispielsatz kontrollieren: Prüfe eine gebeugte Form wie annulliert oder die Grundform in einem Satz wie Wir wollen den Vorgang annullieren.
- Verwechslung vermeiden: Kontrolliere bei einem Substantiv auch Annullierung und nicht die verkürzte Form Anulierung.
Der Merkpunkt lautet: annullieren schreibt sich mit zwei n und zwei l. Der Satzanfang verändert diese Buchstabenfolge nicht. Die Bedeutung „für ungültig erklären“ oder „für nichtig erklären“ kann zusätzlich zum Verständnis geprüft werden, ersetzt aber nicht den Blick auf die Schreibweise.
Wenn du eine konkrete Textstelle kontrollierst, markiere zuerst das Wort, vergleiche es mit annullieren und prüfe danach den vollständigen Beispielsatz. So werden Schreibweise, Regel, Satzgebrauch und die Verwechslung nacheinander berücksichtigt.
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Quellen und Stand
- Fachquelle: www.vogt-text.ch (geprüft am 2026-08-15)